Kenntnisnahme - FB 61/0207/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zu den geplanten Standorten für Fahrradbügel im Stadtbezirk Brand zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zu den geplanten Standorten für Fahrradbügel im Stadtbezirk Mitte zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 05.02.2020 wurde beschlossen, dass die Standortplanungen, für die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Aachen-Mitte fallenden Fahrradbügel, zukünftig vor Einbau der Bezirksvertretung zur Kenntnisnahme und ggfs. zur Beratung vorgelegt werden. Dies soll quartalsweise geschehen. Die Verwaltung verfährt bei neuen Fahrradbügel-Standorten in den Bezirken entsprechend.

Ziel 5c) des Radentscheides besagt, dass bis zum Ende des Jahres 2027, je 5.000 Plätze an Fahrradbügel – also je 2.500 Radbügel - außerhalb, sowie innerhalb des Alleenringes geschaffen werden sollen. Insgesamt konnten im Jahr 2020, 538 neue Fahrradbügel aufgestellt werden. Weitere Fahrradbügel werden in den kommenden Wochen ausgeschrieben. Auch im Rahmen von Straßenplanungen werden stetig weitere Fahrradbügel gesetzt.

Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung die im 3. Quartal 2021 geplanten Fahrradbügel in den Bezirken Brand und Mitte vor.

 

Zielzahl Stadt gesamt

5.000 Radbügel

 

 

Anzahl Bügel in Umsetzung/umgesetzt

Davon an Bushaltestellen

Aachen Mitte

512

29

Haaren/Verlautenheide

25

2

Eilendorf

28

 

Laurensberg

41

 10

Richterich

9

 5

Brand

8

 

Kornelimünster/Walheim

60

 15

Insgesamt

                                 692

 61

Neu vorliegende Vorschläge

 95

14

 

 

 

 

Erläuterung der Vorgehensweise

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 6. November 2019 mehrheitlich die Ziele des Radentscheids beschlossen. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Aachen im April 2020 das Meldeportal „Radbügel für Aachen“ (www.radbuegel-aachen.de) ins Leben gerufen. Dieses stand bis zum 31.08.2020 allen Bürger*innen zur Verortung gewünschter Fahrradbügel zur Verfügung. Die im vorliegenden Fotokatalog (Anlage 1) untersuchten Standorte gehen zum Großteil auf dort eingereichte Standortwünsche zurück. Im Meldeportal sind bis Ende August 2020, 1671 Meldungen und 9.138 gemeldete Fahrradbügel eingegangen.

In Kürze erfolgt die Ausschreibung der geplanten Bügel aus dem 1. Quartal 2021. Sobald diese abgeschlossen ist, kann mit der Installation der Bügel an den vorgesehenen Standorten begonnen werden. Anschließend erfolgt die Ausschreibung und Umsetzung der Fahrradbügel aus der Vorlage „Geplante Fahrradbügel im Aachener Stadtgebiet – Q2 2021“ in Kornelimünster/Walheim.

Insgesamt wurden im dritten Quartal 2021 49 Meldungen aus dem Meldeportal geprüft. 40 der Meldungen wurde nachgegangen. Die restlichen 9 befinden sich entweder auf Privatgelände oder im Umfeld wurden keine verfügbaren Flächen festgestellt. Bei den Privatflächen wurden die Eigentümer informiert, dass auf ihrem Grundstück ein Bedarf an Fahrradbügeln angemeldet wurde. 81 der 95 neu geplanten Fahrradbügel beziehen sich auf die Meldungen aus dem Meldeportal. Zudem wurden verschiedenen Bushaltestellen in den Bezirken Aachen-Brand und Mitte hinsichtlich einer Flächenverfügbarkeit für Fahrradabstellanlagen, geprüft. An vier Haltestellen konnten so 14 neue Fahrradbügel geplant werden. Somit soll es den Bürger*innen erleichtert werden, mit dem Fahrrad zur Haltestelle zu fahren und vor Ort das Fahrrad sicher abstellen zu können. An zwei Standorten sollen Vorderradhalter durch hochwertige Fahrradbügel ausgetauscht werden. Sechs Fahrradbügel wurden von der Unfallkommission beschlossen, um Sichtbeziehungen zu verbessern (08 Trierer Straße 818).

Der vorliegende Fotokatalog (Anlage 1) zeigt die von der Verwaltung im 3.Quartal 2021 geprüften und vorgeschlagenen Einbauorte in den Stadtbezirken Aachen-Brand und Aachen-Mitte. Alle Vorschläge wurden durch Ortsbegehungen geprüft, lagegenau festgelegt und verwaltungsintern mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.

Bei der Standortauswahl wurden vornehmlich Örtlichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum gesucht, die auf Hochborden liegen und nicht den parkenden oder rangierenden Pkw-Verkehr einschränken. Dabei wurden Anforderungen der Feuerwehr, der Polizei und des Ordnungsamtes berücksichtigt und Flächen für Außengastronomie ausgenommen. Wenn die Platzverhältnisse auf den Hochborden nicht einem erforderlichen Mindestflächenanspruch genügen oder das Aufstellen von Fahrradbügeln den Bewegungsraum für Fußgänger*innen einschränkt, werden Parkflächen für den ruhenden Pkw-Verkehr zur Umnutzung für Fahrradabstellplätze vorgeschlagen.

Bei der Begehung der Örtlichkeiten wurde hauptsächlich den Meldungen der Bürger*innen nachgegangen. An den meisten geprüften Bushaltestellen gibt es ausreichende Flächen auf den Hochborden, sodass an vier Haltestellen neue Fahrradbügel geplant werden können (Anlage: siehe Standorte 05 Trierer Straße 783 und 10 Schagenstraße 1). Dort, wo von einem oder mehreren Bürger*innen der Bedarf nach sicheren Abstellplätzen für Fahrräder gemeldet wurde und im Straßenverlauf keine oder offensichtlich nicht ausreichende Fahrradabstellplätze vorhanden sind, wird die Umnutzung von Parkständen vorgeschlagen. Dies ist an 4 Standorten der Fall (Anlage: siehe Standorte 06 Trierer Straße 769 und 07 Trierer Straße 718). An einer Stelle soll durch das Aufstellen von Fahrradbügeln unzulässiges Parken verhindert werden (Anlage: siehe Standort 21 Sittarder Straße 57).

Der Standort 20 Gleiwitzer Straße wurde gewählt, da sich dort die Grundschule Driescher Hof befindet. Im Eingangsbereich gibt es bislang keine Abstellmöglichkeit für Fahrräder, weshalb es dort Meldungen im Meldeportal gab. Auf dem Gelände der Karl-Kuck-Schule befinden sich alte Vorderradhalter (Anlage: siehe Standort 09 Karl-Kuck-Straße 35). Diese sollen durch hochwertige Fahrradbügel ausgetauscht werden. Eine Absprache mit der Schule dazu hat stattgefunden.

Es werden außerdem Standorte an drei Spielplätzen berücksichtigt, die bislang über keine Fahrradbügel verfügen (Anlage: siehe Standorte 02 Im Kollenbruch und 22 Marienburger Straße).

Die weitere konzeptionelle Planung von Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt ist Bestandteil eines im vergangenen Jahr beauftragten Gutachtens. Ergebnisse aus dem Gutachten sollen in Kürze vorliegen.

Kosten

Für den Einbau der Fahrradbügel in den Stadtbezirken Aachen-Brand und Aachen Mitte wird ein Betrag in Höhe von rund 22.000 € benötigt.

Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2021 unter dem PSP Element 5-120102-900-10000-300-1 / 4-120102-986-6 „Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)“ bzw. 5-120102-800-00700-300-1 /4-120102-811-7 „Fahrradabstellanlagen“ zur Verfügung.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1.519.693,66*

1.519.693,66

2.400.000

2.400.000

0

0

Ergebnis

1.519.693,66

1.519.693,66

2.400.000

2.400.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

 

*Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 800.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 741.016,03 € abzügl. üpl. Deckung für eine andere Maßnahme i.H.v. 21.322,37 €

 

PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

407.245,83**

407.245,83

560.000

560.000

0

0

Abschreibungen

476.809,33***

476.809,33

750.000

750.000

0

0

Ergebnis

884.055,16

884.055,16

1.310.000

1.310.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

 

**Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 320.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 102.245,83 € abzügl. üpl. Deckung für eine andere Maßnahme i.H.v. 15.000 €

***Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 250.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 248.131,70 € abzügl. üpl. Deckung für eine andere Maßnahme i.H.v. 21.322,37 €

 

PSP-Element 5-120102-800-00700-300-1 Fahrradabstellanlagen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021***

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

62.507,01

62.507,01

75.000

75.000

0

0

Ergebnis

62.507,01

62.507,01

75.000

75.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-811-7 Fahrradabstellanlagen

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021***

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

5.000

5.000

0

0

0

0

Abschreibungen

62.507,01

62.507,01

75.000

75.000

0

0

Ergebnis

62.507,01

62.507,01

75.000

75.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

***Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 25.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 37.507,01 €

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Durch die Schaffung neuer Abstellanlagen und die damit verbundenen besseren Bedingungen für Radfahrende im Straßenverkehr wird sich die Attraktivität des Radverkehrs erhöhen, wodurch langfristig zu erwarten ist, dass Pendler vom Pkw auf das Rad umsteigen werden. Dieser potenziell positive Effekt auf den Klimaschutz lässt sich jedoch nicht konkret messen/quantifizieren.

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Anlagen

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