Kenntnisnahme - FB 14/0039/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung der "Geschäftsstelle für Compliance" zur Wahrnehmung von Aufgaben der Korruptionsprävention zum 01.06.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Verfasst von:
- Frau Krause, FB 14
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Kenntnisnahme
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02.09.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Compliance stellt die Einhaltung von Regeln, Pflichten und Vorschriften sowie moralischer und ethischer Grundsätze dar und dient somit im engeren Sinne der Korruptionsprävention. Aufgrund des Ratsantrages der Fraktionen GRÜNE, LINKE und Piraten (638/17) vom 22.06.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Wahrnehmung von Aufgaben der Korruptionsprävention ein Konzept sowie eine Stellenbeschreibung zu erarbeiten. Parallel hat der Verwaltungsvorstand ebenfalls auf der Grundlage einer interkommunalen Umfrage beschlossen, eine Stelleneinrichtung für den Haushalt 2021 vorzusehen.
Im Ergebnis wurde die „Geschäftsstelle für Compliance“ zum 01.06.2021 eingerichtet und dem FB 14 angegliedert. Aufgaben der „Geschäftsstelle für Compliance“ im Rahmen eines ganzheitlichen Compliance-Management-Systems sind neben der Beratungsfunktion u.a. die Umsetzung zu formulierender bzw. zu überarbeitender Compliance-Richtlinien (z.B. Richtlinie über das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken), Funktion als Ansprechpartner*in im Rahmen des Whistle-Blowing-Systems „Vertraulich!“, Umsetzung und laufende Begleitung des Korruptionsgefährdungs- und Präventionsatlasses (kurz: Gefährdungsatlas) sowie die Entwicklung von Maßnahmen der Korruptionsprävention.
Ziele sind die Unterstützung der Verwaltungsleitung und Dienststellenleitungen in ihrer Ver-antwortungswahrnehmung sowie die Stärkung der Handlungssicherheit der Mitarbeiter*innen zur Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden. Somit dient sie zur Stärkung des Vertrauens der Bürger*innen in die Integrität des Verwaltungshandeln.
Frau Krause wird als entsprechend zuständige Mitarbeiterin hierzu weitere Informationen geben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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