Kenntnisnahme - FB 61/0227/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die positive Wirkung der Einführung der Bewohnerparkzone „BU3“ und der Erweiterung „BU3“ (Krugenofen) zur Kenntnis.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die positive Wirkung der Einführung der Bewohnerparkzone „BU3“ und der Erweiterung „BU3“ (Krugenofen) zur Kenntnis.

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Erläuterungen

1. Erläuterungen

Am 8.4.2019 wurde die Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkregelung durch die Einführung der Bewohnerparkzone „BU3“ südlich des Stadtzentrums von Aachen eingeführt. Am 8.6.2020 wurde die Zone „BU3“ erweitert. Um eine differenzierte Erkenntnis hinsichtlich der Parkraumnutzung und Parkraumnachfrage nach Einführung der Bewohnerparkregelung zu erhalten, hat die Verwaltung ein externes Ingenieurbüro beauftragt, eine Nacherhebung in den beiden Bereichen durchzuführen.

 

2. Gutachten

Heutige Situation

Der Bewohnerparkbereich „BU3“ (Krugenofen) wird durch die Eisenbahnlinie Aachen-Lüttich sowie die Eupener Straße im Westen, die Burtscheider Straße und die Hauptstraße im Norden, den Burtscheider Markt und die Kapellenstraße im Osten sowie die Rhein-Maas-Straße und die Straße „An der Ellermühle“ im Süden begrenzt. Zum Untersuchungsgebiet gehören somit folgende Straßen:

         Abteiblick

         Altdorfstraße Haus Nr. 2 - 27 und Haus Nr. 6 - 35

         Amyastraße Haus Nr. 2 – 36 und Haus Nr. 3 - 43

         An der Ellermühle Haus Nr. 2 – 4

         Benediktinerstraße 

         Berdoletstraße 

         Eckenberger Straße sowie die Anliegerfahrbahnen

         Eupener Straße Haus Nr. 2 - 30 und Haus Nr. 1 - 75

         Eynattener Straße Haus Nr. 46 – 84 und Haus Nr. 53 - 77

         Gregorstraße

         Heißbergstraße

         Kapellenstraße Haus-Nr. 2 - 44

         Klausenerstraße

         Kleverstraße

         Krugenofen

         Malmedyer Straße Haus Nr. 2 – 30b und Haus Nr. 3 - 39

         Neustraße

         Rhein-Maas-Straße Haus Nr. 1 – 35 und Haus Nr. 14

         Sebastianstraße

         Soldatengässchen

 

Die Erweiterung des Bewohnerparkbereichs „BU3“ (Krugenofen) wird durch die Eisenbahnlinie Aachen - Lüttich im Osten, die Eisenbahnlinie Aachen - Mönchengladbach im Norden und die Habsburgerallee im Südwesten begrenzt. Im Osten grenzt die bereits eingerichtete Bewohnerparkzone „BU3“ an den Untersuchungsraum.

Zum Untersuchungsgebiet gehören somit folgende Straßen:

         Eynattener Straße 2 – 26 und 1 – 31/33

         Kamper Straße

         Wiesenstraße

 

Die Bewohnerparkzonen „BU3“ und deren Erweiterung liegen in der Tarifzone II, d.h. Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Samstag von 9:00 bis 14:00 Uhr wird zum Parken ein Bewohnerparkausweis oder ein Parkschein benötigt. Auf der Parkpalette Kleverstraße in der Bewohnerparkzone „BU3“ gibt es ein Tagesticket für 6 € / Tag.

 

3. Parkraumerhebung

Die Erhebung der Parkraumbelegung wurde am 05. November 2021 außerhalb der Schul- und Semesterferien und vor dem zweiten Corona-Lockdown durchgeführt. Zu dem Zeitpunkt waren Gaststätten und Hotels geschlossen. Wie bei der Vorerhebung 2017 bzw. 2018 wurden in vier Zeitbereichen um 6:00 Uhr, 11:00 Uhr, 17:00 Uhr und 22:00 Uhr die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Kraftfahrzeuge (Kfz) erfasst.

 

Zum Erhebungszeitpunkt standen zwei Parkstände in der Kleverstraße durch die temporäre Außengastronomie eines Restaurants ganztägig nicht zur Verfügung. Darüber hinaus galten für 23 Parkstände in der Bewohnerparkzone „BU3“ zeitlich befristete Halteverbote (in der Gregorstraße, Einfahrt Parkpalette bis Altdorfstraße, in der Kapellenstraße sowie in der Malmedyer Straße).

 

4. Datenauswertung

4.1 Anzahl Bewohnerparkausweise und Anzahl Kfz

Mit dem Stand der Erhebung wurden insgesamt 1.424 Bewohnerparkausweise für den Bereich „BU3“ und die Erweiterung „BU3“ ausgegeben. Dem gegenüber stehen 2.627 gemeldete Kfz (Stand: November 2020). Dies entspricht einem Bewohnerparkausweisanteil von 46 %.

In den Bewohnerparkzonen „BU3“ und dessen Erweiterung gibt es ca. 1.109 Parkplätze, einschließlich 13 Behindertenparkplätzen. Zudem standen im Mittel 46 Parkplätze aufgrund von Baustellen und ungenau geparkte Fahrzeuge nicht zur Verfügung. Private Stellplätze wurden nicht erhoben.

 

2017 / 2018

2020

Einwohner/innen (Haupt- oder Nebenwohnsitz)

 

6.097

5.902

Anzahl gemeldeter Kfz

2.406

2.627

Bewohnerparkausweise

-

1.424

 

4.2 Auslastung in den Zeitbereichen

Insgesamt wurden im Bereich „BU3“ und in der Erweiterung „BU3“ im arithmetischen Mittel aller vier Zeitbereiche 886 Kfz im öffentlichen Straßenraum erhoben.

Die niedrigste Belegung war mit 786 Kfz um 11:00 Uhr und die höchste Belegung mit 956 Kfz um 22:00 Uhr zu verzeichnen.

 

Σ Kfz

Bewohner*innen-Kfz

Sonstige Kfz

6 Uhr

943

802

85 %

141

15 %

11 Uhr

786

598

76 %

188

24 %

17 Uhr

860

675

78,5 %

185

21,5 %

22 Uhr

956

789

82,5 %

167

17,5 %

 

4.2.1 Belegung durch die Kfz mit Bewohnerparkausweis

Die Auswertung der einzelnen Zeitbereiche zeigt, dass im Mittel 80,5 % aller angetroffenen Kfz einen Bewohnerparkausweis besitzen. Um 6:00 Uhr und um 22:00 Uhr ist der Anteil der Kfz mit Bewohnerparkausweisen mit 85 % bzw. 82,5 % am höchsten, um 11:00 Uhr mit 76 % am niedrigsten.

 

4.2.2 Belegung durch sonstige Kfz

Der Anteil der Kfz aus weiteren Zulassungsbezirken (sonstige Kfz) ist in den Morgen- und Abendstunden deutlich niedriger (15 % / 17,5 %) als um 11 Uhr (24 %).

 

4.2 Kfz-Rückgänge

Im Mittel wurden über alle Zeitbereiche ca. 17 % weniger Kfz angetroffen als im Jahr 2017/2018.

 

 

Erhebungszeiten

 

6 Uhr

11 Uhr

17 Uhr

22 Uhr

angetroffene Kfz 2020

943

786

860

956

angetroffene Kfz 2017/2018

1.086

1.108

1.005

1.102

Veränderungen zu

2017/2018 in %

-13 %

-29 %

-14 %

-13 %

 

4.3 Erhöhungen der Bewohner*innen-Kfz

Im Mittel aller Zeitbereiche wurden ca. 52% mehr Kfz von Bewohner*innen angetroffen als im Jahr 2017/2018.

 

Erhebungszeiten

 

6 Uhr

11 Uhr

17 Uhr

22 Uhr

angetroffene Bewohner*innen Kfz 2020

802

598

675

789

angetroffene Bewohner*innen Kfz 2017/2018

389

250

293

388

Veränderungen zu

2017/2018 in %

+42 %

+58 %

+57 %

+50 %

 

6. Zusammenfassung der Erhebungsergebnisse in der Zone „BU3“ und Erweiterung „BU3“

Die Ergebnisse der Nacherhebung im Bewohnerparkbereich BU3/BU3+ im November 2020 haben gezeigt, dass die Parkraumauslastung und die Anteile an fremd- und falschparkenden Fahrzeugen gegenüber der Voruntersuchung von 2017 deutlich zurückgegangen sind. Die Gesamtbelegung ist um 11 Uhr mit 72% am geringsten, in allen anderen Zeitschnitten liegt sie zwischen 79% und 86% auf dem legal verfügbaren Parkraumangebot. Infolge ungenau abgestellter Fahrzeuge erhöht sich die Gesamtauslastung je nach Zeitschnitt um bis zu 5,2% und ergibt einen mittleren Auslastungsgrad von 85%. Die Auslastung

liegt damit deutlich unter der 2017 festgestellten Auslastung von durchschnittlich 98%.

Die Anzahl der angetroffenen Kfz in der Bewohnerparkzone „BU3“ und Erweiterung „BU3“ ist im Mittel um ca. 17 % gesunken. Gleichzeitig ist der Anteil der Kfz von Bewohner*innen im Mittel um ca. 52 % gestiegen. Der Anteil der „Dauer- und Mehrfachparker*innen“ im Gesamtgebiet hat zugenommen, was vermutlich auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist.

Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse der Untersuchung, dass nach der Einführung der Bewohnerparkzone „BU3“ und der Erweiterung „BU3“ der Anteil der „Falschparker“ im Tagesmittel von 4,5 % auf 6,0 % leicht gestiegen ist. Dies liegt an einer geringeren Differenzierung von Parkern und Falschparkern in der Erhebung 2017 als 2020. Bei den Falschparkern 2020 handelt es sich am häufigsten um Fahrzeuge von Bewohner*innen oder im Gebiet zugelassene Kfz, die im Bereich von Garagenzufahrten abgestellt wurden.

 

7. Fazit

Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen, dass der Anteil parkender Kraftfahrzeuge von Bewohner*innen aus den Bereichen „BU3“ und Erweiterung „BU3“ im Vergleich zur Situation vor Einrichtung der Bewohnerparkzone gestiegen ist. Gleichzeitig konnte die Parkraumnachfrage durch gebietsfremde Personen reduziert werden. Somit konnten die Chancen erhöht werden, dass die Bewohner*innen des Gebietes „BU3“ und Erweiterung „BU3“ freie Parkflächen im öffentlichen Raum vorfinden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

Begründung:

Aus vergleichbaren Bewohnerparkzonenprojekten und dessen Evaluation in den vergangenen Jahren konnte nachgewiesen werden, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zur Entlastung der Parkplatzsituation beiträgt und der hohen Auslastung der Parkplätze im öffentlichen Raum entgegenwirkt.

 

Es entstehen weniger Park-Such-Verkehre innerhalb der Zone, was wiederum zu einer Reduzierung der Schadstoffemissionen beiträgt. Außerhalb der Bewohnerparkzone kann es durch mögliche Verlagerungseffekte jedoch zu einer Erhöhung der Park-Such-Verkehre kommen, so dass im Hinblick auf die Gesamtstadt die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz nicht eindeutig ist.

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Anlagen

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