Kenntnisnahme - FB 45/0137/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Bund und Länder haben auf Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung das Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ vor den Sommerferien beschlossen. Nach den ersten damit verbundenen Presseberichten inklusive einer ersten groben Übersicht, in welchen Förderbereichen (Säulen) sich die zur Verfügung gestellten Fördermittel verteilen werden, war lange Zeit unklar, unter welchen Rahmenbedingungen und Förderbestimmungen die Mittel letztlich vor Ort bewilligt werden.

In der Anlage wird noch einmal eine Übersicht über das Gesamtprogramm beigefügt, die bereits in den Sitzungen des KJA am 24.08.2021 sowie der Sitzung des ASW am 26.08.2021 vorgestellt wurde (s. Anlage 1).

 

Zwischenzeitlich liegen erste weitergehende Informationen, wie auch erste Förderbescheide für die Fördersäulen I, sowie II und III vor.

Die in der Fördersäule I beinhalteten Förderbereiche Extra-Zeit und das „Helferprogramm“ für die Ganztags- und Betreuungsangebote im Bereich Extrapersonal galten bereits auch schon für das letzte Schuljahr, so dass diese Programme fortgeführt und im Rahmen der laufenden Verwaltung auf Antrag und in Kooperation mit den Schulen/Freien Trägern der Jugendhilfe sowie anderen Leistungspartnern abgewickelt werden.

 

Insbesondere für die Fördersäule Extra-Geld besteht seitens der Verwaltung trotz erster konkretisierender Hinweise immer noch erheblicher Klärungs- und Abstimmungsbedarf, unter welchen Rahmenbedingungen die Gelder weiter zu verteilen sind.

Hierbei ist insbesondere das „freiverfügbare“ Schulträgerbudget von Bedeutung. Da aber weder die Verfahrensvorschriften endgültig geklärt sind, noch die Wechselwirkungen zu anderen Förderbereichen (z. B. Bildungsgutscheine), kann hierzu abschließend noch keine Gesamtkonzeption zur Umsetzung erfolgen. Beabsichtigt ist, dass dem Kinder- und Jugendausschuss und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der gemeinsamen Sitzung im November eine hoffentlich umfassende Gesamtkonzeption vorgelegt werden kann.

 

Insgesamt ist die Förderkulisse für alle Träger, Schulen und Leistungspartnern sowie für den öffentlichen Jugendhilfe- und Schulträger extrem ambitioniert, da die Gelder bis zum 31.12.2022 bzw. 31.12.2021 im Sinne der Förderbestimmungen verausgabt sein müssen.

Festzustellen ist, dass dies auch in „normalen“ Zeiten für alle Partner extrem herausfordernd wäre. Die akute Situation und die Belastung der vergangenen Monate verschärfen dies deutlich.

Dennoch ist die Verwaltung in Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe, den Schulen und den anderen Leistungspartnern bemüht, eine zielgerichtete und zweckdienliche Umsetzung auszuschöpfen.

 

  1. Vorliegende Anträge

Im Rahmen der Gespräche der letzten Wochen haben sich bereits mehrere Maßnahmen hinreichend konkretisiert, so dass diese aus Sicht der Verwaltung beschieden werden können. Es handelt sich um einen Antrag des Caritasverbands, einen Antrag der KatHo Aachen, sowie einen Antrag des Kinderschutzbundes Aachen. Die Vorhaben könnten, sofern eine Mittelbewilligung erfolgt, zum 01.10.2021 begonnen werden.

Im Weiteren wird seitens des Fachbereiches eine Koordinationsstelle im Bereich Schulsozialarbeit als Mittler des Patenprojektes in der Fördersäule II und III eingerichtet.

 

Weitere Informationen zu den Anträgen finden sich in Anlage 2 zu dieser Vorlage.

 

Bei der Prüfung der eingehenden Anträge berücksichtigt die Verwaltung u.a. die folgenden Kriterien, um eine Entscheidung für eine Bewilligung zu treffen:

  • Die beantragte Maßnahme ist im Sinne der von Landesseite bewilligten Fördermittel förderfähig
  • Mit der Maßnahme wird die Zielsetzung der bewilligten Fördermittel berücksichtigt und das Angebot entspricht der aktuellen Bedarfslage
  • Die beantragten Finanzmittel sind angemessen

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Vor dem Hintergrund der zeitlichen Herausforderung schlägt die Verwaltung vor, die in dieser Vorlage aufgeführten Maßnahmen in Vorgriff auf die für November geplante Gesamtkonzeption bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu bewilligen und damit verbunden im Interesse der Kinder kurzfristig umgesetzt werden können.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die beabsichtigte Bewilligung der beiden in dieser Vorlage aufgeführten Anträge erfolgt haushaltsneutral. Die Maßnahmen enthalten eine 100%ige Landesförderung. Die haushalterische Darstellung der von Landesseite bewilligten Fördermittel ist aktuell noch in Vorbereitung und Bearbeitung.

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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