Entscheidungsvorlage - FB 56/0091/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunales ArbeitsmarkförderungsprogrammFörderhöhe für das Haushaltsjahr 2022Ratsantrag der Fraktion der Grünen der Stadt Aachen vom 08.04.2019 ´Arbeitsmarktintegrationsmaßnahmen in gemeinnützigen Einrichtungen`
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beteiligt:
- Dezernat VI; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; Dezernat II; Oberbürgermeisterin
- Verfasst von:
- FB 56/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Anhörung/Empfehlung
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30.09.2021
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●
Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, im Rahmen der Richtlinien für das kommunale Arbeitsmarktförderungsprogramm im Jahr 2022, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2022ff., insgesamt 98.000 Euro beim PSP-Element 4-050101-938-2, Sachkonto 53180000 anzumelden.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt im Rahmen der Richtlinien für das kommunale Arbeitsmarktförderungsprogramm im Jahr 2022, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2022ff., insgesamt 98.000 Euro beim PSP-Element 4-050101-938-2 Sachkonto 53180000 anzumelden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Mit Beschluss vom 23.06.2021 hat der Rat der Stadt Aachen die Richtlinien für das kommunale Arbeitsmarktförderungsprogramm beschlossen.
Durch das kommunale Arbeitsmarktprogramm sollen gemeinnützige Träger unterstützt werden, wenn sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Rahmen des Teilhabechancengesetzes einrichten und besetzen. Die Finanzierung des kommunalen Arbeitsmarktförderungsprogramms erfolgt über den Passiv-Aktiv-Transfer.
Der Grundgedanke des Passiv-Aktiv-Transfers ist es, Mittel für "passive Leistungen" wie Arbeitslosengeld II (ALG II), die durch öffentlich geförderte Beschäftigung eingespart werden, können zusätzlich zur Finanzierung der geförderten Beschäftigung herangezogen werden. Der Bund hat festgelegt, dass im Bundeshaushalt eingesparte Ausgaben für ALG II in Höhe 700 Mio. Euro für Beschäftigungsmaßnahmen verausgabt werden dürfen.
Auch die Kommunen werden bei den Kosten der Unterkunft und Heizung im Bereich des SGB II entlastet und können diese Entlastung freiwillig in die Finanzierung von Maßnahmen nach dem Teilhabechancengesetz einbringen oder für zusätzliche kommunale Eingliederungsleistungen verwenden. Der Umfang bemisst sich dabei nach den in jedem konkreten Förderfall eingesparten Mitteln für passive Leistungen im Rahmen des ALG II.
Förderung im Jahr 2021
Im Haushaltsjahr 2021 wurden insgesamt 70.000 Euro an Fördermittel für das Arbeitsmarktförderungsprogramm zur Verfügung gestellt.
Bisher wurden 25 Anträge gestellt und insgesamt 22.500,00 Euro an gemeinnützige Träger ausgezahlt.
Im Rahmen der Antragstellung wurden gegenüber der Verwaltung keine weiteren Bedarfe geäußert.
Förderung im Jahr 2022
Die Höhe der Fördermittel für das Jahr 2022 muss durch den Rat der Stadt Aachen beschlossen werden.
Einsparungen im Bereich der Stadt Aachen im Jahr 2021
Die Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II werden grundsätzlich aus kommunalen Mitteln gezahlt. Nach § 46 Abs. 6 und 7 SGB II erstattet der Bund seit 2016 einen Teil der Kosten.
Zum 07.07.2021 hatten 256 in Aachen lebende Personen ein Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetztes aufgenommen.
82 Hilfefälle wurden aus dem Programm sTAM in ein Arbeitsverhältnis nach § 16i SGB II überführt. In diesen Fällen ergibt sich laut JobCenter eine durchschnittliche mtl. Ersparnis von 182,19 Euro.
174 Personen wurden direkt in ein Arbeitsverhältnis nach § 16i SGB II vermittelt. Für diesen Personenkreis ergibt sich eine durchschnittliche mtl. Ersparnis von 251,96 Euro.
82 Hilfefälle * 182,19Euro * 12 Monate = jährliche Ersparnis von 179.274,96 Euro
174 Hilfefälle * 251,96 Euro * 12 Monate = jährliche Ersparnis von 526.092,48 Euro
Insgesamt 705.367,44 Euro
Abzüglich der Bundeserstattung von 86,1 % verbleiben 13,9 % = 98.046,07 Euro
Für das kommunale Arbeitsmarktförderungsprogramm können somit im Jahr 2022 insgesamt 98.000,00 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 70.000 | 70.000 | 0 | 98.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -98.000 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden
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Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe von 98.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022. Die Deckung würde durch entsprechende Minderaufwendungen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II erfolgen.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
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| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |