Kenntnisnahme - FB 45/0177/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Sportausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Antrag

Mit dem Ratsantrag „Bewegte Pausen – Bewegung und Sport in Grund- und weiterführenden Schulen fördern (Ratsantrag - SPD AT 93/21)“ vom 29.06.2021 hat die SPD-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung ein Konzept für mehr Bewegung im Schulalltag erarbeitet und an den Grund- und weiterführenden Schulen verbreitet (Anlage 1). Konzepte wie bewegte Pausen, Sportkooperationen mit Vereinen und Verbänden und die Ausweitung von Arbeitsgemeinschaften sollen hierbei auf ihre Eignung geprüft werden. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Schulen zu ermuntern, den Tagesablauf der Kinder mit Bewegungsphasen zu unterbrechen und bewegte Pausen zu schaffen. Hierzu soll eine Vernetzung mit Sportvereinen und dem Stadtsportbund angestrebt werden. Laut Sportwissenschaftler Ingo Froböse (Sporthochschule Köln) sei die Corona-Pandemie ein „Bewegungskiller und wirke sich negativ auf die Sportlichkeit, das Gehirnwachstum sowie Intelligenz und emotionale Entwicklung aus.

 

  1. Vorgehensweise der Verwaltung

Zunächst wurde exemplarisch der Tagesablauf innerhalb der einzelnen Grund- und Offenen Ganztagsschulen am Vor- und Nachmittag durch Abfrage an die OGS-KoordinatorInnen erhoben. Ziel war es zu eruieren, inwiefern Zeitfenster für zusätzliche Bewegungsangebote zur Verfügung stehen würden. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Tagesabläufe nur skizziert und nicht erschöpfend dargestellt werden können, da pro Jahrgangsstufe und je nach aktuellem pandemischem Geschehen nach wie vor ad hoc z.B. Pausen- und Essenszeiten sowie entsprechende Gruppengrößen angepasst werden.

Außerdem wurde die bereits bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Stadtsportbund und der Stadt Aachen begutachtet (Anlage 2) und das aktuelle Bewegungsangebot des Stadtsportbundes an den OGS erhoben (Anlage 3).

Darüber hinaus wurde ermittelt, welche Möglichkeiten und Mittel an den Schulen für die individuelle Einrichtung zusätzlicher Angebote, unabhängig von neuen, verwaltungsseitig-gesteuerten Konzepten, zur Verfügung stehen. Auch erste Fachvorträge und -veröffentlichungen zur Kompensation von Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern infolge der pandemischen Lage wurden in die Beurteilung einbezogen.

 

  1. Einordnung seitens FB 45 und FB 52

Hervorzuheben ist zunächst, dass mittlerweile die Rückkehr in den Präsenzbetrieb an den Grundschulen und OGS – und damit auch die Wiederaufnahme aller zuvor regulär implementierten Bewegungsangebote im Schulalltag – realisiert wurde. Während unstrittig unzureichende Bewegungsanreize während des Homeschoolings vorlagen, finden diese nun wieder in Präsenz statt: vom freien Spiel in den Pausen, bis zu Sport- und Erlebnis-Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag.

 

 

 

 

 

 

Die im Ratsantrag zu prüfende Etablierung eines zentral-gesteuerten Bewegungskonzeptes wird im Grundschul- und OGS-Bereich wie folgt eingeschätzt: Unzureichende Bewegungsangebote im Lockdown nachträglich durch ein zentralseitiges Konzept zu kompensieren, birgt die Gefahr einer zusätzlichen Einschränkung der wenigen Zeitabschnitte, die den Kindern für freies Spiel in den Schulpausen zur Verfügung stehen und in denen gleichzeitig Bewegung und soziale Interaktion in geschütztem Umfeld stattfinden, begleitet und gefördert durch die Fachkräfte vor Ort.


Darüber hinaus ist hervorzuheben, dass bereits seit dem Jahr 2006 eine Kooperation zwischen der Stadt Aachen und dem Stadtsportbund für Bewegungsangebote in der OGS besteht. Diese Kooperation beinhaltet, dass der Stadtsportbund die „Planung und Durchführung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten als Teil- und/oder Komplettangebote an den eingerichteten offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (Grundschulen und Förderschulen) nach Bedarf und in Abstimmung mit den beteiligten Schulen übernimmt (Anlage 2, §1). Zusätzlich ist dort festgeschrieben, dass vor Beginn des Schulhalbjahres und bei Bedarf während des laufenden Schuljahres eine Abstimmung zwischen dem Stadtsportbund und der teilnehmenden Schule über die jeweiligen Angebotsinhalte herbeizuführen ist (Anlage 2, §4). Daraus soll ein vielfältiges und zugleich individuell auf die Bedarfe der Schule ausgerichtetes Bewegungsangebot resultieren. Selbstverständlich war auch dieser Kooperationspartner bei der Wiederaufnahme seiner Angebote nach dem Lockdown mit besonderen Herausforderungen, beispielsweise der Akquise ehemaliger und neuer Übungsleiter*Innen konfrontiert. Dies kann aber als temporäre Herausforderung innerhalb einer sonst bewährten Partnerschaft interpretiert werden.


Zudem bietet der Fachbereich Sport ebenfalls in Kooperation mit dem Stadtsportbund Aachen kostenlose Fortbildungsangebote für alle Lehrer*innen und OGS-Betreuer*innen im Rahmen der Maßnahmen der Sportentwicklung an. Dieses Angebot findet mindestens einmal jährlich statt und dient als Anregung zur Bewegung sowie der Befähigung des einrichtungseigenen Personals zur Durchführung von Bewegung im OGS- und Schulalltag. Beispielhaft sind dies Fortbildungen wie „Stomp Dance“, „Kreativer Kindertanz“ und ganz aktuell „Ninja-Hindernis-Training in der Turnhalle“ sowie „Auspowern und entspannen, wie geht das?“.

 

  1. Zukünftige Maßnahmen

Dem Ratsantrag folgend, wird der OGS-Bereich ein Gespräch über die aktuelle und künftige Zusammenarbeit und zeitgemäße Formen von Bewegungsimpulsen im OGS-Alltag führen. 

Die OGS haben überdies die Möglichkeit projektförmige Angebote (z.B. Zirkusprojekt) mit Bewegungselementen zu implementieren. Auch auf den ersten Blick kulturell-rückgebundene Angebote (z.B. „Improvisationstheater“), aktuell gefördert durch das "Landesprogramms Kultur und Schule" an der EGS Annaschule, leisten einen Beitrag zur Bewegungsfreude der Kinder in der OGS.

Betrachtet man weitere Möglichkeiten, individuell auf Schulebene Zusatzangebote zum „Ankommen und Aufholen nach Corona“ zu realisieren, so ist insbesondere das Schulbudget aus dem gleichnamigen Förderprogramm hervorzuheben. Hier wurden 30% der Fördersäule „Extrageld“ (Fördervolumen 435.493 € für Schulen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Aachen) direkt den Schulen zur Verfügung gestellt (Anlage 4). Diese Mittel können z.B. auch für Besuche außerschulischer Lernorte genutzt werden und damit ebenfalls zur Initiierung von Bewegungs- und Erlebnisimpulsen dienen. Darüber hinaus wurde in der gemeinsamen Sitzung des Schul- sowie Kinder und Jugendausschusses am 02.11.2021 beschlossen, auch die 40% Schulträgerbudget anteilig an die Schulen auszuschütten (Vorlage: FB 45/0150/WP18). In dieser Fördersäule steht der Abbau von Lernrückständen, die selbstverständlich auch im psychomotorischen Bereich zu verorten sind, im Fokus. Auch hier könnten Mittel passgenau seitens Schulleitung, in Absprache mit der OGS-Leitung, für bewegungsbezogene Zwecke aufgewendet werden. Überdies wurden in der Fördersäule „Extrablick“ Handreichungen zusammengestellt, die Schulen und Eltern individuelle Wege aufzeigen, um den Schulalltag bewegungsfreundlicher zu gestalten, beispielsweise durch einen „Aktiven Schulweg“ oder Bewegungskalender.

 

  1. Fazit

Das Anliegen, Bewegung – neben fachbezogenen Lernrückständen – als ebenso bedeutende und sich auf die kindliche Entwicklung auswirkende Größe in den Fokus zu nehmen, wird durchweg positiv bewertet. Hierfür gibt es eine bestehende Kooperation mit dem Stadtsportbund sowie zusätzliche Fördermittel und Anregungen, die den Schulen individuell zur Verfügung stehen.
Die zentrale Einrichtung zusätzlicher Bewegungskonzepte wird seitens OGS-Bereich der Stadt Aachen eher kritisch eingeschätzt. Die nachträgliche Kompensation des Bewegungsmangels im Lockdown durch die zusätzliche Implementierung von formalen Kursangeboten steht dem Ziel entgegen, den Kindern eine Rückkehr und ein Ankommen in einen normalen Schulalltag zu ermöglichen: mit zuvor gewohnten Routinen und v.a. vielen Möglichkeiten des freien Spiels und dem Sich-Ausprobieren in sozialen Interaktionen mit MitschülerInnen, was ebenfalls im Lockdown kaum möglich war.
Insgesamt wird das Bestreben, Förderungen gleichwohl zum Aufholen sozial-emotionaler, psychomotorischer und kognitiver Prozesse aufzuwenden sowie bestehende Angebote und Kurskonzepte wiederkehrend hinsichtlich ihrer Passgenauigkeit am jeweiligen Schulstandort und im Gespräch mit dem Kooperationspartner Stadtsportbund zu reflektieren, unterstützt. 

Entsprechende weitere Angebote werden diskutiert und gegebenenfalls am jeweiligen Standort umgesetzt.

 

Der als Anlage beigefügte Ratsantrag Nr. AT 93/21 der SPD-Fraktion vom 29.06.2021 gilt hierdurch als bearbeitet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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