Entscheidungsvorlage - FB 56/0125/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat beschließt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2022 die Verwendung der Mittel für „Integrationsmaßnahmen“ gemäß der Anlage 1.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt der vorgeschlagenen Verwendung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ gemäß der Anlage 1 unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2022 zu.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zur Durchführung von integrativen Maßnahmen stehen im Haushalt 2022 zum PSP-Element

4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2022, 138.000,- Euro zur Verfügung.

 

Von den zur Verfügung stehenden Mitteln i.H.v. 138.000,- Euro schlägt die Verwaltung vor, die Mittel wie folgt bereitzustellen (siehe auch Anlage 1 - Mittelaufstellung):

 

         45.500,- Euro für „I. Laufende Projekte“ u.a. Veranstaltungen, Netzwerkarbeit etc.,,

         39.000,- Euro für „II. Sprachkurse“,

         5.000,- Euro für „III. Integration durch Sport“,

         8.000,- Euro für „IV. Veranstaltungen von Migranten*innenorganisationen“ und

         9.000,- Euro für „V. Integrationsrat“.

 

Seit 2019 werden die Kosten für den Aufbau, Einsatz und die fachliche Begleitung von Dolmetscher*innenpools durch Landeszuwendungen finanziert. Nach der im Jahr 2019 veröffentlichten Richtlinie wurde vom Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Aachen ein Konzept zur Verwendung der Fördermittel im Rahmen dieser Richtlinie entwickelt und vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt.

 

Im Jahr 2020 wurde das mit dem Ministerium abgestimmte Konzept erstmalig umgesetzt. Dabei

wurde deutlich, dass die Richtlinie des MKFFI zur Verwendung der Sachkosten für den Dolmetscher*innenpool nicht in ausreichendem Maß Übersetzungen im medizinischen und rechtlichen Bereich vorsieht. Aus diesem Grund hat der Integrationsrat auf Vorschlag der Verwaltung in der Sitzung vom 14.04.2021 beschlossen, die Mittel von 5.000€ im Jahr auf 10.000€ in den „laufenden Projekten (I) zu erhöhen, um die notwendigen Dolmetscher*innenleistungen für die (neu-)zugewanderten Menschen in Aachen im Sinne einer guten gesundheitlichen Unterstützung anbieten zu können.

Im Laufe des Jahres 2021 ist nunmehr festzustellen, dass die Übersetzungsanfragen im gesundheitlichen Bereich deutlich höher liegen als geplant und die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um den Bedarf über fachkundige Dolmetscher*innen zu decken. Um dem angefragten Bedarf gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung vor, die Mittel um weitere 2.500€ auf insgesamt 12.500€ zu erhöhen.

 

In den 12.500€ enthalten sind dann alle Kosten, welche nicht durch die Landesmittel für den Einsatz von Dolmetschenden übernommen werden können (u.a. auch die Verwaltungskostenpauschale).

 

Insbesondere Gesundheit ist eine existenzielle Lebensdimension. Viele (Neu-)Zugewanderten haben bis zu ihrer Ankunft in Deutschland einen Mangel an grundlegender medizinischer Versorgung erlebt. Chronische, aber z.B. auch lebensbedrohliche oder durch die Flucht verursachte Erkrankungen mit aufwendigen medizinischen Behandlungen, wie z.B. Krebserkrankungen, erlittene physische und/oder psychische Verletzungen während der Flucht, bislang unbehandelte oder unzureichend behandelte Seh-/Hörschwächen etc., brauchen häufig eine schnelle Klärung und Behandlung.

(Neu-)Zugewanderte Menschen brauchen besonders in diesen Situationen eine gute und enge sprachliche Begleitung, um über ihre Gesundheit aufgeklärt und beraten werden zu können und um bei gesundheitlichen Problemen diese sowohl sprachlich äußern zu können als auch die Beratung und Behandlung des medizinischen Personals zu verstehen und umsetzen zu können.

 

Die 2.500€ Erhöhung in „I. Laufende Projekte“ würde aus den Mitteln „VI. Projektanträge für Integration“ gedeckt. Diese Mittel wurden in den letzten sechs Jahren keinmal vollständig verausgabt. Für die „VI. Projektanträge zur Integration“ würden daher in 2022 Mittel i.H.v. 31.500,- Euro zur Verfügung stehen. Diese werden für die im Jahr 2022 eingehenden Projektanträge verwendet.

 

Über die endgültige Verteilung der Mittel entscheiden der Integrationsrat und der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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