Entscheidungsvorlage - AVV/0014/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenvorgaben für die Fahrzeugförderung 2006 und Folgejahre gemäß § 13 ÖPNVG NRW (AVV- Beirat)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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16.02.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der AVV-Beirat der Stadt
Aachen nimmt die geplanten geänderten Rahmenbedingungen hinsichtlich der
Fahrzeugförderung gemäß § 13 ÖPNVG NRW zur Kenntnis und beschließt, die durch
die vorgesehene Gesetzesänderung dauerhaft eingeräumte Möglichkeit zur
pauschalierten Abgeltung von Fahrzeugvorhaltekosten bis zu einer Höhe von 25 %
der zur Verfügung stehenden Mittel bis auf weiteres voll auszuschöpfen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Geänderte
Rahmenbedingungen für die Fahrzeugförderung 2006 und Folgejahre gemäß § 13
ÖPNVG NRW
Im Jahr 2005 erhielt der Zweckverband AVV
gemäß § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in
Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) seitens des Landes NRW Fördermittel für die
Fahrzeugförderung in Höhe von 4.200.895,68 € (1.628.077,00 € für Stadt Aachen,
1.201.547,55 € für Kreis Aachen, 683.483,96 € für Kreis Düren und 687.787,17 €
für Kreis Heinsberg).
Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen des § 13 Abs. 4
ÖPNVG NRW war es im Jahr 2005 noch möglich, bis zu 25 % der zur Verfügung
stehenden Mittel zur pauschalierten Abgeltung von Fahrzeugvorhaltekosten zu verwenden.
Für das Jahr 2006 war die Möglichkeit einer pauschalierten Abgeltung von
Fahrzeugvorhaltekosten nur noch bis zu einer maximalen Höhe von 10 % der zur
Verfügung stehenden Mittel und ab dem Jahr 2007 keine Möglichkeit zur
Vorhaltekostenförderung mehr vorgesehen.
Nach aktuellen Erkenntnissen, insbesondere aufgrund eines Schreibens des
Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW vom 22.12.2005, ist davon
auszugehen, dass die Möglichkeit zur pauschalierten Abgeltung von
Fahrzeugvorhaltekosten auch zukünftig bis zu einer Höhe von 25 % der zur
Verfügung stehenden Mittel beibehalten werden soll. Diese wirken sich dann im
jeweiligen Förderjahr sofort ergebniswirksam aus.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Fahrzeugfördermittel im Jahr 2006
gegenüber dem nach § 13 Abs. 3 ÖPNVG NRW vorgeschriebenen Mindestbetrag in
Höhe von landesweit 105 Mio. € um landesweit 20 Mio. € einmalig zu erhöhen.
Dies würde für den AVV eine Erhöhung der im Jahr 2006 bereitstehenden Mittel
gegenüber dem Jahr 2005 um rd. 800 Tsd. € (rd. 310 T€ für Stadt Aachen, rd. 229
T€ für Kreis Aachen, rd. 130 T€ für Kreis Düren und rd. 131 T€ für Kreis
Heinsberg) bedeuten. Zu beachten ist hierbei, dass es aufgrund von veränderten
Leistungsverhältnissen zwischen der ÖPNV-Leistung im AVV und der
NRW-Gesamtleistung noch zu einer Verschiebung bei der Mittelzuweisung im
Vergleich zu den angegebenen Werten kommen kann.
Im Hinblick auf die seitens des Landes NRW vorgenommenen Mittelkürzungen im Ausbildungsverkehr (siehe TOP 4) wird den ÖPNV-Aufgabenträger im AVV empfohlen, die 25 %-Regelung für die Abgeltung von Vorhaltekosten voll auszuschöpfen.
Durch diese Vorgehensweise kann eine ergebniswirksame Entlastung der kommunalen Haushalte erreicht werden.