Entscheidungsvorlage - AVV/0014/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die geplanten geänderten Rahmen­bedingungen hinsichtlich der Fahrzeugförderung gemäß § 13 ÖPNVG NRW zur Kenntnis und beschließt, die durch die vorgesehene Gesetzesänderung dauerhaft eingeräumte Möglichkeit zur pauschalierten Abgeltung von Fahr­zeugvorhaltekosten bis zu einer Höhe von 25 % der zur Verfügung stehenden Mittel bis auf weiteres voll auszuschöpfen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Geänderte Rahmenbedingungen für die Fahrzeugförderung 2006 und Folgejahre gemäß § 13 ÖPNVG NRW

 

Im Jahr 2005 erhielt der Zweckverband AVV gemäß § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) seitens des Landes NRW Fördermittel für die Fahrzeugförderung in Höhe von 4.200.895,68 € (1.628.077,00 € für Stadt Aachen, 1.201.547,55 € für Kreis Aachen, 683.483,96 € für Kreis Düren und 687.787,17 € für Kreis Heinsberg).

 

Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen des § 13 Abs. 4 ÖPNVG NRW war es im Jahr 2005 noch möglich, bis zu 25 % der zur Verfügung stehenden Mittel zur pauschalierten Abgeltung von Fahrzeugvorhaltekosten zu verwenden. Für das Jahr 2006 war die Möglichkeit einer pauschalierten Abgeltung von Fahrzeugvorhaltekosten nur noch bis zu einer maximalen Höhe von 10 % der zur Verfügung stehenden Mittel und ab dem Jahr 2007 keine Möglichkeit zur Vorhaltekostenförderung mehr vorgesehen.

 

Nach aktuellen Erkenntnissen, insbesondere aufgrund eines Schreibens des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW vom 22.12.2005, ist davon auszugehen, dass die Möglichkeit zur pauschalierten Abgeltung von Fahrzeugvorhaltekosten auch zukünftig bis zu einer Höhe von 25 % der zur Verfügung stehenden Mittel beibehalten werden soll. Diese wirken sich dann im jeweiligen Förderjahr sofort ergebniswirksam aus.

 

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Fahrzeugfördermittel im Jahr 2006 gegenüber dem nach § 13 Abs. 3 ÖPNVG NRW vorgeschriebenen Mindestbetrag in Höhe von landesweit 105 Mio. € um landesweit 20 Mio. € einmalig zu erhöhen. Dies würde für den AVV eine Erhöhung der im Jahr 2006 bereitstehenden Mittel gegenüber dem Jahr 2005 um rd. 800 Tsd. € (rd. 310 T€ für Stadt Aachen, rd. 229 T€ für Kreis Aachen, rd. 130 T€ für Kreis Düren und rd. 131 T€ für Kreis Heinsberg) bedeuten. Zu beachten ist hierbei, dass es aufgrund von veränderten Leistungsverhältnissen zwischen der ÖPNV-Leistung im AVV und der NRW-Gesamtleistung noch zu einer Verschiebung bei der Mittelzuweisung im Vergleich zu den angegebenen Werten kommen kann.

 

Im Hinblick auf die seitens des Landes NRW vorgenommenen Mittelkürzungen im Ausbildungs­ver­kehr (siehe TOP 4) wird den ÖPNV-Aufgabenträger im AVV empfohlen, die 25 %-Regelun­g für die Abgeltung von Vorhaltekosten voll auszuschöpfen.

 

Durch diese Vorgehensweise kann eine ergebniswirksame Entlastung der kommunalen Haushalte erreicht werden.

 

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Auswirkungen

 

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