Entscheidungsvorlage - FB 61/0320/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „U“ (Körnerstraße) sowie zu den Erweiterungen „J1“ und „W“ gemäß Variante 2 zu erstellen und diese in einer Informationsveranstaltung für Bürger*innen vorzustellen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „U“ (Körnerstraße) sowie zu den Erweiterungen „J1“ und „W“ gemäß Variante 2 zu erstellen und diese in einer Informationsveranstaltung für Bürger*innen vorzustellen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ist-Situation

In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 15.09.2011 und in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 21.09.2011 wurde die Zone „U“ (Körnerstraße) (Anlage 1) zwischen Schanz und Sanatoriumstraße in die Prioritätenliste aufgenommen. Gemäß der durch die politischen Gremien am 22.04.21 beschlossenen Prioritätenliste ist zur Prüfung einer Einrichtung der Bewohnerparkzone „U“ als nächstes eine Parkraumerhebung durchzuführen.

 

Am 29.06.21 wurde im Bürgerforum die Erweiterung der bisher geplanten Bewohnerparkzone „U“ bis zum Amsterdamer Ring diskutiert. Die Einrichtung einer einzelnen Zone von der Schanz bis zum Amsterdamer Ring ist aufgrund der maximalen Ausdehnung einer Zone von 1.000 m (§ 45 VwV-StVO) nicht möglich. Deshalb wurden seitens der Verwaltung zwei Varianten für eine Zonenabgrenzung bis zum Außenring geprüft. Die erste Variante (Anlage 2) sieht eine kleinere zusätzliche Zone „U2“ zwischen Sanatoriumstraße und Amsterdamer Ring vor. In der zweiten Variante (Anlage 3) wird eine große Zone „U“ mit der maximalen Ausdehnung vom Amsterdamer Ring in Richtung Innenstadt vorgesehen. Dabei müssen gleichzeitig die zwei bestehenden, benachbarten Zonen „J1“ und „W“ erweitert werden.

Um eine qualitative und quantitative Aussage zur Parkraumauslastung in dem gesamten Gebiet machen zu können, umfasst der Untersuchungsbereich „U“ (Anlage 4) das gesamte Wohngebiet bis zum Amsterdamer Ring.

 

Mit der Durchführung der Parkraumuntersuchung wurde ein externes Ingenieurbüro beauftragt.

 

  1. Gebietscharakteristik

Das Untersuchungsgebiet „U“ liegt im Süd-Westen der Aachener Innenstadt und wird grob durch die Straßen Morillenhang, Amsterdamer Ring, Hohenstaufenallee, Weberstraße und die Eisenbahnlinie Aachen-Köln begrenzt.

Das Gebiet grenzt im Nord-Westen an die bestehende Bewohnerparkzone „J1“, im Norden an die Bewohnerparkzone „W“ und im Osten an die kürzlich eingerichtete Zone „M“.

 

Zum Untersuchungsgebiet gehören somit folgende Straßen:

-          Barbarossaplatz

-          Eichendorffweg

-          Emmi-Welter-Straße

-          Franziskusweg

-          Haselsteig

-          Hasselholzer Weg Haus-Nr. 2 – 50 und Haus-Nr. 1 – 49

-          Hohenstaufenallee Haus-Nr. 44 – 86 und Haus-Nr. 39 – 65

-          Im Johannistal Haus-Nr. 39 – 41

-          Klemensstraße Haus-Nr. 4 – 18 und Haus-Nr. 1 – 17

-          Körnerstraße

-          Limburger Straße Haus-Nr. 4 – 28 und Haus-Nr. 1 – 33

-          Lütticher Straße Haus-Nr. 4 – 206 und Haus-Nr. 1 – 159

-          Moreller Weg

-          Morillenhang

-          Sanatoriumstraße

-          Weberstraße Haus-Nr. 26 – 42 und Haus-Nr. 19 – 39

-          Wichernstraße

 

Das Untersuchungsgebiet ist im Süden vorwiegend durch eine reine Wohnnutzung mit Doppelhaushälften und freistehenden Einfamilienhäusern geprägt, im Norden des Gebietes überwiegen Geschosswohnungsbauten mit vereinzelter tertiärer Nutzung im Erdgeschoss. Neben diversen Einzelhandelsangeboten in der Lütticher Straße befinden sich im Nordosten und Nordwesten des Untersuchungsgebietes ein Krankenhaus, ein Seniorenheim, ein Pflegezentrum, zwei Kindertagesstätten, ein Gymnasium mit Mensa sowie diverse Arztpraxen.

 

Derzeit sind rund 2.576 Personen über 18 Jahren im Plangebiet gemeldet sowie 1.503 zugelassene Fahrzeuge.

 

Folgende Daten (siehe Anlage 5) wurden aus dem Melde- und Kfz-Zulassungsregister ermittelt (Stand 09/ 2020):

 

Anzahl

Gemeldete Personen >= 18 Jahre *

2.576

Zugelassene KFZ (inkl. Gewerbe)

1.503

Motorisierungsgrad (Kfz/Einwohner)

0,55

* Aufgrund der statistischen Geheimhaltung kann in diesem Bereich nicht auf Haupt- und Nebenwohnsitz differenziert werden.

 

In den Gebietsstraßen waren zum Zeitpunkt der Erhebung ca. 1.170 öffentliche Parkplätze vorhanden.

Auf der Lütticher Straße in Höhe Haus Nr. 16 - 38 werden bereits 27 Parkplätze von der Stadt Aachen bewirtschaftet. Hier ist zwischen 9:00 Uhr und 21:00 Uhr der Erwerb eines Parkscheins notwendig.

Weiterhin sind auf der Lütticher Straße und Wichernstraße insgesamt 24 Parkplätze zeitlich begrenzt. Im Gebiet gibt es insgesamt vier Parkplätze für Schwerbehinderte.

Aus Ortsbegehungen und unter Einbeziehung von Luftbildern wurden ca. 764 Stellplätze auf privatem Gelände ermittelt. Insgesamt stehen in dem Gebiet somit ca. 1.934 Stellplätze und öffentliche Parkplätze zur Verfügung.

 

  1. Parkraumerhebung:

Am Dienstag, den 15.06.2021, wurde im Gebiet „U“ eine Parkraumerhebung zur Erfassung des Parkgeschehens durchgeführt. Hierzu wurden in vier Zeitbereichen (6:00 Uhr, 11:00 Uhr, 17:00 Uhr und 22:00 Uhr) und außerhalb der Schul- und Semesterferien die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Kraftfahrzeuge (Kfz) mit ihren Zulassungskennzeichen erfasst.

 

Datenauswertung:

Insgesamt waren im öffentlichen Straßenraum im Mittel (arithmetisches Mittel aller vier Zeiträume) 990 Kfz abgestellt. In der Mittagszeit (11:00 Uhr) ist die Anzahl abgestellter Kraftfahrzeuge mit 1.067 Kfz höher als in den anderen Zeitabschnitten. Die niedrigste Auslastung wurde mit 903 Kfz gegen 17:00 Uhr festgestellt.

 

Die nachfolgend aufgeführten Daten wurden für den gesamten Bereich ermittelt:

 

06:00 Uhr

 

11:00 Uhr

 

17:00 Uhr

22:00 Uhr

Dauerparker-/

Mehrfachparker

 

Kfz

%

     Kfz

%

 

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Gesamt Kfz

1.025

100

 

1.067

 

100

 

903

100

963

100

450

100

Bewohner*innen-Kfz

422

41

 

309

 

29

 

339

38

405

42

199

56

Sonstige Kfz

603

59

 

758

 

71

 

564

62

558

58

251

44

 

Die Erhebungsdaten zeigen in den Morgen- und Abendstunden eine annährend vergleichbare Verteilung der Anteile aus „Bewohner*innen-Kfz“ (41 % bzw. 42 %) und „sonstigen Kfz“ (59 % bzw. 58 %).

In den Mittagsstunden (11:00 Uhr) sinkt der Anteil der Kraftfahrzeuge von Bewohner*innen im Bereich „U“ auf bis zu 29 % und gleichzeitig steigt der Anteil der „ortsfremden“ Kraftfahrzeuge auf bis zu 71 % an. Um 17:00 Uhr ist der Anteil der „sonstigen“ Kfz mit 62 % ebenfalls höher als der Anteil der Bewohner*innen Kfz (38 %).

Von den angetroffenen Kraftfahrzeugen konnten am Erhebungstag 450 Kfz als „Dauer-/Mehrfachparker“ identifiziert werden. Das sind diejenigen, deren Kennzeichen in allen vier Zeitbereichen im selben Streckenabschnitt erfasst wurde, unabhängig davon, ob das Fahrzeug bewegt wurde. Hiervon entfielen 44 % auf die Bewohner*innen des Viertels und 56 % auf „sonstige Kfz“. 

 

Auslastung:

Die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung zeigen - auf das gesamte Untersuchungsgebiet bezogen - eine hohe Auslastung (~ 79 %) der öffentlichen Parkstände (ohne Falschparker). Mit Falschparkern liegt der mittlere Auslastungsgrad bei 85 %. Auf einigen Straßen ist der mittlere Auslastungsgrad der Parkplätze sehr hoch (z. B. Limburger Straße 98 %, Barbarossaplatz 100 %, Weberstraße 95 %). An den Straßen, die abseits der Lütticher Straße und vom Stadtzentrum entfernt liegen, ist der Auslastungsgrad deutlich geringer (z.B. Morillenhang 54 %, Eichendorffweg 59 %, Franziskusweg 62 %).

Zu allen Erhebungszeiträumen ist der Anteil der „ortsfremden“ Kraftfahrzeuge höher als der Anteil der Kraftfahrzeuge von Bewohner*innen im Untersuchungsgebiet. Dieses Ergebnis lässt vermuten, dass Personen, die beispielweise in den umliegenden Unternehmen tätig sind, während der Arbeitszeit ihren PKW im Untersuchungsgebiet parken. Diese Vermutung wird durch die Tatsache, dass der Anteil der „ortsfremden“ Kraftfahrzeuge in den Mittagsstunden (~ 71 % um 11:00 Uhr) am höchsten ist, unterstützt.

Der Anteil der Dauer- und Mehrfachparker liegt über das gesamte Untersuchungsgebiet und im Tagesmittel gesehen bei ca. 44 %. Der Anteil der „Falschparker“ liegt über alle Erhebungsstrecken und im Tagesmittel bei rund 7 %.

 

Zusammenfassung der Erhebungsdaten:

Die erhobenen Daten belegen eine hohe Auslastung (79 %) (ohne Falschparker) des öffentlichen Parkraumangebotes. Gleichzeitig kann in einigen Straßen ein gewisser Anteil an „Falschparkern“ beobachtet werden (ca. 7%), sodass unter Einhaltung der StVO und der Parkbeschilderung von einer höheren Auslastung des gesamten Gebietes ausgegangen werden kann. In bestimmten Straßenabschnitten wurde die Parkraumkapazität im Tagesmittel des Erhebungstages sogar überschritten. Vor allem im Norden des Untersuchungsgebietes ist der mittlere Auslastungsgrad der Parkplätze sehr hoch (z.B. Limburger Straße 98 %). Im Süden des Gebiets, also an den Straßen, die vom Stadtzentrum entfernt liegen und abseits der Lütticher Straße ist der Auslastungsgrad deutlich geringer (z.B. Franziskusweg 62 %).

 

Gebietsabgrenzung Zone „U“

Da die Einrichtung einer Zone „U“ von der Schanz bis zum Amsterdamer Ring aufgrund der maximalen Ausdehnung von 1.000 m (§ 45 VwV-StVO) nicht möglich ist, wurden seitens der Verwaltung zwei Varianten für eine Zonenabgrenzung von der Schanz bis zum Außenring geprüft.

 

Bei der Abgrenzung der Zone „U“ gemäß Variante 1 wurde das Untersuchungsgebiet in zwei Zonen „U1“ (alte Abgrenzung aus 2011) und „U2“ aufgeteilt. Der durchschnittliche Auslastungsgrad (ohne Falschparker) in der Zone „U1“ liegt bei ca. 85 %, in der Zone „U2“ bei ca. 66 %. Gemäß § 45 StVO ist die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner*innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Für den Bereich „U2“ kann zum jetzigen Zeitpunkt ein mittlerer bis hoher Parkdruck nachgewiesen werden. Bei einer alleinigen Einrichtung der Zone „U1“ kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich die Parkplatznachfrage in das Gebiet „U2“ verlagert und das Wohngebiet stärker belastet wird als zum Erhebungszeitpunkt.

 

Der Zuschnitt der Zone „U“ gemäß Variante 2 wurde mit der maximalen Ausdehnung vom Amsterdamer Ring in Richtung Innenstadt geplant. Der durchschnittliche Auslastungsgrad der öffentlichen Parkstände für diesen Zonenzuschnitt beträgt ca. 70 %. Für die Abgrenzung der Zone bis zum Amsterdamer Ring müssen zeitgleich die bestehenden Zonen „J1“ und „W“ erweitert werden. Dabei würde die Zone „W“ in Richtung Außenring um die Straßen Wichernstraße und Weberstraße ergänzt werden. Die Erweiterung der Zone „J1“ würde sich über die Straßenabschnitte Lütticher Straße 1- 39 und 4-40, Morillenhang bis zur Einmündung Im Johannistal sowie der Straßenabschnitt Im Johannistal zwischen Morillenhang und Pottenmühlenweg erstrecken.

 

Verwaltungsvorschlag:

Auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Parkraumgutachten empfiehlt die Verwaltung die Abgrenzung der Zone „U“ gemäß Variante 2 vorzunehmen und das Verfahren zur Einführung einer Bewohnerparkzone „U“ und zeitgleich die notwendigen Erweiterungen „J1“ und „W“ weiter voranzutreiben. Für die drei betroffenen Bereiche sind Planungen zu erstellen und abschließend in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung für Bürger*innen vorzustellen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

X

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Begründung:

Aus vergleichbaren Bewohnerparkzonenprojekten und dessen Evaluation in den vergangenen Jahren, wie z.B. Zone „E“, „E2“, „T“, „V“ und „Z“ kann nachgewiesen werden, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zur Entlastung der Parkplatzsituation in einem definierten Bereich beiträgt und der hohen Auslastung der Parkplätze im öffentlichen Raum entgegenwirkt.

 

Dabei wird die Parkraumnachfrage durch gebietsfremde Personen deutlich reduziert. Entsprechend erhöhen sich die Chancen für Bewohner*innen im unmittelbaren Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden. Dadurch entstehen weniger Park-Such-Verkehre innerhalb der Zone, was wiederum zu einer Reduzierung der Schadstoffemissionen beiträgt. Außerhalb der Bewohnerparkzone kann es durch mögliche Verlagerungseffekte jedoch zu einer Erhöhung der Park-Such-Verkehre kommen, so dass im Hinblick auf die Gesamtstadt die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz nicht eindeutig ist.

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Anlagen

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