Entscheidungsvorlage - FB 11/0065/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2022 und Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.02.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt vorbehaltlich weiterer Beschlüsse den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 auf der Grundlage der dezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2021 (s. Anlage).
Zudem nimmt der Rat der Stadt die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Inhaltsverzeichnis
I. Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanes 2021
I.1 Allgemeine Betrachtung
I.2 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken
I.3 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken
I.4 Stellenumwandlungen und -verlagerungen
I.5 Bewertungsänderungen
I.6 Gesamtbetrachtung
I.7 Stellenplanentwicklung
II. Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022
Erläuterungen:
I. Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanes 2021
I.1 Allgemeine Betrachtung
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. Seitdem haben sich Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:
- Stelleneinrichtungen
- Stelleneinsparungen
- Umwandlungen und Verlagerungen von Stellen
- Bewertungsänderungen.
Diese Änderungen sind in der beigefügten Anlage „Dezernats- und fachbereichsbezogene Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2021“ im Einzelnen beschrieben.
Ein Großteil dieser Änderungen (in der Anlage dargestellt mit Schriftbild normal) ist im Stellenplanentwurf 2022, der im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022 dem Rat am 10.11.2021 und im Nachgang dem Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 11.11.2021 zur Beratung vorgelegt worden ist, enthalten.
Die seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2022 im September 2021 darüber hinaus erforderlichen Stellenplanänderungen sind dem Ausschuss am 27.01.2022 ebenso zur Beratung und insgesamt zur Beschlussempfehlung an den Rat vorgelegt worden (in der Anlage farblich abgesetzt mit Schriftbild kursiv).
Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplan 2021 gesamtstädtisch saldiert 112,5 Mehrstellen.
Bereich | Stelleneinrichtungen | Stelleneinsparungen | saldiert |
| 155,5 (davon 34,0 kw) | 44,0 (davon 32,5 kw) | + 111,5 |
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| 1,0 | - 1,0 |
| 3,5 | 1,0 | + 2,5 |
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| 0,5 | - 0,5 |
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| 1,0 | 1,0 |
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Mehrstellen (STPL 2021 : STPL 2022) | 160,0 | 47,5 | + 112,5 |
Nachstehend werden die Veränderungen gegenüber dem Stellenplan 2021 dargestellt.
I.2 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken
Seit der Aufstellung des Stellenplanes 2021 sind im gesamtstädtischen Bereich insgesamt 160,0 Stellen, davon 155,5 in der Allgemeinen Verwaltung und 4,5 in den Eigenbetrieben, einzurichten. Im allgemeinen Verwaltungsbereich handelt es sich um Planstellen, die nach organisatorischer Prüfung als Ergebnis des alljährlichen Stelleneinrichtungsverfahrens berücksichtigt wurden. Den Stelleneinrichtungen stehen 47,5 Stelleneinsparungen gegenüber (vgl. I.3).
Zu den 160,0 neu einzurichtenden Planstellen gehören u.a. 43,5 befristete Stellen, davon 18,5 Projektstellen im Bereich des FB 02, FB 45 und FB 56, die nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen sind. Bei den drittmittelgeförderten Projektstellen des FB 56 handelt es sich um 9,0 Stellen, die im Rahmen des Landesprojektes „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) bereits im Haushaltsjahr 2021 aufgrund des neu etablierten unterjährigen Fraktionsverfahrens (Juli 2021) vorgezogen bewirtschaftet werden. Ebenfalls enthalten sind 11,0 neue voll refinanzierte Stellen zur Aufgabenwahrnehmung für Dritte im FB 37 sowie 10,5 Stellen im FB 02 und FB 61 für die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK).
Im Übrigen werden aufgrund festgestellter Bedarfe die kw-Vermerke an 10,0 Planstellen aufgehoben und an insgesamt 36,5 Stellen verlängert, davon an 14,0 Stellen im FB 61 zur Fortführung der Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK).
Die Aufhebung bzw. Verlängerung bestehender sowie die Anbringung neuer kw-Vermerke beinhaltet keine Veränderung des Stellensolls.
Das Stellenplanverfahren sieht seit seiner Optimierung zum Stellenplan 2017 vor, für außerordentliche dringende Bedarfe, die eine frühzeitige Verfügbarkeit von zusätzlichem Personal bei absehbarer Stellenausweitung notwendig machen, unterjährige Behandlungen im Personal- und Verwaltungsausschuss bis hin zum Rat der Stadt zu ermöglichen. Hiervon wird nur in wenigen Einzelfällen Gebrauch gemacht.
So hat der Rat in seiner Sitzung am 23.06.2021 von den 166,0 Stellen die Einrichtung folgender 19,0 Mehrstellen bereits unterjährig beschlossen:
- 16,0 Stellen im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45)
- 2,0 Stellen im Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (FB 02)
- 1,0 Stelle im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsstruktur (FB 61).
Ferner hat der Rat der Stadt in seiner o.g. Sitzung die Verlängerung der kw-Vermerke an 8,5 Projektstellen im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen des FB 45 unterjährig beschlossen.
Die Begründungen der Stelleneinrichtungen sind im Einzelnen der beigefügten Anlage zu entnehmen.
I.3 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken
Gesamtstädtisch können insgesamt 47,5 Stellen eingespart werden, davon 44,0 in der Allgemeinen Verwaltung sowie 3,5 Stellen in den Eigenbetrieben. Die Einsparung von 32,5 Stellen, davon 9,5 Projektstellen, ist auf die Realisierung von kw-Vermerken zurückzuführen. Zudem soll an 2,5 Stellen jeweils ein kw-Vermerk angebracht werden.
Die Begründungen der Stelleneinsparungen sind im Einzelnen der beigefügten Anlage zu entnehmen.
I.4 Stellenumwandlungen und -verlagerungen
Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in jeweils zwei Teilzeitstellen und umgekehrt. Die Umwandlungen sind wegen Stellenwiederbesetzungen durchzuführen.
Die in der Anlage ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind sowohl infolge der Neuzuordnung von Planstellen zu anderen Organisationseinheiten erforderlich als auch auf die Neuzuordnung von Planstellen bzw. -anteilen - aus haushaltsrechtlichen Gründen - zu anderen Produktbereichen zurückzuführen.
Darunter fällt auch die Umsetzung des am 01.11.2021 in Kraft getretenen neuen Dezernatsverteilungsplans infolge der Neuregelung des Geschäftskreises der Dezernate durch Bildung von Dezernat VII – Klima, Stadtbetrieb und Gebäude und die damit einhergehende Verlagerung der Fachbereiche: Klima und Umwelt (FB 36), Bürger*innenservice (FB 12) sowie Sport (FB 52).
Gesamtstädtisch betrachtet verändern sowohl die Stellenumwandlungen als auch die Stellenverlagerungen das Stellensoll nicht und sind damit stellenplanneutral.
I.5 Bewertungsänderungen
Die in den Anlagen aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.
Die Bewertungsänderungen führen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.
Gemäß der städtischen Richtlinien über die Vergabe der Amtszulagen (Z) zur Besoldungsgruppe A 9 an Beamt*innen der Stadt Aachen wurden die betreffenden Planstellen verwaltungsweit überprüft und führen zu Veränderungen von Stellenbewertungen im Rahmen der Ratsbeteiligung über die 2. Lesung hinaus (in der Anlage farblich abgesetzt mit Schriftbild kursiv).
I.6 Gesamtbetrachtung
Unter Berücksichtigung der in der Anlage dargestellten Veränderungen und vorbehaltlich weiterer Beschlüsse schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 demnach wie folgt ab:
Bereich |
| Beamte / Beamtinnen | Tariflich Beschäftigte | insgesamt |
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I. Allgemeine Verwaltung | 1.145,0 | 2.443,5 | 3.588,5 |
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II. regio iT | 12,0 |
| 12,0 |
| |
III. Aachener Stadtbetrieb (E 18) | 13,0 | * | 13,0 |
| |
IV. Gebäudemanagement (E 26) | 14,5 | * | 14,5 |
| |
V. Volkshochschule (E 42) | 3,5 | * | 3,5 |
| |
VI. Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47) | 5,5 | * | 5,5 |
| |
VII. Kulturbetrieb (E 49) | 15,0 | * | 15,0 |
| |
VIII. Eurogress – Aachen (E 88) | 1,0 | * | 1,0 |
| |
Summe | 1.209,5 | 2.443,5 | 3.653,0 |
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* Die Planstellen der Tariflich Beschäftigten werden in den Stellenübersichten der jeweiligen Wirtschaftspläne ausgewiesen.
Gegenüber dem Stellenplan 2021 sind - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - gesamtstädtisch
112,5 Mehrstellen zu verzeichnen:
Stellenplan 2021 | 3.540,5 | lt. Ratsbeschluss 24.03.2021 |
| + 90,5 | lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 11.11.2021 (1. Lesung) |
Stellenplanentwurf 2022 | 3.631,0 | Einbringung des Haushaltsplanentwurfes in den Rat 10.11.2021 |
| + 22,0 | lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 27.01.2022 (2. Lesung) |
Stellenplan 2022 | 3.653,0 |
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I.7 Stellenplanentwicklung
Seit 2017 hat sich die Anzahl der Planstellen in der Allgemeinen Verwaltung (ohne Eigenbetriebe
und regio iT) wie folgt entwickelt:
* Die Steigerung von 2018 zu 2019 beinhaltet zusätzliche 50,0 Stellen für die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes.
II. Personal- und Versorgungsaufwendungen
Laut Haushaltsplanentwurf 2022 und erster Veränderungsnachweisung belaufen sich die Aufwendungen für den Personalkostenverbund (PKV) auf insgesamt 273.301.100 € für das Jahr 2022.
Von dem Gesamtbetrag in Höhe von 273.301.100 € entfallen 223.688.300 € auf Personal- und
49.612.800 € auf Versorgungsaufwendungen.
Den Versorgungsaufwendungen stehen Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 18.033.600 € gegenüber.
Soweit im Nachgang weitere finanzielle Anpassungen erforderlich werden, sind diese für die zweite Veränderungsnachweisung (Finanzausschuss) angemeldet worden und somit in den o.a. Zahlen nicht enthalten.
Ergänzend ist zu erwähnen, dass die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen sind. Es handelt sich hierbei überwiegend um Drittmittel finanziertes Personal im Rahmen von Projekten in der Größenordnung von rd. 9,17 Mio. € für das Jahr 2022 (Stand Entwurf inkl. erste Veränderungsnachweisung).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
|
| x |
|
|
| |||||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
nachrichtlich:
Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2022 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
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| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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