Kenntnisnahme - FB 45/0190/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Durch die zunehmende digitale Ausstattung der Schulen im Rahmen der diversen (Förder-) Programme wie bspw. die städt. IT-Neuausstattung, Sofortausstattungsprogramme oder den DigitalPakt ergeben sich auf Seiten der Schulen sowie des Schulträgers grundsätzliche bzw. strategische Fragen, die eines fachlichen Austauschs bedürfen. Diesbezüglich wurde mit der „AG Schuldigitalisierung“ seitens des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule (FB 45) ein Forum geschaffen, in dem jeweils maximal vier Vertreter*innen jeder Schulform (Schulleitungen und/oder IT-Koordinatoren) sowie Mitarbeiter*innen des FB 45 und des städt. IT-Managements (FB 11/400) genau diese strategischen Fragestellungen und Themen, die unter Umständen stadtweite Regelungen bzw. Vereinbarungen erfordern, in einem vierteljährlichen Turnus diskutieren können. Ziel dessen ist es, gemeinsam entsprechende Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten, die dann in die zuständigen politischen Gremien eingebracht werden sollen.

 

In der Auftaktsitzung der AG Schuldigitalisierung am 01.02.2022 wurden zunächst zentrale Themen und Fragestellungen gesammelt, die nach den folgenden Schwerpunkten geclustert wurden:

  • Hardware
  • Software
  • Konzeptionelle Themen
  • IT-Administration

 

Im Ergebnis wurden seitens der Abteilung Schule u. a. folgende Themenschwerpunkte identifiziert, die der AG Schuldigitalisierung als Diskussionsgrundlage für die folgenden Sitzungen der AG vorgeschlagen werden:

  • Nutzungsmöglichkeiten und Kompatibilität der dienstlichen Endgeräte
  • Verbesserung des IT-Supports (inkl. Thema IT-Hausmeister)
  • Ausbau der IT-Infrastruktur (Anforderungen an AccessPoints, Bandbreiten etc.)
  • Konzeption „bring your own device”
  • Umgang mit defekter Hardware

 

Der nächste Termin für die AG Schuldigitalisierung ist für Ende März vorgesehen. In diesem wird die Nutzbarkeit der dienstlichen Endgeräte der Lehrkräfte (Kollaboration zwischen iPads der Schüler*innen und Lehrer*innen, datenschutzrechtliche Hürden, Nutzung des App Stores etc.) in den Fokus gerückt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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