Entscheidungsvorlage - FB 36/0127/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept; hier Abschlussbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb; FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Frau Jebavy-Kara
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
|
|
|
|
15.03.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
|
Entscheidung
|
|
|
08.03.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
15.03.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klima und Umwelt nimmt den Abschlussbericht zum gesamtstädtischen Spielplatzkonzept für Aachen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Konzeptes.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Abschlussbericht zum gesamtstädtischen Spielplatzkonzept für Aachen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Konzeptes.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit der Zielsetzung einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Spielplatzplanung für die rund 240 öffentlichen Spielplatzflächen der Stadt Aachen (inklusive Spielpunkte) wurde der Fachbereich Umwelt mit der Erstellung eines gesamtstädtischen Spielplatzkonzeptes beauftragt. Die Bearbeitung erfolgte in Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder und Jugend und dem Aachener Stadtbetrieb. Die Vorgehensweise und die ersten Ergebnisse des Spielplatzkonzeptes für Aachen wurden bereits Anfang 2020 im Ausschuss für Klima und Umwelt sowie im Kinder- und Jugendausschuss vorgestellt und beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Abstimmungen mit den Bezirken im Hinblick auf die Umsetzung des Konzeptes unter dem Vorbehalt vorhandener Haushaltsmittel herbeizuführen. Eine erste Beteiligung der Bezirksamtsleiter*innen erfolgte Anfang 2020. Die Vorstellung des Spielplatzkonzeptes und die Abstimmungen in den einzelnen Bezirksvertretungen wurden mit der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte im Oktober 2021 abgeschlossen. Der Abschlussbericht des gesamtstädtischen Spielplatzkonzeptes für Aachen liegt nun inklusive der aktualisierten Prioritätenliste vor.
Das Spielplatzkonzept bietet einen qualifizierten Überblick über den Bestand aller öffentlichen Spiel- und Bolzplätze in der Stadt Aachen. Dies ist eine solide Grundlage für die zukünftige Arbeit und ermöglicht erstmals die Planung gezielter Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in den Quartieren mit dem größten Handlungsbedarf. Durch die Analyse der Spielplatzbewertungen sind genaue Rückschlüsse auf den Gesamtzustand der Spiel- und Bolzplätze möglich.
Das Konzept ermöglicht es erstmalig, nach stadtweit gültigen Kriterien eine Priorisierung der erforderlichen Sanierungs-, Um- und Neubaumaßnahmen vorzunehmen (Prioritätenliste). Gleichzeitig gibt es zum ersten Mal einen Überblick über die erforderlichen Investitionen in den nächsten 15 Jahren für die gesamten Spielplätze der Stadt Aachen.
Abhängig von Alterung, Nutzungsintensität und pfleglichem Gebrauch müssen Spielplätze durchschnittlich alle 15-20 Jahre grundhaft erneuert werden, so dass die heute neu hergerichteten Spielplätze, für die im Konzept zurzeit keine Maßnahmen vorgesehen sind, in ca. 15 Jahren größtenteils ebenfalls zu sanieren sind.
Mit dem gesamtstädtischen Konzept wird den Dienststellen innerhalb der Stadtverwaltung eine fachliche Grundlage an die Hand gegeben, im Rahmen ihrer Ressortverantwortung beispielsweise für die Jugendhilfe, die Bauleitplanung, die Grünordnung und den Ausbau und Betrieb von Spielflächen die Belange einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Spielplatzversorgung in der Stadt Aachen in die gesamtstädtische Entwicklung einzubringen.
Dem Rat der Stadt bietet das Konzept eine Unterstützung in der Entscheidungsfindung. Darüber hinaus kann das Konzept als ausgewogene fachliche Grundlage zur Objektivierung in der öffentlichen Diskussion und zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements beitragen. Nicht zuletzt sorgen die Identifizierung nicht mehr benötigter Einrichtungen, der Einsatz eigenen Personals für Planungen sowie eine stärkere Standardisierung für eine deutlich wirtschaftlichere Aufgabenerfüllung.
Gesamtstädtische Prioritätenliste:
Mit der Prioritätenliste wird - vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und personellen Kapazitäten - das Handlungsprogramm für die nächsten 15 Jahre definiert.
Um eine wirklich belastbare Aussage über die Investitionsbedarfe treffen zu können, ist es notwendig, die Spielplatzflächen nach den Ergebnissen der Analysen und den daraus entstandenen Handlungsempfehlungen zu priorisieren. Aus dem Gesamtfazit für jede einzelne Fläche ergibt sich ein Erhaltungs-, Sanierungs- oder Entwicklungsbedarf.
Auszug aus der Prioritätenliste:
Die aktuellen Listen für die Bolzplätze und Skateanlagen sowie für die Spielplätze und Spiel-/Bolzplätze sind als Anlagen der Vorlage beigefügt.
Für die einzelnen Maßnahmen werden die Kosten geschätzt und auf volle 5000 Euro gerundet. Kosten für die Plätze, die einer vollständigen Überarbeitung bedürfen, werden über derzeit aktuelle Quadratmeterpreise ermittelt. Grundsätzlich gilt, dass dies Näherungswerte sind. Die Investitionsbedarfe beziehen sich immer auf die im Steckbrief vorgeschlagenen Maßnahmen. Diese können sich im Laufe der Zeit nach Durchführung von Beteiligungsverfahren und im Zuge der konkreten Objektplanung noch verändern. In der Prioritätenliste werden die Maßnahmen in die vier Kategorien Umplanung, Einzelmaßnahmen, Umnutzung sowie keine Maßnahmen aufgeteilt.
Übersicht der geplanten Maßnahmen und Investitionssummen:
Bezirk / Sozialraum |
Anzahl der Spielplätze |
Überarbeitung/ Umplanung |
Aufwertung durch Einzelmaßnahmen |
Keine (wesentlichen) Maßnahmen |
Umnutzung |
Geschätzter Investitionsbe-darf (15 Jahre) |
Aachen-Mitte Zentrum |
22 |
7 |
5 |
8 |
2 |
|
Aachen-Mitte Obere Jülicher Straße |
4 |
1 |
1 |
1 |
1 |
|
Aachen-Mitte Ostvierte l/ Rothe Erde |
11 |
4 |
5 |
2 |
- |
|
Aachen-Mitte Forst / Driescher Hof |
26 |
5 |
16 |
4 |
1 |
|
Aachen-Mitte Burtscheid / Beverau |
29 |
5 |
15 |
6 |
3 |
|
Aachen-Mitte Süd-West |
6 |
3 |
2 |
1 |
- |
|
Aachen-Mitte Vaalser Straße/ Kronenberg / Neuenhof |
6 |
- |
5 |
1 |
- |
|
Aachen-Mitte Hochschulviertel / Hörn |
12 + 1 gepl. |
4 |
8 |
- |
- |
|
Aachen-Mitte gesamt |
116 + 1 gepl. |
29 |
57 |
23 |
7 |
7.492.000 |
Brand |
24 + 2 gepl. |
4 |
13 |
5 |
2 |
1.275.000
|
Eilendorf |
14 |
1 |
13 |
- |
- |
470.000 |
Haaren |
10 |
3 |
5 |
1 |
1 |
1.140.000 |
Kornelimünster/ Walheim |
21 + 1 gepl. |
5 |
12 |
2 |
2 |
1.370.000 |
Laurensberg |
24 + 1 gepl. |
2 |
16 |
3 |
3 |
360.000
|
Richterich |
17 |
1 |
14 |
2 |
- |
310.000 |
Gesamtstadt (ohne Spielpunkte) |
226 |
45 |
130 |
36 |
15 |
12.417.000 |
Unabhängig von den zeitlichen Präferenzen der Prioritätenliste wird vorrangig in Spielplätze investiert, wo Fördermittel genutzt werden können. Diese Projekte unterliegen zeitlichen Vorgaben, welche eine prioritäre Bearbeitung voraussetzen. Darüber hinaus gibt es Projekte, bei denen es sinnvoll ist, mehrere Plätze im Zusammenhang zu betrachteten und zu bearbeiten. Auch Einzelmaßnahmen, die in der Prioritätenliste aufgeführt werden, können abhängig von aktuellem Bedarf in Form einer jährlichen Sammelausschreibung in der Bearbeitung vorgezogen werden. Die Prioritätenliste drückt somit nur eine Tendenz der zeitlichen Umsetzung aus. Das Konzept ist zukunftsoffen und dynamisch zu sehen, es muss in einem stetigen Prozess den jeweiligen Verhältnissen angepasst werden. Wichtig ist hierbei auch, dass die zurzeit vorliegende Prioritätenliste hinsichtlich der Maßnahmen und zeitlichen Umsetzbarkeit evaluiert wird.
Umsetzung von laufenden und aktuell geplanten Maßnahmen:
Neben den kontinuierlich in Form von Sammelausschreibungen durchgeführten Aufwertungs- und Einzelmaßnahmen konnten in den letzten Jahren eine Vielzahl von größeren Umplanungen, zum Teil als Förderprojekte, bereits umgesetzt werden. Eine weitere umfangreiche Anzahl von Umplanungen ist für die nächsten Jahre vorgesehen. Bei den kürzlich realisierten Projekten konnten die Ergebnisse und Zielsetzungen des Spielplatzkonzeptes bei der Planung und Umsetzung in die Projekte mit einfließen. Nachfolgend werden beispielhaft Schwerpunkte der aktuell geplanten Projekte aus allen Bezirken aufgeführt.
Spielplatz Kurpark/Stadtpark Monheimsallee – wurde zur Förderung eingereicht 2021
(Umsetzung voraussichtlich 2025)
Spielplatz Lindenplatz – Umsetzung 2022/23 (Förderprojekt)
Spielpunkt Augustinergasse – Umsetzung 2022/23 (Förderprojekt)
Spiel-/Bolzplatz Zum Kirschbäumchen - Umsetzung 2022/23 (Förderprojekt)
Spielplatz Reimserstraße – Fertigstellung 2022 (Förderprojekt)
Spielplatz Beverstraße – Start der Umplanung inkl. Bürger*innenbeteiligung 2022
Spiel-/Bolzplatz Stettiner Straße – Umsetzung 2022
Spiel-/Bolzplatz Robert-Koch-Straße – Erneuerung der Zaunanlage, Umsetzung 2022
Spielplatz Kronenberg (Grünzug) – Umsetzung von Aufwertungsmaßnahmen voraussichtlich 2022/23
Spiel-/Bolzplatz Meerssener Straße - Start der Umplanung inkl. Bürger*innenbeteiligung 2022
Spielplatz Rombachstraße – Neuanlage, Umsetzung 2022 (Förderprojekt)
Spiel-/Bolzplatz Alter Friedhof - Umsetzung 2022 (Förderprojekt)
Spielplatz Holunderweg – Neuanlage, Umsetzung 2022 in Kombination mit
Spielplatz Raerener Straße – Umsetzung von Aufwertungsmaßnahmen (Kletterkombination, Drehscheibe und Bänke)
Spiel- und Aufenthaltsqualität im Innenstadtbereich:
Im Rahmen der Erstellung des Spielplatzkonzeptes hat sich anhand der Analyseergebnisse ein erhöhter Handlungsbedarf im Bereich des Bezirkes Mitte, insbesondere im Sozialraum Zentrum, herauskristallisiert. Dieser Sachverhalt schlägt sich u. a. in der Einstufung der Prioritätenliste nieder.
Die Versorgung mit Spielangeboten für Kinder und Jugendliche ist laut Raumanalyse grundsätzlich gewährleistet. Allerdings wird die Versorgung durch die dichte Bebauung und die eingeschränkte Erreichbarkeit aufgrund der Verkehrssituation beeinträchtigt. In fast allen Lebensräumen im Bereich des äußeren Grabenringes ist der Prozentsatz von Einwohnern zwischen 15 und 27 Jahren im Vergleich zu den Durchschnittswerten der Stadt Aachen hoch. Betrachtet man die qm der Spielflächen im Verhältnis zur Einwohnerzahl von Kindern und Jugendlichen, ist die Versorgung im Vergleich zu anderen Bezirken und Sozialräumen mit rund 2 qm als gering zu bezeichnen.
Der Handlungsspielraum in der Innenstadt wird durch die Begrenzung der zur Verfügung stehenden Flächen und den vielfältigen Nutzungsansprüchen eingeschränkt. Folglich muss bei der Planung zur Erhöhung der Spiel- und Aufenthaltsqualität besonderen Wert auf eine fachübergreifende Projektentwicklung, auch unter Beteiligung der Stadtgestaltung, dem Citymanagement und der Denkmalbehörde sowie aller relevanten Akteure vor Ort, gelegt werden. Um die Situation nachhaltig zu verbessern, ist auf den Bereich innerhalb des äußeren Grabenringes ein besonderes Augenmerk zu legen.
Geplante Maßnahmen für bestehende Spielplätze im Innenstadtbereich (Spielplatzkonzept):
Lebensraum | Art Spielplatz (SP) Bolzplatz (BP) Skateanlage (SA)
| Spielplatz | Analyse-Ergebnis |
Markt | SP | Großkölnstraße
| Umplanung |
Theater | SP | Matthiashofstraße
| Umplanung |
Untere Jakobstraße | SP | Hermann-Heusch-Platz
| Umplanung |
| SP | Jakobstraße/Judengasse
| Umnutzung |
| SP | Lindenplatz
| Umplanung |
Obere Jakobstraße | SP | Am Lavenstein
| Einzelmaßnahmen |
| SP | Paugasse
| Einzelmaßnahmen |
| SP/BP | Stomgasse/Mühlenberg
| Umplanung |
Sandkaulstraße/ Peterstraße | SP | Sandkaulstraße | Keine Maßnahme |
Monheimsallee | SP/BP | Farwickpark
| Einzelmaßnahmen |
| SP | Kurpark Monheimsallee
| Zukünftige Umplanung |
| SP | Passstraße
| Einzelmaßnahmen |
| SP | Salvatorstraße
| Umnutzung
|
Untere Jülicher Straße | SP | Sigmundstraße
| Keine Maßnahme
|
| SP/BP | Talstraße
| Keine Maßnahme |
Suermondtviertel/ Gasborn
| SP | Suermondtpark/Martin-Luther-Straße | Keine Maßnahme |
| SP/BP | Suermondtpark/ Richardstraße
| Keine Maßnahme |
Kaiserplatz/ Rehmviertel
| SP | Rehmplatz | Keine Maßnahme |
Bahnhof/Marschiertor
| SP | Franzstraße | Zukünftige Umplanung |
| SP | Marienplatz
| Einzelmaßnahmen |
| SP
| Mariabrunnstraße (Werk-Kunst-Hof)
| Keine Maßnahme |
Templergraben | SP | Junkerstraße
| Umplanung (Neuplanung) |
Ponttor
| SP | Bergdriesch | Einzelmaßnahmen |
| SP | Hirschgraben | Umplanung
|
| SP | Veltmanplatz
| Einzelmaßnahmen |
Das Angebot der Spielplätze wird im Bereich der Innenstadt von 5 Spielpunkten ergänzt.
Maßnahmen zur Schaffung neuer Spielorte im Innenstadtbereich:
Über die Aufwertung und Umplanung bereits vorhandener Spielflächen hinaus, sollen zukünftig vermehrt auch neue Flächenpotentiale für Spielorte erschlossen werden. Da die Nutzungs-konzentration im Innenstadtbereich bereits sehr hoch ist, müssen neue Nutzungsformen in Betracht gezogen werden. Konzepte der Mehrfachnutzung oder Umnutzung vorhandener Flächen können die Aufenthaltsqualität steigern und zu einer Belebung der Innenstadt beitragen. Durch Multifunktionalität, beispielsweise durch Integration von Spielgeräten in vorhandenen Grünanlagen oder Fußgängerzonen (z. B. einer Spiellinie), können Synergieeffekte genutzt werden. Gleichzeitig sollen vermehrt private Akteure eingebunden werden, die in Kooperation mit der Stadt im Rahmen des Citymanagements oder in Form einer Patenschaft Spielmöglichkeiten auf öffentlichen Plätzen „betreuen“ oder in Innenräumen und auf Dachflächen anbieten.
Auch auf Verkehrsflächen bieten sich im Fall eines Umbaus neue Chancen um Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu integrieren. Beispielhaft hierfür wäre, gemäß Vorstellung des Fachbereiches Klima und Umwelt, die langfristige Umwandlung des nicht öffentlich gewidmeten städtischen Parkplatzes an der Klappergasse.
Luftbild (Geodatenportal) Vorentwurfsskizze
Aber auch die frühzeitige Berücksichtigung des Themas Spiel im Stadium des Wettbewerbes für alle Maßnahmen im öffentlichen Raum ist zielführend. Dies wurde im Beispiel des Wettbewerbes im Bereich um das Stadttheater bereits praktiziert. Auch ist die Stadt bestrebt im Planungsprozess für die Neugestaltung der Flächen des Parkhauses Büchel die Idee einer Spielgelegenheit in die temporäre und langfristige Planung integrieren. Aber auch der Ansatz, mehr informelles Spiel in die Stadtgestaltung zu integrieren, kann den Gedanken einer bespielbaren Stadt fördern. So muss es nicht immer ein Gerät sein, dass zum Spielen einlädt. Beispielsweise das Element Wasser, wie es im Elisengarten oder Lindenplatz vorhanden ist, oder geschickt gewähltes Mobiliar werden häufig sehr fantasievoll „bespielt“. Hierbei sind die vorhandene Planung zur Bachoffenlegung und die Premiumwege, als Anknüpfungspunkte zu betrachten.
Eine weitere Möglichkeit für eine attraktivere Innenstadt ist die Idee mobiler Spieleinrichtungen, z. B. in Form eines Sandkastens oder eines Spielgerätes. Diese Spielmöglichkeiten könnten auf Flächen, die z. B. aus Gründen des Denkmalschutzes oder anderer temporären Nutzungen nicht als dauerhafter Standort in Betracht kommen, temporär aufgestellt werden. Ein besonderes und zeitlich begrenztes „Spielevent“, z. B. auf dem Marktplatz oder Katschhof, würde das ständige Spielangebot bereichern.
Des Weiteren sollen Bestrebungen verfolgt werden, der erhöhten Anzahl von Einwohnern im Alter zwischen 15 und 27 im Innenstadtbereich ein verbessertes Angebot zu machen und Familienfreundlichkeit zu fördern. Neue Sporteinrichtungen, die größere Flächenpotentiale benötigen oder mit Lärm verbunden sind, sind im Bereich der Innenstadt sehr schwer neu zu planen. Vorhandene Bolz-oder Basketballplätze sowie Flächen und Schulhöfe, die Bewegungssport ermöglichen, müssen daher gefördert und gesichert werden. Gleichzeitig werden Maßnahmen für Jugendliche im Rahmen des Spielplatzkonzeptes, insbesondere im Bereich der Innenstadt, besonderes forciert. Dies gilt u. a. für die Ausstattung mit neuen Geräten bei Aufwertungen und Umplanungen. Beispielsweise werden zukünftig mehr Fitnessgeräte und Calisthenics-Anlagen geplant. Diese sollen u. a. im Rahmen von Förderprojekten (z. B. dem Sportstättenprogramm) mittelfristig in allen Bezirken umgesetzt werden.
Neben den mittel- und langfristig zu verfolgenden Projekten und allgemeinen Zielsetzungen für den Bereich der Innenstadt wird 2022 die konkrete Planung der Spiellinie und des Spielplatzes Großkölnstraße starten.
Allgemeine Zielsetzungen für zukünftige Planungen:
- Qualitätsstandards: Ausrichtung an den Kriterien der Qualitätsanalyse
- Erlebnisvielfalt erhöhen: Ausbau von „Leuchtturmprojekten“ und Themenspielplätzen mit besonderem Spielwert in allen Bezirken, z. B. Wasserspielplätze
- Sorgloses Spielen: sichere Zugangsbereiche, Spielabläufe und bedarfsgerechte Einfriedungen planen sowie mehr eigenständige Erreichbarkeit ermöglichen
- Sinnvoll strukturieren: Zusammenfassung von Spielbereichen des Typs C (3 – 6-jährige) und Typ B (6 – 14-jährige). Kein Neubau von reinen Kleinkindspielplätzen.
- Bedarfsgerechte Planung neuer Plätze: Ausrichtung von neuen Spielplätzen z. B. in Neubaugebieten am tatsächlichen Bedarf
- Generationsübergreifendes Spielen: Schaffung von mehr multifunktionalen, familienfreundlichen und barrierefreien Spielplätzen oder „Quartiersplätzen“ des Typs A (für alle Altersstufen)
- Inklusion: mehr Einsatz von Geräten und Planung von Strukturen, die Kinder mit und ohne Handicap gemeinsam nutzen können.
- Förderung von Sport und Bewegung: mehr altersübergreifend nutzbare Sport/Fitnessgeräte und Erneuerung von Skateanlagen und Bolzplätzen
- Berücksichtigung der speziellen Belange von Jugendlichen und Studenten: Erweiterung der sportlichen Angebote verstärkt in Gebieten mit hohen Einwohnerzahlen von Menschen zwischen 15 – 27 Jahren
- Förderung von Quartieren mit besonderem Handlungsbedarf (nach zweitem Sozialentwicklungsplan) und unterversorgten Gebieten (z. B. Sozialraum Zentrum)
- Partizipation: Durchführung von Bürger*innenbeteiligungen und Kinder- und Jugendbeteiligungen sowie Stärken von bürgerschaftlichen Engagements
- Förderung von Klimaanpassung, Umweltschutz und Umweltgerechtigkeit: z. B. durch mehr Baumpflanzungen
- Pädagogischer Einfluss und Umweltbildung: z. B. verstärkt Plätze als Naturspielplätze gestalten, mehr Naturmaterialien und Wasser sowie bespielbare Grünbereiche anbieten
- Multifunktionalität durch Vernetzung und Synergieeffekte: z. B. Integration von Spiel- und Sportflächen in öffentliche Grünflächen
- „Bespielbare Stadt“: verstärkte Nutzung von Flächenpotentialen in dicht bebauten Stadtbereichen, z. B. durch mehr Spielpunkte und Spiellinien in Fußgängerzonen, Innenhöfen oder öffentliche Dachgärten
- Wirtschaftlich in die Zukunft: Pflege und Folgekosten im Blick behalten
- Öffentlichkeitsarbeit verbessern: mehr Presseinformationen und zukünftige Internetpräsenz
z. B. Infos zum Spielplatzkonzept
Ergebnis:
Das gesamtstädtische Spielplatzkonzept zeigt, dass sich die Spielflächen in der Stadt überwiegend in einem zufriedenstellenden Zustand mit einem durchschnittlichen Gerätestandard (Mindestausstattung) befinden. Bei den sanierungsbedürftigen Anlagen ist die Qualität nicht ausreichend gegeben und somit die Versorgungssituation in dem vorhandenen Bestand in den nächsten Jahren kontinuierlich zu verbessern, um von einer bedarfsgerechten Versorgung sprechen zu können. Bei den schlechten bewerteten Plätzen handelt es sich häufig um Spielflächen, die in den 80er und 90er Jahren angelegt wurden und mittlerweile in einem entsprechenden Zustand sind.
Die Spielplatzanalyse zeigt, dass in den kommenden Jahren 45 Plätze überarbeitet bzw. umgeplant werden müssen, um hier weiterhin ein zeitgemäßes, attraktives und bedarfsgerechtes Spielangebot vorzuhalten.
Umplanungen und umfangreichere Einzelmaßnahmen können nur mit zeitlichem Vorlauf realisiert werden. Die Tendenz der zeitlichen Umsetzung entwickelt sich aus der Platzierung in der gesamtstädtischen Prioritätenliste und der Einstellung entsprechender Haushaltsmittel. Einer Neu- und Umplanung eines Spielplatzes ist immer eine Bürger*innenbeteiligung mit Schwerpunkt auf die Nutzergruppe Kinder und Jugend vorgeschaltet. Als weiteres Ergebnis stellt sich heraus, dass mehr als die Hälfte der vorhandenen Spielflächen (130 Plätze) durch kleinere Maßnahmen bzw. Teilsanierungen aufzuwerten sind.
Die Umsetzung von verschiedenen Einzelmaßnahmen soll in Form einer jährlichen Sammelausschreibung erfolgen. Die zeitliche Abfolge der Realisierung ist abhängig von dem aktuellen Erneuerungsbedarf der Geräte, der Prioritätenliste sowie der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln. Zukünftig sollen zu Beginn eines Jahres, als Vorbereitung der jeweiligen Sammelausschreibung, die geplanten Einzelmaßnahmen mit den zuständigen Bezirken abgestimmt werden.
Die Gesamtanalyse hat zudem ergeben, dass 15 Plätze zukünftig nicht mehr als klassische Spielplätze ausgestattet werden sollen, da die angrenzenden Wohngebiete über andere Spielplätze abgedeckt werden. Die Flächen sollen aber weiterhin in der Nutzung als Grün- und Freiflächen fürs Quartier erhalten bleiben. Dadurch ergibt sich ein zukunftsoffenes Nutzungskonzept, das die Flächen grundsätzlich sichert und es ermöglicht, bei Bedarf eine Reaktivierung als Spielfläche vorzunehmen bzw. eine andere Freiflächennutzung zu entwickeln.
Darüber hinaus wurde für 36 Plätze kein Bedarf an (wesentlichen) Maßnahmen festgestellt. Es handelt sich zumeist um Plätze, die in den vergangenen Jahren umgeplant oder durch Einzelmaßnahmen aufgewertet wurden.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Spielplatzkonzept zeigt den aus fachlicher Sicht erforderlichen Unterhaltungs- und Investitionsbedarf an. Die Einordnung der Investitionen in den künftigen Jahren erfolgt im Rahmen der Prioritätensetzung und der verfügbaren Finanzmittel, sowie den vorhandenen personellen Kapazitäten. Die Konzeption dient für weitere Planungen, Beschlüsse und Haushaltsberatungen als fachliche Grundlage.
Der Investitionsbedarf sowie die Unterhaltungskosten ergeben sich in überwiegenden Umfang aus den schon vorhandenen Spielflächen. Die Finanzierung der Unterhaltung für die bestehenden Spielplätze ist auch ohne die Konzeption erforderlich und abzusichern und bedarf daher keiner zusätzlichen Deckung. Ein möglicher Anstieg der Unterhaltungskosten durch die Erweiterung oder den Neubau von Spielplätzen wird in den jeweiligen Baubeschlüssen dargestellt.
Die Versorgungskriterien stellen dabei den Schlüssel zur Bezifferung des Spielflächenbedarfes in neuen Wohngebieten bereit. Zukünftig müssen nicht mehr in jedem neuen Wohngebiet Angebote geschaffen werden, wenn bereits ausreichende Spielangebote in erreichbarer Nähe vorhanden sind. Dies ermöglicht der Stadt eine bedarfsgerechtere Spielflächenversorgung und trägt dazu bei, den Aufwand in der Spielflächenunterhaltung langfristig zu reduzieren und so den Handlungsspielraum für die Schaffung neuer Angebote zu erhöhen.
Die bereits heute erforderlichen Mittel zur Unterhaltung der städtischen Spielplätze, um das jetzige Spielflächenangebot aufrecht zu erhalten, betragen rund 3.066.000 Euro pro Jahr.
Aus den im Spielplatzkonzept empfohlenen Maßnahmen entsteht für die nächsten ca. 15 Jahre ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 12.900.000 Euro für Spiel- und Bolzplätze. Bei Präsentation der ersten Ergebnisse Anfang 2020 wurde noch ein Investitionsvolumen von 13.735.000 Euro ermittelt. Die veränderte Summe ergibt sich aus der fortschreitenden Anpassung der Maßnahmen und durch eine Reduzierung durch bereits umgesetzte Projekte.
Davon sind nach derzeitigem Stand rund 10.300.000 Euro für Neu- und Umplanungen einkalkuliert. Die restlichen rund 2.600.000 Euro sind für Ersatzbeschaffungen, bzw. kleinere Maßnahmen vorzuhalten. Damit wird deutlich, dass als Mindestsumme für Gesamtinvestitionen ca. 860.000 Euro pro Jahr benötigt werden, um innerhalb von 15 Jahren den aus fachlicher Sicht angestrebten Zustand zu erreichen.
Aktuell stehen für die Um- und Neuplanung von Spielplatzflächen, unabhängig von laufenden Förderprojekten, 349.600 Euro im Haushalt der Stadt Aachen zur Verfügung, d.h. es besteht aktuell ein jährlicher Mehrbedarf von rund 510.000 Euro. Dieser wird in den kommenden Haushaltsplanungen durch einen erhöhten Ansatz (399.600 Euro für 2023 und 500.000 Euro ab 2024) berücksichtigt. Hierbei sind noch keine Planungskosten, bzw. personelle Ressourcen eingerechnet.
Durch das Konzept sind jedoch auch Möglichkeiten der Kostenreduktion erarbeitet worden. So sind aus fachlicher Sicht derzeit 15 Spielplätze in der Stadt in der bisherigen Funktion bis auf weiteres nicht mehr vorzuhalten, bzw. können zukünftig als Grün- und Freifläche oder Spielwiesen genutzt werden. Dies löst jährliche Einsparungen in der Unterhaltung in Höhe von ca. 30.000 Euro, sowie ersparte Investitionen und Abschreibungen von jährlich ca. 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von 15 Jahren aus. Die Einsparungen stehen allerdings dem Neubau von voraussichtlich 5 geplanten Spielplätzen in den nächsten 15 Jahren im Stadtgebiet gegenüber.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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2
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(wie Dokument)
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