Anhörung - FB 61/0353/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 997 -Kurbrunnenstraße/Bachstraße- hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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06.04.2022
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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07.04.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 997 -Kurbrunnenstraße/Bachstraße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 997 -Kurbrunnenstraße/Bachstraße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens /Beschlusslage
Aufstellungsbeschluss PLA: 28.09.2016 (FB61/0545/WP17)
B 0: 06.10.2016
Veränderungssperre B 0: 08.03.2017 (FB61/0630/WP17)
PLA: 09.03.2017
Rat: 22.03.2017
1. Verlängerung Veränderungssperre B 0: 31.10.2018 (FB61/1056/WP17)
PLA: 08.11.2018
Rat: 14.11.2018
2. Verlängerung Veränderungssperre B 0: 18.12.2019 (FB61/1334/WP17)
PLA: 19.12.2019
Rat: 22.01.2020
Programmberatung PLA: 08.11.2018 (FB61/1059/WP17)
B 0: 28.11.2018
Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss B 0: 22.09.2021 (FB 61/0228/WP18)
PLA: 2 03.09.2021
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
In der Zeit vom 18.11.2021 bis zum 10.12.2021 wurde der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt. Parallel konnten die Unterlagen im Internet auf der Seite der Stadt Aachen angesehen und gedruckt werden. Es wurden zwei Eingaben zu dem Bauleitplanverfahren eingereicht, in denen folgende Themenkomplexe angeführt wurden:
- Besorgnis über Beeinträchtigung des Schulbetriebes durch Nutzungsintensivierung der Parkpalette, zusätzliche Verkehrsimmissionen und Inanspruchnahme von Flächen des Schulgeländes für den Gleisausbau
- Mangel der Bauleitplanung durch fehlenden unteren Höhenbezugspunkt, fehlende Unterlagen zum Denkmalschutz und Abwägungsfehler hinsichtlich nicht erfolgtem Variantenvergleich des neuen Brückenbauwerks zum Baudenkmal Viadukt
- Entfall von Parkplätzen und Zweifel an der Anzahl der notwendigen Stellplätze bei der Nachverdichtungs-maßnahme (Kurbrunnenstraße 22)
Die Eingaben zur öffentlichen Auslegung wurden geprüft und Abwägungsvorschläge von der Verwaltung erstellt. Die Eingaben haben zu keiner neuen Erkenntnislage geführt und das Abwägungsergebnis bedingt keine Änderung oder Anpassung der Bauleitplanung. Die Eingaben und die zugeordneten Abwägungsvorschläge sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Zum Teil beruhen die Eingaben auf Missverständnissen, bezüglich der Planrangfolge aus dem Bebauungsplan zur Freihaltung der Trasse und dem übergeordneten Planfeststellungsverfahren zur Bestimmung und Sicherung des Brückenbauwerks sowie der Teilung des Bebauungsplanverfahrens in einen Angebotsbebauungsplan und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Es ist verständlich, dass die Rangfolge der Planungsinstrumente sowie die Teilung des Bebauungsplanverfahrens für Laien schwer nachzuvollziehen sind. Neben einer ausführlichen Darstellung in der Begründung besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit einer persönlichen Beratung durch die Sachbearbeiter*innen im Offenlageraum. Die Kontaktdaten werden mit ausgehängt. Leider wird diese Möglichkeit wenig in Anspruch genommen.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Parallel wurden 22 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt zwei davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben, die einer Abwägung bzw. Kenntnisnahme bedürfen. Die Deutsche Bahn AG - DB Immobilien hat sich zu der Planung geäußert und beispielsweise auf die Emissionen durch den Bahnbetrieb und Erhaltung der Gleisanlagen hingewiesen und dass keinerlei Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- und Ersatzmaßnahmen für spätere Nachbarn bestehen. Weiterhin wird eine nachrichtliche Übernahme weiterer Bahnanlagen in den Bebauungsplan angeregt und auf zu berücksichtigende Leitungsanlagen verwiesen.
Die Untere Denkmalbehörde hat sich zu der Planung geäußert und dargestellt, dass das neue Brückenbauwerk grundsätzlich akzeptiert werden kann und die Denkmalpflege in den Prozess zur Findung einer denkmalangepassten Brückengestaltung einzubinden ist.
Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Beteiligung der Behörden) beigefügt. Die Eingaben und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung hierzu haben zu keiner Änderung oder Ergänzung der Planung geführt.
- Klimanotstand
Da der Bebauungsplan primär dazu dient, eine Infrastrukturmaßnahme des überörtlichen Verkehrs vorzubereiten und dies ausschließlich durch einen Angebotsbebauungsplan möglich ist, entfallen viele der klassischen Festsetzungs- bzw. vertragliche Regelungsmöglichkeiten. Dennoch ist festzustellen, dass der Bebauungsplan den Ausbau eines klimagerechten und zukunftszugewandten Verkehrsmittels stützt, zur Beseitigung eines Engpasses beiträgt und somit zumindest indirekt einen wesentlichen Beitrag zur Klimagasreduktion beiträgt. Zusätzlich soll die Infrastruktur des Umweltverbundes durch einen separat geführten Fuß- und Radweg gestärkt werden. Hier wurde im Sinne der Klimafolgenanpassung diejenige Trassenplanung ausgewählt, die den geringsten Eingriff in den vorhandenen Baumbestand darstellt.
Durch Zulässigkeitsdefinition von aufgeständerten PV-Anlagen im Bereich der “Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung -Parkpalette-“ besteht die Möglichkeit, die Parkplätzte mit PV-Modulen zu überdachten. Dadurch wird eine Verschattung der Kfz erreicht und die Möglichkeit geschaffen, den erzeugten Sonnenstrom unmittelbar an Ort und Stelle als solare Tankstelle für die E-Mobilität zu nutzen.
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Nur durch den Bebauungsplan ist es möglich, die Trasse für das neue Brückenbauwerk bis zur Durchführung des Planfeststellungsverfahren zu sichern. Der Trassenverlauf auf der Südseite des Viaduktes ist alternativlos. Ohne die Festsetzung von Flächen die von Bebauung freizuhalten sind, könnte sich durch eine bauliche Nachverdichtung eine Situation einstellen, die die Beseitigung des Engpasses im Eisenbahnverkehrsnetz unmöglichen machen würde. Insoweit ist der Bebauungsplan im Sinne einer zukunftszugewandten Mobilität dringend erforderlich. Durch die Festsetzung eines Fuß- und Radweges soll die bestehende Wegeverbindung “Am Viadukt“ aufgenommen und bis zur Warmweiherstraße verlängert werden. Insbesondere der Schulweg zur Maria Montessori Gesamtschule soll erleichtert und der enge Tunneldurchgang zur Moltkestraße vermieden werden. Aus Gründen der Durchlüftung - aus dem Kurgarten in das Frankenberger Viertel - soll das städtische Grundstück der Parkpalette nicht zusätzlich durch Hochbauten verstellt werden. Eine Aufgabe der Nutzung als öffentliche Parkplatzfläche steht aktuell nicht zur Disposition, da einerseits die Parkplätze für das Frankenberger Viertel benötigt werden und anderseits die notwendigen Stellplätze für das Lehrpersonal der Maria Montessori Gesamtschule auf dieser Fläche baulastpflichtig gesichert sind und Alternativflächen nicht zur Verfügung stehen. Die Verwaltung empfiehlt den politischen Gremien den Bebauungsplan 997 -Kurbrunnenstraße/Bachstraße- als Satzung zu beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| X |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
| X |
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
|
3,3 MB
|
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2
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
796 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
16,4 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
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378,3 kB
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