Kenntnisnahme - FB 61/0370/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass:

 

Für die Planung einer Radvorrangroute (RVR) entlang der Horbacher Straße (L 231) führt der Landesbetrieb Straßenbau NRW für die Streckenabschnitte in seiner Baulast bis zum 09.05.2022 eine „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW“ durch.

Bei den Planungen handelt es sich um eine Fortführung der Planungen aus dem Projekt Radschnellweg Euregio. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie war 2017 festgestellt worden, dass das Potential an Radfahrenden auf diesem Abschnitt nicht den Vorgaben des Landes NRW für Radschnellwege entsprach. Daher führt der Landesbetrieb Straßenbau NRW nun die Planungen für die Bereiche in seiner Baulast in der nach den Hinweisen für Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H RSV 2021) nächsten Kategorie als Radvorrangroute weiter. Der Begriff Radvorrangroute wird hier in einem anderen Zusammenhang verwendet als bei den Radvorrangrouten der Stadt Aachen, da mit den H RSV 2021 andere Standards als die der Stadt Aachen für RVR verbunden sind.

Die Stadt Aachen wird die Abschnitte in der städtischen Baulast (Ortsdurchfahrten Alt-Richterich und Horbach) ebenfalls weiter beplanen und dies in enger Abstimmung mit den Planungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW tun. Da die städtischen Planungen sich auf die festgelegte öffentliche Verkehrsfläche beschränken werden, bedarf es für diese Bereiche keines formalen Verfahrens zur Baurechtserlangung.

 

Um die maximal mögliche Transparenz und Information aller Beteiligten sicher zu stellen, informiert der Landesbetrieb Straßenbau NRW nicht nur auf dem Wege der gesetzlich vorgeschriebenen ortsüblichen Bekanntmachung (diese ist am 19.03.2022 durch Hinweis in der Zeitung und der Internetseite der Stadt Aachen erfolgt), sondern auch durch Information vor Ort (z.B. Bezirksamt), in den sozialen Medien und über seine eigene Internetpräsenz. Darüber hinaus wurden auch die Träger öffentlicher Belange bereits gesondert angeschrieben und beteiligt.

Im Zuge des Beteiligungsverfahrens erfolgt auch eine Vorstellung der Maßnahme und des Beteiligungsverfahrens in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 27.04.2022 und im Mobilitätsausschuss am 28.04.2022. In den Sitzungen werden durch einen Mitarbeiter des Landesbetriebes Straßenbau NRW die Informationen zu dem Projekt vorgetragen und anschließend event. Fragen beantwortet.

 

Auf den Internetseiten des Landesbetriebs Straßenbau NRW ist eine Vorstellung des Projekts, des Beteiligungsverfahrens und des weiteren Vorgehens freigeschaltet und öffentlich einsehbar: https://www.strassen.nrw.de/de/wir-bauen-fuer-sie/projekte/radwege/radvorrangrouten/l231-radvorrangroute-horbacher-strasse-in-aachen.html

 

Diese Informationen können bei Bedarf auch als Vorbereitung auf die Sitzung genutzt werden. Sie werden in der Sitzung aber auch in komprimierter Form vorgestellt.

 

Die Beteiligung ist bis zum 09.05.2022 für alle Interessierten und Betroffenen möglich.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

keine finanziellen Auswirkungen, da der betroffene Bereich in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW liegt

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Erläuterung zur Klimarelevanz:

Es handelt sich derzeit um eine reine Information.

Die Maßnahme liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW.

 

 

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