Kenntnisnahme - FB 61/0386/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffnung Templergraben im Rahmen der Baustelle Brücke Turmstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/300 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerforum
|
Kenntnisnahme
|
|
|
05.04.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Verwaltung zur Unterbindung des Ausweichverkehrs im Rahmen des Reallabors Templergraben und der Baumaß-nahme Brücke Turmstraße schnellstmöglich eine Sperrung für den Kfz-Durchgangsverkehr am An-nuntiatenbach umsetzt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Mit dem Antrag gem. § 24 GO NRW bittet der Antragsteller die verkehrliche Situation rund um das Reallabor Templergraben zu prüfen (s. Anlage 1). Die eingebrachten Vorschläge beziehen sich zum einen auf den heute für den Kfz-Verkehr gesperrten Bereich des Templergrabens. Hier besteht der Wunsch nach einer Öffnung der Straße während der Baumaßnahme Brücke Turmstraße und der Umwandlung des Templergrabens in eine für den Kfz freigegebene Fahrradstraße. Zum anderen werden Maßnahmen zur Unterbindung des Ausweichverkehrs und zur Lärmreduzierung in den angrenzenden Wohnstraßen innerhalb des Grabenrings (insbesondere Annuntiatenbach, Beginenstraße und Königstraße) angeregt.
Öffnung des Templergrabens
Das Reallabor Templergraben wurde im Sommer 2021 mit dem Ziel der Unterbindung des Kfz-Verkehrs im Kernbereich der Hochschule eingerichtet. Der Mobilitätsausschuss hatte zuvor auf Grundlage eines Bürgerantrages eine Testphase beschlossen (vgl. Vorlage FB 61/0118/WP18). Das Bürgerforum hatte in seiner Sitzung am 01.08.2020 empfohlen, die Verwaltung mit der Durchführung des Reallabors zu beauftragen. Es sollte zunächst erprobt werden, wie sich eine Sperrung für den Kfz-Verkehr am Templergraben auf das innerstädtische Verkehrssystem und die Aufenthaltsqualität im studentisch geprägten Stadtraum auswirkt.
Die Kfz-Netzdurchtrennung am Templergraben stellt zudem einen zentralen Baustein zur Entwicklung des beschlossenen Rad-Vorrang-Netzes dar. Voruntersuchungen zur Ertüchtigung des Grabenrings als Radverteilerring (vgl. Vorlage FB 61/0094/WP18) haben gezeigt, dass das Konzept der Schleifenerschließung zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs auf dem Grabenring führen kann. Dieses Konzept stellt einen Ansatz zur Neuorganisation des innerstädtischen Verkehrs dar. Netzunterbrechungen für den Kfz-Verkehr, wie am Elisenbrunnen oder Templergraben sind für die Entwicklung von Erschließungsschleifen ohne Kfz-Durchgangsverkehr notwendig.
Der in dem jetzt vorliegenden Bürgerantrag gemachte Vorschlag zur Umwandlung des Templergrabens zu einer Fahrradstraße mit Kfz-Freigabe würden den beschriebenen Zielen des Reallabors widersprechen. Durch die Einrichtung einer Fahrradstraße ohne flankierende Maßnahmen würde der Templergraben für den Durchgangsverkehr von Kfz genutzt werden. Eine effektive Kfz-Netzunterbrechung kann hierdurch nicht erzielt werden.
Im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrsführungskonzepts für die ab Mai 2022 beginnenden Vollsperrung des Alleenrings in Höhe der Brücke Turmstraße wurde auch die Öffnung des Templergraben für den Kfz-Verkehr untersucht (vgl. Vorlage FB 61/0351/WP18). Verkehrsmodellierungen haben gezeigt, dass in diesem Szenario bis zu 20.000 Kfz/Tag (mehr als doppelt so viele, wie vor dem Beginn des Reallabors) den Templergraben nutzen würden. Auf dieser Grundlage hat der Mobilitätsauschuss beschlossen, bei der baustellenbedingten Sperrung der Brücke Turmstraße auf die Öffnung des Templergraben nach Möglichkeit zu verzichten.
Unterbindung des Ausweichverkehrs
In dem Verkehrsführungskonzept für die Baumaßnahme Brücke Turmstraße wird empfohlen, den Kfz-Verkehr möglichst großräumig umzuleiten und auf eine Ausweichroute über den Templergraben nach Möglichkeit zu verzichten, da hier ansonsten sehr starke Kfz-Mengen zu erwarten sind. Der externe Gutachter weist explizit darauf hin, dass zur Unterbindung ungewollter Verlagerungswirkungen auch der Durchgangsverkehr über den Annuntiatenbach unterbunden werden sollte.
Bereits im bisherigen Durchführungszeitraums des Reallabors hat sich gezeigt, dass durch die Sperrung am Templergraben (auch bei geöffneter Turmstraße), Ausweichverkehre in Bereichen innerhalb des Grabenrings auftreten. Da bereits bei der Konzeption des Reallabors dieser Verlagerungseffekt, gestützt von Modellbetrachtungen, erwartet wurde, ist eine weitere Testphase beschlossen worden. Diese zweite Phase sieht eine Unterbindung des Ausweichverkehrs innerhalb des Grabenrings in Verbindung mit der Baumaßnahme in der Jakobstraße vor. Die Baustelle ist seit Februar eingerichtet. Eine dem Mobilitätsausschuss am 30.09.2021 vorgeschlagene Kfz-Netzdurchtrennung in Höhe des Annuntiatenbaches soll zur Unterbindung des Ausweichverkehrs nun nachgerüstet werden. In gleicher Sitzung hat der Mobilitätsauschuss entschieden, die Laufzeit des Reallabors auf unbestimmte Zeit zu verlängern.
Aktuelle Verkehrszählungen und -beobachtungen zeigen, dass die nun gestartete Baumaßnahme in der Jakobstraße nur geringe verkehrsmengenreduzierende Auswirkungen auf die im Rahmen des Reallabors festgestellte erhöhte Menge an Kfz-Verkehr auf den Ausweichstrecken innerhalb des Grabenrings hat. Wesentliche Kfz-Verkehrszunahmen wurden auch weiterhin an der Dauerzählstelle in der Eilfschornsteinstraße festgestellt. Durch die Sperrung des Templergraben wurden hier bis zu 60% höhere Kfz-Verkehrsstärken verzeichnet. Seit der Einrichtung der Baustelle in der Jakobstraße reduziert sich der Kfz-Verkehr hier nur um 4-8 %. Die Verlagerungseffekte betreffen insbesondere die Achse Judengasse / Annuntiatenbach / Eilfschornsteinstraße (bis zu 300 Kfz in der Spitzenstunde). Die ebenfalls in dem Bürgerantrag benannten Einbahnstraßen Königstraße und Beginenstraße weisen jeweils Verkehrsmengen von unter 100 Kfz in der Spitzenstunde auf (Zählung vom 17.03.2022).
Der in dem Bürgerantrag formulierte Vorschlag sieht eine Sperrung des Annuntiatenbaches zwischen Beginenstraße und Trichtergasse vor. Damit wäre weiterhin Kfz-Durchgangsverkehr in der oben genannten Achse über die Judengasse möglich. Um im Sinne der beabsichtigten 2. Phase zu verfahren und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gutachters empfiehlt die Verwaltungen, wie bereits in vorherigen Vorlagen formuliert schnellstmöglich eine Kfz-Netzunterbindung auf dem Annuntiatenbach mit einer physischen Diagonalsperre unmittelbar nord-östlich der Trichtergasse einzurichten (s. Anlage 2). Die Zufahrt zur RWTH-Tiefgarage am Kármán-Auditorium bleibt über die Eilfschornsteinstraße erreichbar. Durch die Kfz-Netzunterbindung kann sowohl der Ausweichverkehr über die Judengasse / Trichtergasse als auch über die Beginenstraße / Königstraße unterbunden werden. Zusätzliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung, wie in dem Bürgerantrag vorgeschlagen, werden dann nicht notwendig.
Damit kann wirksam eine Schleifenerschließung in diesem Segment der Innenstadt bei gleichzeitig weiterhin gesicherter Erschließung getestet werden. Da die Linie 4 der ASEAG aufgrund der Baustelle Jakobstraße derzeit bereits über den Templergraben umgeleitet wird, entstehen durch eine (physische) Sperrung am Annuntiatenbach keine zusätzlichen Einschränkungen für den Buslinienverkehr.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
4,2 MB
|