Entscheidungsvorlage - FB 45/0213/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der beschriebenen Einrichtung eines behindertengerechten Besucher-WCs mit Kosten in Höhe von insgesamt 38.500 €.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Zum 01.08.2021 ist die Vorläufergruppe der Kita Auf Überhaaren in der GGS Am Haarbach in der Gruppenform I gestartet. Da die Gruppe hier bis zur Fertigstellung des Kita-Neubaus, der im Rahmen der Entwicklung des Haarener Ortskerns geplant ist, untergebracht werden soll, wurden eine dauerhafte Nutzungsänderung und eine neue Baugenehmigung beantragt. Als Voraussetzung für die Ausstellung der Baugenehmigung galt die Errichtung eines behindertengerechten WCs für Besucher*innen. Sollte dies nicht umgesetzt werden, darf die Gruppe in ihren derzeitigen Räumlichkeiten nicht weiter betreut werden.

 

Die Einrichtung liegt im Sozialraum 8 (Haaren/Verlautenheide/Kalkofen), der sowohl im u3- als auch im ü3-Bereich dringenden Ausbaubedarf aufweist. Derzeit werden in der Haarbachtalstraße 22 Kinder betreut, davon 5 Kinder unter und 17 Kinder über 3 Jahren. Aufgrund der niedrigen Versorgungsquoten ist es aus pädagogischer, organisatorischer und planerischer Sicht zwingend notwendig, dass die Plätze erhalten bleiben.

 

Wie bereits beschrieben, ist die Realisierung der behindertengerechten Toilette für Besucher*innen für den weiteren Betrieb der Gruppe unumgänglich. In der Vergangenheit wurde geprüft, ob die WC-Anlage in den Schulräumlichkeiten untergebracht werden kann. Dies war jedoch nicht gewünscht und ist inzwischen aufgrund der räumlichen Trennung von Schule und Kita nicht mehr umsetzbar. Daher soll das WC im Abstellraum der Kita errichtet werden. Dazu wird ein Teil des Raums mit einer Trockenbauwand abgetrennt. Der Zugang zu der behindertengerechten Toilette erfolgt über das Kinder-WC, da nur so Barrierefreiheit gewährleistet werden kann. Mit dem Landschaftsverband Rheinland ist dies abgestimmt. Auf diesem Weg bleibt auch ein kleiner Teil des Abstellraums erhalten.

 

Die Maßnahme soll während der Schließzeit im Sommer 2022 gestartet werden. In diesem Zeitraum sollen die lärm- und schmutzintensiven Arbeiten abgeschlossen werden. Es ist laut Einschätzung von E 26 sogar möglich, dass der Umbau in den Ferien komplett fertiggestellt wird. Andernfalls müssen die Restarbeiten während des laufenden Betriebs umgesetzt werden. Dies wäre zwar für die Kita-Mitarbeiter*innen mit einem erhöhten Aufwand verbunden, ist jedoch mit der Kitaleitung abgestimmt und für die Kita-Mitarbeitenden umsetzbar.

 

  1. Finanzierung

Durch den Umbau entstehen investive Kosten in Höhe von 38.500 €, die bereits eine Varianz beinhalten. Die erforderlichen Mittel hierfür stehen auf der Position 5-030302-900-00100-990-5; 78650000 zur Verfügung.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die geplante Maßnahme stellt eine Notwendigkeit für den Betrieb der Vorläufergruppe der Kita Auf Überhaaren dar. Daher wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die Maßnahme mit Kosten in Höhe von 38.500 umzusetzen, um die bestehenden Plätze zu erhalten.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

5-030302-900-00100-990-5; 78650000 Gewähr Ausleihen verb Untern+Beteili+SoVe Baumaßn

 

Investive Auswirkungen

Teilansatz

2022

Fortgeschriebener Teilansatz 2022

Teilansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Teilansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

38.500

38.500

0

0

0

0

Ergebnis

-38.500

-38.500

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Teilansatz

2022

Fortgeschriebener Teilansatz 2022

Teilansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Teilansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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