Kenntnisnahme - ez. VII/0001/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klima nimmt die Ausführungen der Verwaltung und des WVER zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planungen voranzutreiben und den Ausschuss im weiteren Verlauf des Prozesses regelmäßig zu informieren.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Hochwasserereignisse und die Niederschläge im Juli 2021 übertrafen alle bisherigen Erfahrungen. Regionale Niederschläge mit einer Intensität wie sonst nur bei lokalen Starkregenereignissen verbunden mit großflächigen Niederschlägen führten in Teilen von NRW und Rheinland-Pfalz zu Hochwasser über das bislang Vorstellbare hinaus.

Dabei hatte der Abfluss in dem in Aachen besonders betroffenen Gebiet im Einzugsgebiet der Inde die Ausprägung eines Jahrtausendhochwassers, wodurch ein immens großer Sachschaden entstanden ist. Dabei muss insbesondere die hohe Solidarität erwähnt werden, welche sich bei der schnellen und umfassenden Hilfe vor Ort gezeigt hat. Hierzu gebührt den vielen freiwilligen Helfer*innen, wie etwa den Landwirten, der Feuerwehr und den Rettungsdiensten, dem Katastrophenschutz und der Verwaltung an dieser Stelle ein Dank für das außerordentlich hohe Engagement.

 

Es ist davon auszugehen, dass der Klimawandel Ereignisse wie das Hochwasser 2021 zukünftig wahrscheinlicher macht. Dabei stellen Starkregen- und Hochwasserereignisse nur einen Teil der Klimafolgen dar, mit und auf welche sich die Kommunen zum Schutz ihrer Bürger*innen befassen und vorbereiten müssen, ohne sich auf eine zuverlässige bzw. große Datenmengen, Erfahrungswerte und zuverlässige und konkrete Zukunftsprognosen stützen zu können. Dabei sind augenscheinlich Szenarien, wie z. B. weit überdurchschnittliche Niederschläge als Regen oder Schnee, ebenso wahrscheinlicher geworden, wie auch Wind- und Sturmszenarien. Aber auch lange Trocken- oder Hitzeperioden sind zunehmend häufiger zu beobachten, um nur einen kleinen Teil von bereits schon jetzt mehr oder minder regelmäßigen stattfindenden Großwetterlagen zu nennen.

Diese Ereignisse und hier insbesondere das Hochwasser 2021 machen die Folgen des Klimawandels nicht nur direkt und konkret sichtbar, sondern zeigen auch auf, dass im Rahmen der Klimafolgenanpassung die Aufgabenstellung lauten muss, einen größtmöglichen Schutz für die Bürger*innen zu gewährleisten. Dabei ist das gesamtgesellschaftliche Interesse in den Fokus zu rücken und die (lokale) Hochwasser- und Starkregenresilienz als einen Teil der Gesamtherausforderung Klimafolgenanpassung zu verstehen und zu betrachten.

 

Diese Aufgabe wird nur unter Einbeziehung und Mitwirkung der gesamten Stadtgesellschaft gemeistert werden können. Klimafolgenmanagement und Klimafolgenanpassung werden Aufgaben für die kommenden Jahrzehnte bleiben und auch schwere Abwägungsentscheidungen mit sich bringen. Neben der Stadtverwaltung und anderen öffentlichen Akteuren bedarf es auch Maßnahmen des privaten Bereichs (Eigen- und Objektschutzmaßnahmen durch Grundstückseigentümer), wie etwa auch wassersensibles Bauen. Denn trotz aller Anstrengungen wird es keinen umfassenden und alle Eventualitäten abdeckenden Schutz geben können.

 

Diese Entscheidungen müssen sich in einer neuen Balance zu anderen wichtigen Herausforderungen, die wiederum teilweise eng mit dem Klimawandel verbunden sind, wiederfinden. Nicht nur der Schutz der historischen Bauten und der Denkmalschutz, sondern gerade auch der Naturschutz muss mit in die Abwägungen einbezogen werden – gerade im Bereich einer wassersensiblen Planung einschließlich der Schaffung neuer Retentionsräume.

 

Die Starkregen- und Hochwasserresilienz in Aachen ist nicht nur wegen des Hochwassers 2021 ein besonders bedeutsames Thema, weswegen die Verwaltung es sich zur Aufgabe gemacht hat, hier zu möglichst einfachen und wirkungsvollen Lösungen zu kommen. Die Talkessellage verschärft die Situation und stellt eine besondere Herausforderung dar.

 

Deshalb soll in einem abgestuften Prozess ein schlüssiges Konzept für den gesamtstädtischen Raum erarbeitet werden, wozu die Verwaltung das Stadtgebiet in drei Gebiete/Kategorien aufgeteilt hat:

 

Kategorie I – Einzugsgebiet Inde

Kategorie II – Einzugsgebiet Wurm im „Talkessel“

Kategorie III – Restliche Einzugsgebiete

 

Dabei entspricht die jeweilige Kategorisierung auch der Reihenfolge der Betrachtung. Nicht zuletzt aufgrund der Ereignisse im letzten Sommer legt die Verwaltung dazu in der ersten und aktuellen Stufe die Priorität auf das Einzugsgebiet der Inde und damit die vom Hochwasser 2021 besonders betroffenen Ortslagen Kornelimünster, Friesenrath, Hahn und Sief.

 

Hier wurden in enger Zusammenarbeit zwischen Stadt und StädteRegion Aachen und dem Wasserverband Eifel-Ruhr (WVER) Maßnahmen und Strukturen entwickelt und ins Leben gerufen, welche in der Sitzung vorgestellt werden.

Ziel ist es, insbesondere die Maßnahmen, welche durch die Verwaltung der Stadt Aachen zum Schutz des Einzugsgebietes der Inde derzeit konkret geprüft werden, vorzustellen und dabei auf die Chancen und Herausforderungen einzugehen, um die öffentliche und politische Diskussion in die konkrete Umsetzungsebene zu heben. Um dies zu gewährleisten und dabei auch den (städte)regionalen Kontext herzustellen, wird dazu ein zweigeteilter Vortrag in der Ausschusssitzung gehalten. Diese vorgeschlagenen Maßnahmen sollen in den kommenden Monaten in einem breiten Fach- aber auch Diskussionsprozess weiterentwickelt werden. Es handelt sich um ein offenes Papier, dass weiter fortgeschrieben wird. Unter anderem werden die Ideen und Anregungen der Bewohner*innen und Bürger*innen auch weiterhin ergebnisoffen geprüft und sollen, soweit sinnvoll umsetzbar, auch weiterhin mit in den Katalog aufgenommen werden.

 

Neben der inhaltlichen Prüfung der Geeignetheit der Maßnahmen und der dazu notwendigen Einholung von Gutachten, stellt in der Klärung der Umsetzbarkeit auch die Finanzierung der Maßnahmen eine Herausforderung dar. Hier muss, auch auf Landesebene geklärt werden, ob in der Bemessung der Förderwürdigkeit von Hochwasserschutzmaßnahmen nach wie vor ein Hochwasserereignis der Stufe HQ 100 maßgebend ist bzw. ob eine Einordung der Jährlichkeit solcher Ereignisse neu vorgenommen wird und in der Folge eine 80%ige Förderung durch das Land NRW erfolgen kann und wird.

 

Während in dem Vortrag durch den WVER neben dem Sachstand zur Schadensbehebung in Bezug auf das Hochwasser 2021 auch Einblicke in das Resilienzprojekt und das regionale Hochwasserrisikomanagement gegeben werden, wird durch das Dezernat VII und den FB 36 ein aktueller Sachstand zur Maßnahmenplanung und -zielsetzung bzw. die angedachten Maßnahmen und das weitere Vorgehen gegeben.

 

Eine Übersicht der städtischen Maßnahmenvorschläge sind ebenso als Anlage beigefügt, wie auch die Beschlussvorlage der StädteRegion zum Aufbau eines Risikomanagements für Hochwasser- und Starkregenereignisse.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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