Entscheidungsvorlage - FB 61/0402/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Planungs- und Ausführungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

Auf Antrag der CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 13.02.2020 zur Veranlassung einer Erneuerung des Verkehrsweges Bierstrauch, zwischen Rindsbergweg und Oberforstbacher Straße, erfolgte seitens der Verwaltung eine Betrachtung des Fahrbahnzustandes.

 

2. Heutige Situation

Der Weg Bierstrauch ist ein Wirtschaftsweg im Beidrichtungsverkehr, der für die Nutzung von Rad-, Fuß-, Anlieger- sowie dem landwirtschaftlichen Verkehr dient. Insbesondere für den Radverkehr stellt es eine Hauptverbindungstrecke von Kornelimünster und Umgebung zur Aachener Innenstadt dar. Zudem ist der Weg Bestandteil mehrerer Radrouten in der Städteregion Aachen.

Ein ca. 500 m langer Abschnitt zwischen Oberforstbacher Straße und Rindsbergweg weist durchgehend sehr starke Unebenheiten aufgrund von hohem Materialverlust, Netz-, Längs- und Querrissen sowie Schlaglöchern auf. Außerdem verfügen einige Teilabschnitte in diesem Bereich über keine Asphaltbefestigung mehr. Durch diesen Zustand ist die nötige Sicherheit und Attraktivität der Radinfrastruktur nicht gegeben. Zur Verbesserung der Sicherheit und des Komforts aller Nutzer*innen, insbesondere jedoch des Radverkehrs, besteht ein Erneuerungs- bzw. Herstellungsbedarf der Asphaltfahrbahndecke. 

 

3. Planung

Für den Ausbau ist der Einbau einer 4 cm dicken Asphaltdecke auf dem sanierungsbedürftigen Abschnitt mit einer Länge von 536 m vorgesehen. Hierzu wird die Oberfläche der vorhandenen Fahrbahndecke aus Asphalt gereinigt, durch Fräsarbeiten aufgeraut und mit einem Haftkleber angespritzt, damit ein besserer Schichtenverbund zwischen Bestand und neuer Fahrbahndecke erreicht werden kann. Zum Profilausgleich wird an unebenen sowie schadhaften Stellen eine Asphaltbinderschicht eingebaut. Im Anschluss wird eine im Durchschnitt 3 m breite und 4 cm dicke Asphaltdeckschicht eingebaut.
Diese Maßnahme verbessert die Gebrauchstauglichkeit für den Fuß- und Radverkehr erheblich und trägt ebenfalls zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Eine Fahrbahnverbreiterung und das Anlegen von Banketteflächen sind aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit, bedingt durch die vorhandenen Entwässerungsgräben, nicht vorgesehen, sodass keine Eingriffe in die Grünflächen entstehen.

 

4. Kosten und Finanzierung

Die Kosten für die bauliche Umsetzung betragen nach aktueller Kostenberechnung 125.000 €. Unter PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1/4-120102-986/6 - "Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)" stehen Mittel für die Ausführung der Baumaßnahme zur Verfügung.

 

5. Weiteres Vorgehen

Nach der Beschlussfassung wird der Bauauftrag mit einem Ausführungsbeginn noch im Jahr 2022 vorbereitet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022*

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1.828.388,68

1.828.388,68

2.400.000

2.400.000

0

0

Ergebnis

1.828.388,68

1.828.388,68

2.400.000

2.400.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

557.635,54**

557.635,54

460.000

460.000

0

0

Abschreibungen

723.167,51***

723.167,51

750.000

750.000

0

0

Ergebnis

1.280.803,05

1.280.803,05

1.210.000

1.210.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

*Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 800.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 1.028.388,68 €

 

**Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 220.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 337.635,54 €

***Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 250.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 473.167,51 €

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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