Kenntnisnahme - E 49.5/0034/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag BaKuT:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Allgemeines
    Gemäß Beschluss des Betriebsausschusses Kultur und Theater vom 22.02.2022 und des Rates vom 30.03.2022 führt die Stadt Aachen in der Zeit vom 24.06.2022 bis zum 08.08.2022 das Projekt „Stadtglühen 2022“ durch. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Projekt in 2021 wird die Konzeption und Koordination einer Projektleitung übertragen.

 

  1. Organisation und Finanzierung
    Auf Grund der Beschlüsse des Betriebsausschusses Kultur und Theater und des Rates der Stadt Aachen stehen für das Projekt insgesamt 400.000 € zur Verfügung.
    Eine Ausschreibung gem. VOL wurde gefertigt.
    Hierbei sind folgende Aufgaben und Leistungen für die ausgeschriebene Projektleitung vorgesehen:

- Konzeption des Projektes „Stadtglühen 2022“ inkl. Recherche und Einreichung einer Kostenplanung 

- Dialog mit der Freien Szene und dem Kulturbetrieb sowie Programmerstellung

- Auswahl der Künstler*innen

- Einholung und Bewertung von Angeboten für Technik und Equipment

- Beauftragung der Künstler*innen, Bühnenbauer*innen, Bewachungsunternehmen pp. sowie deren Abrechnung

- Abrechnung der Projektmittel mit der Stadt spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Projektes

 

 Die Stadt Aachen (Kulturbetrieb sowie Kommunikation und Marketing) unterstützen die Projektleitung wie folgt:

 

-       Presse, Marketing und Kommunikation in Abstimmung mit dem Auftragnehmer inkl. der Erstellung einer Website und Vermarktung in den sozialen Medien

-       Organisatorische Abwicklung insbes. Einholung der Genehmigungen für besondere Orte und Plätze innerhalb der Stadt Aachen sowie Unterstützung bei Vergabeverfahren

 

 Nach erfolgter Ausschreibung wurde der Auftrag an den Musikbunker e.V., Rehmannstraße, 52066 Aachen, erteilt.

 Die eingereichte Projektskizze (siehe Anlage) wurde seitens des Kulturbetriebes freigegeben und wird derzeit durch den Musikbunker umgesetzt.

 Interessierte Kulturveranstalter können sich unter stadtgluehen2022@musikbunker-aachen.de  beim Musikbunker melden. Das gesamte Programm wird unter www.stadtglühen.de zu finden sein.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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