Entscheidungsvorlage - FB 52/0073/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Sanierungsmaßnahme an und beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2023, dem Verein Aachener Boots-Club e.V. für die Modernisierung der vereinseigenen Sportanlage einen städtischen Zuschuss in Höhe von 16.500,00 zur Verfügung zu stellen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verein Aachener Boots-Club e.V. (ABC) ist in der Ausübung, Förderung, Pflege und Verbreitung des Kanu- und Segelsports aktiv. Jedes Jahr übernimmt er die Organisation und Ausrichtung mehrerer Regatten, darunter auch Ranglistenregatten sowie regionale, überregionale und internationale Meisterschaften. Für 2023 hat sich der Verein als Veranstalter der Internationalen Deutschen Jugendmeisterschaften in der Piratenklasse bereit erklärt. Auch im Ausbildungsbereich ist der ABC aktiv. Die Mitgliederzahlen des Vereins sind in den letzten fünf Jahren tendenziell gestiegen und betragen in diesem Jahr 298. Die Jugendabteilung kann 55 Mitglieder aufweisen.

 

Mit Schreiben vom 28.01.2022 hat der Verein Aachener Boots-Club e.V. (ABC) einen Antrag auf Zuschuss für die Modernisierung der vereinseigenen Sportanlage, welche sich in direkter Nähe zum Segelrevier am Ufer des Rursees befindet, gestellt. Die Allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien werden erfüllt.

 

Im Verlaufe der vergangenen Jahre hat sich die Erkenntnis verfestigt, dass eine Bewirtung des auf dem Gelände befindlichen Clubhauses durch einen externen Pächter nicht nachhaltig umsetzbar ist. Dies ist bedingt durch die starke saisonale Abhängigkeit des Geschäfts und die abgelegene Lage des

Geländes. Daher sollen die bislang vom Pächter genutzten Aufenthalts- und Übernachtungsräume umgestaltet werden. Es sollen mehrere einfache Übernachtungsmöglichkeiten für Mitglieder und Sportveranstaltungsteilnehmer*innen ergänzt durch Spinde und einfache Umkleidemöglichkeiten geschaffen werden. Darüber hinaus sollen weitere Umkleidemöglichkeiten in einem bestehenden Kellerraum geschaffen werden, der derzeit als Lagerraum verwendet wird.

Da durch den Wegfall des Pächters die bisherige Verpflegungsmöglichkeit im Vereinsheim

entfällt, werden die Mitglieder und Gäste des Vereins zukünftig verstärkt auf

Selbstverpflegung zurückgreifen müssen. Dies betrifft unter anderem auch Mitglieder und

Gäste, die in eigenen Zelten auf dem Gelände übernachten. Hierfür soll eine Außenküche

erstellt werden. Außerdem soll der Außenbereich neu gestaltet werden.

 

Mit der Modernisierung der Sportanlage möchte der Verein die bestehenden Kapazitäten insbesondere für neue Vereinsmitglieder und externe Teilnehmer*innen von Sport- und Ausbildungsveranstaltungen, welche in der Regel über eine Dauer von mehreren Tagen durchgeführt werden, erweitern.

 

Das Gebäudemanagement hat nach fachlicher Überprüfung bestätigt, dass die Kostenaufstellung plausibel und die Höhe der Kosten grundsätzlich angemessen ist.

 

Insgesamt betragen die geplanten Kosten laut Kostenvoranschlag des Vereins 55.000,00 €.
Diese werden durch Eigenmittel und Eigenleistung in Form von Arbeitsleistung durch Vereinsmitglieder finanziert.

 

Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können Zuschüsse von bis zu 30 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden. Bei den geplanten Gesamtkosten i.H.v. 55.000,00 € ergibt sich somit eine Förderung von 16.500,00 €.

Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung stehen im konsumtiven Bereich für das Haushaltsjahr 2023 beim Produkt 080202, PSP-Element 4-080202-912-1, PSK 53180000 – „Zuschuss zur Sanierung vereinseigener Sportstätten“ 20.000,00 € zur Verfügung.

 

Mit Schreiben vom 08.02.2022 hat der Verein eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

20.000

20.000

60.000

60.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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