Entscheidungsvorlage - FB 52/0078/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Baumaßnahme an und beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2023, dem Tennis Club Aachen-Brand e.V. für den Bau eines Padel-Courts einen städtischen Zuschuss in Höhe von 20.000 zur Verfügung zu stellen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Tennisanlage des Tennis Club Aachen-Brand e.V. liegt in Aachen-Brand und umfasst 10 Außenplätze, eine Tennishalle mit vier Plätzen, ein an die Halle angeschlossenes Clubhaus mit Außenterrassen sowie einen Kinderspielplatz und ein Beachvolleyballfeld. Neben dem Freizeitsport bietet der Tennis Club Aachen-Brand e.V. seinen Mitgliedern die Möglichkeit, in verschiedenen Altersklassen am Medenspielbetrieb teilzunehmen. In der Sommersaison 2021 konnte der Verein hierfür 22 Mannschaften – davon 6 Mannschaften in den Verbandsligen – melden.

Der Erbbaurechtsvertrag für die Anlage endet am 31. Oktober 2043. Aufgrund der Restlaufzeit des Pachtverhältnisses ist ein Zuschuss von bis zu 50.000 € möglich.

 

Zum 01.01.2022 zählte der Verein 516 Mitglieder. Nachdem zwischenzeitlich aufgrund des sinkenden Interesses am Tennissport auch sinkende Mitgliederzahlen zu verzeichnen waren, konnten diese durch Jugendarbeit wieder gesteigert und seit 5 Jahren stabil gehalten werden. Über ein umfangreiches Jugendtrainingsprogramm werden Kinder und Jugendliche aller Altersklassen an den Tennissport herangeführt bzw. in diesem weiterentwickelt. Allerdings sind junge Erwachsene zwischen 20-50 Jahren im Verein deutlich unterrepräsentiert.

 

Mit Antrag vom 29. März 2022 hat der Tennis Club Aachen-Brand e.V. einen Antrag auf Zuschuss für den Bau eines Padel-Courts gestellt. Padel-Tennis ist eine Tennis-Sportart, die vor allem junge Erwachsene anspricht. Es ist dem Tennis-Sport sehr ähnlich, ist aber etwas einfacher zu erlernen und spaßbringend in kurzer Zeit. Da es immer als Doppel bzw. mit vier Personen gespielt wird, ist es ein kommunikativer und sozialer Sport. Der neue Padel-Court ist ein Allwetter-Court, der das ganze Jahr bespielt werden kann. Eine Flutlichtanlage soll das Spielen bis 22:00 Uhr erlauben. Der Court verfügt über vier Wände, welche aus Gitter und Glasscheiben bestehen.

 

Die Allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien werden erfüllt.

 

Für den Bau des Padel-Courts hat der Verein Gesamtkosten in Höhe von 93.380 € geplant. Diese sollen durch eigene finanzielle Mittel, ein Darlehen und mit Hilfe eines Zuschusses seitens des Fachbereichs Sport gedeckt werden. Der Verein geht davon aus, dass sich der Padel-Platz an Mitglieder und Nicht-Mitglieder vermieten lässt. Während die Tennis-Außenplätze den Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung stehen, sollen der Padel-Platz - wie bereits das Beachvolleyballfeld und die Tennishalle - kostenpflichtig sein und mittels Buchungssystem vorab gebucht werden. Diese Beträge dienen nicht der Gewinnerzielung, sondern der Refinanzierung der Anlage. Ob Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt kostenfrei spielen können, muss von der Amortisationszeit der Anlage abhängig gemacht werden.

 

Der Fachbereich Klima und Umwelt hat nach fachlicher Überprüfung schriftlich bestätigt, dass die eingeplanten Kosten des Vereins angemessen sind.

Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können Zuschüsse von bis zu 30 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden. Bei den geplanten Gesamtkosten i.H.v. 93.380würde sich somit eine Förderung von 28.014 ergeben.

 

Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung stehen im investiven Bereich für das Haushaltsjahr 2023 im PSP-Element 5-080202-900-00100-900-1, Sachkonto 78180000 Mittel in Höhe von 20.000 € zur Verfügung. Somit kann dem Aachener Tennis Club Aachen-Brand e.V. für den Bau eines Padel-Courts ein Zuschuss von maximal 20.000 € gewährt werden. Dies entspricht ~21,42 % der Gesamtkosten.

 

Mit Schreiben vom 19.05.2022 hat der Verein eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

20.000

20.000

60.000

60.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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