Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0010/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Werkleitung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat

a)         die Entsorgung der kompostierbaren Abfälle aus der Stadt Aachen und

b)         die Entsorgung der Schadstoffe aus der Stadt Aachen

auf den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) zu übertragen und die damit verbundene Änderung der Anlage 2 zur Satzung des ZEW zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

Auf Empfehlung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb beschließt der Rat

a)         die Entsorgung der kompostierbaren Abfälle aus der Stadt Aachen     u n d

b)                  die Entsorgung der Schadstoffe aus der Stadt Aachen auf den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) zu übertragen. Er stimmt gleichtzeitig der Änderung der Anlage 2 zur Satzung des ZEW zu.                                    

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit dem Vertreter des ZEW und Vertretern der AWA GmbH wurden unter Führung des Dezernates V im Stadtbetrieb in den Monaten Juli und August 2004 erforderliche Sondierungsgespräche geführt.

Die Vertreter von ZEW und AWA GmbH haben erklärt, dass bei einer Übertragung der Schadstoffentsorgung aus der Stadt Aachen nach derzeitigem Stand die Kosten für die Stadt um 5 % sinken würden wegen zu erwartender Synergien.

Bezüglich der Kompostierung konnte eine verbindliche Aussage noch nicht gemacht werden, weil der ZEW zunächst einmal in die Verträge der Stadt eintreten werde. Mittelfristig sei es aber Ziel des ZEW und der AWA GmbH, auch hier die Kosten für die Stadt zu reduzieren als Folge eintretender Synergieeffekte.

 

Bei Übertragung der Kompostierung tritt der ZEW in alle Rechte und Pflichten des zwischen der Firma gabco GmbH und der Stadt Aachen im Juli 2004 abgeschlossenen Vertrages über die Kompostierung und Vermarktung der Bioabfälle aus dem Gebiet der Stadt Aachen (Ergebnis der Ausschreibung Nr. 06/2003). Der ZEW stellt in diesem Kontext die Stadt von jeglichen Haftungsansprüchen Dritter und insbesondere der Firma gabco GmbH frei.

 

Die Übertragung der Aufgaben „Kompostierung und Schadstoffentsorgung“ bietet deshalb allen Beteiligten Vorteile.

 

-          Für die Städte und Gemeinden der Kreise Aachen und Düren sowie für die Stadt Aachen wird Entsorgungskontinuität gewahrt.

 

-          Die Pflicht zur Ausschreibung von Entsorgungsleistungen entfällt für die Stadt Aachen.

 

-     Die Aufgaben werden übergreifend gebündelt. Dadurch lassen sich mittel- bzw. langfristig Entsorgungsstrukturen und –kosten optimieren.

-          Die Aufgaben werden von der AWA Entsorgung GmbH als verbandseigenem Unternehmen privatwirtschaftlich wahrgenommen. Dies erleichtert kontinuierliches Bemühen und Optimierung der Sammelstrukturen und –kosten.

 

-          Bei regelmäßigem Erfahrungsaustausch können Änderungen und Wünsche der Stadt übergreifend und kurzfristig umgesetzt werden.

 

Nach Abwägung des Für und Wider der Übertragung von abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf den ZEW empfiehlt deshalb der Aachener Stadtbetrieb, dem Antrag von CDU- und SPD-Fraktion zu folgen und darüber hinaus den Ratsbeschluss vom 23.06.2004 umzusetzen und die Aufgaben der Kompostierung und Schadstoffentsorgung auf den ZEW zu übertragen.

 

Mit der Übertragung der abfallwirtschaftlichen Teilaufgaben „Kompostierung“ und „Schadstoffentsorgung“ aus der Stadt Aachen auf den ZEW verliert die Stadt für diese Aufgaben ihre öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesabfallgesetzes.

 

Das bedeutet, dass die Entsorgungspflicht der Stadt nicht mehr die Standortfindung, Planung, Errichtung und Erweiterung, Um- und Nachrüstung und den Betrieb der zur Entsorgung ihres Gebietes notwendigen Abfallentsorgungsanlagen umfasst.

Anlage 2    zur Satzung des ZEW – Stadt Aachen

 

Die Stadt Aachen überträgt als weitere Aufgaben auf den ZEW

 

6.       die Entsorgung der kompostierbaren Abfälle aus der Stadt Aachen, bestehend aus den

Teilleistungen der Biokompostierung, der Grünabfallkompostierung, der Kompostierung Kompostanlage Aachen-Brand, der Kompostcontainersammlung und der Bioumladestation

 

7.   die Entsorgung der Schadstoffe aus der Stadt Aachen, bestehend aus der mobilen     Schadstoffsammlung, der Vorhaltung einer stationären Annahmestelle im Stadtgebiet und der Bedarfsentsorgung in städtischen Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kindergärten

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Kompostierung und Sonderabfallentsorgung sind in den vom Rat beschlossenen Gebühren für das Jahr 2004 enthalten.

Für die Folgejahre werden diese Kosten in den jeweiligen Gebührenbedarfsberechnungen aufgenommen und dem Rat zur Genehmigung vorgelegt.

Eine Kostendeckung  wird über die Gebühren gewährleistet.

Nach Aussage der AWA GmbH kann davon ausgegangen werden, dass die Kosten für die Sonderabfallentsorgung wegen zu erwartender Synergieeffekte um 5 % sinken werden. Die Kosten für die Kompostierung bleiben zunächst unverändert, da der ZEW die von der Stadt abgeschlossenen Verträge übernimmt. Aber auch hier kann davon ausgegangen werden, dass mittelfristig durch die AWA GmbH eine Kostenreduzierung erreicht werden kann aus den schon genannten Synergiegründen.

 

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