Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0010/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Weitere Aufgabenübertragung auf den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)1. Entsorgung der kompostierbaren Abfälle aus der Stadt Aachen2. Entsorgung der Schadstoffe aus der Stadt Aachen hier:Antrag der CDU- und SPD-Fraktion im Rat der Stadt vom 05.02.2004, Nr. 375/14 sowie Ratsbeschluss vom 23.06.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Kenntnisnahme
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01.12.2004
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Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt die
Ausführungen der Werkleitung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat
a) die
Entsorgung der kompostierbaren Abfälle aus der Stadt Aachen und
b) die
Entsorgung der Schadstoffe aus der Stadt Aachen
auf den Zweckverband
Entsorgungsregion West (ZEW) zu übertragen und die damit verbundene Änderung
der Anlage 2 zur Satzung des ZEW zu beschließen.
Auf Empfehlung des
Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb beschließt der Rat
a) die
Entsorgung der kompostierbaren Abfälle aus der Stadt Aachen u n d
b)
die
Entsorgung der Schadstoffe aus der Stadt Aachen auf den Zweckverband
Entsorgungsregion West (ZEW) zu übertragen. Er stimmt gleichtzeitig der
Änderung der Anlage 2 zur Satzung des ZEW zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Vertreter des ZEW und Vertretern der AWA GmbH wurden unter
Führung des Dezernates V im Stadtbetrieb in den Monaten Juli und August 2004
erforderliche Sondierungsgespräche geführt.
Die Vertreter von ZEW und AWA GmbH haben erklärt, dass bei einer
Übertragung der Schadstoffentsorgung aus der Stadt Aachen nach derzeitigem
Stand die Kosten für die Stadt um 5 % sinken würden wegen zu erwartender
Synergien.
Bezüglich der Kompostierung konnte eine verbindliche Aussage noch nicht
gemacht werden, weil der ZEW zunächst einmal in die Verträge der Stadt
eintreten werde. Mittelfristig sei es aber Ziel des ZEW und der AWA GmbH, auch
hier die Kosten für die Stadt zu reduzieren als Folge eintretender
Synergieeffekte.
Bei Übertragung der Kompostierung tritt der ZEW in alle Rechte und
Pflichten des zwischen der Firma gabco GmbH und der Stadt Aachen im Juli 2004
abgeschlossenen Vertrages über die Kompostierung und Vermarktung der Bioabfälle
aus dem Gebiet der Stadt Aachen (Ergebnis der Ausschreibung Nr. 06/2003). Der
ZEW stellt in diesem Kontext die Stadt von jeglichen Haftungsansprüchen Dritter
und insbesondere der Firma gabco GmbH frei.
Die Übertragung der Aufgaben „Kompostierung und Schadstoffentsorgung“
bietet deshalb allen Beteiligten Vorteile.
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Für die Städte und
Gemeinden der Kreise Aachen und Düren sowie für die Stadt Aachen wird
Entsorgungskontinuität gewahrt.
-
Die Pflicht zur
Ausschreibung von Entsorgungsleistungen entfällt für die Stadt Aachen.
- Die Aufgaben werden übergreifend gebündelt.
Dadurch lassen sich mittel- bzw. langfristig Entsorgungsstrukturen und –kosten
optimieren.
-
Die Aufgaben werden von
der AWA Entsorgung GmbH als verbandseigenem Unternehmen privatwirtschaftlich wahrgenommen.
Dies erleichtert kontinuierliches Bemühen und Optimierung der Sammelstrukturen
und –kosten.
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Bei regelmäßigem
Erfahrungsaustausch können Änderungen und Wünsche der Stadt übergreifend und
kurzfristig umgesetzt werden.
Nach Abwägung des Für und Wider der Übertragung von
abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf den ZEW empfiehlt deshalb der Aachener
Stadtbetrieb, dem Antrag von CDU- und SPD-Fraktion zu folgen und darüber hinaus
den Ratsbeschluss vom 23.06.2004 umzusetzen und die Aufgaben der Kompostierung
und Schadstoffentsorgung auf den ZEW zu übertragen.
Mit der Übertragung der abfallwirtschaftlichen Teilaufgaben
„Kompostierung“ und „Schadstoffentsorgung“ aus der Stadt Aachen auf den ZEW
verliert die Stadt für diese Aufgaben ihre öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträgerschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 und Abs. 2 des
Landesabfallgesetzes.
Das bedeutet, dass die Entsorgungspflicht der Stadt nicht mehr die
Standortfindung, Planung, Errichtung und Erweiterung, Um- und Nachrüstung und
den Betrieb der zur Entsorgung ihres Gebietes notwendigen
Abfallentsorgungsanlagen umfasst.
Anlage 2 zur Satzung
des ZEW – Stadt Aachen
Die Stadt Aachen überträgt als weitere Aufgaben auf den ZEW
6.
die Entsorgung der
kompostierbaren Abfälle aus der Stadt Aachen, bestehend aus den
Teilleistungen der Biokompostierung, der
Grünabfallkompostierung, der Kompostierung Kompostanlage Aachen-Brand, der
Kompostcontainersammlung und der Bioumladestation
7. die Entsorgung der Schadstoffe aus der Stadt Aachen, bestehend
aus der mobilen
Schadstoffsammlung, der Vorhaltung einer stationären Annahmestelle im
Stadtgebiet und der Bedarfsentsorgung in städtischen Verwaltungsgebäuden,
Schulen und Kindergärten
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
Kosten für die Kompostierung und Sonderabfallentsorgung sind in den vom Rat
beschlossenen Gebühren für das Jahr 2004 enthalten.
Für die Folgejahre werden diese
Kosten in den jeweiligen Gebührenbedarfsberechnungen aufgenommen und dem Rat
zur Genehmigung vorgelegt.
Eine Kostendeckung wird über die Gebühren gewährleistet.
Nach Aussage der AWA GmbH kann davon
ausgegangen werden, dass die Kosten für die Sonderabfallentsorgung wegen zu
erwartender Synergieeffekte um 5 % sinken werden. Die Kosten für die
Kompostierung bleiben zunächst unverändert, da der ZEW die von der Stadt
abgeschlossenen Verträge übernimmt. Aber auch hier kann davon ausgegangen
werden, dass mittelfristig durch die AWA GmbH eine Kostenreduzierung erreicht
werden kann aus den schon genannten Synergiegründen.