Entscheidungsvorlage - FB 61/0472/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt den Netzplan des „Gesamtregionalen Radwegekonzepts für das Rheinische Revier“ für den Bereich der Stadt Aachen als wichtigen Bestandteil des städteregionalen Mobilitätskonzepts. Er beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung an den betreffenden Straßen in der Baulast der Stadt Aachen voranzutreiben und in der Kooperation mit den anderen Baulastträgern und den Partnern des Rheinischen Reviers an der Umsetzung des Gesamtnetzes aktiv mitzuwirken.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Im vergangenen Jahr hat der Zweckverband Landfolge Garzweiler das „Gesamtregionale Radverkehrskonzept für das Rheinische Revier“ für die Mitglieder der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) erarbeitet. Das Projektgebiet reicht von der StädteRegion Aachen und dem Kreis Euskirchen im Süden bis nach Mönchengladbach im Norden. Mit dem Projekt soll das Fahrrad zukünftig im regionalen und überregionalen Verkehr eine wichtige Säule der klimaneutralen Mobilität werden.

Für die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes ist die kooperative Zusammenarbeit aller Baulastträger von hoher Bedeutung. Am 31.03.2022 hat der Städteregionstag den Netzplan des „Gesamtregionalen Radwegekonzeptes für das Rheinische Revier“ für den Bereich der StädteRegion als wichtigen Bestandteil des städteregionalen Mobilitätskonzept beschlossen und den städteregionsangehörigen Kommunen empfohlen, einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.

 

Radnetzplanung

Für das Rheinische Revier wurde auf Grundlage des Radverkehrsnetzes NRW sowie bestehender Radverkehrsnetze auf Kreisebene und kommunaler Netzplanungen ein regionales Radverkehrsnetz aus Radschnellverbindungen (RSV) und Radvorrangrouten (RVR) geplant. Bei den RSV und RVR handelt es sich um die höchsten Hierarchiestufen des Radverkehrsnetzes, definiert nach den 2021 veröffentlichen „Hinweisen zu Radschnellverbindung und Radvorrangrouten (H-RSV)“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Hier sollen bedeutende Quelle-Ziel-Relationen des Alltagsverkehr durch hochwertige, zügig befahrbare Radinfrastruktur verbunden werden.

Für den Teilbereich der StädteRegion Aachen wurde das entsprechende idealtypische Netz (s. Anlage) in intensiver Abstimmung mit u.a. der Stadt Aachen erarbeitet. Im Stadtgebiet Aachen haben vor allem die bereits 2019 beschlossenen „Rad-Vorrang-Routen“ sowie weitere bereits bestehende oder geplante bedeutende regionale Radverbindungen die Grundlage für die Konkretisierung des Netzes dargestellt.

Das gesamtregionale Radverkehrskonzept für das Rheinische Revier wird im Rahmen des derzeit in Arbeit befindlichen städteregionalen Radverkehrsnetz berücksichtigt und weiter verdichtet. Auf kommunaler Ebene ist derzeit ein externes Gutachten für den Entwurf eines Aachener Radhauptnetzes in Auftrag. Im Zuge der Erarbeitung der überregionalen (Rheinisches Revier) und regionalen (StädteRegion) Netzkonzepte hat die Stadt Aachen darauf hingewiesen, dass es durch die Ergebnisse des Gutachtens zum Aachener Radhauptnetz ggfs. zu Änderungen in den konkreten Linienführungen der regionalen Verbindungen im Stadtgebiet Aachen kommen kann.

 

 

Weiteres Vorgehen

Mit dem gesamtregionalen Radverkehrskonzept liegt eine zusammenhängende, kommunen- und kreisgrenzenübergreifende Strategie zur Förderung des Radverkehrs vor. Mit dem Beschluss des erarbeiteten Netzplans wird dieser für den Bereich der Stadt Aachen als wichtiger Bestandteil des regionalen Mobilitätskonzepts benannt.

Die Integration der kommunalen Planungen und hier insbesondere des Aachener Radhauptnetzes in die überörtlichen Netzplanungen wird von der Verwaltung mit dem Ziel verfolgt, ein lückenloses und konsistentes Gesamtnetz mit einheitlichen Qualitätsanforderungen aufzubauen.

Der Netzplan soll als Grundlage für darauffolgende Umsetzungsprojekte dienen. Die Verwaltung wird die Umsetzung an den betreffenden Straßen in ihrer Baulast vorantreiben und in der Kooperation mit den anderen Baulastträgern und den Partnern des Rheinischen Reviers an der Umsetzung des Gesamtnetzes aktiv mitwirken.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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