Kenntnisnahme - AVV/0066/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Vor dem Hintergrund der stark angestiegenen Energiekosten hatte der Koalitionsausschuss der Bundesregierung am 24. März 2022 zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger das Energie-Entlastungspaket II beschlossen, welches unter anderem auch die Einführung des stark vergünstigten ÖPNV-Tickets für 9 Euro pro Kalendermonat (das sog. „9-Euro-Ticket“) beinhaltete. Von Anfang Juni bis Ende August 2022 hatten Fahrgäste somit die Möglichkeit, bundesweit für 9 Euro pro Kalendermonat den öffentlichen Personennahverkehr in der 2. Klasse zu nutzen.

 

Begleitet wurde der dreimonatige Aktionszeitraum sowohl von diversen regionalen als auch einer bundesweiten Marktforschung, welche die Auswirkungen des 9-Euro-Tickets auswerten. Der inzwischen vorliegende Gesamtbericht der bundesweiten VDV-Marktforschung zeichnet für die zurückliegenden drei Monate ein insgesamt positives Bild hinsichtlich des Erfolges des 9-Euro-Tickets, wobei neben der Produktbekanntheit und Zufriedenheit der Fahrgäste bei Nutzung des 9-Euro-Tickets insbesondere die Anzahl der Neukunden hervorgehoben wird, die zuvor normalerweise nicht den ÖPNV genutzt hatten. Auf der anderen Seite kommen einzelne Marktforschungen auch, insbesondere im Hinblick auf den nachhaltigen Umstieg auf den ÖPNV, zu etwas zurückhaltenderen Einschätzungen in ihren Bewertungen.

 

Zusammenfassend lässt sich dennoch auch in Anbetracht des beachtlichen Absatzerfolgs des 9-Euro-Tickets sagen, dass die Schaffung eines günstigen und einfachen Tarifproduktes einen Beitrag dazu leisten kann, die Nutzung des Nahverkehrs deutlich attraktiver zu gestalten und hierdurch mehr Menschen zum Umstieg auf den umweltfreundlichen ÖPNV zu bewegen. Diese Erkenntnis führte bereits kurz nach Einführung des Tickets zu vielfachen Überlegungen auf Seiten der unterschiedlichsten Vertreter, welche möglichen Nachfolgeregelungen sich nach Ablauf des 9-Euro-Tickets anbieten würden.

 

Wenngleich auch zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch keine abschließende Erkenntnis im Hinblick auf die genaue Ausgestaltung und Umsetzung einer Nachfolgeregelung zum 9-Euro-Ticket vorliegt, so zeichnet sich in Anbetracht der zurückliegenden Bund- und Ländergespräche zumindest eine grundsätzliche Zustimmung hinsichtlich der Einführung einer digitalen, bundesweiten Nachfolgeregelung bei den dortigen Vertretern ab.

 

Um eine Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket zu erreichen, beschloss der Koalitionsausschuss der Bundesregierung bereits am 3. September 2022 zur weiteren Entlastung der Bürgerinnen und Bürger das Energie-Entlastungspakets III und erklärte sich im Zuge dessen bereit, den Ländern für eine bundesweite Nachfolgeregelung jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen. Angestrebt wird eine bundesweite, digitale Nachfolgeregelung in einem preislichen Rahmen zwischen 49 Euro und 69 Euro monatlich. Im Zuge der Sonderkonferenz der Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister von Bund und Ländern sprachen sich die Länder am 19. September 2022 im Grundsatz für die Einführung einer Nachfolgeregelung zum 1. Januar 2023 aus.

Eine eigens dafür eingerichtete Arbeitsgruppe wurde damit beauftragt, bis zur kommenden Verkehrs-ministerkonferenz am 12./13. Oktober 2022 ein entsprechendes Konzept über die Ausgestaltung einer bundesweiten Nachfolgeregelung zum Beschluss vorzulegen.

 

Neben der tariflichen und preislichen Ausgestaltung einer Nachfolgeregelung zum 9-Euro-Ticket gilt es, generell und auf Bundesebene weitere mit der Einführung eines solchen Tickets im unmittelbaren Zusammenhang stehende vielfältige Fragestellungen (u. a. Finanzierung und Einnahmenverteilung, Auswirkungen auf den Verbundtarif) zu klären, welche zum derzeitigen Zeitpunkt noch offen sind.

 

Unabhängig von der derzeit diskutierten Nachfolgeregelungen läuft seit dem 01.09.2022 im Anschluss an den Aktionszeitraum des 9-Euro-Tickets in Nordrhein-Westfalen eine landesweite Stammkundenaktion 2022, durch die Abonnementinhaber an Wochenenden sowie an Feiertagen und während der Schulferien den Nahverkehr in ganz Nordrhein-Westfalen nutzen dürfen. Pro Ticket dürfen während der Aktionstage inkl. Ticketinhaber 2 Personen (Erwachsene / Kinder) und bis zu 3 weitere Kinder oder 2 Personen (Erwachsene / Kinder) und bis zu 2 Fahrräder fahren. Die aktuell laufende Stammkundenaktion sollte zunächst von Anfang September bis Ende Oktober 2022 laufen. Auf NRW-Ebene haben sich die zuständigen Partner darauf verständigt, die Aktion im Hinblick auf die zu erwartende Einführung einer Nachfolgeregelung des 9-Euro-Tickets zum 01.01.2023 bis einschließlich 31.12.2022 zu verlängern.

 

Die weiteren Ausführungen zu den zwischenzeitlichen Entwicklungen und möglichen Entscheidungsprozessen zum 9-Euro-Ticket-Nachfolgemodell erfolgen durch die Verbundgesellschaft im Rahmen der Sitzung.

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