Entscheidungsvorlage - FB 61/0524/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Tal-, Eintracht-, Scheibenstraße (AC-Nord) – Teilprojekt Talstraße, von Eintrachtstraße bis AretzstraßeAusführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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16.11.2022
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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01.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschusses den Ausführungsbeschluss zum Umbau der Talstraße gemäß der vorgelegten Ausführungsplanung (2018_012 L und 2018_012 RQ1 – 2018_012 RQ4) zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst auf Grundlage der vorgelegten Ausführungsplanung den Ausführungsbeschluss zum Umbau der Talstraße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Im Frühjahr 2016 hat das Stadtteilbüro Aachen-Nord diverse im Rehm- und Ungarnplatzviertel ansässige Einrichtungen (darunter Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenheime) kontaktiert, um einen aktualisierten Stand des Handlungsbedarfs hinsichtlich der Nahmobiliät bei der Akteursschaft im Viertel zu ermitteln. Dabei ergaben sich sowohl räumlich als auch inhaltlich klar definierte Handlungsbereiche. Es entstand das Projekt „Soziale Stadt Aachen Nord“. Abgeleitet wurde daraus ein Handlungsbedarf hinsichtlich der Nahmobilität im Viertel und der Aufenthaltsqualität rund um das Depot. Folglich soll die Talstraße mit ihrer zukünftigen Gestalt, u.a. durch Schaffung von Aufenthaltsflächen und Verbesserung der Fußwegeverbindung, zur stärkeren Integration des Depots als neues Stadtteilzentrum in sein stadträumliches Umfeld beitragen.
Nach intensiver Beleuchtung der Parkraumsituation im Kontext des Depots wurde die Vorlage zum Planungsbeschluss zunächst durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfohlen. Am 28.05.2020 erfolgte schließlich der Planungsbeschluss durch den Mobilitätsausschuss.
Erläuterungen zur Ausführungsplanung
Talstraße
Die Talstraße von der Einmündung Aretzstraße bis zur Eintrachtstraße wird im Separationsprinzip ausgebaut.
Um den Platzcharakter vor dem Depot zu stärken und das Depot mehr in sein stadträumliches Umfeld zu integrieren, wird in diesem Bereich ein Bordsteinanschlag von nur 3 cm gewählt und die Fahrbahn wird ab der Hein-Janssen-Straße durch eine Asphaltrampe angehoben. Dieses Höhenniveau der Straße wird bis zum Ende des Platzes beibehalten, danach erfolgt dann wieder die Absenkung auf das vorhandene Fahrbahnniveau. Der Gehweg wird im Platzbereich aus 10*20 Pflaster in 8 cm Stärke in drei Grautönen hergestellt, wodurch sich zusammen mit dem grauen Prägeasphalt im Fahrbahnbereich ein harmonisches Gesamtbild ergibt. Im Platzbereich zwischen Hein-Janssen-Straße und Aretzstraße soll das vorhandene Mosaikpflaster ausgebessert und die Baumscheiben vergrößert werden. Zusätzlich werden 8 Sitzmöglichkeiten aufgestellt. Parallel zum Depot ist auf dem Platz eine Velocity-Station vorgesehen. Die Aufstellung erfolgt nach Abschluss der Straßenbauarbeiten durch den Betreiber Velocity.
Die Fahrbahn in der Talstraße erhält eine Breite von 6,00 m. Der Gehwege auf der östlichen Seite wird auf 2,30 m erweitert und es werden 15 neue Bäume gepflanzt. Der westliche Gehweg bleibt mit der Baumreihe erhalten. Die Bepflanzung wird da, wo es möglich ist, durch weitere Bäume ergänzt und die heute bereits dort vorhandenen Grünflächen werden zum Abschluss der Umbaumaßnahme neu bepflanzt.
Neben 3 Behindertenparkplätzen werden auf der östlichen Seite 22 Senkrecht-Parkplätze, davon 8 Parkplätze mit Elektro-Ladestationen, gebaut. Auf der westlichen Seite ist Fahrbahnrandparken für 20 PKW vorgesehen. Im gesamten Ausbaubereich werden 31 Fahrradbügel installiert. Zudem wird es eine Möglichkeit zum Abstellen von Lastenfahrrädern geben.
Auf Höhe der Zuwegung zu den Häusern Talstraße 9-25 wird die Fahrbahn ein weiteres Mal angehoben und in Prägeasphalt ausgebildet, um für Zu Fuß Gehende eine komfortable Führung zwischen der östlichen und westlichen Gehwegsseite zu ermöglichen. Diese Anhebung dient zugleich der Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten. Des Weiteren werden zwei Fahrbahnverengungen vorgenommen, um ein sicheres Queren der Fußgänger*innen zu gewährleisten. Im neu aufgeweiteten Gehwegbereich werden Tisch- und Bankmobiliar sowie Liegemöbel aufgestellt, um im Umfeld des Depots verweilen zu können.
Der Gehweg wird in 30*30*8 cm Gehwegplatten und die Parkplätze in 10*20*8 Betonsteinpflaster ausgebaut. Die taktilen Leitelemente werden in anthrazitfarbenen Rippen- und Noppenplatten ausgeführt. An den Rändern des Ausbaubereiches erfolgt die Anzeige der Querungsmöglichkeiten durch taktile Markierung im Bestand. Für die Gehwegquerungen werden die Bordsteine für die Gehbehinderten auf null abgesenkt, für die Sehbehinderten bleibt eine 3 cm Tastkante erhalten.
Stichweg
Der Stichweg, welcher die Gebäude Talstraße 9-25 erschließt, ist Privatfläche des FB 23. Zusammen mit dem Umbau der öffentlichen Flächen in der Talstraße wird hier die Erneuerung und Verschmälerung der heute noch asphaltierten Flächen vorgesehen. Der Stichweg wird niveaugleich ausgebaut und erhält in einer Breite von 4 m einem wasserdurchlässigen Oberflächenbesfestigung. In den Seitenbereichen entstehen zusätzliche Grünflachen. Die Finanzierung des Stichwegeumbaus erfolgt Mittel des FB23.
Bürger*inneninformation
Eine Bürger*inneninformation in Form einer vertonten PowerPoint Präsentation ist vom 14.10. – 28.10.2022 online unter http://www.aachen.de/talstrasse einsehbar. Die Anregungen der Bürger*innen und eine daraus ggf. resultierende Optimierung bzw. Anpassung der Planung, werden in der Sitzung kurz dargelegt.
Ausbauelemente
In Anlehnung an die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO 12) erhält die Talstraße folgenden frostsicheren Aufbau der Belastungsklasse Bk 3,2:
4,0 cm Asphaltdeckschicht AC 8
6,0 cm Asphaltbinderschicht AC 16
12,0 cm Asphalttragschicht AC 32
38,0 cm Frostschutzschicht
60,0 cm Gesamtaufbau
Die parallel zur Fahrbahn verlaufenden Gehwege werden wie folgt aufgebaut:
8,0 cm Betonplatten 30/30 (grau); in Zufahrten Betonsteinpflaster 10/20 (grau); in Parkplätzen 10/20 (anthrazit)
4,0 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm
15,0 cm Drainbeton
18,0 cm Frostschutzschicht 0/45 mm
45,0 cm Gesamtaufbau
Anliegerbeträge
Der Ausbau der Talstraße löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG aus. Die Einstufung der Straße erfolgt als Haupterschließungsstraße. Derzeit können für nach § 8 KAG beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen bis zum 31.12.2026 durch die Kommunen Landesfördermittel beantragt werden. Hiernach würde sich derzeit eine 100%ige Entlastung der Beitragspflichtigen bei Genehmigung des Antrags ergeben. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht. Ob die derzeitig befristet geltende Förderregelung durch das Land verlängert wird, steht noch aus.
Kosten
Die Herstellungskosten betragen nach aktueller Kostenberechnung rd. 1.125.000,- €. Ausreichende Mittel stehen unter PSP-Element 5-120102-000-10200-300-1/4-120102-081-7 "Tal-, Eintracht-, Scheibenstraße (AC-Nord)" zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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5-120102-000-10200-300-1 Tal-, Eintracht-, Scheibenstraße (AC-Nord) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 710.000,00 | 710.000,00 | 202.800 | 202.800 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 1.458.624,62* | 1.458.624,62 | 335.000 | 335.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 748.624,62 | 748.624,62 | 132.200 | 132.200 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
4-120102-081-7 Tal-, Eintracht-, Scheibenstr. (AC-Nord) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 6.300 | 6.300 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 140.000 | 140.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 146.300 | 146.300 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 1.140.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 198.624,62 € und Verlagerung aus dem allgemeinen PSP-Element "Umsetz. Ingetr. Handlungskon. AC-Nord (5-090101-000-00400-050-1) i.H.v. 120.000 €
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
| X |
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| X |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
| X |
| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Erläuterung zur Klimarelevanz
Die geplanten Maßnahmen zum Umbau der Talstraße sind mit Bezug auf die Klimarelevanz als nicht eindeutig zu betrachten. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau teilweise neuer Materialien entstehen beispielsweise unvermeidbare CO2 - Emissionen. Eine Abmilderung erfolgt jedoch durch den Einsatz recycelter Materialien. Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.
Darüber hinaus entstehen mit dem Umbau der Talstraße bessere Ausgangsbedingungen für Zu Fuß Gehende dank verbreiterter Gehwege und taktiler Leitelemente, was ein geändertes Mobilitätsverhalten zugunsten einer umweltbewussten Fortbewegung unterstützt. Ebenso ist ein positiver Beitrag zur Reduzierung zukünftiger CO2 - Emissionen durch die Neupflanzung von 12 Bäumen zu erwarten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
|
(wie Dokument)
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362,7 kB
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3
|
(wie Dokument)
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309,3 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
427,3 kB
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