Kenntnisnahme - FB 61/0548/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bachoffenlegunghier: Ratsantrag Nr. 281/18 der SPD-Fraktion vom 16.08.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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08.12.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass und politischer Auftrag
Mit Ratsantrag Nr. 281/18 der SPD-Fraktion vom 16.08.2022 beauftragt der Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zum Stand der Bachoffenlegungen im Stadtgebiet zu berichten.
Insbesondere soll auf folgende Punkte eingegangen werden:
- An welchen Stellen und Bächen sind Offenlegungen bereits in Planung und wie sollen diese umgesetzt werden?
- Welche aktuellen Vorbereitungsmaßnahmen zur zukünftigen Bachoffenlegung werden getroffen? Sind zum Beispiel bei aktuell geplanten Baumaßnahmen Leerrohre für Druckleitungen vorgesehen, welche später eine Bachoffenlegung vereinfachen?
- Welche Konzepte der Bachoffenlegung werden von der Verwaltung verfolgt?
- Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Initiative „Aachener Bäche ans Licht“?
Bericht zum Stand der Bachoffenlegung
Punkt 1: An welchen Stellen und Bächen sind Offenlegungen bereits in Planung und wie sollen diese umgesetzt werden?
Aachener Innenstadt
Aktuell ist für die Aachener Innenstadt die Sichtbarmachung von Bachwasser an Klappergasse und Rennbahn bis zum Kapuzinergraben mit Weiterführung Richtung Elisenbrunnen in Bearbeitung (s.a. Vorlage FB 61/0515/WP18, Beschlussfassung vorgesehen am 8.12.2022 im Planungsausschuss).
Mit der weiteren Prüfung und Konkretisierung für den Bereich „Klappergasse/Rennbahn“ auf Grundlage der Machbarkeitsstudie „Aachener Bäche sichtbar und erlebbar machen“ hat der Planungsausschuss (Vorlage FB 61/0855/WP17) die Verwaltung im November 2019 beauftragt.
Das Projekt des Bachgerinnes wird in enger Abstimmung mit dem Projekt „Neugestaltung des Theaterplatzes und Kapuzinergraben“ entwickelt. Sowohl inhaltlich als auch zeitlich bestehen Zusammenhänge bzw. Abhängigkeiten. Das Bachgerinne von Klappergasse bis zum Kapuzinergraben muss in einem Zuge geplant und möglichst in zeitlich dicht auf einander folgenden Abschnitten realisiert werden. Optionen, den Bachlauf in Abschnitten möglicherweise auch verrohrt zu führen sollten ggf. in Erwägung gezogen werden, falls das Gesamtprojekt nur auf diese Art und Weise umsetzbar sein sollte. In Teilabschnitten könnten so trotzdem große Qualitätssteigerungen erwirkt werden.
Die Entwurfsideen für den Baustein „Klappergasse/Rennbahn“ sehen die Sichtbarmachung von Paubachwasser im Bereich Jakobstraße/Klappergasse/Rennbahn vor. Geplant ist die Anhebung des Bachwassers in offenen Gerinnen. Die Gerinne sind den mittelalterlichen Aachener Gerinnen nachempfunden, wie sie im dortigen „Archäologischen Fenster“ zu sehen sind. Die Aufenthaltsqualität und Erlebbarkeit des Bachwasser wird durch mehrere Sitzelemente an den Gerinnen deutlich gestärkt. Die Führung des Paubachwassers im offenen Gerinne ist über die gesamte Länge von Klappergasse und Rennbahn bis zum Fischmarkt vorgesehen.
Für die Erarbeitung der nächsten Planungsschritte zur Sichtbarmachung des Wassers ist es aufgrund wasserrechtlicher Vorgaben notwendig, folgende Frage zu klären:
- Wie und über welchen Weg erfolgt die Wasserführung des Paubachwassers nach der geplanten Anhebung/Offenlegung im Bereich Klappergasse/Rennbahn zur Wiedereinleitung zurück in den Bachkanal am Kapuzinergraben?
Die Einleitung in die Mischwasserkanalisation ist nicht möglich. Die zu erreichende Wiedereinleitungs-
stelle ist der Grabenring, genauer der Paubachkanal am Kapuzinergraben.
Die Entscheidung der Wasserführung ist Inhalt der Vorlage FB 61/0515/WP18.
Das Ingenieurbüro Berg & Partner wurde dazu mit einer hydraulischen Untersuchung sowie der Erarbeitung von Varianten der Bachwasserführung vom Fischmarkt bis Kapuzinergraben beauftragt.
Burtscheid
Analog zur Machbarkeitsstudie „Aachener Bäche sichtbar und erlebbar machen“ wurde eine Machbarkeitsstudie „Burtscheid. Wasser sichtbar machen“ beauftragt (Auftrag zur Erarbeitung im Planungsausschuss, 10.01.2019).
Die Ergebnisse liegen vor und werden mit Beschluss des Planungsausschusses vom 22.09.2022 (Vorlage FB 61/0502/WP18) in die Erarbeitung des Perspektivplans (2023) zum „Kurstandort Burtscheid“ mit einbezogen.
Planungsschwerpunkte und damit Fokusbereiche für die geplante Sichtbarmachung von Bachwasser (hier Wurmbach) und Thermalwasser sind der
- Teilbereich Kapellenstraße
- Teilbereich Burtscheider Markt
- Teilbereich Dammstraße und Kurgarten
Punkt 2: Welche aktuellen Vorbereitungsmaßnahmen zur zukünftigen Bachoffenlegung werden getroffen? Sind zum Beispiel bei aktuell geplanten Baumaßnahmen Leerrohre für Druckleitungen vorgesehen, welche später eine Bachoffenlegung vereinfachen?
Auf Basis der beiden vorliegenden Machbarkeitsstudien wird eine mögliche Sichtbarmachung von Wasser in zukünftige Planungen sowohl in der Aachener Innenstadt als auch in Burtscheid geprüft (s. dazu auch Punkt 1).
Im Rahmen der Baumaßnahme „Fahrradstraße Bismarckstraße“ wird als Voraussetzung für eine künftige Offenlegung des Beverbachs die Möglichkeit zum (späteren) Einbau einer Pumpstation vorgesehen sowie eine Druckleitung verlegt.
Punkt 3: Welche Konzepte der Bachoffenlegung werden von der Verwaltung verfolgt?
Die in den Machbarkeitsstudien „Aachener Bäche sichtbar und erlebbar machen“ und „Burtscheid. Wasser sichtbar machen“ erarbeiteten Leit- und Maßnahmenkonzepte werden weiterverfolgt.
Beide Studien stehen unter dem Link www.aachen.de/baeche im Internet zur Verfügung.
Punkt 4: Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Initiative „Aachener Bäche ans Licht“?
Es besteht eine sehr gute Zusammenarbeit und Kooperation sowohl mit der Initiative „Aachener Bäche ans Licht“ als auch mit der Thermalwassergruppe – beides Projekte der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen. Regelmäßiger Austausch und Information sowohl mit den beiden Initiativen als auch mit der Regionetz GmbH ist gewährleistet.
Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ – Projektantrag für Klappergasse und Rennbahn
Der vorliegende Ratsantrag weist auf das Förderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hin.
Förderbar sind Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit Wirksamkeit für Klimaschutz und Klimaanpassung. Maßnahmen zur Bachoffenlegung können wie im Ratsantrag beschrieben einen wirksamen Beitrag zur Klimafolgenanpassung im urbanen Raum leisten und – insbesondere in Zusammenhang mit Grünstrukturen - die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen.
Vor diesem Hintergrund hat der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur in Kooperation mit dem Fachbereich Klima und Umwelt einen Projektantrag erarbeitet. Die entsprechende Projektskizze für die Bachoffenlegung und Neugestaltung im Bereich Klappergasse und Rennbahn befindet sich im Verfahren. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres die Auswahl der zu fördernden Projekte treffen.
Eine Umsetzung des Projektes muss bis zum Jahr 2025 erfolgen. Die mögliche Förderquote des Bundesprogramms liegt bei 85 % und damit über der Förderquote, die mit 80 % im Rahmen der Städtebauförderung möglich wäre. Die beantragte Bundeszuwendung beträgt knapp zwei Millionen Euro. Unabhängig von der Höhe der Förderquote wäre ein Zuschlag entscheidend für die Finanzierbarkeit des Projekts, für das auf Grund weiterer aktueller Investitionsprojekte in den nächsten Jahren keine Möglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung absehbar sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| X |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
| vollständig |
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|
| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
| X |
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Die Maßnahmen werden Neu- und Umbauten umfassen. Teilziel der Planungen im Sinne des Leitkonzeptes „Aachener Bäche sichtbar machen“ ist es, mit Sichtbarmachung der Bachläufe in teils offener Führung eine mikroklimatische Verbesserung in der Aachener Innenstadt und Burtscheid zu erwirken und die Aufenthaltsqualität zu stärken. Die vorhandenen Bäume und Grünstrukturen werden berücksichtigt und in künftige Planungen miteinbezogen bzw. sollen nach Möglichkeit verbessert bzw. erweitert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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458 kB
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2
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(wie Dokument)
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319,2 kB
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