Kenntnisnahme - FB 61/0534/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Maßnahmen der Unfallkommissionen zu Unfallhäufungsstellen für das Jahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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16.11.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Kenntnisnahme
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30.11.2022
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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01.12.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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07.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 StVO (Straßenverkehrsordnung) in Verbindung mit dem Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr – III B 3 75 – 05/2 – vom 25. Juni 2017 zur Bildung einer Unfallkommission verpflichtet. Neben den ständigen Mitgliedern (Straßenverkehrsbehörde 61/400, Straßenbaulastträger 61/700, Polizei) werden regelmäßig die städtischen Verkehrsplaner 61/300, die Bezirksregierung als obere Aufsichtsbehörde und die ASEAG an den Beratungen beteiligt. Falls erforderlich werden auch weitere Fachleute einbezogen.
Die Unfallkommission identifiziert Unfallhäufungsstellen im Stadtgebiet Aachen, die sich bei der einjährigen Betrachtung erlasskonform in Abhängigkeit von der täglichen Verkehrsbelastung der jeweiligen Straße und der dazu festgelegten Anzahl der Unfälle gleichen Typs (z.B. Abbiegeunfälle) ergeben.
Daneben ergeben sich Unfallhäufungsstellen über einen Zeitraum von drei Jahren betrachtet, aus Unfällen ungleichen Typs, sofern es sich um Unfälle der Kategorie 1 und 2 (Unfälle mit Toten und Schwerverletzten) und/oder um Unfälle der Kategorie 1-3 (Unfälle mit Toten, Schwerverletzten und Leichtverletzten) unter Beteiligung von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen handelt.
Die Unfallkommission untersucht die Unfälle mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen zu erhöhen und damit Verkehrsunfälle zu verhindern.
Jährlich wird die Wirksamkeit der vereinbarten und umgesetzten Maßnahmen überprüft. Abhängig von der jeweiligen Entwicklung wird über eine Vorjahresunfallstelle auch erneut beraten. Unfallstellen, welche nach Umsetzung einer Maßnahme im Nachbetrachtungszeitraum (1 Jahr) unauffällig bleiben, werden geschlossen.
Eine Liste der geschlossenen Unfallstellen ist als Anlage 1 beigefügt.
Ab sofort wird die Verwaltung wieder laufend über die Sitzungen der Unfallkommission berichten.
Folgende Sitzungen der Unfallkommissionen haben bisher in 2022 stattgefunden:
31.03.2022, 23.06.2022, 31.08.2022(Jahresunfallkommission), 29.09.2022.
Die Polizei hat im Vorfeld der jeweiligen Sitzungen entsprechend dem Runderlass grundsätzliche Unfallhäufungsstellen festgelegt.
Die nachfolgend aufgeführten Unfallhäufungsstellen wurden in 2022 beraten:
Unfallkommissionssitzung 31.03.2022:
UHSt. 034/3/17-21 Goethestraße /Kreisverkehr Aachener und Münchener Allee
Auffällig ist eine Häufung von Unfällen mit Radfahrern, die im Kreisverkehr stürzen. Diese Problematik wurde bereits in einer der vergangenen UK-Sitzungen behandelt. Es wurde beschlossen die Griffigkeit der Fahrbahn zu erhöhen. Die Maßnahme wurde am 09.12.2021 umgesetzt. Da sich alle Unfälle, die in der heutigen Sitzung behandelt werden, vor diesem Datum ereignet haben, ist die Wirksamkeit der Maßnahme abzuwarten.
Beschluss der Unfallkommission:
Es werden keine Maßnahmen beschlossen, die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahme wird abgewartet
UHL 041/1/21 Jülicher Straße zwischen Lombardenstraße und Thomashofstraße
Im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 25.11.2021 haben sich insgesamt 8 Verkehrsunfälle ereignet. An der Örtlichkeit besteht ein breit gestreutes Unfallbild, das keine Besonderheiten aufweist.
Beschluss der Unfallkommission:
Es wird beschlossen, die Unfallhäufungsstelle weiter zu beobachten und die Hecke am Kopfende der Mittelinsel in Höhe Lombardenstraße zur Verbesserung der Sicht auf den Gegenverkehr herunterzuschneiden. Für die Linksabbieger von der Jülicher Straße in die Lombardenstraße ist die Aufstellfläche markierungstechnisch zu vergrößern. Es ist entsprechender Markierungsplan zu fertigen und ist in der übernächsten Verkehrsbesprechung (VB) vorzulegen.
UHL. 042/3/21 Amsterdamer Ring zwischen Lütticher Straße und Hasselholzer Weg
Im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 26.11.2021 haben sich 8 Unfälle ereignet. An allen Unfällen waren Radfahrer beteiligt. Eine Häufung ist mit Radfahrern an den Einmündungen Preusweg und Hasselholzer Weg zu verzeichnen, die den Radweg auf Seiten des Preuswegs in falscher Richtung befahren. Es wird diskutiert, das Verhalten zu legalisieren, wenn Maßnahmen getroffen werden können, die den aus den beiden Einmündungen ausbiegenden Fahrzeugführern*innen verdeutlichen, dass mit querenden Radfahrern gerechnet werden muss.
Beschluss der Unfallkommission:
Es wird beschlossen, den linksseitigen Radweg in Richtung Amsterdamer Ring bis zur Einmündung Hasseholzer Weg freizugeben. Die Markierungen der Radfahrfurten sind aufzufrischen und Rot einzufärben. Zusätzlich sind Radfahr-Piktogramme und Richtungspfeile aufzubringen. Die Vorfahrtachtenbeschilderung im Preusweg und Hasselholzer Weg ist mit der Zusatzbeschilderung Radfahrer kreuzen zu ergänzen.
Nachtrag: Im Nachgang zur Sitzung hat der Vertreter von Straßen.NRW darauf aufmerksam gemacht, dass nach seiner Rechtsauffassung die Freigabe bis zum Hasselholzer Weg nicht möglich sei, da der Radweg auf der gegenüberliegenden Seite benutzungspflichtig ist.
Die UHL muss daher nochmals betrachtet werden.
UHSt: 045/3/17-21 Berliner Ring/Madrider Ring/von-Coels-Straße
Im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 29.11.2021 haben sich insgesamt 7 Verkehrsunfälle ereignet. Drei der Unfälle wurden bereits in der Unfallkommissionssitzung am 28.10.2021 (einjährig) behandelt. Im Rahmen der Bearbeitung der Unfallanzeigen und der Diskussion wurde festgestellt, dass sich die Mehrzahl der Unfälle in den dunklen Tagesstunden bzw. in den Fußgängerfurten ereignet haben. Es ist zeitnah anzustreben, dass die Helligkeit im gesamten Kreuzungsbereich zu verbessern ist.
Beschluss der Unfallkommission:
Es wird beschlossen für den Gelbblinker im Kreuzungsbereich eine größere Scheibe anzubringen und die Beleuchtung im gesamten Kreuzungsbereich (im Besonderen an den Fußgängerfurten) zu prüfen.
UHSt: 048/3/21 Jülicher Straße / Hein Jansen Straße / Passstraße
Im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 30.11.2021 haben sich insgesamt 6 Verkehrsunfälle ereignet. 4 Verkehrsunfälle waren unterschiedlichster Art, während sich zwei Verkehrsunfälle beim Rechtsabbiegen von Kraftfahrzeugen in die Hein-Janssen ereignet haben. Das Rechtsabbiegen von der Jülicher Straße nach rechts in die Hein-Janssen-Straße für Kraftfahrzeuge ist an dieser Örtlichkeit schon seit über 2 Jahren nicht mehr erlaubt. In den Beratungen wurde deutlich, dass die große Anzahl von Verkehrszeichen die einzelnen Verkehrsteilnehmer überfordert.
Beschluss der Unfallkommission:
Es wird beschlossen, die Markierung und Beschilderung auf der Jülicher Straße (in FR. stadtauswärts) vor der Kreuzung wie folgt anzupassen: hinter der Fußgängerfurt ist in der rechten Fahrspur ein Geradeauspfeil zu markieren, auf dem Radfahrstreifen ist ein Geradeaus-/ Rechtspfeil zu markieren. Am Lichtsignalmast ist das vorhandene Verkehrszeichen 306 (Vorfahrtstraße) hochzuhängen und darunter das vorhandene Verkehrszeichen 209-30 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) mit dem Zusatzzeichen (Linien- und Radverkehr frei) anzubringen. Die vorhandene Zusatzbeschilderung „Radverkehr geradeaus und rechts“ ist zu entfernen.
UHSt. 054/1/12-21 Karmeliterstraße / Franzstraße / Borngasse
Von den erfassten Verkehrsunfällen ist die Mehrheit als Linksabbiegeunfälle in die Karmeliterstraße geschehen. Die UK hat in ihrer Sitzung am 02.09.2021 beschlossen, die Beleuchtung zu überprüfen. Diese Überprüfung erfolgte am 08.09.2021 mit dem Ergebnis, dass die Beleuchtung ok ist. Lediglich im Abbieger in Richtung Boxgraben ist eine Laterne zu ergänzen. Dort sind aber keine neuen Unfälle geschehen. In 2021 sind 3 Abbiegeunfälle aktenkundig, davon 2 im Januar und 1 im Dezember.
Beschluss der Unfallkommission:
Der Knoten ist weiter zu beobachten.
Unfallkommissionssitzung 23.06.2022
UHL: 001/1/20 Trierer Straße, zwischen Vennbahnweg und Heidestraße
Diese UHL wurde in der UK-Sitzung vom 10.12.2020 als einjährig betrachtet. Die Unfallkommission hatte beschlossen, die Radwegefurt über die Nordstraße (in Fahrtrichtung stadteinwärts) in Rot zu markieren und die Unfallörtlichkeit weiter zu beobachten. Der Beschluss wurde noch nicht umgesetzt. E 18 GB 5 wurde gebeten, die Roteinfärbung vorzunehmen.
Zu dieser UHL wurden 5 weitere Unfälle nachgemeldet. Die Unfälle 1 (Fußgänger schaut auf Handy), 3 (Auffahrunfall unter Alkohol), 4 (Alleinunfall Roller) und 5 (Rotlichtfahrt) fallen aus der Betrachtung heraus, da diese nicht auf die Straßenverhältnisse zurück zu führen sind. Lediglich der Unfall 2 (linksabbiegender Müll-LKW fährt Fußgänger an) könnte in Betracht kommen. Die Kreuzung ist sehr übersichtlich und das Übersehen könnte auf die Dunkelheit zurückgeführt werden.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, die Umsetzung der Roteinfärbung abzuwarten und ansonsten die UHL weiter zu beobachten.
UHSt: 002/3/22 Stolberger Straße -Breslauer Straße - Peliserkerstraße – Lützowstraße
Diese UHSt tritt zum ersten Mal auf. Es haben sich 5 Unfälle ereignet, davon 4 im separaten Rechtsabbieger der Stolberger Straße zur Breslauer Straße mit Fahrradfahrenden, welche erlaubterweise aus Richtung Hirschcenter kamen. Die Überplanung dieses Knotens sowie die Umgestaltung der gesamten Breslauer Straße (Reduzierung auf eine Fahrspur und die Geschwindigkeit auf 50 km/h sowie Anlegung einer Proteced Bike Lane je Fahrtrichtung) werden aktuell politisch diskutiert und stehen im 1. Schritt unmittelbar vor der Veränderung.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt als ersten Schritt die Erneuerung des vorhandenen VZ 205 StVO, die Ergänzung eines VZ 1000-32 (Radverkehr von links und rechts) StVO über dem VZ 205 sowie eine linksseitige Wiederholung mit VZ 205 mit VZ 1000-32 StVO. Bei Bedarf wird in einem 2. Schritt VZ 205 durch VZ 206 ersetzt und um eine Haltlinie ergänzt. Als letzter Schritt wird die Signalisierung der Rechtsabbiegerspur in Betracht gezogen. Der Bereich wird weiter beobachtet.
UHL: 011/3/21 Von-Coels-Straße zwischen Steinstraße und Nirmer Straße
Von den 5 Unfällen ereigneten sich 4 Unfälle im Abschnitt zwischen Steinstraße und Brander Straße und ein Unfall an der Kreuzung Nirmer Straße. Bis auf den Dooringunfall lassen sich die Unfälle nicht auf die Straßenverhältnisse zurückführen.
Die getrennte Zweistreifigkeit der Von-Coels-Straße wurde vor Jahren zu Gunsten von Schutzstreifen aufgegeben. Ein Sicherheitstrennstreifen wurde seinerzeit nicht angelegt. Die Stadt plant zurzeit, nahezu alle Radfahrstreifen und Schutzstreifen mit Sicherheitstrennstreifen zu versehen. Da nur ein Unfall vorliegt, soll aktuell keine bevorzugte Ergänzung eines Sicherheitstrennstreifens in diesem Straßenstück erfolgen, sondern der Bereich beobachtet werden.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, den Bereich weiter zu beobachten.
UHSt: 059/1/01-21 Trierer Straße / Königsberger Straße
Es haben sich 6 Unfälle ereignet, davon 2 Unfälle mit Fahrradfahrenden auf der Rad-/Fußgängerfurt. Bei den beiden Unfällen mit Fahrradfahrenden handelt es sich um Rechtsabbiegerunfälle. Bei einem Unfall fuhr das Rad in Richtung Brand und bei dem anderen Unfall in Richtung Aachen.
Die anschließende Diskussion zeigte, dass der neben der stadtauswärtigen Fahrbahn Geh-/Radweg je nach Bewuchs durch den Grünstreifen verdeckt wird. Die verschwenkenden Fahrspuren einschließlich der Furt können die Erkennbarkeit der Furt erschweren. Es wird die Montage eines Gelbblinkers für den Rechtsabbieger aus Richtung Innenstadt besprochen, welcher nach anschließender Ortsbesichtigung an dem Mast auf der Mittelinsel Königsberger Straße befestigt werden soll. Für den von Brand kommenden Linksabbieger existiert bereits ein Gelbblinker (mit Grünlinkspfeilscheibe). Eine Teilroteinfärbung der Furt könnte auch denkbar sein.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, den vorhandenen nicht mehr benötigten Gelbblinker aus Richtung Kasernenausfahrt an dem Mast auf der Mittelinsel umzuhängen und gelb blinkend für den Rechtsabbieger in Betrieb zu nehmen. Darüber hinaus ist die Furt rot einzufärben und mit Piktogrammen und Pfeile für beide Richtungen zu versehen. Der Bereich ist weiter zu beobachten.
UHSt: 060/3/21 Eisenbahnweg / Philipsstraße
An dieser UHSt haben sich 6 Unfälle ereignet, wobei 2 Unfälle bereits in der Sitzung am 13.02.2020 behandelt wurden. Es liegen 3 Abbiegeunfälle mit Fahrrädern auf der breiten Furt des Vennbahnweges vor.
In der Sitzung vom 13.02.2020 wurde die Aufhebung der Nachtabschaltung beschlossen. Dies erfolgte am 25.02.2020. 2 Unfälle mit Radfahren liegen nach der Beschlussfassung. Die Polizei führt aus, dass insgesamt die Beleuchtung in dem Kreuzungsbereich sehr schwach ist.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beauftragt die Überprüfung der Beleuchtung in diesem Kreuzungsbereich.
UHSt: 066/3/21 Hansemannplatz
Es haben sich 11 Unfälle auf nahezu allen Verkehrsbeziehungen der großen Kreuzung ereignet. 6 bis 7 Unfälle ereigneten sich Grund von Rotlichtfahrten, Alleinunfall oder Alkoholeinwirkung.
Diese UHSt wurde in den vergangenen Jahren, insbesondere auf Grund des tödlichen Unfalles mit einer Radfahrerin, sehr intensiv betrachtet. Die Abbiegesituation von der Monheimsallee in die Peterstraße hat sich durch die Roteinfärbung der Radfahrfurt und die Herausnahme des rechtsabbiegenden Linienbusses in die hinter der Mittelinsel liegenden Busspur erheblich entspannt. Verbesserungsmöglichkeiten werden nicht gesehen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt den Bereich weiter zu beobachten.
Jahresunfallkommissionssitzung 31.08.2022
UHSt. 4/1/09-21: Boxgraben / Mozartstraße / Karmeliterstraße (behandelt in UK-Sitzung am 02.09.2021)
An diesem Knoten sind am 14.09.2021 die beschlossenen Wartelinien für die Linksabbieger aus der Hauptrichtung aufgetragen worden. Vorher und nachher sind jeweils 5 VU aktenkundig, davon nachher aber nur 1 in gleicher Bewegungsrichtung wie die Masse von vor der Erstbehandlung.
Beschluss der Unfallkommission:
Die UHSt ist weiter zu beobachten.
UHSt. 8/1/19-21 Berliner Ring / A 544 (behandelt in der UK am 28.10.2021)
Im Nachbetrachtungszeitraum vom 14.05.2021 bis 18.08.2022 sind weitere Verkehrsunfälle mit insgesamt 1 Toten, 1 Schwerverletzten und 8 Leichtverletzten aufgenommen worden. Signalplan-Vorschläge liegen vor und sind zwischenzeitlich mit Strassen.nrw abgestimmt. Allerdings steht noch die Einbeziehung der Autobahn GmbH aus. Hier muss nochmals nachgehakt werden, um möglichst bald die Signalisierung anordnen und vor Ort bauen zu können.
Beschluss der Unfallkommission:
Die beschlossenen Maßnahmen sind mit zeitlichem Hochdruck voranzutreiben.
UHSt 10/1/01-21 Trierer Straße / Madrider Ring / Adenauerallee (behandelt in der UK-Sitzung am 02.09.2021)
Nach signaltechnischer Schaltung einer Zufahrtstrennung zwischen Adenauerallee und Madrider Ring am 07.12.2021 sind nur noch 2 VU aufgenommen worden, davon keiner wie zuvor zwischen Abbiegern und entgegenkommendem Geradeausverkehr. Die Änderung der Signalschaltung ist somit erfolgreich.
Beschluss der Unfallkommission:
Die UHSt ist bis Ende 2022 weiter zu beobachten. Wenn bis dahin keine weiteren Unfälle auftreten, ist die Unfallhäufungsstelle zu schließen.
UHSt. 13/1/01-21 Lütticher Straße / Brüsseler Ring (behandelt in der UK am 28.10.2021)
FB 61/300 teilt im Nachgang mit, dass es auf der Basis einer neuen Zählung die Signalzeiten am Knoten am 01.07.2022 angepasst hat. Der Linksabbieger aus der Lütticher Straße in den Brüsseler Ring hat nun mehr Nachlauf als früher und kann somit länger konfliktfrei abbiegen. Im Nachbetrachtungszeitraum vom 11.09.2021 bis 24.08.2022 sind nur 2 VU aufgenommen worden, aber keiner zwischen Linksabbiegern in den Brüsseler Ring und Gegenverkehr aus Richtung Belgien.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Nachbetrachtungszeit wird bis Ende 2022 verlängert. Wenn bis dahin keine weiteren Unfälle in der früheren Bewegungsrichtung (UK 28.10.21) geschehen sind, wird die UHSt. geschlossen.
UHSt. 14/1/17-21 Wilhelmstraße / Zollernstraße (behandelt in der UK-Sitzung am 28.10.2021)
In der Nachbetrachtung ist im Zeitraum vom 27.10.2021 bis 24.08.2022 ist nur 1 weiterer Verkehrsunfall zwischen Rechtsabbieger in die Zollernstraße mit einem Radverkehr geradeaus in die Wilhelmstraße aktenkundig. Auch hier wird eine konsequentere Umsetzung der UK-Beschlüsse eingefordert.
Im Nachgang zur Sitzung teilt FB 61/300 folgendes mit:
Die Änderung der Signalschaltung wurde am 11.07.2022 beauftragt. Die Ergänzung des Radsignalgebers in der Zollernstraße soll im Rahmen der Neuversorgung der Knotensteuerung durch die Fa. Yunex noch in 2022 vorgenommen werden.
Beschluss der Unfallkommission:
Die beschlossenen signaltechnischen Maßnahmen sind innerhalb von 3 Monaten umzusetzen.
UHSt. 16/1/08-21 Augustastraße /Friedrichstraße (behandelt in der UK-Sitzung am 28.10.2021)
Nach Markierung der Haifischzähne zur Verdeutlichung der Rechts-vor-links-Regelung am 03.11.2021 ist bis zum 28.08.2022 kein weiterer Unfall aufgenommen worden.
Beschluss der Unfallkommission:
Wenn bis zum 03.11.2022 (1 Jahr nach Markierung) kein weiterer Unfall passiert, wird die UHSt. geschlossen.
UHSt 18/1/17-21 Wilhelmstraße / Augustastraße / Gottfriedstraße (behandelt in der UK vom 28.10.2021)
Hier sind nach der letzten Behandlung in der UK 2 weitere Unfälle passiert. Einer ist auf eine beschlagene Windschutzscheibe und die Reinigung während der Fahrt zurückzuführen und beim anderen erfasste ein rechts in die Augustastraße abbiegender Autofahrer einen parallel talwärts in Richtung Kaiserplatz fahrenden Radfahrer. Die dortige Radfahrfurt ist bereits rot eingefärbt. Die frühere UHSt. wies 4 unterschiedliche Unfälle auf.
Beschluss der Unfallkommission:
Wenn bis zum 28.10.2022 (1 Jahr nach Behandlung in der UK) keine weiteren Unfälle in einer der bereits aufgetretenen Form geschehen, wird die Unfallhäufungsstelle geschlossen.
UHSt. 31/1/01-21 Krefelder Straße / Passstraße / Merowingerstraße (behandelt in der UK am 09.12.2021)
FB 61/300 hat die Schleppkurven entsprechend dem Beschluss der UK geprüft, aber keine Verbesserungs-möglichkeiten gefunden. Vor der UK-Sitzung am 09.12.2021 sind 7 Unfälle aktenkundig, im Nachbetrachtungs-zeitraum vom 24.11.2021 – 18.8.2022 3 Unfälle. Einer davon ist nur eine online-Meldung eines Unbeteiligten, ohne dass sich einer der tatsächlich Beteiligten anschließend gemeldet hat. Die beiden anderen waren wieder in der „klassischen Form“ Unfälle zwischen talwärts rechts in die Passstraße abbiegenden PKW und parallelem Radverkehr geradeaus.
Die Teilnehmenden entwickeln 3 Gedankenmodelle zur Entschärfung dieser Stelle:
- Kurzfristig: Ummarkierung der rechten stadtauswärtigen Mischspur in einen reinen Rechtsabbieger in die Passstraße und Einführung einer separaten Rechtsabbiegephase mit signaltechnischer Trennung gegenüber dem Radverkehr geradeaus (Prüfauftrag an FB 61/300 wegen Leistungsfähigkeit LSA)
- Kurzfristig: Prüfung anhand von aktuellen Zählungen, wie viele Rechtsabbieger dort im Laufe eines Tages auftreten, um über ein Rechtsabbiegeverbot für den MIV und Umleitung über Am Gut Wolf und Grüner Weg nachzudenken (anstehenden Vollausbau Grüner Weg unter Vollsperrung berücksichtigen) (FB 61/300)
- Mittelfristig: aus dem überbreiten Gehweg in Höhe Tankstelle einen separaten Rechtsabbiege-Fahrstreifen baulich anlegen (Prüfauftrag FB 61/700 unter Beteiligung /300 wegen zukünftigem Radverkehrskonzept für Krefelder Straße).
Beschluss der Unfallkommission:
Die Abteilungen FB 61/300 und FB 61/700 prüfen die oben beschriebenen Varianten und melden die Ergebnisse innerhalb von 3 Monaten an die teilnehmenden Dienststellen. Anschließend erneute Diskussion im Rahmen einer VB als UK.
UHL. 99/1/13-20 Adalbertsteinweg zwischen Kaiserplatz und Aretzstraße (behandelt in der UK am 20.12.2021)
Im Betrachtungszeitraum vom 30.11.2020 – 18.08.2022 hat die Polizei insgesamt 23 Unfälle aufgenommen, wovon in 2022 zwei Auffahrunfälle, ein Unfall wegen Sonnenblendung, zwei Unfälle an der Kreuzung Aretzstraße wegen LZA-Ausfall, ein Unfall wegen Achbruch an einem E-Scooter sowie ein Dooring-Unfall eines ordnungswidrig auf dem PKW-Parkstreifen stehenden und in den Schutzstreifen hinein ragenden LKW.
Beschluss der Unfallkommission:
Wegen der unterschiedlichen Anlässe zu den Unfällen ist die UHL 6 Monate weiter zu beobachten.
UHSt, 108/1/04-20 Heinrichsallee / Stiftstraße (behandelt in der UK-Sitzung am 02.09.2021)
Im Nachbetrachtungszeitraum vom 01.12.2021 bis 24.08.2022 sind 6 Unfälle aktenkundig, der letzte im Februar 2022. Einige Teilnehmende berichten von Beobachtungen, dass sowohl PKW wie auch LKW aus der Tiefgarage Aquis Plaza über die doppelte durchgezogene Linie nach links in die Heinrichsallee in Richtung Hansemannplatz abbiegen. Dies ist zu unterbinden, weil das Überfahren der doppelten Fahrstreifenbegrenzung in der Vergangenheit wiederholt zu Unfällen geführt hat. FB 61/700 soll prüfen, ob von der Breite her zwischen den beiden VZ 295 bauliche Trennelemente eingebaut werden können. Gleichzeitig ist an der Ampel ein VZ 272 (U-Turn-Verbot) zu ergänzen, damit die „verdrängten“ Zielverkehre in Richtung Hansemannplatz nicht mit an der Ampel spitzkehren (gleichzeitig Rechtsabbieger und Busspur aus Adalbertsteinweg freigegeben!)
Weiterhin ist die Ausfahrt Stiftstraße in die Heinrichsallee mit VZ 206 STOP auszuschildern, damit die ausbiegenden Kraftfahrer sich besser auf den von links kommenden Verkehr einschließlich querendem Fuß- und Radverkehrs konzentrieren.
Beschluss der Unfallkommission:
In der Ausfahrt aus der Stiftstraße (Parkhaus Aquis Plaza) in die Heinrichsallee wird VZ 205 in VZ 206 ausgetauscht und eine Haltlinie markiert. FB 61/300 prüft die Möglichkeit einer baulichen Mitteltrennung zwischen den beiden VZ 295 in der Fahrbahnmitte Heinrichsallee. An der Ampel des Linksabbiegers Heinrichsallee in den Adalbertsteinweg wird VZ 272 ergänzt. Alle Maßnahmen sind binnen Monatsfrist umzusetzen und das Prüfungsergebnis des FB 61/300 zur baulichen Mitteltrennung in einer VB vorzustellen.
Unfallkommission 29.09.2022
UHL: 004/3/22 Boxgraben / Burtscheider Straße / Franzstraße
An dieser dreijährigen UHSt sind insgesamt 6 VU aufgenommen worden, davon 5 mit Radverkehr. Bei allen Radunfällen erfassten Rechtsabbieger aus der Lagerhausstraße in die Franzstraße parallel geradeaus fahrende Radfahrer*innen. Die vor dem Knoten noch bestehende überbreite Spur verjüngt sich hinter dem Abzweig Franzstraße etwas, sodass der zweistreifig ankommende PKW-Verkehr anschließend faktisch nur noch einstreifig weiterfahren kann. Bei dieser sich verschlechternden Fahrsituation achten offensichtlich die in die Franzstraße wollenden Abbieger nicht mehr zusätzlich auf den parallelen Radverkehr. Im weiterführenden Geradeausverkehr oder bei dem aus der Burtscheider Straße ankommenden Verkehr sind keine Unfälle entstanden.
Die Teilnehmenden diskutieren den Vorschlag, das Rechtsabbiegen aus der Lagerhausstraße in die Franzstraße für den KFZ-Verkehr zu verbieten. Der Radverkehr wird durch Z. 1022-10 hiervon ausgenommen. Die entsprechenden Zielverkehre sind meist ortskundig und können bereits vorher über die Wallstraße zur Franzstraße gelangen oder im anschließenden Knoten rechts in die Karmeliterstraße abbiegen. Das Z. 209-30 aus Richtung Lagerhausstraße muss so ausgerichtet sein, dass es aus der Burtscheider Straße nicht zu sehen ist. Notfalls ist der Standort in einem Ortstermin festzulegen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, das Rechtsabbiegen aus der Lagerhausstraße am Marschiertor in die Franzstraße durch Z. 209-30 iVm. /.1022-10 ohne entsprechende Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn für den KFZ-Verkehr zu untersagen. Weiterhin ist der Fahrrad-Schutzstreifen über die Einmündung Franzstraße hinweg rot einzufärben.
UHSt: 006/1/19-20 Berliner Ring/Von-Coels-Straße/Madrider Ring/Hüttenstraße
Im Betrachtungszeitraum ereigneten sich 5 Unfälle, wovon 3 auf falsches Verhalten zurück zu führen sind. Es kommen nur der Linksabbieger sowie der Rechtsabbieger aus der Von-Coels-Straße in Betracht, so dass eine Behandlung nicht erforderlich ist.
Die UHSt 38/3-1-20 an diesem Knoten ist bereits geschlossen. Bei der Beratung am 31.03.2022 zur UHSt 45/3/-17-21 wurde die Anbringung eines größeren Gelbblinker sowie die Überprüfung und Verbesserung der Beleuchtungssituation beschlossen. Die Maßnahmen befinden sich in Vorbereitung.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt,
- dass FB 61/300 einen größeren Gelbblinker für die Fußgängerfurt über den Berliner Ring für den aus der Von-Coels-Straße rechts abbiegenden Verkehr,
- dass FB 61/700 die Verbesserung der Beleuchtung beauftragt und
- dass die UHSt 45/3-17-21 geschlossen wird und die dazu gefassten Beschlüsse unter der UHSt. 006/1/19-20 weiter betrachtet werden.
UHSt: 056/3/21 Boxgraben / Stephanstraße / Südstraße und
UHL: 086/3/19-20 Boxgraben zwischen Stephanstraße und Südstraße
Dieser Straßenabschnitt ist als UHSt. bzw. UHL schon häufig behandelt worden, besonders die unfallträchtige Grundstückszufahrt Boxgraben 53-57. Hier sind zur Verbesserung der Sicht für den ausfahrenden Verkehr die beiden Parkstände oberhalb durch Fahrradbügel ersetzt worden. Jetzt sind von 12 Unfällen insgesamt 2 Unfälle an dieser Stelle durch Linksabbieger in die Zufahrt aktenkundig. Bei /300 werden aktuell 3 Varianten der Überplanung des Querschnitts Boxgraben entwickelt, die aber nur mittelfristig vor Ort zu realisieren sind. Dennoch sollte man wegen der anstehenden Neumarkierung der Verkehrsfläche auf Roteinfärbungen als Zwischenlösungen verzichten. An den anderen Unfallstellen sind keine Verbesserungsmöglichkeiten für den Zeitraum bis zur Neuaufteilung des Straßenraumes Boxgraben zu erkennen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, das Linksabbiegen aus dem Boxgraben in die Zufahrt Haus 53-57 durch Schließen der Mittelmarkierung zu untersagen. Das Linksausbiegen aus der Grundstückszufahrt wird durch 2 Beistriche neben Z. 295 weiterhin gestattet. Ansonsten sind die Ergebnisse der Überplanungen abzuwarten.
UHL: 076/3/09-20 Boxgraben / Mozartstraße / Karmeliterstraße
Die in einer früheren Unfallkommission beschlossenen Hilfslinien für Linksabbiegende in den Hauptrichtungen sind mittlerweile markiert. Diese Fahrbeziehungen sind aktuell auch nicht mehr unfallrelevant. Die 7 neuen Unfälle hatten unterschiedliche Ursachen (z.B. bei Nacht oder Alleinunfall mit E-Scooter), wovon aber je 2 mit rechtsabbiegenden PKW und 2 mit links abbiegenden PKW aus der Mozartstraße mit zeitgleich den Boxgraben querendem Fußverkehr hervorstechen. Hier wird /300 um Prüfung gebeten, ob das Fußgängergrün weiter gekürzt werden kann, um den Linksabbiegenden anschließend eine Art fußgängerfreien Nachlauf einzuräumen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, die dreijährige UHSt. zu schließen und die einjährige beizubehalten. FB 61/300 überprüft die Ampelphasen z.B. zur Verkürzung des Fußgänger-Grüns über den Boxgraben.
UHS: 088/3/02-20 Vaalser Straße - Kronenberg
An dieser Unfallhäufungsstelle haben sich in den vergangenen 3 Jahren insgesamt 10 VU, in der Achse Vaalser Straße in FR. Innenstadt, ereignet. So wurde u.a. am 12.02.2019 eine Radfahrerin bei einem der Unfälle tödlich verletzt. Nach diesem Verkehrsunfall ist an der Örtlichkeit eine Separation des Radverkehrs vorgenommen worden. Dennoch kommt es an der Vaalser Straße, an der Einmündung der Straße Kronenberg immer wieder zu Rückstaus. Das Unfallbild hat sich durch die getroffenen Maßnahmen (Markierung, Umbauten usw.)
nicht wesentlich verbessert und eine Signalisierung für den Radverkehr führte ebenfalls nicht zu einer positiveren Entwicklung. Unter Berücksichtigung der dort verlaufenden Radverkehrsrouten und zur Planung von weiteren Maßnahmen ist vor Ort ein Termin mit allen beteiligten Stellen (Verkehrsplanung, Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger, Polizei, ASEAG) zu vereinbaren.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, dass durch die Straßenverkehrsbehörde, ein gemeinsamer Ortstermin mit allen beteiligten Akteuren an der Kreuzung Vaalser Straße/Kronenberg koordiniert wird. Eine Veränderung der Markierungen und eine Anpassung der Signaltechnik (Ausrichtung und Streuscheiben) ist dahin zurückzustellen.
UHS: 109/1/13-20 Junkerstraße/Lochnerstraße
An der Unfallhäufungsstelle haben sich insgesamt 5 unterschiedlichste Verkehrsunfälle in der einjährigen bzw. dreijährigen Betrachtung ereignet. Aufgrund der verkehrlichen Belastungen ist abzuwarten, ob sich bis Jahres-ende 2022 noch ein weiterer Unfall ereignet, der eine Begründung der Örtlichkeit für eine Unfallhäufungsstelle
herleitet.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, dass die Unfallhäufungsstelle 109/1/13-20 zum Jahresende 2022 geschlossen wird, sofern sich bis einschließlich 31.12.2022 kein weiterer berücksichtigungsfähiger Verkehrsunfall ereignet.
Fazit:
Der Beschluss der Unfallkommission ist für alle Beteiligten bindend. Das bedeutet, dass die Maßnahmen durch den Beschluss der Unfallkommission als rechtsverbindlich angeordnet gelten und zeitnah umgesetzt werden sollen. Witterungsbedingte Verzögerungen können allerdings nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sind die beschlossenen Planungsaufträge in die Wege zu leiten.
Die nächste regelmäßige Unfallkommissionssitzung findet am 08.12.2022 statt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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99,5 kB
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