Entscheidungsvorlage - FB 36/0235/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung nebst Auflagen durch die untere Naturschutzbehörde nicht.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Flächen des Kannegießerbachtals nördlich des Brüsseler Rings bilden eine sehr bedeutende Kaltluftbahn zur Kühlung und Belüftung der südlichen Aachener Innenstadt. Aufgrund der Offenlandnutzung der Flächen am Kannegießerbach strömt die Kaltluft von den Hängen des Aachener Waldes über das Grünland in Richtung Hangeweiher. Der Straßendamm des Brüsseler Rings mit der Querung des Kannegießerbachtals stellt hierbei ein Hindernis dar, der den Kaltluftfluss hemmt. Auf der nördlichen Seite des Brüsseler Rings bildet daneben der vorhandene Baum- und Gehölzbestand eine zusätzliche Barriere, die den Kaltluftfluss weiter hemmt (s. beigefügtes Luftbild und Fotos). Der die dortigen Flächen bewirtschaftende Landwirt beantragt zur Verbesserung des Kaltluftabflusses an der Stelle die Fällung weniger kleinerer Bäume und die Entnahme der straßenbegleitenden Gehölze. Als positiver Nebeneffekt erhofft sich der Landwirt eine Reduktion des Mülls, der achtlos vom Brüsseler Ring aus in die Gehölze geworfen wird. Weiterhin eröffnet eine Entfernung der dortigen Gehölze die Möglichkeit, den dort vorkommenden invasiven Knöterich besser zu bekämpfen, der sich immer weiter ausbreitet und die Bewirtschaftung in dem Bereich zu erleichtern. Die größeren vier Bäume am Straßendamm bleiben nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde erhalten, sodass das Landschaftsbild weitestgehend erhalten bleibt, der Kaltluftstrom jedoch verbessert werden kann.

 

Weiterhin beabsichtigt der Landwirt im weiteren Verlauf des Bachtals die Fällung dreier Bäume und Gebüsche, um das geschützte Biotop (BT-5202-023-8, Großseggenried) vor Verbuschung und Entwässerung zu bewahren (s. Luftbild und Fotos).

 

Da die Fläche des Vorhabens im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen liegt, der hier ein Landschaftsschutzgebiet sowie einen Geschützten Landschaftsbestandteil ausweist, ist eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans erforderlich, die hier u.a. das Entfernen oder Beschädigen von Bäumen oder Gehölzen verbieten. Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, für das Vorhaben eine Befreiung zu erteilen, da dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses nach Abwägung aller Belange notwendig erscheint. Die Belüftung und Kühlung der Innenstadtbereiche gerade im Rahmen der zunehmenden Hitzetage ist ein hoher öffentlicher Belang, der eine Befreiung für die geplanten Maßnahmen am Straßendamm des Brüsseler Rings ermöglicht. Dies auch vor dem Hintergrund, dass an der Stelle kein Kahlschlag o.Ä. durchgeführt werden soll, sondern nur eine selektive Entnahme kleinerer Bäume und Gehölze durchgeführt werden soll. Somit wird weder das Landschaftsbild noch die übrigen Schutzzwecke der Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt.

Dasselbe gilt für die Entnahme der Gehölze im weiteren nördlichen Bereich des Kannegießerbachtals. Diese Maßnahme dient sogar dem Schutzzweck des Schutzgebietes, da das geschützte Biotop gepflegt und erhalten wird. Auch hier wird daher ein überwiegendes öffentliches Interesse am Erhalt des Biotops angenommen.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

     x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

   x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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