Entscheidungsvorlage - FB 37/0018/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Interimsfeuerwache - Standortentscheidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- FB 37/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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11.01.2023
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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19.01.2023
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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31.01.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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01.02.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, am Standort Heidbendenstraße 1 (östliche Teilfläche) die Errichtung einer Interimswache in Container/Leichtbauweise zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, am Standort Heidbendenstraße 1 (östliche Teilfläche) die Errichtung einer Interimswache in Container/Leichtbauweise zu beschließen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, am Standort Heidbendenstraße 1 (östliche Teilfläche) die Errichtung einer Interimswache in Container/Leichtbauweise zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Errichtung einer Interimswache in Container/Leichtbauweise am Standort Heidbendenstraße 1 (östliche Teilfläche).
Erläuterungen
Erläuterungen:
In den durch den Rat beschlossenen Bedarfsplänen für Brandschutz (2018) und Rettungsdienst (2019) wird dargestellt, dass im süd-westlichen Stadtgebiet bzw. im Einsatzbereich West verschiedene Einsatzkräfte und -mittel von Berufsfeuerwehr und Rettungsdienst zugesetzt werden müssen, um die hilfsfrist- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung in den entsprechenden Stadtgebieten bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen sowie bei medizinischen Notfällen sicherzustellen.
Der nachweislichen Unterdeckung in den betroffenen Gebieten muss bis zur erwarteten Fertigstellung der Feuerwache 4 am Standort Siegel im Jahr 2029 (FB 61/0451/WP18) mit der Errichtung einer Interimswache begegnet werden.
Im Rahmen der Flächensuche wurden durch Beschlussfassung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (FB 37/0011/WP18) Vorgaben an die Beschaffenheit einer Interimswache gemacht. Parallel dazu wurde die Verwaltung durch den Planungsausschuss beauftragt (FB 61/0501/WP18), die Flächensuche entsprechend der Priorisierung Fläche Heidbenden (Priorität 1) und Herrmann-Löns-Allee (Priorität 2) durchzuführen.
Aufgrund der akuten Unterdeckung ist eine schnelle Realisierung, die mit Blick auf die Realisierung der eigentlichen Feuer- und Rettungswache 4 am Standort Siegel in einem vertretbaren Kostenrahmen möglich ist, notwendig. Hierzu soll die Interimswache in Containerbauweise bzw. die Fahrzeughalle in Leichtbauweise realisiert werden. Es ist angestrebt, in einem europaweiten Vergabeverfahren die Errichtung und Miete der Interimswache auszuschreiben und eine Realisierung bis Ende 2023 zu erreichen, so dass die Inbetriebnahme spätestens im 1. Quartal 2024 erfolgen kann.
Heidbenden (Priorität 1)
Allgemeines
Erreichbarkeit / Isochronenprüfung
Die Erreichbarkeit bzw. Abdeckung ist von der Fläche Heidbendenstraße gegenüber der Fläche Herrmann-Löns-Allee als besser geeignet zu bewerten, da die Anbindung an wichtige Verkehrswege sowie die bessere Lage im Suchsektor für eine gute Abdeckung im Sinne der Hilfsfristen sorgen.
Eigentum der Fläche
Die Fläche Heidbendenstraße 1 befindet sich im Eigentum der Stadt Aachen.
Flächengröße
Die Flächengröße Gem. Burtscheid, Flur 3, Nr. 1082 beträgt 13.154 m². Die Fläche ist geeignet, die Bedarfe zu decken.
Vorhandene Nutzungen
Auf der Fläche Heidbendenstraße 1 befindet sich eine Flüchtlingsunterkunft.
Dienstbarkeiten
Es gibt keine Dienstbarkeiten.
Verkehrliche Belange
Die Erschließung über die Adenauerallee ist grundsätzlich möglich. Um die erforderlichen Schleppkurven abzubilden, entfällt das straßenrandbegleitende Parken auf der Südseite. Ebenso sind Eingriffe in den Straßenraum bzw. die Fahrbahnmarkierung erforderlich. Um das Ein- und Ausfahren für Feuerwehr und Rettungsdienst auch im Kontext des nahegelegenen Knotens Adenauerallee | Kornelimünsterweg konfliktfrei zu ermöglichen, bedarf es voraussichtlich der ergänzenden Einrichtung einer Lichtsignalanlage.
Infrastruktur
Der Standort Heidbendenstraße 1 kann seitens der Regionetz GmbH mit einfachem Aufwand durch Strom, Gas, Wasser und Kanal erschlossen werden. Ein Anschluss an die Fernwärme ist kurzfristig nicht darstellbar.
Übergreifende Umweltbelange
- Bodengutachten ist zu beauftragen und bodenkundliche Baubegleitung aufgrund der hochbelasteten Schlacken im Untergrund des Sportplatzes vorzusehen
- Laut FNP*2030 sind die Standorte im Kurgebietsbereich Burtscheid, welches laut Kurgesetz durchaus hohe Anforderungen an hochwertige Luftqualität stellt
Variante I: Nutzung der westlichen Teilfläche
Die westliche Fläche (siehe Anlage 1) ist geeignet, die Anforderungen an die Interimswache abzubilden. Hierzu muss das vorhandene Sportheim, welches derzeit als Sanitäranlage für die Flüchtlingsunterkunft genutzt wird, niedergelegt und z. B. als Containerlösung neu errichtet werden. Ebenso müssen Flüchtlingscontainer in den hinteren Bereich des Grundstücks verlagert werden. Diese Variante ist zeitlich und finanziell aufwändig, da die einzelnen Teilschritte hintereinander abgearbeitet werden müssen, um den dauerhaften Betrieb der Flüchtlingsunterkunft sicherzustellen.
Planungsrecht
Bei der Fläche Heidbendenstraße 1 Variante I (westliche Teilfläche) handelt es sich um eine Fläche im Innenbereich. Die Planungsrechtliche Beurteilung richtet sich demnach nach § 34 BauGB. Ein Bauvorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der Nutzung in die umgebende Bebauung einfügt und das Baugrundstück im Übrigen erschlossen ist. Auf der Grundlage der vorliegende Vorkonzeptstudie kann die planungsrechtliche Zulässigkeit grundsätzlich bestätigt werden.
Umweltbelange
Der Planentwurf Heidbenden Variante I (westliche Teilfläche) liegt im gültigen Landschaftsplan, jedoch nicht im in Aufstellung befindlichen Landschaftsplan. Einzelne Bäume, die noch zu prüfen sind, würden durch die Planung gefällt werden.
Der Standort befindet sich wie der Standort Heidbenden Variante II (östliche Teilfläche) in der Kaltluftbahn und in der nach FNP*2030 festgelegten Belüftungsbahn des Gillesbachtals.
Durch die Weiternutzung eines schon versiegelten Bereichs, wie in dieser Variante, am Rande des Kaltluftstromes Gillesbachtal entstehen voraussichtlich keine weiteren negativen Auswirkungen auf die stadtklimatische Situation und wird folglich unkritisch bewertet. Der Standort liegt ebenfalls im regionalen Grünzug.
Zusammenfassend ist die Planungsvariante hinsichtlich der Umweltbelange vertretbar, da es sich hierbei v.a. um Flächenrecycling handelt. Die Planung der Variante Heidbenden Variante I (westliche Teilfläche) kann somit aus Sicht des Fachbereich Klima und Umwelt mitgetragen werden.
Variante II: Nutzung der östlichen Fläche
Durch die Nutzung der östlichen Fläche kann eine parallele Nutzung der Fläche mit Flüchtlingsunterkunft und Interimswache erfolgen. Eine Einschränkung der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft erfolgt nicht.
Planungsrecht
Bei der Fläche Heidbendenstraße 1 Variante II (östliche Teilfläche) handelt es sich um eine Fläche im Außenbereich. Flächen, die im Außenbereich und Geltungsbereich des rechtsgültigen Landschaftsplanes liegen sind grundsätzlich – sofern sie nicht im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Bauflächen ausgewiesen sind – für eine Bebauung ausgeschlossen. Ausnahmen sind hier sehr restriktiv möglich bei Flächen, die bereits eine Vorbelastung aufweisen und deren Bebauung keine umwelt- und naturschutzfachlichen Belange entgegenstehen.
Da es sich bei einer Feuerwache nicht um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB handelt, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im Rahmen des § 35 Abs. 2 BauGB (Sonstige Vorhaben im Außenbereich).
Umweltbelange
Der Planungsentwurf Heidbendenstraße 1 Variante II (östliche Teilfläche) liegt im gültigen Landschaftsplan und ist im zukünftigen Landschaftsplan als Landschaftschutzgebiet ausgewiesen. Somit liegt die Planung direkt am geschützten Landschaftsbestandteil (LB) 128 bzw. zukünftig am LB 32 (Gillesbachtal).
Einzelne Bäume, die noch zu prüfen sind, werden durch die Planung entfallen.
Der Planentwurf liegt zentral in der wichtigen Kaltluftbahn des Gillesbachtals (FNP*2030 Klimasignatur Belüftungsbahn). In Bereichen dieser Signatur wird ein Erhalt unbebauter Flächen sowie der Erhalt der Belüftungsfunktion nach FNP*2030 empfohlen. Eine Neuversiegelung gemäß dem Entwurf entspricht nicht diesen Empfehlungen.
Die Planung der Interimswache ist zwar temporär, dennoch sind negative Auswirkungen auf die Frisch- und Kaltluftversorgung des nördlich an das Gillesbachtal anschließende Frankenberger Viertel nicht gänzlich auszuschließen.
Es ist zu erwähnen, dass die Planungen des nördlich hiervon gelegenen Projektes (Karl-Marx-Allee 220, ehem. Straßen.NRW) explizit auf die Einhaltung der bedeutsamen Kaltluftschneise hin geplant wird und man dieses Vorhaben mit all seinen stadtklimatischen Vorgaben, durch einen an dieser Stelle angelegten „Interimsstandort“, zumindest teilweise und temporär konterkariert.
Die Vorgaben und Zielsetzungen der Teilaufhebung des BP-Nr. 516 (2019) sind zu beachten, v.a. hinsichtlich des Landschaftsschutzes und Stadtklima (Kaltluft). Zuletzt liegt der Standort im regionalen Grünzug, dessen Restriktionen ebenfalls zu beachten sind.
Die Anlage einer Interimsfeuerwache an dieser Stelle wird aus Sicht des FB Klima und Umwelt kritisch bewertet, kann aber für eine Interimslösung von maximal bspw. 8 Jahren mitgetragen werden, da hier ein besonderes öffentliche Interesse besteht.
Herrmann-Löns-Allee (Priorität 2)
Erreichbarkeit / Isochronenprüfung
Die Erreichbarkeit bzw. Abdeckung ist von der Fläche Herrmann-Löns-Allee gegenüber der Fläche Heidbendenstraße schlechter geeignet, da die Lage des Grundstücks sowie die Anbindung an die angrenzenden Verkehrswege die Erreichbarkeit einschränken.
Eigentum der Fläche
Die Fläche Hermann-Löns-Allee befindet sich im Eigentum der Stadt Aachen.
Flächengröße
Die Flächengröße Gem. Aachen, Flur 45, Nr. 100 beträgt 11.689 m². Die Fläche ist geeignet, die Bedarfe zu decken.
Vorhandene Nutzungen
Auf der Fläche Hermann-Löns-Allee befindet sich ein Parkplatz (~7.000 m²) der als PR-Parkplatz sowie insbesondere im Sommer als Besucher-Parkplatz des Freibads genutzt wird.
Dienstbarkeiten
Es gibt eine Baulast für PKW-Stellplätze.
Varianten
Aufgrund der Tiefe des Grundstücks ist eine kompakte Bauform vgl. Varianten Heidbenden nicht möglich. Es ist eine Trennung zwischen Fahrzeughalle und Containern erforderlich. Hierzu (siehe Anlagen 3 und 4) gibt es zwei Varianten, die die Anforderungen an die Interimswache mit der Einschränkung von längeren Wegestrecken für die Einsatzkräfte und damit verlängerten Ausrückezeiten erfüllen.
Planungsrecht
Bei der Fläche Hermann-Löns-Alle handelt es sich um eine Fläche im Außenbereich. Flächen, die im Außenbereich und Geltungsbereich des rechtsgültigen Landschaftsplanes liegen sind grundsätzlich – sofern sie nicht im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Bauflächen ausgewiesen sind – für eine Bebauung ausgeschlossen. Ausnahmen sind hier sehr restriktiv möglich bei Flächen, die bereits eine Vorbelastung aufweisen und deren Bebauung keine umwelt- und naturschutzfachlichen Belange entgegenstehen.
Da es sich bei einer Feuerwache nicht um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB handelt, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im Rahmen des § 35 Abs. 2 BauGB (Sonstige Vorhaben im Außenbereich).
Verkehrliche Belange
Die Erschließung über die Hermann-Löns-Allee / Kreisverkehr ist bei Anpassung der Verkehrslenkung grundsätzlich möglich. Die Einbahnstraßenregelung ist aufzuheben. Bei Einsatzfahrten kann es für sonstige Verkehre zu Rückstauungen am Kreisverkehr kommen. Durch die Einrichtung der Interimswache entfällt ca. ein Drittel der heute vorhandenen Parkplätze. Für die saisonalen Freibadverkehre (Fußverkehr, Radverkehr, MIV) ist ein gesondertes Konzept zu erarbeiten, um die Zusammenkunft von vielen Menschen mit der Ein- und Ausfahrt von Feuerwehr und Rettungsdienst organisatorisch zu lösen.
Infrastruktur
Der Standort ist derzeit nicht ausreichend durch Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas, Kanal) erschlossen. Die Erschließung ist möglich, jedoch aufwendig und notwendigerweise mit Tiefbauarbeiten im umgebenden Straßennetz verbunden. Ein Anschluss an die Fernwärme ist mit geringem Aufwand ab dem nahegelegenen Kreisverkehr möglich.
Umweltbelange
Die beiden Planvarianten Hermann-Löns-Allee liegen im aktuellen und im in Aufstellung befindlichen Landschaftsplan. Im in Aufstellung befindlichen Landschaftsplan sind die Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Es existiert ein größerer Baumbestand mit Baumhöhlungen, der durch die Planung entfallen würde. Dieser Eingriff wären je nach Variante noch zu prüfen.
Die beiden Varianten liegen in der bedeutsamen Kaltluftbahn Kannegießerbachtal (FNP*2030 Signatur Belüftungsbahn).
Bei Anlage einer Interimswache an dieser Stelle würde teilweise eine bestehende halbversiegelte Parkplatzfläche komplett versiegelt werden. Hinzu würde diese Planung wahrscheinlich zu einer geringen Einschränkung des bedeutenden Kaltluftstromes des Kannegießerbachtales beitragen, der in seinem weiteren Verlauf wichtig für die Kaltluftversorgung des westlichen Stadtkerns ist.
Eine Interimsfeuerwache an diesen Standort, unabhängig der beiden Varianten, wird hinsichtlich der Umweltbelange kritisch bewertet, kann aber aus Sicht des Fachbereich Klima und Umwelt über einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren mitgetragen werden, da hier ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Anforderungen für alle Planvarianten sind aus Umweltsicht zu beachten:
- Artenschutzprüfung, landschaftspflegerische Begleitplan und Bauzeitenregelung sind zu beachten
- Optimierung der Planentwürfe, um Eingriff in Grünstrukturen zu minimieren
- Ein Baumbestandsplan sowie Baumbilanz mit möglichen Ersatzpflanzungen
- Lärmgutachten und frühzeitige Einplanung von aktivem Lärmschutz v.a. zur Bestandswohnbebauung Heidbendenstraße und zu den Wohncontainern für Geflüchtete.
- Beteiligung des Naturschutzbeirats
- Prüfung der Vereinbarkeit der Varianten mit dem Regionalplan bzw. den regionalen Grünzügen
- Konzept für die Nachnutzung/Rückbau und Begrünung des Plangebiets ist frühzeitig zu erstellen (Vorgabe der Bebauung gemäß FNP und Kaltluftbahn)
Ergebnis
Unter Berücksichtigung der durch den Planungsausschuss festgelegten Prioritäten, sowie der o.g. fachlichen Bewertungen ergibt sich die Fläche Heidbendenstraße 1 in der Variante II (östliche Teilfläche) unter Abwägung aller Belange als geeignetste Lösung zur Errichtung einer Interimswache.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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PSP-Element 021501-900-14500-990-1 Errichtung Interimswache AC Burtscheid
PSP-Element 021701-900-05000-990-1 Errichtung Interimswache AC Burtscheid
| |||||||
Investive Auswirkungen*1 | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
|
|
| |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen*² | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
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| |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*1 Ansatz 2022:
PSP-Element 021501-900-14500-900-1: 12.500 €
PSP-Element 021701-900-05000-990-1: 12.500 €
Die Mittel wurden in 2022 nicht verausgabt und in das Haushaltsjahr 2023 übertragen.
*²
Bislang keine Haushaltsansätze in der Ergebnisplanung wegen ungeklärter Standortfragen und nicht ausreichender Planungstiefe. Die Aufnahme der Maßnahme in die Haushaltsplanungen ab 2024 ist vorgesehen.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
411,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
515,2 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
244,3 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
246,3 kB
|