Entscheidungsvorlage - A 51/0100/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlagerung von Hortangeboten freier Träger in die Offene Ganztagsschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- Schule
- Verfasst von:
- A 51, Frau Drews
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
16.03.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
16.03.2006
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Anlage findet sich ein Antrag des Kinder- und Jugendbegegnungszentrums
Driescher Hof.
Das seinerzeit als hortähnliche Betreuung vorgehaltene Schulkindangebot wurde zum 1.1.1995 auf Betreiben des Jugendamtes in eine Hortbetreuung nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) überführt.
Mit dem Verein wurde ein Vertrag geschlossen, der unter anderem beinhaltet, dass die Stadt Aachen die Betriebskosteneigenanteile (seinerzeit 21, jetzt 20 %) für die beiden in dieser Gruppe tätigen Erzieherinnen übernimmt.
Neben dieser Vereinbarung wurde festgelegt, dass im Rahmen von Besitzstandswahrung und der gegebenen pädagogischen Grundkonzeption des Hauses für den weiteren Einsatz von zwei beschäftigten Honorarkräften ein jährlicher Zuschuss von maximal 7.669,38 € (seinerzeit 15.000,- DM) durch die Stadt geleistet wird.
Wie aus dem Antrag ersichtlich, beabsichtigt der Träger die Auflösung bzw. Überführung des Hortbetreuungsangebotes in sogenannte OGS mit der Konsequenz, dass beide tätigen Erzieherinnen in diese Betreuungsangebote überwechseln.
Hierzu soll allerdings eine Beibehaltung der bisherigen Bezüge garantiert werden. Es wird auf die Beratungen und Beschlussfassungen beider Ausschüsse zur Sitzung am 26.4.2005 verwiesen.
Seinerzeit war seitens der Verwaltung unter anderem ausgeführt worden, dass es notwendig sei, städtisches Personal in OGS umzusetzen, um dieses qualitativ durch den Einsatz in der Schulkindbetreuung erfahrener Kräfte aufzuwerten.
Deshalb sollten, sofern städtisches Personal in der OGS eingesetzt wird, aus Gründen der Haushaltsneutralität die wegfallenden Landeszuschüsse nach dem GTK durch Drittmittel, nämlich Landeszuschüsse OGS und Elternbeiträge, kompensiert werden.
Dem Vorschlag entsprechend wurde beschlossen.
Von daher ist es nachvollziehbar und konsequent, dies auch für den Fall der Weiterbeschäftigung von Personal freier Träger, in diesem Fall des Kinder- und Jugendbegegnungszentrums, zu vereinbaren.
Von der im Antrag unter Punkt 2 richtig genannten Einsparsumme von ca. 54.000,- €
(plus der 7.669,38 € für die Honorarkräfte) würde ca. 1/5 als Differenz zwischen vorgesehener (VI b) und gegebener Eingruppierung (V b) der angesprochenen Kräfte aus dieser Summe aufzubringen sein.
Die oben beschriebene Situation trifft auch auf weitere Träger zu, so dass bei Auflösung des Hortangebotes erwartet werden kann, dass ähnliche Anträge gestellt werden.
Vor diesem Hintergrund ist es daher erforderlich, dass seitens der Fachpolitik ein grundsätzliches Votum getroffen wird, damit der Verwaltung der erforderliche Handlungsrahmen gegeben ist, in gleich gelagerten Fällen entsprechende Verträge abschließen zu können.
Hierbei handelt es sich im einzelnen um die seinerzeit ebenfalls von einer hortähnlichen Betreuung in einen Hort nach GTK umgewandelten Angebote der Pfarre St. Hubertus in der Händelstraße und der OT Gut Kullen im Philipp-Neri-Weg.
Denkbar ist auch, dass weitere Träger, die Hortgruppen betreiben und sich als Kooperationspartner für eine OGS anbieten, gleichgelagerte Anträge stellen (Größenordnung ca. 5).
In Bezug auf Punkt 2 des Antrags des Kinder- und Jugendbegegnungszentrums ist festzustellen, dass die Haushaltsmittel „Einrichtungen der Jugendarbeit“ auch für diesen Sachkostenbereich durch die Finanzierung nach dem GTK entlastet wurde.
Dies entfällt, so dass es nunmehr erforderlich wird, für diesen Bereich wieder eine Mitfinanzierung seitens der Stadt, sofern politisch gewollt, festzulegen.
Dies ist wegen der Einsparung durch Auflösung der o.g. Hortgruppe grundsätzlich möglich und sollte im Rahmen der Erstellung des zurzeit in Aufstellung befindlichen kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes erörtert und festgeschrieben werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
91,5 kB
|