Entscheidungsvorlage - FB 36/0262/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Aachen - Haaren: Uferweg Wurm-Haarbachaue und Umgestaltung "Tuchmacherweg" hier: Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 36/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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08.03.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
|
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08.03.2023
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
|
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09.03.2023
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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23.03.2023
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●
Erledigt
|
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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28.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über die Ausführungsplanung Wurm-Haarbach-Aue zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, die Verwaltung mit der Ausführung der Umgestaltung, wie in der Vorlage und den beigefügten Plandarstellungen erläutert, zu beauftragen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die zusammenhängende Ausführungsplanung (Tuchmacherweg | Wurm-Haarbach-Aue) zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Mobilitätsausschuss und dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, die Verwaltung mit der Ausführung der Umgestaltung, wie in der Vorlage und den beigefügten Plandarstellungen erläutert, zu beauftragen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Er beschließt die vorliegende Ausführungsplanung zur Umgestaltung der in der Vorlage und den beigefügten Plandarstellungen erläuterten Maßnahmen rund um die Wurm-Haarbach-Aue und beauftragt die Verwaltung mit deren Umsetzung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf der Grundlage des 2015 durch den Rat der Stadt Aachenen beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Haaren betreibt die Stadtverwaltung unter Beteiligung der Bürger*innen sowie zahlreicher Akteur*innen vor Ort einen kontinuierlichen Stadterneuerungsprozess in insgesamt sechs Handlungsfeldern (1_Stadtgestalt und Städtebau | 2_Wohnen und Wohnumfeld | 3_Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung, Gewerbe | 4_Verkehr und Mobilität | 5_Freiraum, Umwelt und Klima | 6_Zusammenleben im Stadtteil).
Mit der Neugestaltung der Wurm-Haarbachaue und des Eingangs am Tuchmacherweg werden jetzt zwei priorisierte Maßnahmen des ISEK Haaren aus den Handlungsfeldern 1 und 5 umgesetzt.
Für das Plangebiet der Wurm-Haarbachaue stehen im Rahmen der 1. Förderstufe Fördermittel zur Verfügung.
Die Neugestaltung des Einmündungsbereiches am Tuchmacherweg wurde auf Grundlage der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes im Jahr 2021 politisch beschlossen und bei der Bezirksregierung Köln mit der 4. Förderstufe beantragt. Eine Bewilligung ist hier für das 3. Quartal 2023 in Aussicht gestellt.
Da beide Projekte gestalterisch und in ihrer räumlichen Funktion sowie in der Bauabwicklung in einem engen Zusammenhang stehen, werden sie hier gemeinsam vorgestellt, um sie zur Ausführung beschließen zu lassen.
Wurm-Haarbachaue (Uferweg und „Haarener Eck“):
Im Förderantrag werden die Maßnahmen unter dem Titel „Neugestaltung Park am alten Friedhof“ geführt. Diese beinhalten zum einen diverse Umgestaltungen im Park am alten Friedhof, einen Uferweg entlang der Wurm von der Alt-Haarener-Str. bis zum Park sowie das Plangebiet im Zusammenfluss von Haarbach und Wurm, im Weiteren „Haarener Eck“ genannt. Erste Maßnahmen im Park wurden bereits vom Fachbereich Klima und Umwelt, Abteilung 36/200 Grünplanung, umgesetzt (Bauabschnitt 1a). Der umfänglich neu gestaltete Kinderspielplatz erfreut sich seit August 2022 großer Beliebtheit, der Eingangsbereich lädt nun mit neuen Sitzmöglichkeiten, Fitnessgeräten und einer vielfältigen Staudenpflanzung zum Verweilen ein. Die neu geschaffene Wegeverbindung im Park wird stark frequentiert. In einem weiteren Bauabschnitt (1B) soll der Bereich des vorhandenen kleinen Skateparks und der ehemaligen Grillhütte ertüchtigt werden. Die Planung dieses Bauabschnittes wird zu gegebener Zeit in einer gesonderten Vorlage den Gremien vorgestellt.
Der Bereich der Wurm-Haarbachaue (Bauabschnitt 2) war 2017/2018 Teil des kooperativen Werkstattverfahrens zur Ortsmitte Haaren aus dem das Büro 3Plus Freiraumplaner als Gewinner hervorging und mit der Planung beauftragt wurde. Eine wesentliche Grundlage für die Überplanung dieses Teilbereiches war eine vom Wasserverband Eifel-Ruhr (WVER) beauftragte Machbarkeitsstudie. Die Studie zeigte auf, dass sowohl der Uferweg als auch eine Renaturierung mit Schaffung von Retentionsflächen im Bereich des „Haarener Ecks“ ermöglicht werden könnten. Bei der abfalltechnischen Untersuchung dieser Fläche wurden jedoch z.T. erhebliche Schwermetallgehalte nachgewiesen, die ursächlich auf die in der Auffüllung vorhandenen Schlackenanteile zurückgeführt werden können. Der Wasserverband hat daraufhin, aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten im Vergleich zu der geringen Aufwertung, von den Renaturierungsmaßnahmen abgesehen (s. auch Sachstandsbericht Mai/Juni 2021 in der Bezirksvertretung Haaren und Ausschuss für Klima und Umwelt).
Auf Grundlage dieser wesentlich die Planung beeinflussenden Gegebenheiten wurde Ende 2021 ein erster Vorentwurf im Bezirk Haaren vorgestellt.
In der Zwischenzeit wurden weitere Abstimmungen mit dem WVER und diversen Fachabteilungen der Fachbereiche Klima und Umwelt, Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur, dem Stadtbetrieb sowie dem Fachbereich Immobilienmanagement geführt, so dass die Planungen vertieft werden konnten.
Der Stadtteil Haaren wird an dieser Stelle durch die Erschließung eines neuen natürlich gestalteten Naherholungsraumes erheblich aufgewertet. Durch die neuen Wegeverbindungen mit zwei zusätzlichen Brücken über die Wurm wird das städtebauliche Umfeld mit der neuen Grünfläche „Haarener Eck“ und dem Park am alten Friedhof neu eingebunden und vernetzt. Die beiden Bäche Wurm und Haarbach werden so erstmalig erlebbar und erfahrbar gemacht. Das Büro 3Plus Freiraumplaner hat dabei versucht, eine möglichst naturnahe einfache Gestaltung mit natürlichen Materialien bei der Planung vorzusehen.
An den Eingangspunkten des neuen Wegenetzes markieren attraktive Auftaktbereiche die Anbindung an die umliegenden Stadträume: die Kreuzung Wurmbenden Ecke Jülicher Straße, das Entrée am Tuchmacherweg Ecke Alt-Haarener Straße und der neue Parkeingang am Ende der Laachgasse.
Uferweg:
Das Gelände linksseitig der Wurm ist abgezäunt und kann nicht betreten werden. Erste Gehölzentnahmen Anfang 2022 haben einen ersten Einblick in diesen bisher versteckten Grünraum gegeben.
Der neue Uferweg linksseitig der Wurm führt von der Alt-Haarener Straße über eine neue 3m breite Brücke bis zum Park am alten Friedhof. Die Brücke wie der Weg sind so konzipiert, dass sie für Pflegefahrzeuge befahrbar sind. Die Brücke wird auf den bestehenden Brückenfundamenten der ehemals geplanten Umgehung aufgelagert. Die gewählte Brückentypologie entspricht mit außenliegendem Tragwerk in Aluminium-Leichtbau in beiden Fällen bereits den vorhandenen Brücken entlang der Wurm (z.B. Radweg Aachen Jülich). Der Uferweg wird ebenfalls in einer Regelbreite von 3 m ausgeführt. Er soll hauptsächlich als Fußweg fungieren. Das ausgeschilderte Radroutennetz verläuft aktuell über die Alt-Haarener Straße, die Germanusstraße und die Laachgasse. Anlieger*innen und ortskundige Radfahrer*innen werden zukünftig den neuen Uferweg wahrscheinlich als Abkürzung nutzen. Die Breite von 3 m lässt den Begegnungsfall von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu. Die bewusst ganz leicht geschwungene Wegeführung reduziert die Geschwindigkeit der Fortbewegung, sowohl vor und nach der Brücke und in der Fortführung im Park. Daher wird der Fußweg nur mittels Zusatzschild für den Radverkehr freigegeben.
Parallel laufen derzeit über den FB 61 die Planungen für die Rad-Vorrang-Route Haaren, welche auch einen separaten Anschluss an den Bahntrassenradweg Aachen-Jülich erhalten soll. Aufgrund der hohen Konfliktsituation zwischen Fußgänger*innen und in Hinblick auf stark eingeschränkte Ausbaumöglichkeiten im Bereich des Benno-Levy-Weges, soll nach aktuellem Planungsstand der Anschluss an den Bahntrassenradweg über die neu zu gestaltete Straße Wurmbenden und weiter über einen neu herzustellenden Weg südlich der Wurm erfolgen. Hierdurch sollen die Durchgangsverkehre möglichst aus dem Park am alten Friedhof ferngehalten werden.
Die Planung der Premiumfußwege in Haaren nimmt Bezug auf das neue Wegesystem, eine Beschilderung muss dementsprechend angepasst werden.
Zurzeit ist das städtische Gelände abgezäunt und unzugänglich. Ein Tor an der Alt-Haarener-Straße ermöglicht den angrenzenden Gewerbetreibenden Zufahrt zu ihrem Gelände. Im Eingangsbereich parken firmeneigene PKWs. In einem ersten Gespräch mit den Firmeneigentümer*innen wurde ein Versetzen des Zufahrttores in den hinteren Bereich mit einer neuen Abzäunung besprochen. Die Zufahrt für eine Anlieferung muss auch in Zukunft auf Grund alter Verträge gewährleistet werden und bleibt im Zuge dieser Planung möglich, jedoch ist ein Parken in diesem Bereich nicht mehr erlaubt. Die Zufahrt wird sehr selten genutzt.
Der neue Uferweg ermöglicht parallel zur Wurm verlaufend neue Sichtbeziehungen, das Gewässer wird aus einer völlig neuen Perspektive erlebbar.
Übergang Park (Parkeck):
Beim „großen Brückenschlag“ zum Park gibt es eine weitere Möglichkeit, das Wasser zu erleben. An dieser Stelle brechen bereits in der Wurm liegende Steine den Fluss des Gewässers und bilden eine belebende Geräuschkulisse. Hier kann auf dem bestehenden Fundament der vormals geplanten Straßenbrücke ein „Balkon“ an der Wurm hergestellt werden: die vorhandene Betonkonstruktion wird mit einer Holzverkleidung bedeckt und bildet auf der Parkseite einen weiteren Aussichtspunkt ganz nah über dem Wasser mit Blick sowohl in Fließrichtung der Wurm, als auch in Richtung der weiten Wiesenflächen des Parks am alten Friedhof. Der Vorteil dieser Planung ist, dass keine uneinsichtigen Räume geschaffen werden und gleichzeitig ein interessanter hochwertiger neuer Aufenthaltsbereich mit Sitzmöglichkeit neue Ausblicke ermöglicht.
Der Übergang zum Park wird überschaubar und großzügig gestaltet. Von hier aus wird an das vorhandene Wegesystem des Parks angeschlossen, welches in den Anschlussbereichen entsprechend angepasst werden muss. Westlich verläuft der Weg zum Benno-Levy-Weg und zu den Freizeiteinrichtungen des Parks, östlich zum Entrée Lachgasse und zur bereits neu geschaffenen Wegeverbindung in die nördlichen Bereiche des Parks. Durch die geschwungene Konzeption und die neue „Baumpflanzinseln“ wird der „schnelle“ Radfahrer*innen ausgebremst, um Fußgänger*innen oder spielende Kinder nicht zu gefährden.
„Haarener Eck“:
Die Dreiecksfläche ist zurzeit auf Grund des hohen Brombeeraufwuchses so gut wie unzugänglich.
Eine kleinere Fußgängerbrücke verknüpft zukünftig die neue Grünfläche des „Haarener Ecks“ mit dem Fuß-Radweg. Es entsteht eine großzügige Wiesenfläche zwischen Haarbach und Wurm mit prägnanten Gehölzpflanzungen. Am Zusammenfluss der beiden Bäche wird vor der Fußgängerbrücke mit einer Aufweitung der Wegeführung ein Aussichtspunkt ausgebildet. Es entsteht ein ruhiger Ort des Verweilens, mit Ausblick auf den Zusammenfluss der beiden Gewässer und vor allem mit Zugang zum Wasser.
Die Brücke wird 1,5 m breit vornehmlich als Fußgängerbrücke ausgebildet. Auf Grund der Lage und Anbindung stellt das „Haarener Eck“ für den (über)bezirklichen Radverkehr keine direkte, zeitlich lohnende Routenführung dar und wird somit nicht als so attraktiv eingeschätzt. Pflegefahrzeuge müssen hier nicht queren.
Die durch belastete Böden bodentechnisch ungünstige Ausgangslage am „Haarener Eck“ führt dazu, dass der Boden vor Ort zu belassen werden muss und mit einem Geovlies als Grabeschutz und mind. 35 cm Oberboden abgedeckt wird. In den Bereichen der neuen Gehölzpflanzungen wird der Asphaltbelag entfernt und zusätzlich kleine Erdhügel ausgebildet, um den Gehölzen ausreichend Boden und Raum zum Durchwurzeln anzubieten. Eine bodenkundliche Baubegleitung ist Auflage.
Die besondere Hügellandschaft lädt zum Verweilen und Durchlaufen ein. So entstehen mit der Zeit neue Pfade an intensiv genutzten Bereichen dieser neu gewonnenen öffentlichen Grünfläche zwischen Wurm und Haarbach.
Eingang Tuchmacherweg:
Heute dient der Tuchmacherweg (Sackgasse) ausschließlich als Erschließungsstraße für die anliegende Wohnbebauung und hat so nur eine Bedeutung für die direkten Anlieger*innen. Diese Monofunktionalität spiegelt sich auch in seiner unzureichenden Gestaltung wieder. Insbesondere die Einmündungssituation von der Alt-Haarener Str. ist aktuell durch ein wenig attraktives Bild geprägt. Der Tuchmacherweg war mit einer Vorplanung bereits im August 2022 in den politischen Gremien (Bezirk Haaren, Planungsausschuss und Mobilitätsausschuss). Da nun die neben der Zufahrt gelegenen Flächen öffentliche Grünflächen werden, ist diese Projekt gestalterisch und funktional im Zusammenhang mit den Wurm-Haarbachauen zu sehen. Das Büro 3Plus ist hier ebenfalls für alle Leistungsphasen beauftragt.
Rechts und links der Fahrbahn werden neue Grünflächen geplant, Sitzmauern und eine Bank mit Blick auf den Haarbach bieten erstmalig Sitz- und Aufenthaltsgelegenheiten an dieser Stelle. Ein besonderes Element der Neugestaltung sind die Sitzgelegenheiten der Blockmauer auf der Haarbachseite. Als „Einfriedung“ der Böschungs- bzw. Mauerkante des Haarbaches erhält diese lange Sitzmauer eine hölzerne Rückenlehne aus vertikalen Latten, die im Verlauf Richtung „Haarener Eck“ in eine vorh. Zaunkonstruktion übergeht. In einem großzügigen Schwung entsteht so ein markantes Stadtmöbel der ganz besonderen Art für Haaren. Wie an den anderen Eingängen sind auch hier markante Baumpflanzungen vorgesehen. Im Zuge der Beratungen zum Planungsbeschluss von August 2022 haben der Planungsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Haaren weitere Anregungen zu Lage und Ausbildung der Sitzgelegenheiten an die Verwaltung herangetragen. Die Verwaltung hat die formulierten Anregungen geprüft. Im Ergebnis wurde im Plangebiet eine zusätzliche Sitzbank im hinteren, rechten Bereich, entlang des Bestandszauns ergänzt.
Die Ergänzung einer weiteren Mastleuchte im Plangebiet wird in der weiteren Planung in Zusammenarbeit mit der Regionetz geprüft.
Durch die Umstrukturierung des Straßenraumes und die geänderten Nutzungsansprüche entfallen an dieser Stelle ca. 10 - 13 Parkplätze. Bei diesen aktuell genutzten Parkmöglichkeiten handelt es sich um „wildes“ nicht offiziell ausgewiesenes Parken. Eine Umnutzung hin zu einer hochwertigen Grün- und Aufenthaltsfläche und der damit verbundene Wegfall von Parkplätzen wurde im Rahmen des Planungsbeschlusses durch die Politik ausdrücklich befürwortet.
Gesamtplanung: Materialität, Ausstattungen und Pflanzungen
Die zu Beginn beschriebenen Auftaktsituationen, die Entrèes in den neuen Erholungsraum sind jeweils mit Natursteinpflaster befestigt, bevor es mit einer wassergebundenen Wegedecke weiter in den Naturraum der beiden Haarener Gewässer geht. Die wassergebundenen Wegeflächen werden seitlich mit einem Basamentstein gefasst, der Uferweg mit einer als Mulde ausgeführten Bankette begleitet.
Die wassergebundene Wegedecke ist bewusst gewählt, um den Versiegelungsgrad so gering wie möglich zu halten und den natürlichen Charakter zu unterstreichen. Nur im Park und am Eingang Laachgasse werden die vorhandenen Materialien ankommender Wege in Asphalt aufgenommen.
Die Aufenthaltsbereiche an Wurmbenden, Tuchmacherweg, Haarener Eck und Lachgasse sind jeweils mit niedrigen Grauwackesitzblöcken gefasst, die gegebenenfalls auch mit Sitzauflagen ausgestattet werden und unterschiedliche Verweilmöglichkeiten anbieten. Am Westufer entlang des Fuß- und Radweges stellen klassische Parkbänke, wie bereits im Park verwendet, ein Angebot zum Verweilen dar. Zwei Liegen im Park runden das Angebot neben der neuen Sitzbank am Wurmbalkon ab.
An allen Verweilmöglichkeiten sind Abfallbehälter vorgesehen. Die gesamte Wegeführung und die Brücken werden über Mastleuchten wie im Park ausgeleuchtet, um auch in den Übergangsjahreszeiten zum Aufenthalt zu ermutigen und generell eine soziale Kontrolle zu ermöglichen.
Der gesamte Planungsbereich ist vornehmlich durch Wiesenflächen (Blühwiesen) und Baumpflanzungen (insgesamt 40 Stück) geprägt. Im Süden wird der Eingang an Wurmbenden Ecke Jülicherstraße durch eine dominante Baumpflanzung markiert (weidenblättrige Eiche, Quercus phellos). Der seitliche Baumbestand aus Birken und Pappeln wird hier bis zum Weg durch unterschiedliche Klimagehölze ergänzt (Schmalblättrige Eschen und Silberweiden).
Auf der hügeligen Wiesenlandschaft am Haarener Eck kommen verschiedene, mehrstämmige Gehölze mit filigranem Blattwerk zum Einsatz, um den Charakter eines lichten Baumhains auszuprägen (Goldgleditschie Gleditsia triacanthos 'Sunburst' und Himalaya-Birke Betula utilis var jacquemontii). Auch hier markiert den Aussichtspunkt am Eck eine weidenblättrige Eiche.
Auf den Wiesenflächen am Übergang zum Park begleiten gemischte neue Baumgruppen aus klimafesten Silberweiden und schmalblättrigen Eschen die Wegeführung (Salix alba und Fraxinus angustifolia 'Raywood'). So ergänzen sie den vorhandenen Baumbestand, lassen aber gleichzeitig zur Orientierung den Blick in und durch den Park frei. Eine bestehende Strauchhecke wird verlängert, um den Eingangsbereich an der Laachgasse klarer zu fassen. Schließlich markieren auch hier wieder zwei weidenblättrige Eichen den Auftakt zum Park. Zukünftig wird der Eingang in den Tuchmacherweg von beiden Seiten durch jeweils weidenblättrige Eichen gefasst. Im Eingangsbereich ist eine Staudenpflanzung mit z.B. Gräsern geplant. Im hinteren Bereich, in Fahrtrichtung des Haarener Dreiecks erhält der rechtsliegende Grünraum zusätzlich zwei Purpur-Eschen.
Die Auswahl der Baumarten soll durch heimische Baumarten wie Traubeneiche oder Stieleiche ergänzt werden, die ebenfalls auch an extrem Standorte angepasst sind.
Insgesamt wird durch die Auswahl der „Zukunftsbäume“ eine abwechslungsreiche Herbstfärbung erwartet. Durch entsprechende artenreiche Wiesenansaaten wird die Biodiversität erhöht und farbige Blühaspekte im Frühjahr und Sommer erzielt.
Barrierefreiheit:
Wassergebundene Wegedecken werden entsprechend der DIN 18040 als mit dem Rollstuhl oder Rollator befahrbar eingestuft. Die Wege werden mit einem hellen Betonpflasterstein gefasst, haben kaum Gefälle und sind relativ eben. Lediglich im Übergang vom Park zur neuen Brücke ergibt sich auf Grund der vorhandenen Geländesituation ein Gefälle von 4,5 %.
Baumbilanz:
Im Bereich des geplanten Uferweges müssen Bäume entfallen. Nach Begutachtung sind sie teilweise in Betonmauern eingewachsen oder stehen im Bereich der zukünftigen Brücken bzw. des Uferweges. Darunter sind 16 Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen, für die jedoch eine Fällgenehmigung in Aussicht gestellt wird. Dem gegenüber stehen 40 Neupflanzungen, die im gesamten Plangebiet vorgesehen sind.
Zeitliche Umsetzung:
Zur Ausführung sind neben der vertiefenden Planung und Detailplanung noch weitere Genehmigungen und Gutachten notwendig wie z.B. eine wasserrechtliche Genehmigung für die Brücken, ein Bodengutachten für den Bereich des Uferweges, eine Statik für die Brückenfundamente etc., so dass die Maßnahmen im Sommer ausgeschrieben werden können. Die Maßnahmen sollen bis auf ausgeschriebene Pflegemaßnahmen Mitte 2024 abgeschlossen sein.
Zusätzlich ist geplant, im zeitigen Frühjahr eine Bürgerinformation durchzuführen. Geplant ist zu einer Begehung einzuladen, das Gesamtprojekt dabei vorzustellen und zu visualisieren.
Die "Wurm- und Haarbachaue" und der Eingang Tuchmacherweg ausgenommen der Zufahrt sollen als öffentlich Grünflächen gewidmet werden. Die Flächengröße betragen für den Bereich Uferweg bis zum Park rd.3.800 qm, das „Haarener Eck“ rd. 1.500 qm und für den Eingangsbereich Tuchmacherweg rd. 200 qm.
Baukosten:
Die Baukosten betragen nach jetzigem Stand für die Wurm-Haarbachauen insgesamt einschließlich der Brücken 985.992,35 € (Freianlagen: 732.522,35 €, Brücken: 217.370,00 €). Für den Bereich einschließlich Park am alten Friedhof wurden im Rahmen der ersten Förderstufe 1.300.000 € bereits mit einer Förderquote von 80 % bewilligt. Da die erste Kostenschätzung auf einer Planung von 2012 beruht, ist seitdem mit Kostensteigerungen zu rechnen und die Mittel sind für beide Bereiche trotz einer unprätenziösen naturnahen Planung nicht auskömmlich. Für den Bauabschnitt 1a sind bereits rund 600.000 € für den Umbau des Spielplatzes, Eingangsbereich und Wegeplanung verausgabt.
Die submittierten Ergebnisse zeigen eine Kostensteigerung aufgrund der derzeitigen weltpolitischen Situation.
Um die Maßnahmen umsetzten zu können, wurden im Haushalt weitere 400.000 € vorgesehen und beantragt. Weitere 245.000 € sind aus nicht umgesetzten Maßnahmen der ersten Förderstufe mittels eines Änderungsantrages beim Fördergeldgeber angefragt.
Für den Eingang Tuchmacherweg sind Baukosten von 169.740,65 € veranschlagt.
Folgekosten:
Die Flächen wurden bis dato kaum gepflegt und sich selbst überlassen, die Uferbereiche in einem 3 m Streifen im Böschungsbereich 1 x jährlich vom Wasserverband geschnitten. Der Wasserverband ist auch zukünftig für die Pflege der direkten Uferbereiche zuständig.
Alle übrigen Flächen mit Baumbestand, Wegen, Einrichtungsgegenständen sowie die Brücken sind nach Beendigung der dreijährigen Unternehmerpflege durch die Stadt zu übernehmen.
Für die Pflege der Grünflächen Wurm-Haarbachaue und „Haarener Eck“ einschließlich Uferweg fallen rd. 6.900 € und für den Eingang Tuchmacherweg rd. 3.000 € jährlich an.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts
| JA | NEIN |
|
| x |
|
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5-130101-300-00100-300-1 / 4-130101-304-4 Park am alten Friedhof (ISEK Haaren)
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023* | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | VE 400.000 KW 2024 | 779.589,33 VE 400.000 KW 2024 | 400.000 | 400.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
Die Aufteilung der Kosten in die Kostenarten 7831 0000. 7835 0000, 7852 0000 erfolgt zur Ausschreibung, sofern konsumtive Auswirkungen über die bisherigen Aufwandsansätze hinausgehen, wird eine entsprechende Deckung angeboten. Verpflichtungsermächtigung *als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr. *entspricht einer 80 % Förderung
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023* | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 8.672 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
*als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr.
Für die beiden Brücken und Geländer sowie die Stahlholzkonstruktion am Wurmbalkon fallen zukünftig Folgekosten von jährlich insg. 1.772,00 € ab Fertigstellung an.
Für die Pflege der Grünflächen Wurm-Haarbachaue und „Haarener Eck“ einschließlich Uferweg fallen rd. 6.900 € nach der Unternehmerpflege ab voraussichtlich 2027 an.
Finanzielle Auswirkungen vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts
5-120102-300-02900-300-1 Tuchmacherweg (ISEK Haaren) |
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| |||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2024ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||||||||||
Einzahlungen | 32.000 € | 32.000,00 € | 128.000 € | 128.000 € | 0 | 0 | |||||||||||
Auszahlungen | 40.000 € | 52.525,70* € | 160.000 € | 160.000 € | 0 | 0 | |||||||||||
Ergebnis | 8.000 € | 20.525,70 € | 32.000 € | 32.000 € | 0 | 0 | |||||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 € | 0 € |
|
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| ||||||||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
|
| |||||||||||||
Die Aufteilung der Kosten in die Kostenarten 7831 0000. 7835 0000, 7852 0000 erfolgt zur Ausschreibung, sofern konsumtive Auswirkungen über die bisherigen Aufwandsansätze hinausgehen, wird eine entsprechende Deckung angeboten.
4-120102-312-1 Tuchmacherweg (ISEK Haaren) |
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| |||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2024ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |||||||||||
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 3.000 € | |||||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |||||||||||
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 60.000 € | 60.000 € | 0 € | 0 € | |||||||||||
Ergebnis | 0 € | 0 € | 60.000 € | 60.000 € | 0 € | 0 € | |||||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 € | 0 € |
|
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| ||||||||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
|
| |||||||||||||
*als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr.
Für die Pflege der Grünflächen Tuchmacherweg fallen rd.3.000 € nach der Unternehmerpflege ab voraussichtlich 2027 an.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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600 kB
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3
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(wie Dokument)
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467,2 kB
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