Entscheidungsvorlage - FB 61/0631/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, zu beschließen, dass der Planungsprozess für Richterich und die Dell in der beschriebenen Form weitergeführt wird.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass der Planungsprozess für Richterich und die Dell in der beschriebenen Form weitergeführt wird.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 27.04.2022 hat die Verwaltung einen Sachstandsbericht zu den anstehenden Aufgaben gegeben (FB 61/0371/WP18), den die Bezirksvertretung unverändert beschlossen hat. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat diesen Bericht in seiner Sitzung vom 03.05.2022 zur Kenntnis genommen, der Planungsausschuss hat den Bericht am 05.05.2022 unverändert beschlossen. In diesem Bericht war u. a. der Leitbildprozess für Richterich vorgestellt worden, weitere regelmäßige Sachstandsberichte wurden, anknüpfend an die Tradition der regelmäßigen Berichte zur Richtericher Dell, zugesagt. Mit dieser Vorlage soll das weitere konzeptionelle Vorgehen für die Ortslage Richterich (Alt-Richterich und Richterich-Schönau) und die Dell unter Einbeziehung und Berücksichtigung weiterer Planungsprozesse und Themen, die den Stadtbezirk Richterich betreffen, erläutert werden.

 

  1. Ausgangssituation

Im Stadtbezirk Richterich mit seinen rund 8.800 Einwohner*innen und insbesondere in der Ortslage Richterich sind zahlreiche Entwicklungen vorbereitet bzw. im Gange oder werden regelmäßig aus der Bevölkerung sowie in den Beratungen der Bezirksvertretung Aachen-Richterich gegenüber der Fachver­waltung thematisiert. Parallel dazu sind räumlich und thematisch verschiedene Einzelthemen in Richterich angestoßen worden, einzelne Projekte sind heute bereits Bestandteil integrierter und kooperativer Planungsprozesse. Über viele Jahre wurde bei den Planungen für den Stadtbezirk Richterich immer auch ein Fokus auf die Entwicklungen in der Richtericher Dell gelenkt, weil diese Wohnbauflächen-entwicklung sowohl eine wichtige lokale Entwicklungschance für die Ortslage Richterich darstellt als auch eine große Bedeutung für die Stadt Aachen hat.

Mit der Perspektive Richterich beabsichtigt die Fachverwaltung, bereits bekannte und laufende Projekte, aber vor allem auch künftige Maßnahmen der Stadt-, Sozialraum-, Mobilitäts- und Freiflächen­entwicklung auf einer Plattform zusammenzuführen und hieraus Potentiale und Synergien zu schöpfen. Aus der Perspektive Richterich entsteht gegenüber einer singulären Betrachtung der Themen der Vorteil der gegenseitigen Vernetzung, Ganzheitlichkeit und höheren Transparenz gegenüber der Bevölkerung.

 

Eine räumliche Übersicht der laufenden und geplanten Projekte ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

Im Einzelnen handelt es sich um

  1. die städtebauliche Entwicklung der Ortsmitte in Alt-Richterich | Errichtung einer Multifunktionshalle mit integrierten Vereinsräumen (Bebauungsplan Nr. 1013 – Grünenthaler Straße / Gierstraße)
  2. die Erweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Richterich einschließlich OGS
  3. die kontinuierliche Kita-Standort-Suche und Schaffung von Kita-Plätzen im Sozialraum 9
  4. das Seniorenwohnprojekt der AWO an der Banker-Feld-Straße (Bebauungsplan Nr. 985)
  5. die Planung und den Bau der Feuerwache am Roder Weg
  6. die Planung und den Bau eines Recyclinghofs für den Aachener Nordraum (Bebauungsplan Nr. 970)
  7. den neuen Euregio-Bahn-Haltepunkt
  8. den Ausbau des Euregio-Radschnellwegs RS4 nach Herzogenrath /Kerkrade-Heerlen
  9. die Planung und den Bau der Erschließungsstraße für die Dell (Bebauungsplan Nr. 955)
  10. den Abbruch und Neubau der Brücke Horbacher Straße (durch den Landesbetrieb Straßen.NRW)
  11. die städtebauliche Entwicklung in der Richtericher Dell
  12. die Windenergieplanung
  13. die Barrierefreiheit Richterich
  14. die Neuordnung und Umgestaltung des Rathausplatzes
  15. ein Mobilitätsgutachten Richterich (Beantwortung des Antrags noch in Bearbeitung)
  16. weitere Infrastrukturmaßnahmen.

 

 

  1. Planungsprozess

Es ist davon auszugehen, dass die Entwicklung der Flächen in der Richtericher Dell in vielerlei Hinsicht Auswirkungen auf die gesamte Ortslage Richterich haben wird. Beispielsweise werden in Verbindung mit dem zu erwartenden Bevölkerungswachstum zusätzliche Bedarfe an sozialer und technischer Infrastruktur und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen erzeugt. Gleichzeitig ergibt sich hierdurch auch die Chance auf eine bessere Auslastung bestehender Infrastrukturangebote oder die Einrichtung neuer Angebote. Daher ist es unabdingbar, bei den weiteren Planungsschritten den Blick auf die gesamte Ortslage zu lenken und die Planung mit den bereits in Alt-Richterich und Richterich-Schönau laufenden und geplanten Projekten in Einklang zu bringen.

 

Vor diesem Hintergrund soll ein Planungsprozess durchgeführt werden, in den diese Aspekte umfassend eingebracht werden und in dem eine Perspektive für Richterich und die Dell aufgezeigt wird. Die bereits fortgeschrittene Planung der Ortsmitte Alt-Richterich und auch die Planung der Haupterschließung für das neue Plangebiet (Verbindung zwischen Roermonder Straße und Horbacher Straße) werden dabei fortgeführt und fließen als Rahmenbedingungen in den Prozess ein.

Für den Planungsprozess zur Entwicklung einer Perspektive für Richterich und die Dell ist eine dreistufige Vorgehensweise geplant:

  •              In Stufe I sollen bis Anfang 2024 Zielbilder für die Ortslage Richterich entwickelt und ein Dialog zwischen Verwaltung, Politik und der Öffentlichkeit gestartet werden. Hierzu sollen in mehreren Schritten Veranstaltungen mit unterschiedlichen Teilnehmerkreisen durchgeführt werden. Zu Beginn soll am 24.04.2023 ein verwaltungsinterner Workshop zur Vorbereitung stattfinden, in dem die aktuellen Rahmenbedingungen sowie die in Richterich laufenden und geplanten Projekte zusammengetragen und erste denkbare Zielbilder skizziert werden. In einem zweiten Workshop (anvisiert vor den Sommerferien) sollen diese Zielbilder mit Vertretern der Planungs- und Bezirkspolitik ggf. ergänzt, weiterentwickelt und abgestimmt werden, bevor sie im dritten Schritt (anvisiert nach den Sommerferien) in einem öffentlichen Forum kommuniziert werden. Die Ergebnisse werden abschließend zusammengetragen und bilden die Grundlage für die Stufe II.

 

  •              In Stufe II soll für das Plangebiet in der Richtericher Dell ein städtebaulicher Rahmen erarbeitet werden. Hierzu soll ein Qualifizierungsverfahren durchgeführt werden, in dem konzeptionelle Ansätze für die Dell und die Verknüpfung mit dem Stadtteil Richterich entwickelt und untersucht werden. Das Ergebnis soll entsprechend der am 04.11.2021 im PLA vorgestellten Vorlage (FB 61/0186/WP18) einerseits ein starkes städtebauliches Grundgerüst liefern, andererseits aber auch ausreichend Spielraum für Anpassungen bieten, um zukünftig auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können. Die Ausgestaltung des Qualifizierungsverfahrens wird im weiteren Prozess konkretisiert. Für den Schwerpunktbereich Richtericher Dell wird verwaltungsintern eine Organisationsstruktur aufgebaut, die eine umfassende interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht und der Komplexität des Vorhabens gerecht wird.

 

  •              Stufe III umfasst, bezogen auf das Plangebiet in der Richtericher Dell, eine schrittweise Konkretisierung des Ergebnisses der zweiten Stufe. Dabei werden für einzelne Bauabschnitte städtebauliche Konzepte erarbeitet, die als Grundlage für anschließende Bauleitplanverfahren dienen. Die schrittweise Vorgehensweise soll es ermöglichen, die Gesamtplanung kontinuierlich auf Aktualität zu prüfen, bei Bedarf anzupassen und die einzelnen Bauabschnitte jeweils passgenau zu konkretisieren.

 

Ein Schaubild des Verfahrensablaufes ist als Anlage 2 beigefügt.

Die Kommunikation und Beteiligung der Öffentlichkeit übernehmen im Planungsprozess eine wichtige Rolle. Die Begleitung und Moderation der ersten Stufe sollen durch Externe erfolgen und zeitnah ausgeschrieben werden.

 

  1. Zeitlicher Rahmen

Für die ersten beiden Stufen des oben beschriebenen Planungsprozesses wird ein Zeitraum von ca. 24 Monaten angesetzt. Aufbauend auf dem Ergebnis der Stufe II kann dann für einen ersten Teilbereich in der Richtericher Dell der Städtebau konkretisiert werden und das bauleitplanerische Verfahren starten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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