Kenntnisnahme - FB 36/0279/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratsantrag der CDU-Fraktion Nr. 300/18 vom 27.09.2022 "Erweiterung des gesamtstädtischen Spielplatzkonzeptes um die Inklusion"Ratsantrag der Fraktionen SPD und GRÜNE Nr. 320/18 vom 24.01.2023 "Modellspielplatz Inklusion / Innenstadt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 36/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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|
25.04.2023
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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09.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ratsantrag Nr. 300/18 der CDU-Fraktion vom 27.09.22 gilt hiermit als behandelt.
Der Ratsantrag Nr. 320/18 der Fraktionen SPD und GRÜNE vom 24.01.23 gilt hiermit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 27.09.2022 beantragte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen, den Punkt Inklusion im gesamtstädtischen Spielplatzkonzeptes stärker zu berücksichtigen. Des Weiteren soll bei der Planung zur Umgestaltung, Sanierung oder Neuanlage von Spielplätzen geprüft werden, ob inklusive Spielgeräte für Kinder mit Handicap umgesetzt werden können.
Mit Antrag der Fraktionen SPD und GRÜNE im Rat der Stadt Aachen am 24.02.2023 soll die Verwaltung beauftragt werden, zusätzliche Spielmöglichkeiten in der Innenstadt, vorzugsweise innerhalb des Alleenrings, zu planen. Diese neu geschaffenen Spielmöglichkeiten sollen einen „Modellspielplatz Inklusion“ beinhalten, der zentral gelegen ist und nach den unterschiedlichen Inklusionsbedarfen von Kindern gestaltet wird.
Die Gestaltung eines erfolgreichen inklusiven Spielplatzes bedeutet Nutzungsmöglichkeit bzw. Teilhabe am Spiel durch Alle, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder individuellen Fähigkeiten.
Ziel ist es, verschiedenste Bedürfnisse und Fähigkeiten in Einklang zu bringen und Kindern zu ermöglichen, unterschiedlichste Fähigkeiten durch das gemeinsame Spielen zu entwickeln, unabhängig davon, ob sie Einschränkungen haben oder nicht. Inklusion bedeutet aber nicht, dass jeder jedes Spielangebot nutzen kann. Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für die Attraktivität der Spielplätze und die Herausbildung von Motorik, Risiko- und Selbsteinschätzung.
Seit längerem verfolgt die Verwaltung bei der Um- und Neuplanung von Spielplatzflächen eine Strategie zum Thema Inklusion, die u.a. auf einer in der Vergangenheit durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule durchgeführten umfangreichen Befragung gründet. Hierzu wurden Institutionen aus Aachen, die Kinder mit Handicap betreuen, nach ihren Bedürfnissen und Anforderungen an Spielorte befragt. Die Ergebnisse der Befragung wurden bereits bei den zuletzt umgesetzten Planungen berücksichtigt, wie z.B. Spielplatz Tivoli, Spielplatz Holunderweg, Spielplatz Alter Friedhof.
Im Oktober 2020 wurde die DIN 18034-1 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“ neu veröffentlicht. Auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetztes (BBG) und UN-Menschenrechtskonvention wurde das Thema Inklusion neu in die Norm aufgenommen. Barrierefreiheit als Teil der Inklusion verfolgt dabei das Ziel, allen Menschen mit und ohne Behinderungen Spielangebote weitgehend selbstständig ohne Hilfestellung, entsprechend ihren Fähigkeiten nutzbar zu machen. Bei der Planung sind dabei insbesondere:
1. die barrierefreie Erreichbarkeit des Spielplatzes und einzelner oder aller Spielzonen sowie
2. eine vielfältige Ausstattung in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden zu berücksichtigen.
Der Begriff „Barrierefreiheit“ berücksichtigt sämtliche Ausprägungen an Einschränkungen und Behinderungen, so dass jede Person ohne fremde Hilfe klarkommen kann. Im öffentlichen Raum schließt barrierefrei die Eignung rollstuhlgerecht ein.
Bei der Erarbeitung des gesamtstädtischen Spielplatzkonzeptes für Aachen wurde das Thema Inklusion bereits in verschiedenen Bereichen mit einbezogen und bei der Qualitätsanalyse der Plätze in 2 von 10 Kriterien berücksichtigt. Hierbei handelt es sich zum einen um eine barrierefreie Erschließung zum Hauptspielbereich und um eine gute und erkennbare Zugänglichkeit (für Jung und Alt) und zum anderen um den Einsatz von nutzungsvariablen Geräten und das Angebot von vielfältigen Spielmöglichkeiten. Spielen ist mehr als Rutschen, Schaukeln und Klettern. Genauso gehören Ball- oder Rollenspiel, gestaltendes Spiel mit Sand und Wasser, Spiele zur Entfaltung der Sinne oder freies Spiel auf befahrbaren Flächen oder modellierten Rasenflächen, sowie ausreichend Sitzmöglichkeiten und einsehbare Ruhebereiche am Rande des Spielplatzes dazu.
Überdies findet sich der inklusive Gedanke im Spielplatzkonzept unter den Punkten der allgemeinen Zielsetzungen für zukünftige Planungen wieder. Insbesondere ist hier das Ziel „Generationsübergreifendes Spielen“ zu nennen, d.h. Schaffung von mehr multifunktionalen, familienfreundlichen und barrierefreien Spielplätzen oder „Quartiersplätzen“ des Typs A (für alle Altersstufen). Inklusive Spielplätze beschränken ihr Spielangebot nicht nur auf Kinder, sondern bieten inklusive Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten auch für ältere Menschen mit Behinderungen an, die oftmals in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind.
Das gesamtstädtische Spielplatzkonzept ist nicht statisch, sondern dynamisch zu betrachten und ist den jeweiligen Verhältnissen anzupassen. Nach Fertigstellung einer Um- oder Neuplanung, bzw. nach Durchführung von entsprechenden Sanierungsmaßnahmen sind die jeweiligen Steckbriefe der Spielplätze entsprechend anzupassen. Hierbei kann in Zukunft ein ergänzender Hinweis zum Thema „Inklusion“ mit aufgenommen werden.
In den letzten Jahren wurde bereits bei jeder größeren Um- und Neuplanung eines Spielplatzes verstärkt auf die Ziele des Spielplatzkonzeptes und die Belange von Menschen mit Handicap eingegangen. Zu Beginn jeder Planung wird grundsätzlich eine Beteiligung der Bürger- und Bürgerinnen durchgeführt. Auch werden die lokalen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Kitas, Grundschulen und Jugendeinrichtungen verstärkt einbezogen. Zusätzlich wird der Einsatz von speziellen Inklusionsspieleräten auf großflächigen Spielplätzen auf Grundlage der konkreten Gegebenheiten und Bürgereingaben geprüft. Abschließend wird die Planung in Abwägung aller Belange auf Grundlage der Beteiligungsergebnisse sowie abgestimmt auf die Eingaben der Kommission Barrierefreies Bauen entwickelt. Beispielhaft für aktuelle Umplanungen mit verstärkt inklusiver Ausrichtung sind der 2022 fertiggestellte „Spiel-/Bolzplatz Alter Friedhof“ in Haaren und die Planungen für die Spielplätze Stettiner Straße und Beverstraße zu nennen.
Aktuell ist eine weitere Maßnahme zur Förderung der besseren Verständigung (beispielsweise für Menschen mit Autismus, Sprachproblemen und nicht Deutsch sprechenden Mitbürgern) geplant. Hierzu sollen auf einigen größeren Spielplätzen und auch auf Plätzen in der Nähe zu integrativen Einrichtungen, Tafeln mit Bildsymbolen zur nonverbalen Verständigung aufgestellt werden.
Darüber hinaus wird für die Grün- und Spielplatzplaner*innen des Fachbereiches Umwelt Mitte des Jahres eine themenbezogene Fortbildung zum Thema Inklusion stattfinden. Hierbei sollen den Planern innovative Anregungen gegeben und der Austausch zu aktuellen Neuentwicklungen gefördert werden.
Für die Umplanung eines innerstädtischen Spielplatzes zu einem inklusiven Platz wird der zentral gelegene Standort „Monheimsallee“ im Stadtpark vorgeschlagen. Der hier vorhandene Spielplatz, der deutlich „in die Jahre gekommen“ ist und dessen Spielgeräte erneuerungsbedürftig sind, wurde im Rahmen des Innenstadtkonzeptes 2022 bereits zur Förderung angemeldet. Zwischenzeitlich gibt es eine positive Förderzusage in Höhe von 500.000 Euro. Für Anfang 2024 avisiert die Verwaltung, mit Hilfe externen Planungsexperten, den Beginn der Umplanung für diesen wichtigen Bereich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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744 kB
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2
|
(wie Dokument)
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971 kB
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