Kenntnisnahme - FB 45/0368/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

Ausgehend von der im August 2022 erfolgten Vorlage im Kinder- und Jugendausschuss (Nr. FB 45/0256/WP18, Sachstand gesamtstädtisches Inklusionskonzept) wurde ein regelmäßiger Sachstandsbericht vereinbart, wie sich die Maßnahmen zur Inklusion im frühkindlichen Bildungsbereich in Aachen darstellen und entwickeln.

 

Geplante Maßnahmen

Die AG nach § 78 SGB VIII verständigte sich darauf, das Thema „Inklusion“ trägerübergreifend anzugehen und beauftragte zwei Untergruppen mit folgenden Themen:

 

  1. Organisation eines Fachtags zum Thema Inklusion; diese Arbeitsgruppe konnte krankheitsbedingt erst einmal tagen. Der Fachtag ist für Anfang 2024 vorgesehen.

 

  1. Verankerung des inklusiven Gedankens durch sozialräumliche Vernetzung

 

Zunächst in zwei Sozialräumen finden regelmäßig Zusammenkünfte statt, um den Mitarbeitenden der verschiedenen Einrichtungen Gelegenheit zu bieten, sich zu aktuellen Themen der Inklusion auszutauschen, kollegial zu beraten und bei Bedarf Fachstellen einzuladen. Ziel neben der gegenseitigen Unterstützung ist der vernetzte Ausbau der inklusiven Angebote im Sozialraum.

 

Familienzentren haben grundsätzlich den Auftrag Handlungsstrategien zu entwickeln, um gesellschaftliche Teilhabe von Familien zu fördern und damit einen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit zu leisten.

 

Als Pilot wurden je ein städtisches Familienzentrum in Sozialraum 6 - ehemals integrative Kindertagesstätte „Am Pappelweiher“ mit Wissen und Erfahrung im Bereich der Integration hin zur Inklusion - und in Sozialraum 14 – ehemals Regeleinrichtung „Kirchberg“, wo „Inklusion“ auf den ersten Blick keine große Rolle zu spielen scheint – ausgewählt.

 

Es wurde Kontakt zum städteregionalen Gesundheitsamt aufgenommen, um Fortbildungen zu medizinischen Fragestellungen (z.B. Autismusspektrumsstörungen, Mutismus, Diabetes bei Kleinkindern) anzubieten. Das Gesundheitsamt prüft derzeit, ob und wie das umgesetzt werden kann.

 

Ausblick

Die Erfahrungen und Ergebnisse aus den Pilot - Sozialräumen werden evaluiert und die hier getroffenen Maßnahmen auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet.

Ein erneuter Sachstandsbericht dazu und zum Fachtag erfolgt Ende 2023.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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