Kenntnisnahme - FB 45/0374/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 
  2. Der Ratsantrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD gilt damit als erledigt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ausgangslage
     

Der Bedarf an Fachkräften in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertages-stätten übersteigt das Angebot inzwischen bei weitem. Neueinstellungen können die Ausfälle (z.B. Schwangerschaften, Elternzeiten, Langzeiterkrankungen) oder Weggänge (z.B. Umzüge, Verren-tungen, Berufswechsel) nicht im Ansatz kompensieren. Die Auswirkungen bekommen die Familien, die verbleibenden (Fach-)Kräfte aber auch die Träger der Kindertageseinrichtungen beinahe täglich zu spüren. Es werden Betreuungszeiten reduziert, Gruppen oder sogar ganze Kitas geschlossen. Gleichzeitig ist ein weiterer Ausbau des Angebots in der Region erforderlich, um den Rechtsanspruch auf einen Platz in KiTa oder Tagespflege zu erfüllen.

 

Eine Möglichkeit dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist die Ausweitung der Ausbildungsplätze.

2018 wurde neben der klassischen Ausbildungsform an Fachschulen die Praxisintegrierte Ausbildung zum/r Erzieher*in und seit 2022 auch zum/r Kinderpfleger*in entwickelt und fortwährend ausgebaut.

Im vorliegenden Antrag wird sich insbesondere auf die Praxisintegrierte Ausbildung zum/r Erzieher*in bezogen.

Die Fachschulen in der StädteRegion Aachen haben in den vergangenen Jahren eine Erweiterung gerade bei diesen Ausbildungen umgesetzt, so dass nun in der Käthe-Kollwitz-Schule pro Jahrgang fünf Klassen in der Ausbildung zum/r Erzieher*in, im Berufskolleg Simmerath/Stolberg vier Klassen angeboten werden. Letzteres bietet zusätzlich alle drei Jahre eine Teilzeitausbildung zum/r Erzieher*in an, d.h. die Schüler*innen besuchen die Schule nebenberuflich. Da dies eine hohe Belastung für alle Beteiligten darstellt, startet nicht jährlich ein Ausbildungsgang, die eingehenden Bewerbungen können jedoch gedeckt werden.

Die Erweiterung der Ausbildungsklassen ist gelungen, obwohl die Anzahl der jungen Menschen pro Jahrgang, für die die Ausbildung in Frage kommen könnte, im relevanten Zeitraum kleiner geworden ist.[1]

Gleichzeitig ist insgesamt die Zahl der in den Kindertagesstätten beschäftigen Menschen deutlich gestiegen.[2]

Für das kommende Schuljahr 2023/24 ist davon auszugehen, dass in der Käthe Kollwitz Schule wegen fehlender Anmeldungen nur vier Klassen angeboten werden: drei Klassen in der PiA-Erzieher*innenausbildung und eine Regelklasse.

Im Berufskolleg Simmerath Stolberg gibt es zum Sommer keine Veränderung, es bleibt bei zwei PiA-Klassen und zwei Regelklassen in Vollzeit.

 

 

  1. Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zum/r Erzieher*in
     

Die klassische Ausbildung einer Fachkraft umfasst eine zweijährige fachtheoretische Vollzeitausbildung in der Schule, an die sich ein einjähriges Berufspraktikum in einem Berufsfeld in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen anschließt (z.B. Kinderheim, OT, KiTa). Für die beiden ersten Jahre kann Schüler*innen-BAföG beantragt werden. Im Berufspraktikum erhalten die angehenden Erzieher*innen durch den Träger der Praxisstelle ein Entgelt.

 

Bei der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) wird über drei Jahre gleichzeitig, je im Umfang einer halben Stelle, mit einem Ausbildungsvertrag in einem Berufsfeld (analog obiger Auflistung) der praktische Anteil der Ausbildung absolviert und gleichzeitig die Fachschule besucht.

 

  1. Vergütung
     

Im Rahmen der Praxisintegrierten Ausbildung wird nach TVöD folgende Ausbildungsvergütung gezahlt:

1. Ausbildungsjahr 1190,69 Euro/Monat

2. Ausbildungsjahr 1252,07 Euro/Monat

3. Ausbildungsjahr 1353,38 Euro/Monat

Zum Vergleich: Das Berufspraktikantenentgelt beträgt 1652,02 Euro/Monat im Rahmen des einjährigen Berufspraktikums.

 

  1. Situation vor Ort im Hinblick auf die Praxisintegrierte Ausbildung

 

4.1 an den Schulen

Beide Berufskollegs (Käthe Kollwitz Schule und Berufskolleg Simmerath/Stolberg) befinden sich zurzeit in der Anmeldephase für den neuen Ausbildungsjahrgang, beginnend ab Sommer 2023. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, d.h. es gibt noch freie Plätze, Bewerbungen liegen ebenfalls noch vor. Eine Erweiterung der Klassen wird nicht gesehen, da die entsprechenden Fachlehrer*innen fehlen, die den Unterricht anbieten könnten.

Die Bewerbung an der Fachschule und um einen Ausbildungsvertrag mit einer Praxisstelle bedingen sich gegenseitig.

 

4.2 Situation bei der Stadt Aachen

Bereits jetzt ist nahezu in allen Gruppen einer Kita ein/e Auszubildende*r eingesetzt. Hinzu kommen Schüler-, Vor-, FOS- und sonstige Praktikant*innen.

Dadurch gelingt es häufig nur mit erheblichem Engagement, alle PiA (Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen) und Berufspraktikant*innen in den Einrichtungen unterzubringen und in der Ausbildung gut zu begleiten.

Ausgehend hiervon wird seitens FB 45 eine weitere Ausweitung der Ausbildungsplätze in diesem Bereich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht empfohlen.

4.3 Situation bei den freien Trägern

Eine Nachfrage bei verschiedenen Trägern in Aachen zeigt ein ähnliches Bild. Grundsätzlich besteht eine hohe Bereitschaft, diese Menschen auszubilden. Die Zahl an Ausbildungsplätzen ist nahezu bei allen Trägern in den letzten Jahren erweitert worden. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Anleitung eines/r angehenden Erzieher*in eine zunehmend größer werdende Herausforderung ist, die nicht leicht zu schultern ist. Die jungen Praktikant*innen befinden sich noch im Reifungsprozess zum Erwachsenen und benötigen vielfache Begleitung auch über die fachlichen Anforderungen hinaus.

Der derzeitige Stand an Ausbildungsplätzen kann bei den Trägern gehalten werden, eine zusätzliche Aufstockung an Ausbildungsplätzen wird nicht gesehen. Nur ein Träger gab an, sich vorstellen zu können, weitere Nachwuchskräfte auszubilden, sofern er dazu eine finanzielle Unterstützung erhalten würde.

 

Es ist insgesamt zu beobachten, dass im Laufe des Kita-Jahres aufgrund der personellen Situation oftmals die Belastung in den Einrichtungen zunimmt, Anleitungen müssen gewechselt werden, eine kontinuierliche Begleitung ist manchmal kaum möglich.

 

Diese Rückmeldung geben auch angehenden Erzieher*innen in der Schule. Zudem berichten sie, dass ein hoher Personalmangel in den Einrichtungen sie zeitweilig dazu "zwinge", Aufgabenbereiche zu übernehmen, die sie noch nicht leisten könnten.  Aufgaben, die ihnen die Schule stelle, können zeitweise nicht umgesetzt werden (z.B. die Durchführung von Beobachtung und daraus gezielter Begleitung für einzelne Kinder); das erschwert insgesamt die Kompetenzerweiterung, die laut Curriculum vorgesehen ist.

Es ist zu befürchten, dass die Bedingungen und Erfahrungen im Arbeitsfeld die jungen Fachkräfte abschreckt, sich zu bewerben oder dauerhaft bleiben zu wollen. Im Rahmen des Kitagipfels der StädteRegion äußerten dort anwesenden Schüler*innen aus den jeweiligen Abschlussklassen, dass eine hohe Belastung wahrgenommen wird und einige der Mitschüler*innen im Anschluss an die Ausbildung studieren wollten.

 

  1. Ausblick

 

Es ist wünschenswert, weitere Ausbildungsplätze vorzusehen. Ob dieser Wunsch erfüllbar sein wird, liegt sowohl an den institutionellen Möglichkeiten der Fachschulen, als auch an den tatsächlichen Arbeitssituationen in den meisten Einrichtungen. Gerade die zusätzliche Aufgabe der verantwortlichen Anleitung vor Ort ist in diesem Zusammenhang bewusst und selbstkritisch, auch in der weiteren Entwicklung, zu betrachten.

 

 


[1] Von 20210 bis 2022 hat sich die Zahl der Schulabsolvent*innen in NRW von 216.151 auf 179.793 verringert („Das Schulwesen in NRW aus quantitativer Sicht 2020/2021“; https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/quantita_2020.pdf)

[2] Siehe: DJI Personal und Arbeitsmarkt in Zeiten von Corona

https://www.fachkraeftebarometer.de/fileadmin/Redaktion/Publikation_FKB_Corona_2022/WiFF_FKB_Corona_2022_web.pdf

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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