Kenntnisnahme - FB 61/0688/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag der CDU-Fraktion gilt damit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zum Sachverhalt des Tagesordnungsantrags nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die 3. Regionale Mobilitätskonferenz wurde am 21.04.2023 als erfolgreiche Netzwerkveranstaltung mit Teilnahme von nahezu 140 Politiker*innen, Bürgermeister*innen, Verwaltungsmitarbeitenden und Stakeholdern aus dem Bereich der Mobilität im Kubiz in Alsdorf durchgeführt. Die Veranstaltung bot einen umfassenden Einblick in das Netzwerk Mobilitätswende Region Aachen (NEMORA) und ermöglichte, eingeleitet durch einen ausführlichen Vortragsteil des nordrhein-westfälischen Verkehrsministers Oliver Krischer, einen erfolgversprechenden Austausch zu den in der Region erarbeiteten Zielen und Projekten.

 

Bestandteil der Veranstaltung war die Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung für die Mobilitätswende (Memorandum of Understanding, MOU) in der Region Aachen durch die anwesenden (Ober-) Bürgermeister*innen der Kommunen in der StädteRegion, des Städteregionsrates sowie Vertreter*innen von AVV und ASEAG. Inhalt des MOU sind zum einen die „Ziele für die Mobilitätswende in der StädteRegion Aachen“ als auch die Darstellung der gemeinsam in der Vergangenheit entwickelten Strukturen für die regionale Mobilitätswende im NEMORA-Netzwerk.

 

Die Ziele und Strukturen des Netzwerks Mobilitätswende Region Aachen (NEMORA) wurden bereits am 09.12.2021 dem Mobilitätsausschuss (damals noch unter dem Arbeitstitel AG Innovation) vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen. https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24459.

Zuletzt wurde der NEMORA Jahresbericht am 23.03.2023 im Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen. https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26658.

Der Jahresbericht sowie die dazugehörige Vorlage wurde innerhalb des Netzwerks erarbeitet und gleichlautend und vorlaufend zur Veranstaltung – wie in Aachen - in die politische Beratung aller Kommunen in der StädteRegion eingebracht.

 

Der beiliegende Entwurf eines gemeinsamen Verständnisses zur Mobilitätswende in der StädteRegion Aachen wurde in der vorliegenden Fassung am 13.04.2023 von der Verwaltung der StädteRegion an alle Kommunen versandt. Allein der Rat der Stadt Herzogenrath hatte damit im Hinblick auf die Terminierung der Ratssitzungen Gelegenheit auch diese förmliche Erklärung in den Rat der Stadt einzubringen. In allen anderen Kommunen der Städteregion, selbst in der Städteregion selbst, ist eine Befassung des Rates bzw. des Städteregionstages nicht erfolgt. Die Presseberichterstattung gibt an dieser Stelle ein Zitat von Frau Lo Cicero-Marenberg wieder:

„Es ist gelungen, in allen Städten der StädteRegion einen Beschluss durchzubekommen für eben diese Struktur. Nämlich, dass wir gemeinschaftlich arbeiten wollen in den Arbeitsgruppen mit diesen unterschiedlichen Schwerpunkten. Dazu haben Sie sich alle in den Räten verpflichtet.“

 

Wie auch die städteregionale Praxis insgesamt zeigt, waren hier die zuständigen Gremien der jeweiligen Kommunen angesprochen, regelmäßig Planungs- oder Mobilitätsausschuss.

 

Zutreffend ist, dass in den StädteRegions Kommunen der Jahresbericht des NEMORA, nicht aber die Absichtserklärung beraten wurde. Alleine aus Herzogenrath ist bekannt, - wie dargestellt - dass das Memorandum of Understanding in der Ratssitzung behandelt wurde. Aufgrund der Terminierung der dortigen Ratssitzung, die am 18.4.2023 stattfand, konnte die konsolidierte finale Fassung des Memorandum of Understanding dort vorgestellt werden. 

Inhaltlich sind darüber hinaus alle Zielformulierungen von NEMORA durch die vom Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen beschlossenen Dokumente zur Verkehrsentwicklungsplanung „Vision Mobilität 2050“ (Jan. 2014) sowie „Ziele und Indikatoren der Mobilitätsstrategie 2030“ (Jan. 2020) www.aachen.de/vep abgedeckt.

 

Die Zielperspektive „Mobilitätswende“ ist darüber hinaus als Beitrag des Handlungsfeldes Mobilität im Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) der Stadt Aachen beschlossen (Ratsbeschluss von August 2020). Die Fortschreibung des IKSK mit der Zielperspektive „klimaneutraler Verkehr“ wurde vom Rat der Stadt Aachen bereits bei der Verabschiedung des IKSK als Auftrag an die Verwaltung formuliert. www.aachen.de/klimaschutz

 

Mit Unterzeichnung des Memorandum of Understanding werden keine rechtlichen oder finanziellen Verpflichtungen eingegangen. Im Gegenteil: Jede vollziehende Einzelmaßnahme, jeder Schritt einer Umsetzung wird entsprechend der allgemeinen Regelungen dem Gremienvorbehalt unterstellt. Mit einer öffentlichen Unterzeichnung des Memorandum of Understanding durch die genannten Akteure wird allein der gemeinsame Wille, die Mobilitätswende regional geschlossen angehen zu wollen, nochmals gegenüber der Öffentlichkeit glaubhaft und nachvollziehbar artikuliert.

 

Eine weitergehende Beteiligung der kommunalen Räte war nach alledem vor Unterzeichnung des Memorandums of Understanding aus Sicht aller Beteiligten nicht geboten.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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