Entscheidungsvorlage - FB 45/0371/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslagerung der Kita Boxgraben in die Schule Kronenberg – Beschluss zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung zwecks Herrichtung des Auslagerungsstandortes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/220
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss VHS
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01.06.2023
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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23.05.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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24.05.2023
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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01.06.2023
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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06.06.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Auslagerung der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Boxgraben zur Kenntnis und
- empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Herrichtung der Schule Kronenberg entsprechend der Vorlage als temporäre Auslagerungsstätte zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Auslagerung der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Boxgraben zur Kenntnis und
- empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Herrichtung der Schule Kronenberg entsprechend der Vorlage als temporäre Auslagerungsstätte zu beschließen.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Auslagerung der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Boxgraben zur Kenntnis.
Der Finanzausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Auslagerung der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Boxgraben zur Kenntnis und
- empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Herrichtung der Schule Kronenberg entsprechend der Vorlage als temporäre Auslagerungsstätte zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Auslagerung der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Boxgraben zur Kenntnis und
- beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Herrichtung der Schule Kronenberg entsprechend der Vorlage als temporäre Auslagerungsstätte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Die Stadt Aachen betreibt die zweigruppige Kita Boxgraben in Räumlichkeiten des Luisenhospitals (Boxgraben 99). Da das Luisenhospital das Mietverhältnis zum 31.12.2023 gekündigt hat, muss die Kita ab Januar 2024 in einem anderen Gebäude untergebracht werden, ehe sie einen neuen festen Standort beziehen kann. Bislang ist geplant, die Kita Boxgraben langfristig in den Neubau in der Franzstraße zu überführen. Da dieser nach aktuellen Planungen jedoch erst Ende 2027/Anfang 2028 fertiggestellt wird, werden derzeit auch andere Optionen geprüft. Bis dahin soll die Kita in der Schule Kronenberg (Händelstraße 10) untergebracht werden, da die Plätze (10 U3- und 20 Ü3-Plätze) aufgrund des hohen Bedarfs im Innenstadtbereich dringend erhalten bleiben müssen.
- Herrichtung der Auslagerungsstätte
Derzeit ist in der Schule Kronenberg noch die katholische Grundschule Bildchen untergebracht, die in den Sommerferien einen Neubau bezieht. Im Anschluss soll das Gebäude umgebaut und als Auslagerungsstätte für die Kita Boxgraben genutzt werden. Der Kitabereich wird im EG realisiert. Hier bieten die großzügigen Räume ausreichend Platz für zwei Gruppen. Die Umbaumaßnahmen umfassen im Wesentlichen Durchbrüche verschiedener Wände, um die Gruppenräume zu verbinden, das Errichten einer Trockenbauwand, die Herrichtung und Erneuerung der WC-Anlagen und die Herrichtung des Außengeländes und Kitazuganges. Für den Innenbereich existieren bereits Pläne (siehe Anlage 1). Das Außengelände wird voraussichtlich mit einer externen Planerin/einem externen Planer gestaltet. Diese/r ist noch zu beauftragen, sodass derzeit noch keine Pläne vorliegen.
Die Planung wurde seitens E 26 bereits mit der Bauaufsicht, einem Brandschutzsachverständigen und dem LVR abgestimmt, die alle eine erste positive Einschätzung abgaben. Eine Betriebserlaubnis wurde bereits in Aussicht gestellt. Nach dem Auszug der Schule sollen die Räume ab den Sommerferien umgebaut werden, sodass der Schulbetrieb nicht beeinträchtigt wird.
- Finanzierung
Für die Ausstattung der Kita mit festen Einbauten und losem Mobiliar stehen in Summe 78.600 € bei der Position 5-060101-800-00100-810-1; 78350000 zur Verfügung.
Zur Herrichtung des Außenspielgeländes sind in 2023 bei 5-060101-800-00900-900-1; 78310000 45.000 € eingeplant. Weitere Deckung ist bei Position 5-060101-900-00100-991-5; 78650000 in Höhe von 55.500 € gegeben. Insgesamt stehen damit für das Außengelände 100.500 € zur Verfügung.
Für den Umbau der Räumlichkeiten sind bei 4-060101-980-6; 52410000 125.998 € eingeplant. Weitere Deckung in Höhe von 100.000 € kann aus 4-060101-941-2; 53180000 und in Höhe von 69.102 € aus 4-060101-901-9; 5318000 erzielt werden.
Darüber hinaus werden Mittel in 2024 für den Umzug (5.000 €), die Einlagerung von Möbeln (1.200 €) und den Shuttleverkehr (38.900 €) bei der Position 4-060101-980-6; 52910000 bereitgestellt.
Soweit möglich werden darüber hinaus Mobiliar und Außenspielgeräte aus dem aktuellen Standort der Kita Boxgraben mitgenommen, um die Kosten möglichst gering zu halten.
- Vorschlag der Verwaltung
Die geplante Maßnahme ist notwendig, um die Plätze der Kita Boxgraben zu erhalten. Die Verwaltung schlägt daher vor, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, die beschriebene Baumaßnahme mit Kosten in Höhe von 474.200 € (inkl. festen Einbauten, losem Mobiliar und Außengelände) sowie für den Umzug, die Einlagerung von Möbeln und den Shuttleservice (insgesamt 45.100 €) aus den HH-Ansätzen 2023 und 2024 umzusetzen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Ausstattung
1) 5-060101-800-00100-810-1; 78350000 KiTa Ausbau städt. Festwerte
Außenspielgelände
2) 5-060101-800-00900-900-1; 78310000 KiTa-Ausbau städt. Außenspielgelände
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortg. Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortg. Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 1)126.800 2) 55.000 | 126.800 110.500 | 692.000 335.000 | 692.000 335.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -181.800 | -237.300 | -1.027.000 | -1.027.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -55.500 | 0 |
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| Deckung ist gegeben* | Deckung ist gegeben | |||||
Baukosten und -nebenkosten 1) 4-060101-980-6; 52410000 U3 Ausbau städt. Kitas (Baumaßnahmen) Umzug, Shuttle und Einlagerung der Möbel 2) 4-060101-980-6; 52910000
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortg. Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortg. Ansatz 2024 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 1) 150.000 2) 54.000 | 319.102 54.000 | 450.000 135.300 | 450.000 135.300 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -204.000 | -373.102 | -585.300 | -585.300 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -169.102 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben** | Deckung ist gegeben | |||||
*Deckung ist gegeben aus 5-060101-900-00100-991-5, SK 78650000
** Deckung in Höhe von 100.000 € ist über 4-060101-941-2; 53180000 und in Höhe von 69.102 € über 4-060101-901-9; 5318000 gegeben
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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148 kB
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