Kenntnisnahme - FB 32/0025/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Veranstaltungen im öffentlichen Raum - Leitfaden
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Beteiligt:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb; E 26 - Gebäudemanagement; FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung; FB 13 - Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing; FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; FB 63 - Fachbereich Bauaufsicht
- Verfasst von:
- Herr Schmitz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
|
|
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07.06.2023
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 14.09.2022 zum Tagesordnungspunkt „Ermöglichungskultur Innenstadt“ wurde die Verwaltung beauftragt, die „Ermöglichungskultur“ als Handlungsleitlinie der Stadt zu bekräftigen. In diesem Kontext sollen tragfähige Strukturen, Maßnahmen und Projekte zur Stärkung der Ermöglichungskultur vorangetrieben werden, insbesondere durch die Einrichtung eines zentralen Veranstaltungsmanagementes.
Betreffend der Genehmigungsverfahren wird eine koordinierende Funktion bereits seit 2012 vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung übernommen.
Die zentrale Ansprechstelle dient für Veranstalter*innen sowie zu beteiligende Stellen innerhalb und außerhalb der Verwaltung zur Unterstützung.
Um darüber hinaus Veranstalter*innen bereits vor Beginn der Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren einen Überblick über Ansprechpartner*innen und einschlägige Bestimmungen zu vermitteln, wurde federführend durch den FB 32 als zentrale Ansprechstelle – gemeinsam mit den vielen internen (FB 01, FB 13, FB 23, FB 36, FB 37, FB 61, FB 63, E 18, E 26) und externen Dienststellen (Gesundheitsamt und Veterinäramt der StädteRegion Aachen, Regionetz, STAWAG, Polizei) - ein Leitfaden für Veranstaltungen im Freien auf dem Gebiet der Stadt Aachen entwickelt.
Dieser liegt der Vorlage als Anlage bei. Der Leitfaden wird zeitnah veröffentlicht. Ebenso wird eine Internetpräsenz eingerichtet, welche sowohl den Leitfaden als auch die zur Beantragung der erforderlichen Genehmigungen notwendigen Formulare beinhaltet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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