Entscheidungsvorlage - FB 61/0695/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU5“ (Malmedyer Straße) zu erstellen und diese in einer Informationsveranstaltung für Bürger*innen vorzustellen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU5“ (Malmedyer Straße) zu erstellen und diese in einer Informationsveranstaltung für Bürger*innen vorzustellen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


  1. Ist-Situation

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 11.09.2019 und in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 12.09.2019 wurde die Zone „BU5“ (Anlage 1) in die Prioritätenliste aufgenommen. Gemäß der durch die politischen Gremien beschlossenen Prioritätenliste ist zur Prüfung einer Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU5“ (Malmedyer Straße) zunächst eine Parkraumerhebung durchzuführen.

 

Mit der Durchführung der Voruntersuchung für den Bereich „BU5“ wurde ein externes Ingenieurbüro beauftragt.

 

  1. Gebietscharakteristik

Das Untersuchungsgebiet liegt im Aachener Stadtteil Burtscheid und wird im Westen durch die Salierallee, im Norden durch die Siegelallee und im Osten durch eine Kleingartenanlage begrenzt. Im Norden grenzt das Gebiet an die bestehende Bewohnerparkzone „BU3“ (Krugenofen) an (Anlage 2).

 

Zum Untersuchungsgebiet gehören somit folgende Straßen:

-          Amyastraße Haus Nr. 67-117 und Haus Nr. 62-126

-          An der Kulprie

-          Bastogne City

-          Erckenstraße

-          Eupener Straße Haus Nr. 77-87

-          Hein-Görgen-Straße

-          Malmedyer Straße Haus Nr. 43-131 und Haus Nr. 32-130

-          Middeldorfstraße

-          Mühlental

-          Prinz-Eugen-Straße

-          Salierallee Haus Nr. 1-93 und Haus Nr. 4-58

-          Siegelallee Haus Nr. 1-9

 

Das Untersuchungsgebiet ist vorwiegend durch reine Wohnbebauung geprägt. Innerhalb das Untersuchungsgebietes, bzw. angrenzend, befindet sich das Rhein-Maas-Gymnasium und das Einhard-Gymnasium. An der Eupener Straße grenzt ein Standort der Fachhochschule Aachen an das Untersuchungsgebiet.

 

Derzeit sind rund 1.395 Personen über 18 Jahren sowie 869 zugelassene Fahrzeuge im Plangebiet gemeldet.

 

Folgende Daten (siehe Anlage 3) wurden aus dem Melde- und Kfz-Zulassungsregister ermittelt (Stand 09/ 2022):

 

Anzahl

Gemeldete Personen >= 18 Jahre *

1.395

Zugelassene KFZ (inkl. Gewerbe)

869

Motorisierungsgrad (Kfz/Einwohner)

0,62

* Aufgrund der statistischen Geheimhaltung kann in diesem Bereich nicht auf Haupt- und Nebenwohnsitz     

  differenziert werden.

 

 

In den Gebietsstraßen waren zum Zeitpunkt der Erhebung ca. 677 öffentliche Parkplätze vorhanden. Im gesamten Untersuchungsgebiet wird der Parkraum nicht bewirtschaftet, das Parken ist also ohne Gebühr und Zeitbeschränkung gestattet. Im Untersuchungsgebiet gibt es insgesamt einen Parkplatz für Behinderte.

Aus Ortsbegehungen und unter Einbeziehung von Luftbildern wurden ca. 556 Stellplätze auf privatem Gelände ermittelt. Die Anzahl der privaten Parkmöglichkeiten umfasst alle Garagen und privaten Stellplätze (z.T. in Innenhöfen) und ist vermutlich höher, da diese Bereiche nur zum Teil einsehbar waren.

Insgesamt stehen in dem Gebiet somit ca. 1.233 Stellplätze und öffentliche Parkplätze zur Verfügung.

 

  1. Parkraumerhebung:

Am Mittwoch, den 27.10.2022 wurde im Untersuchungsgebiet eine Parkraumerhebung zur Erfassung des Parkgeschehens durchgeführt. Hierzu wurden in drei Zeitbereichen (6:00 Uhr, 11:00 Uhr und 22:00 Uhr) und außerhalb der Schul- und Semesterferien die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Kraftfahrzeuge (Kfz) mit ihren Zulassungskennzeichen erfasst.

Aufgrund von Baumaßnahmen in der Salierallee war das Parkraumangebot am Erhebungstag eingeschränkt.

 

Datenauswertung:

Insgesamt wurden im öffentlichen Straßenraum im Mittel (arithmetisches Mittel aller drei Zeiträume) 533 Kfz erhoben. In den Morgenstunden (6:00 Uhr) und zur Mittagszeit (11:00 Uhr) wurden 514 bzw. 515 Kfz angetroffen. Am Abend (22:00 Uhr) wurden die meisten Kraftfahrzeuge (569 Kfz) gezählt.

 

Die nachfolgend aufgeführten Daten wurden für den gesamten Bereich ermittelt:

 

06:00 Uhr

11:00 Uhr

22:00 Uhr

Dauerparker

 

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Gesamt Kfz

514

100

515

100

569

100

262

100

Bewohner-Kfz

240

46,7

178

34,6

262

46,0

138

52,7

Sonstige Kfz

274

53,3

337

65,4

307

54,0

124

47,3

 

 

Die Erhebungsdaten zeigen in den Morgen- und Abendstunden eine ähnliche Verteilung der Kfz auf „Bewohner*innen“ und „sonstige Kfz“. Zu beiden Zeitpunkten liegt der Anteil der Bewohner*innen-Kfz bei ca. 46 % und der „sonstigen Kfz“ bei ca. 54 %.

In der Mittagszeit (11:00 Uhr) ist der Anteil der Kfz, die nicht den Bewohner*innen des Gebietes zuzuordnen sind, mit 65,4% am höchsten und der Anteil der Bewohner*innen-Kfz mit 34,6 % am niedrigsten.

 

Von den angetroffenen Kraftfahrzeugen konnten am Erhebungstag 262 Kfz als „Dauer-/Mehrfachparker*innen“ identifiziert werden. Das sind diejenigen, deren Kennzeichen in allen vier Zeitbereichen im selben Streckenabschnitt erfasst wurde, unabhängig davon, ob das Fahrzeug bewegt wurde. Hiervon entfielen 57,5 % auf die Bewohner*innen des Viertels und 45,3 % auf sonstige Kraftfahrzeuge.

Auslastung:

Die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung zeigen – auf das gesamte Untersuchungsgebiet bezogen – eine hohe Auslastung (79 %) der öffentlichen Parkstände (Anlage 4).

Insbesondere in der Amyastraße, der Hein-Görgen-Straße und der Middeldorfstraße ist die Nachfrage nach öffentlichen Parkständen fast genauso hoch wie das Angebot (~ 100 %). In der Siegelallee oder Salierallee ist der mittlere Auslastungsgrad mit 35 % bzw. 50 % deutlich geringer.

 

Die Mehrheit der Kraftfahrzeuge (Ø 57,3 %) ist nicht den Bewohner*innen des Untersuchungsgebietes zuzuordnen. Für ein nicht zentral gelegenes städtisches Gebiet, welches vorwiegend durch reine Wohnnutzung geprägt ist, ist dies eine außergewöhnliche Verteilung. Dieses Ergebnis lässt vermuten, dass Personen, die beispielweise in den umliegenden Unternehmen tätig sind oder an der FH Aachen arbeiten oder studieren, während der Arbeitszeit bzw. Studienzeit ihren PKW im Untersuchungsgebiet parken. Dies könnte auch auf Oberstufenschüler*innen der umliegenden Schulen (Einhard-Gymnasium, Rhein-Maas-Gymnasium) zutreffen.

Diese Vermutung wird durch die Tatsache unterstützt, dass der Anteil der Kfz, die nicht den Bewohner*innen des Untersuchungsgebietes zuzuordnen sind, in den Mittagsstunden (~ 65 % um 11:00 Uhr) am höchsten ist, unterstützt. In den Mittagsstunden ist der Anteil der „ortsfremden“ Kfz in unmittelbarer Nähe zum Standort der FH Aachen besonders hoch (Salierallee 86,3 %, Amyastraße 75 %). In den Abendstunden ist der Anteil dieser Kfz wieder geringer.

Der Anteil der Dauer- bzw. Mehrfachparker liegt über das gesamte Untersuchungsgebiet und im Tagesmittel gesehen bei rund 49 %.

Der Anteil der „Falschparker“ liegt über alle Erhebungsstrecken und im Tagesmittel bei rund 7 %. Die meisten Falschparker wurden in der Erckenstraße (24 %), der Malmedyer Straße (12 %) und in der Hein-Görgen-Straße (11 %) angetroffen. Den größten Anteil der Falschparker machen Kfz aus, die aufgeschultert auf dem Gehweg parken oder vor Ein-/Zufahrten abgestellt wurden.

 

Zusammenfassung der Erhebungsdaten:

Die erhobenen Daten belegen eine hohe Auslastung (79 %) des öffentlichen Parkraumangebotes. Gleichzeitig kann in einigen Straßen ein gewisser Anteil an „Falschparker*innen“ beobachtet werden (ca. 7 %), sodass unter Einhaltung der StVO und der Parkbeschilderung von einer höheren Auslastung des gesamten Gebietes ausgegangen werden kann. Die Mehrheit der Kraftfahrzeuge (Ø 57,3 %) ist nicht den Bewohner*innen des Untersuchungsgebietes zuzuordnen. Die Kfz der Bewohner*innen stellen zu allen drei Erhebungszeiträumen die Minderheit der angetroffenen Fahrzeuge dar (35 % - 47 %).

 

Die Einführung einer Bewohnerparkzone kann dazu beitragen, dass die Parkraumnachfrage durch „ortsfremde“ Kraftfahrzeugführer*innen im Untersuchungsgebiet sinkt und somit die Chancen der Bewohner*innen auf einen freien, öffentlichen Parkstand steigen. Dies ist insbesondere in den Morgen- und Abendstunden relevant, wenn die Bewohner*innen zu Hause sind. Zudem würden Parksuchverkehre sowie regelwidriges Parken reduziert. Dies trägt zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit und –beruhigung des Gebietes bei.

 

Verwaltungsvorschlag

Auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Parkraumgutachten empfiehlt die Verwaltung, das Verfahren zur Einführung einer Bewohnerparkzone „BU 5“ weiter voranzutreiben. Für den betroffenen Bereich sind Planungen zu erstellen und in einer Informationsveranstaltung für Bürger*innen vorzustellen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken“

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

PSP-Element 4-120202-921-9 "Einrichtung Bewohnerparken"

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

Begründung:

Aus vergleichbaren Bewohnerparkzonenprojekten und deren Evaluation in den vergangenen Jahren, wie z.B. Zone „E“, „E2“, „T“, „V“ und „Z“ kann nachgewiesen werden, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zur Entlastung der Parkplatzsituation in einem definierten Bereich beiträgt und der hohen Auslastung der Parkplätze im öffentlichen Raum entgegenwirkt.

 

Dabei wird die Parkraumnachfrage durch gebietsfremde Personen deutlich reduziert. Entsprechend erhöhen sich die Chancen für Bewohner*innen, im unmittelbaren Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden. Dadurch entstehen weniger Park-Such-Verkehre innerhalb der Zone, was wiederum zu einer Reduzierung der Schadstoffemissionen beiträgt. Außerhalb der Bewohnerparkzone kann es durch mögliche Verlagerungseffekte jedoch zu einer Erhöhung der Park-Such-Verkehre kommen, so dass im Hinblick auf die Gesamtstadt die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz nicht eindeutig ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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