Kenntnisnahme - FB 61/0719/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen – Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Vorstellung der Ergebnisse zum Gutachten Fahrradparken Rothe Erde und Westbahnhof zur Kenntnis.

Der Mobilitätsauschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Vorstellung der Ergebnisse zum Gutachten Fahrradparken Rothe Erde und Westbahnhof zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit der Annahme des Radentscheides in 2019 wurde auch Ziel 5 „Fahrradstellplätze umfassend ausbauen“ angenommen. Ziel 5a besagt, dass an Bahnhöfen mit hohem Pendleraufkommen Stellplätze in gesicherten Fahrradparkhäusern entstehen sollen. In diesem Kontext hat die Verwaltung im Frühjahr 2022 ein externes Büro mit der Erstellung eines Gutachtens zum Thema Fahrradparken und möglichen Potenzialflächen an den Haltepunkten Westbahnhof und Rothe Erde beauftragt. Die Ergebnisse liegen nun vor und werden hiermit vorgestellt.

Bahnhof Rothe Erde

Der Bahnhof Rothe Erde stellt vor allem für Pendler*innen eine wichtige Verbindung in Richtung Köln dar. Schon heute kommen viele von ihnen mit dem Fahrrad zum Bahnhof. Die Verwaltung erhält vermehrt Rückfragen zu gesicherten Abstellanlagen. Zum jetzigen Zeitpunkt verfügt der Haltepunkt über keine gesicherten Abstellanlagen.

Für den Bahnhof Rothe Erde hat der Gutachter bereits im vorangegangenen „Fahrradabstellgutachten Aachen“ einen Bedarf von zusätzlichen Abstellplätzen ermittelt. Auf Grund der steigenden Anzahl der E-Bikes und Pedelecs ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach vor allem gesicherten Abstellanlagen in den kommenden Jahren weiterwachsen wird.

Der Gutachter zeigt verschiedene Potenzialflächen in seiner Betrachtung auf. Die Flächen 2 bis 4 befinden sich im Besitz der Deutschen Bahn. Bei den Flächen 2 und 2a handelt es sich um Bahnbögen unter denen sich leerstehende Räume befinden. Die Bahnbögen werden heute zum Teil als Taubenschlag genutzt. Die restlichen Bögen stehen laut Aussage der Bahn nicht zur Vermietung zur Verfügung, da sie kernsaniert werden müssten. Dies würde laut Aussagen der Deutschen Bahn einen hohen Aufwand bedeuten, inklusive zeitweise Stilllegung der oberhalb befindlichen Gleise. Die Fassade der Fläche 3 wurde zwar restauriert, die dahinter befindliche Fläche kann laut Aussage der Deutschen Bahn allerdings nicht genutzt und damit auch nicht vermietet werden. Bei Fläche 4 handelt es sich um ein leerstehendes Geschäftslokal. Auch dieses müsste laut Aussage der Deutschen Bahn kernsaniert werden und steht für eine Vermietung nicht mehr zur Verfügung.

Als präferierten machbare Variante wird eine Überbauung des vorhandenen P+R Parkplatzes vorgeschlagen. Hier wäre eine aufgeständerte Variante machbar. In Anbetracht der Stellplatzknappheit in dem Viertel schlägt er zwei Lösungen ohne großen Wegfall der Kfz Stellplätze vor. In Vorschlag 1 könnten bis zu 472 Stellplätze für Fahrräder entstehen (wenn diese vollständig mit Doppelstockparkern ausgestattet wird). Bei Vorschlag 2 könnten 340 Stellplätze in Doppelstockparkern realisiert werden. Die Varianten unterscheiden sich vor allem in der Art und Weise des Zugangs zum Parkhaus. Das in der Studie dargestellte Rendering zeigt beispielhaft auf, wie ein aufgeständertes Fahrradparkhaus aussehen könnte.

Um eine stadträumlich verträgliche bauliche Entwicklung mit hoher Qualität und im Ergebnis eine Aufwertung des Bahnhofsumfeldes zu erreichen, wird die Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens empfohlen (z.B. in Form eines Wettbewerbes). Darüber hinaus wäre wünschenswert, ergänzende Nutzungen wie Service- oder Nahversorgungsangebote mitzudenken. Durch eine solche Nutzung und Belebung könnte mehr soziale Kontrolle im Bahnhofsumfeld entstehen.

Die genaue Kubatur, Art der Materialien, Gestaltung und ggfs. Begrünung sind Aspekte, die im sich anschließenden Planungsprozess abgestimmt werden müssen. Direkt angrenzend an den vorhandenen Parkplatz befindet sich ein ca. 5 m breiter Grünstreifen mit großem, erhaltenswerten und ortsprägenden Baumbestand. Bei dem geplanten Bau des Fahrradparkhauses sind zum Schutz und zur weiteren Entwicklung der vorhandenen Bäume jegliche Baumaßnahmen und Eingriffe im Bereich der Baumkronendurchmesser zu vermeiden. Daher ist beispielsweise bei den weiteren Planungen ein entsprechender Versprung der Fahrradpalette in Variante 1 und 2 zu prüfen. Die Rampenanbindung des Geh- und Radweges zum Moltkepark ist ebenso hinsichtlich des Baumschutzes zu überprüfen.  Die Kostenschätzung des Gutachters beinhaltet lediglich die Kosten für den Bau. Planungskosten sind in der Schätzung nicht enthalten.

 

 

Westbahnhof

Am Westbahnhof hat der Gutachter einen Bedarf von 440 zusätzlichen Abstellmöglichkeiten ermittelt. Insgesamt wurden fünf verschiedene Potenzialflächen ermittelt (s. Anlage 1). Davon befinden sich die Flächen eins (Nebenfahrbahn Republikplatz) und zwei (Republikplatz) in städtischem Besitz. Laut Gutachter wäre eine große Lösung in Form eines automatisierten Fahrradturmparkhaus auf dem Republikplatz möglich. Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades des Umfeldes kommt einem Erhalt der Grünfläche allerdings sowohl unter klimatischen Gesichtspunkten als auch als öffentlicher Raum zur Naherholung im direkten Wohnumfeld große Bedeutung zu. Zu beachten ist ferner, dass es sich um eine Grünfläche mit Baumbestand handelt. Modulare Lösungen wären laut Gutachter im Bereich der Nebenfahrbahn möglich. Hierbei werden mehrere dezentrale Angebote geschaffen.

Maßgeblich hängen die Ideen zum gesicherten Fahrradparken am Westbahnhof mit den Planungen eines neuen Gleiszuganges zusammen.

 

Weiteres Vorgehen

Wie in der Mitteilung vom 11.05.2023 für den Mobilitätsausschuss formuliert hat die Verwaltung den Förderaufruf „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ vom März 2023 des Bundesministeriums für Logistik und Mobilität zum Anlass genommen, einen Antrag für die Finanzierung des Fahrradparkhaus am Bahnhof Rothe Erde einzureichen. Dieser wurde nach aktuellen Hinweisen Aachener Bundestagsabgeordneter im entsprechenden Ausschuss des Bundestags angenommen. Die Bewilligung des Antrages steht demnach unmittelbar bevor.

Für das Projekt werden nach Schätzung aus der Machbarkeitsstudie Kosten in Höhe von 1.800.000 € (nur Kosten für den Bau. Planungskosten werden mit rund 25% des Gesamtprojektes geschätzt) veranschlagt.

Die Verwaltung wird nunmehr in die weiteren Planungen einsteigen. Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben den weiteren Beschlüssen vorbehalten.

Die Umsetzung der Maßnahmen ist nur möglich, sofern die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch einen zukünftigen, rechtskräftigen Haushalt gesichert ist.

Das Thema gesichertes Fahrradparken am Westbahnhof wird im Zusammenhang mit den Planungen eines neuen Gleiszuganges weiter betrachtet.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

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Abschreibungen

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

 

 

 

Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass vermehrt Bürger*innen auf das Rad umsteigen, wenn es vermehrt sichere Möglichkeiten zum Abstellen der Fahrräder gibt. Dies ist allerdings nicht messbar, daher kann auch kein Effekt auf die CO2 – Emissionen ermittelt werden.

Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung.

 

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Anlagen

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