Entscheidungsvorlage - FB 61/0710/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „ERZ“ (Erzbergerallee) zu erstellen und diese in einer Informationsveranstaltung den Bürger*innen vorzustellen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „ERZ“ (Erzbergerallee) zu erstellen und diese in einer Informationsveranstaltung den Bürger*innen vorzustellen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


  1. Ist-Situation

In den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 11.09.2019 und des Mobilitätsausschusses vom 12.09.2019 wurde die Zone „ERZ“ (Anlage 2) in die Prioritätenliste aufgenommen. Zur Prüfung der Einrichtung der Bewohnerparkzone „ERZ“ (Erzbergerallee) ist als nächstes eine Parkraumerhebung durchzuführen.

 

Die Voruntersuchung für den Bereich „ERZ“ wurde im Zuge des Verkehrsgutachtens zum ISEK Beverau von einem externen Ingenieurbüro durchgeführt. Die für die Voruntersuchung relevanten Abschnitte des Gutachtens sind in Anlage 4 beigefügt.

 

  1. Gebietscharakteristik

Das Untersuchungsgebiet liegt im Aachener Stadtteil Beverau und wird im Süden durch die Adenauerallee begrenzt. Im Norden grenzt das Gebiet an die bestehende Bewohnerparkzone „V“ und im Südwesten an die geplante Bewohnerparkzone „BU4“ an (siehe Anlage 1).

 

Zum Untersuchungsgebiet gehören somit folgende Straßen (siehe Anlage 5):

-          Adenauerallee Nellessenstraße bis Haus Nr. 138

-          Am Beverbach

-          Auf Beverau

-          Am Branderhof

-          Am Römerhof

-          Austraße

-          Am Ziegelweiher

-          Buschhäuserweg

-          Christian-Quix-Straße

-          Dedolphstraße

-          Erzbergerallee Haus Nr. 4 bis Adenauerallee

-          Forster Weg Erzbergerallee bis Branderhoferweg

-          Im Grüntal

-          In den Birkenwiden

-          In den Küpperbenden

-          In den Zwanzigmorgen

-          Krähenwäldchen

-          Nellessenstraße

 

Das Untersuchungsgebiet ist vorwiegend durch reine Wohnbebauung geprägt, vereinzelt befinden sich aber auch andere Nutzungen innerhalb des Gebietes. Neben Freizeitflächen zählen hierzu ein Kindergarten und die Grundschule Am Römerhof. Verschiedene weitere Nutzungen wie zum Beispiel Sportstätten und eine Kleingartenanlage grenzen unmittelbar an das Gebiet an.

 

Derzeit sind rund 1.756 Personen über 18 Jahren sowie 1.209 zugelassene Fahrzeuge im Plangebiet gemeldet (s. Anlage 5), der Motorisierungsgrad liegt bei 0,69 Kfz/Einwohner.

 

In den o.g. Straßen im Untersuchungsgebiet waren zum Zeitpunkt der Erhebung ca. 1.036 öffentliche Parkstände vorhanden. In einigen Abschnitten besteht für bestimmte Zeiten ein absolutes Halteverbot. Am Beverbach gilt dies für 3 öffentliche Parkstände im Wendehammer mittwochs von 6:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Am Römerhof gilt für jeweils 5 Parkplätze nordseitig zwischen Buschhäuserweg und Am Branderhof mittwochs 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr und für 4 Parkplätze westseitig zwischen Hausnummer 46 und Am Ziegelweiher montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr absolutes Halteverbot. Auf dem Parkplatz Forster Weg gilt dies für 5 Parkplätze ostseitig längs hinter der Einfahrt montags und freitags von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr. In den Küpperbenden stehen 4 private Stellplätze außerhalb der Zeiten montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr der Öffentlichkeit zur Verfügung. Im Untersuchungsgebiet gibt es insgesamt zwei Parkplätze für Behinderte und zwei Carsharing-Stellplätze. Diese Carsharing-Stellplätze sind für Cambio-Fahrzeuge reserviert und wurden im Rahmen der Auswertung als private Stellplätze gewertet.

Private Stell- und Parkplätze wurden, soweit öffentlich einsehbar miterhoben. Dabei wurde auf die Erfassung der Zulassungskennzeichen verzichtet, eine Ausweisung von dieser Parkdauer ist damit nicht möglich. Aussagen über die Belegung privater Stellplätze waren darüber hinaus nur dann möglich, wenn sich die privaten Abstellmöglichkeiten im Freien befanden und vom öffentlichen Straßenraum her einsehbar waren. Insgesamt wurden bis zu 1.021 private Stellplätze erfasst. Die Anzahl ist vermutlich höher, da diese Bereiche nur zum Teil einsehbar waren.

Insgesamt stehen in dem Gebiet somit ca. 2.057 private Stellplätze und öffentliche Parkplätze zur Verfügung.

 

  1. Parkraumerhebung:

Am Donnerstag, den 08.09.2022 wurde im Untersuchungsgebiet „ERZ“ eine Parkraumerhebung zur Erfassung des Parkgeschehens durchgeführt. Hierzu wurden in vier Zeitbereichen (6:00 Uhr, 11:00 Uhr, 17:00 Uhr und 22:00 Uhr) und außerhalb der Schul- und Semesterferien die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Kraftfahrzeuge (Kfz) mit ihren Zulassungskennzeichen erfasst.

 

Datenauswertung:

Insgesamt wurden im öffentlichen Straßenraum im Mittel (arithmetisches Mittel aller vier Zeiträume) 713 Kfz erhoben. Morgens (6:00 Uhr) ist die Anzahl abgestellter Kfz mit 747 Kfz am höchsten, mittags und abends (11:00 Uhr und 22:00 Uhr) liegt die Anzahl bei 717 bzw. 731 Kfz und nachmittags (17:00 Uhr) ist sie mit 658 am niedrigsten.

 

 

 

 

 

Die nachfolgend aufgeführten Daten wurden für den gesamten Bereich ermittelt:

 

06:00 Uhr

11:00 Uhr

17 Uhr

22:00 Uhr

Dauerparker

 

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Gesamt Kfz

747

100 %

717

100 %

658

100 %

731

100 %

366

100 %

Bewohner-Kfz

314

42,0 %

221

30,8 %

259

39,4 %

317

43,4 %

161

44,0 %

Sonstige Kfz

433

58,0 %

496

69,2 %

398

60,6 %

413

56,6 %

205

56,0 %

 

 

Die Erhebungsdaten zeigen in den Morgen- und Abendstunden eine ähnliche Verteilung der Kfz auf „Bewohner*innen“ und „sonstige Kfz“. Zu beiden Zeitpunkten liegt der Anteil der Bewohner*innen-Kfz bei knapp 43 % und der „sonstigen Kfz“ bei ca. 57 %. Am Nachmittag (17:00 Uhr) ist der Anteil der Bewohner*innen-Kfz mit 39 % etwas niedriger und der Anteil der sonstigen Kfz mit ca. 61 % etwas höher. In der Mittagszeit (11:00 Uhr) ist der Anteil der Kfz, die nicht den Bewohner*innen des Gebietes zuzuordnen sind, mit 69 % am höchsten und der Anteil der Bewohner*innen-Kfz mit 31 % am niedrigsten.

 

Von den angetroffenen Kfz konnten am Erhebungstag 366 Kfz als „Dauer-/Mehrfachparker*innen“ identifiziert werden. Das sind diejenigen, deren Kennzeichen in allen vier Zeitbereichen im selben Streckenabschnitt erfasst wurde, unabhängig davon, ob das Fahrzeug bewegt wurde. Hiervon entfielen 44 % auf die Bewohner*innen des Viertels und 56 % auf sonstige Kraftfahrzeuge.

 

Auslastung:

Die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung zeigen – auf das gesamte Untersuchungsgebiet bezogen – eine mittlere Auslastung (ca. 72 %) der öffentlichen Parkstände.

In weiten Teilen des Gebietes „ERZ“ ist das Angebot an öffentlichen Parkständen im Mittel höher als die Nachfrage nach Parkraum. Die geringste Auslastung wurde in der Adenauerallee und Am Römerhof mit rund 32 % bzw. 45 % erhoben. Die höchste Auslastung ist in der Christian-Quix-Straße mit 93 %, Am Beverbach mit 158 % und Auf Beverau mit 180 % zu erkennen. In den Nachmittagsstunden (17:00 Uhr) ist der öffentliche Raum zu rund 66 % und morgens, vormittags und abends zu rund 74 % ausgelastet. Die besonders hohe Auslastung in den Straßen Auf Beverau und Am Beverbach ergibt sich durch die Tatsache, dass aufgrund der Querschnittsbreiten auf diesen Straßen keine oder nur wenige öffentliche Parkplätze vorhanden sind und daher viele Kfz als „Falschparker*innen“ gezählt worden sind. Die höchste Auslastung des Parkraums liegt vor allem im Norden und Osten des Untersuchungsgebietes.

 

 

 

Die Mehrheit der Kraftfahrzeuge (Ø 61 %) ist nicht den Bewohner*innen des Untersuchungsgebietes zuzuordnen. Für ein nicht zentral gelegenes städtisches Gebiet, welches vorwiegend durch reine Wohnnutzung geprägt ist, ist dies eher außergewöhnlich. Das Ergebnis lässt vermuten, dass neben berufstätigen Personen, die innerhalb des Gebietes arbeiten, auch Verlagerungsaffekte aus den bewirtschafteten Bereichen ursächlich sind. Darauf weißt auch der hohe Anteil gebietsfremder Dauerparker, der über das gesamte Untersuchungsgebiet bei rund 56% aller Dauerparker liegt und damit bei fast 3ß% aller abgestellten Fahrzeuge darstellt.

 

Der Anteil der „Falschparker“ liegt über alle Erhebungsstrecken und im Tagesmittel bei knapp 4,6 %. Dieser Wert wird maßgeblich durch Straßen wie bspw. Am Beverbach oder Auf Beverau beeinflusst, in denen ohne entsprechende Beschilderung bzw. Markierung aufgeschultert geparkt wird, alle erhobenen Kfz wurden also der Kategorie der „Falschparker*innen“ zugeordnet.

 

Zusammenfassung der Erhebungsdaten:

Die erhobenen Daten belegen eine mittlere Auslastung (ca. 72 %) des öffentlichen Parkraumangebotes. Gleichzeitig kann in einigen Straßen ein gewisser Anteil an „Falschparker*innen“ beobachtet werden, sodass unter Einhaltung der StVO und der Parkbeschilderung von einer höheren Auslastung des gesamten Gebietes ausgegangen werden muss. Die Mehrheit der Kraftfahrzeuge (Ø 61 %) ist nicht den Bewohner*innen des Untersuchungsgebietes zuzuordnen. Die Kfz der Bewohner*innen stellen zu allen drei Erhebungszeiträumen die Minderheit der angetroffenen Fahrzeuge dar.

 

Die Einführung einer Bewohnerparkzone kann dazu beitragen, dass die Parkraumnachfrage durch „ortsfremde“ Kraftfahrzeugführer*innen im Untersuchungsgebiet sinkt und somit die Chancen der Bewohner*innen auf einen freien öffentlichen Parkstand steigen. Dies ist insbesondere in den Morgen- und Abendstunden relevant, wenn die Bewohner*innen zu Hause sind. Zudem würden Parksuchverkehre sowie regelwidriges Parken reduziert. Dies trägt zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit und –beruhigung des Gebietes bei.

 

4.    Verwaltungsvorschlag

 

Auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Parkraumgutachten empfiehlt die Verwaltung, das Verfahren zur Einführung einer Bewohnerparkzone „ERZ“ weiter voranzutreiben. Für den betroffenen Bereich sind Planungen zu erstellen und in einer Informationsveranstaltung für Bürger*innen vorzustellen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2022ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120202-921-9 "Einrichtung Bewohnerparken"

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

 

 

 

Aus vergleichbaren Bewohnerparkzonenprojekten und deren Evaluation in den vergangenen Jahren, wie z.B. Zone „E“, „E2“, „T“, „V“ und „Z“ kann nachgewiesen werden, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zur Entlastung der Parkplatzsituation in einem definierten Bereich beiträgt und der hohen Auslastung der Parkplätze im öffentlichen Raum entgegenwirkt.

 

Dabei wird die Parkraumnachfrage durch gebietsfremde Personen deutlich reduziert. Entsprechend erhöhen sich die Chancen für Bewohner*innen, im unmittelbaren Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden. Dadurch entstehen weniger Park-Such-Verkehre innerhalb der Zone, was wiederum zu einer Reduzierung der Schadstoffemissionen beiträgt. Außerhalb der Bewohnerparkzone kann es durch mögliche Verlagerungseffekte jedoch zu einer Erhöhung der Park-Such-Verkehre kommen, so dass im Hinblick auf die Gesamtstadt die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz nicht eindeutig ist.

 

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Anlagen

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