Entscheidungsvorlage - FB 36/0308/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat widerspricht durch die untere Naturschutzbehörde der beabsichtigten Befreiung zur Wanderwegemarkierung an den beiden geplanten Verbindungswegen Maarweg – Pascalstraße und Münsterwald West – Raerener Wald nicht.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Naturschutzbeirats (NBR) am 06.06.2023 stellte der Fachbereich Klima und Umwelt die Vorplanung eines Knotenpunktsystems im Bezirk vor. Bei dieser Sitzung hat der NBR an 2 Abschnitten des Wanderknotenpunktsystems seine Entscheidung zurückgestellt. Zur vorgesehenen Wanderwegemarkierung längs der beiden Verbindungswege Maarweg – Pascalstraße und Münsterwald West – Raerener Wald wird nun der Naturschutzbeirat beteiligt. Es sind Maßnahmen in Natur und Landschaft vorgesehen, die von den Verboten des Landschaftsplans betroffen sind. Im Folgenden werden auch schriftliche Eingaben des NABU, LNU und BUND zu bestimmten Trassen, insoweit diese für die Beteiligung relevant sind, mitberücksichtigt. Die Nummerierung bestimmter Trassen bezieht sich auf die Planungskarte der Wanderwege, die bereits am 6.6.2023 vorgestellt wurde (Anlage 1)

 

Verbindungsweg Maarweg – Pascalstraße (Anlage 2-3)

Die Verbindung Nr. 03 Variante A verknüpft zwischen Knoten 10 am Maarweg zum Knoten 9 am Wirtschaftsweg südlich der Pascalstraße. Von hier aus ist via Knoten 8 eine Verknüpfung via Tannenallee nach Norden und nach Westen via Baumgartsweg zum belgischen Knotenpunktsystem beschlossen worden. Innerhalb des Gewerbegebiets Pascalstraße (BP 842) wurden im Projekt Work by Walk neue Wegeverbindungen, teils über private Flächen abgestimmt. Dadurch ist hier die Durchgängigkeit der Wege gegeben.

Das fehlende Fußwegstück, zu dem der NBR beteiligt wird, betrifft einen künftigen Fußpfad auf ca. 140 m Länge, der über teils verpachtetes städtisches, teils privates Grünland mit Weidewirtschaft führt. Bei einem Ortstermin im Mai 2023 hat der zuständige Landwirt einer derartigen Nutzung zugestimmt. Eine Nutzungsvereinbarung mit dem zuständigen Fachbereich Immobilienmanagement der Stadt mit entsprechenden Kompensationsleistungen folgt erst, wenn die landschaftsrechtlichen Fragen geklärt sind.

Konkrete Maßnahmen in Natur und Landschaft, die von den Verboten des Landschaftsplans betroffen sind (Anlage 3):

-          am östlichen Ende Maarweg:  1 Drehkreuz und 1 Markierungspfosten im Übergang zur Weide

-          östlich des Knoten Nr.9, am Rand des B-Plangebiets 842: 1 Markierungspfosten.

-          Ein Wegebau entlang des Fußwegs ist nicht vorgesehen.

Die am 6.6.23 vorgestellte Variante 3B via Bahnesweg wird verworfen, weil hier zum gleichartigen Einbau von 1 Drehkreuz und 2 Pfosten  zusätzlich eine regelmäßige Verkehrssicherung  an Bäumen des ehemaligen Bahneswegs auf einer Länge von 114 m notwendig wären (seit ca. 2009 entwidmet als öffentlicher Weg, nun nur Teil des Landschaftsschutzgebiets. Auf dem Maarweg als Wirtschaftsweg wird bereits jetzt eine Verkehrssicherung der Bäume nach der städtischen Dienstanweisung Baumkontrolle durchgeführt.

 

Verbindung Münsterwald-West – Raerener Wald (Trasse 12, Knoten 78-99, nach Anlage 4 - 5)

Die bestehende Forststraße verknüpft via Knoten 78-99 den Münsterwald Ost über das Relais Königsberg mit dem neuen Wander-Knotenpunktsystem in Ostbelgien (seit 2021). Via Knoten 72-98-79 sind Schmithof und Sief wieder erreichbar. Konkrete Maßnahmen in Natur und Landschaft, die von den Verboten des Landschaftsplans betroffen sind:

-          4 Pfosten entlang Forststraße auf deutschem Gebiet

Von Seiten des NBR wurden Vorbehalte zur Trasse 12 formuliert, weil hier ein Brutgebiet des Schwarzstorchs betroffen wäre. Tatsächlich liegt das Brutgebiet östlich des Wegs Nr. 12 in Richtung Himmelsleiter, es ist also nicht von dem Wanderweg tangiert. Die Darstellung der Trasse 12 ist im Wanderwegekonzept strategisch wichtig zur Anbindung an das Knotenpunktsystem in Ostbelgien. Die Zustimmung der Tourismusagentur Ostbelgien dazu liegt vor.

Schutz der wertvollen Biotope im NSG „Bachtalsystem im Oberlauf der Inde“: Die aktuelle Bestanderfassung der Wege im Münsterwald zeigt, dass zurzeit beidseits der Inde im NSG illegale Trampelpfade genutzt werden und auch online beworben werden (s. Anlage 3: Wegenetz entlang Inde nach Openstreetmap). Aus ökologischer Sicht ist es der Unteren Naturschutzbehörde wichtig, durch konkrete Angebote das Besucheraufkommen auf ausgewählte markierte Verbindungswege zu fokussieren, ibs. auf die o.g. Trasse 12 zw. Knoten 78-99. Man ist bestrebt, die Trampelpfade längs der Inde künftig zu unterbinden. Andererseits hat die Bezirksvertretung in Kornelimünster am 21.6.2023 beantragt, eine Erweiterung des vorhandenen Reitwegs zwischen Knoten 78-79 zu einem Wanderweg mit Trittsteinen über die Inde zu prüfen. Die Fachverwaltung hat auch diese Trasse untersucht und lehnt sie aus den o.g. ökologischen Gründen ab und verweist auf die vorgesehene Realisierung der Trasse 12.

 

Verbindungswege, die im Beteiligungsverfahren mit dem NBR zurückgestellt wurden:

-          14 Falkenbach-Viadukt

-          17b Alternativ-Trasse zu Schleckheimer Straße

-          18a Verbindungsweg Hitfeld – Ritscheid:

-          22 Wiesenpfad als Alternative zur Oberforstbacher Str.

-          26 b/c: Alternativtrassen zu Eifelsteig Hahn (z.Z. in Abstimmung; ggfs. wird Aktuelles mündlich berichtet)

 

Der Naturschutzbeirat wird gebeten, den Beschlussvorschlag der Fachverwaltung anzunehmen.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...