Kenntnisnahme - FB 36/0310/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Wander-Knotenpunktsystem im Bezirk Kornelimünster/Walheim. Hier: Prüfauftrag zur besseren Anbindung von Schmithof und Sief
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Dr. Peter Gleißner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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16.08.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 21.06.2023 stellte der Fachbereich Klima und Umwelt die Vorplanung eines Knotenpunktsystems im Bezirk vor. Der Inhalt der Vorlage wurde einstimmig beschlossen, aber der Beschluss um Prüfaufträge an die Verwaltung erweitert wie folgt: „... zu prüfen, Wanderwege festzulegen, die es Wanderinnen und Wandern ermöglichen soll, von den Dörfern Schmithof und Sief den naheliegenden Münsterwald zu erreichen. Dazu soll sie prüfen, wie eine gefahrlose Überquerung der Bundesstraße B 258 Monschauer Straße, möglichst an der Einmündung Schmithofer Weg, erreicht werden kann. Außerdem soll am Oberlauf der Inde durch den Einbau von Trittsteinen eine Überquerung des Baches ermöglicht werden und der vorhandene Wander- und Reitweg in Richtung Mühle ertüchtigt werden.“ (Beschlussauszug 21.6.23, Anlage 1)
Auf Basis der bereits vorgestellten Wanderwegeplanung (Anlage 2) wird das Umfeld von Schmithof/Sief mit den Prüfaufträgen als Karte visualisiert (Anlage 3): Gefordert wird die Querung der Inde entlang des Reitweges mit Hilfe eines Trittsteinwegs zw. Knoten 78-79. Diese zusätzliche Trasse über die Inde hat igs. eine Länge von ca. 1000 m. Die Querung der Inde ist hier ca. 8 m breit. notwendig wäre hier ein Trittsteinweg ähnlich den Vorgaben am realisierten Trittsteinweg über die Iter in Höhe Messweg. Die Trasse selber besteht zu 383 m Reitbankett und 650 m Reitweg unterschiedlicher Breite. Die Anbindung von Schmithof über den Weg „Mühle“ soll vom Knotenpunkt 78 via Querung der Monschauer Straße hergestellt werden.
Prüfergebnis nach Beratung der Fachverwaltung.
- Im Münsterwald West verknüpft die Forststraße (Trasse 12) via Knoten 78-99 den Münsterwald Ost über das Relais Königsberg mit dem neuen Wander-Knotenpunktsystem in Ostbelgien (seit 2021). Via Knoten 72-98-79 sind Schmithof und Sief wieder erreichbar.
- Von Seiten des NBR wurde Vorbehalte zur Trasse 12 formuliert, weil hier ein Brutgebiet des Schwarzstorchs betroffen wäre. Tatsächlich liegt das Brutgebiet östlich des Wegs Nr. 12 in Richtung Himmelsleiter, es ist also nicht von dem Wanderweg tangiert. Die Darstellung der Trasse 12 ist im Wanderwegekonzept strategisch wichtig zur Anbindung an das Knotenpunktsystem in Ostbelgien. Die Zustimmung der Tourismusagentur Ostbelgien dazu liegt vor. Die Beteiligung und Zustimmung dazu wird in der Sitzung des Naturschutzbeirats am 15.08.2023 behandelt.
- Schutz der wertvollen Biotope im Naturschutzgebiet (NSG) „Bachtalsystem im Oberlauf der Inde“: Die aktuelle Bestanderfassung der Wege im Münsterwald zeigt, dass zurzeit beidseits der Inde im NSG illegale Trampelpfade genutzt werden und auch online beworben werden. Aus ökologischer Sicht ist es der Unteren Naturschutzbehörde wichtig, durch konkrete Angebote das Besucheraufkommen auf ausgewählte markierte Verbindungswege zu fokussieren, insbesondere auf die o.g. Trasse 12 zw. Knoten 78-99. Man ist bestrebt, die Trampelpfade längs der Inde künftig zu unterbinden. Die von der Bezirksvertretung in Kornelimünster beantragte Prüfung der o.g. zusätzlichen Wegeverbindung für Wanderer zur mit Querung des NSGs Oberlauf Inde tangiert ein naturschutzfachlich sensibles Gebiet, wo schon jetzt die illegale Nutzung durch Wanderer begrenzt werden muss aus Gründen des Biotopschutzes. Die detaillierten Schutz- und Entwicklungsziele des Biotops sind im Vorentwurf 2018 des neuen Landschaftsplans beschrieben (Anlage 4) und stehen in Konflikt mit dem Prüfauftrag der Politik dazu.
- -Die Prüftrasse zwischen Knoten 78 – 79 besteht zu 383 m Reitbankett und 650 m Reitweg. Der Reitweg wurde nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ausgewiesen, daraus ergibt sich ein Reitwegenutzungsgebot für ReiterInnen und ein Nutzungsverbot für alle übrigen Nutzergruppen. Nach der Sichtung durch das Gemeindeforstamt wird im Bereich des Reitwegs die für die Umwandlung in ein Reitbankett erforderliche Breite nicht erreicht, die aus Sicherheitsgründen für den Begegnungsverkehr von Fußgängern und Reitern notwendig wäre. Dazu müssten entlang des 650 m langen Reitwegs Bäume gefällt und Sträucher entfernt werden, auch im bestehenden o.g. NSG. Das widerspricht den oben zitierten Entwicklungszielen.
- Die Anbindung von Schmithof über den Weg „Mühle“ kann vom Knotenpunkt 78 via Querung der Monschauer Straße an der Ardennenstraße und Hunsrückweg über versiegelte Wege hergestellt werden. Allerdings ist hier auch die Einrichtung einer Querungshilfe an der Ardennenstraße über die Monschauer Straße mit Tempo 70 km/h zur Sicherheit der Fußgänger notwendig (Anlage 3). Diese Querungshilfe mit Kosten von ca. 10.200 € ist im jetzigen Budget noch nicht eingeplant.
- Der Prüfauftrag der Politik zur Darstellung von zwei Querungshilfen über die B 258 Monschauer Straßen in Höhe des Schmithofer Wegs und des Eisenhüttenwegs wurde an das zuständige Fachverwaltung, Verkehrsplanung und Mobilität, Verkehrsmanagement am 12.7.2023 weitergegeben. Der Prüfauftrag der Politik wird dann an den zuständigen Baulastträger der Bundesstraße, Strassen NrW, weitergegeben werden.
Fazit:
Die Fachverwaltung sieht die Einrichtung einer Wegeverbindung für Wanderer über die Inde zwischen Knoten 78-79 aus den genannten naturschutzfachlichen Gründen sehr kritisch und spricht sich gegen eine Realisierung aus. Die Darstellung einer zusätzlichen Wegeverbindung nach Schmithof von Knoten 78 über „Mühle“ ist möglich, aus Sicherheitsgründen möglichst mit einer dritten Querungshilfe an der Monschauer Straße.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,5 MB
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