Kenntnisnahme - FB 36/0312/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Forstwirtschaftsplan 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Dr. Gerd Krämer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
|
Kenntnisnahme
|
|
|
16.08.2023
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Kommune erstellt gemäß Landesforstgesetz NRW jährlich einen Forstwirtschaftsplan. Dieser setzt die jährlich aus dem 10-jährigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) erwachsenden Einzelmaßnahmen zur Erfüllung der forstbetrieblichen Ziele fest.
Zentrale Ziele einer nachhaltigen ökologischen, ökonomischen und sozial verträglichen Waldbewirtschaftung sind u.a. die Sicherung der ökologischen Wertigkeit des Waldes/die Steigerung der Biodiversität, der Aufbau naturnaher Waldgesellschaften, die Sicherung des Waldes als Erholungsraum, die Bereitstellung des Rohstoffes Holz, der Erhalt der Kaltluftproduktion, die Sicherung der Grundwasserneubildung und Regenwasserrückhaltung und Bindung von CO 2 im städtischen Wald.
Der nachfolgende Forstwirtschaftsplan setzt die im Dialogprozess erarbeiteten Bewirtschaftungsvorgaben (Stichwort: „Eckpunktepapier“) für den Aachener Wald bereits in weiten Teilen um.
Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2023 sowie vorhergehende
Wie aus der nachfolgenden Grafik hervorgeht, flauen die durch Sturm, Borkenkäfer und Trockenheit verursachten außerplanmäßigen Einschläge (s. nachfolgende Grafik, rote Farbgebung) ab. Dieser Trend folgt dem allgemeinen Trend in NRW. Die ausbleibenden Winterstürme und das vergleichsweise kühle und regnerische Frühjahr geben Hoffnung, dass sich dieser rückläufige Trend weiter fortsetzt und wieder reguläre Verhältnisse eintreten. Infolgedessen reduzieren sich auch die Freiflächen zur Wiederaufforstung. Lediglich die drei- bis fünfjährige Pflege der in den Vorjahren angelegten Kulturen wirkt noch in die Zukunft fort.
Bereitstellung von Fichtenholz, getrennt nach planmäßiger (blau) und außerplanmäßiger (rot) Nutzung
Ungeachtet dessen ist mit erhöhten Aufwendungen im Bereich der Verkehrssicherung zu rechnen.
Nach wie vor fallen Eschen durch Pilzbefall (Eschentriebsterben) aus oder stürzen aufgrund von Wurzelfäule um, wie beispielsweise im Naturschutzgebiet/in der Stilllegungsfläche „Frankenwäldchen“.
Zeitverzögert zeigen sich Schäden bei älteren Buchen. Diese verlieren bei langandauernder Trockenheit einen Teil ihrer Feinwurzelmasse und damit an Vitalität. Die Schäden sind oft erst Jahre später erkennbar (Verlust an Blattmasse, Vergilbung der Blätter, Eintrocknen der Kronen) und verursachen einen höheren Aufwand bei der Verkehrssicherung.
Die Saatversuche mit den Baumarten Buche und Eiche waren im Forstwirtschaftsjahr 2023 leider nur mäßig erfolgreich. Insbesondere die Buchensaaten sind aufgrund von Fäulnis nur teilweise aufgelaufen. Grundsätzlich haben Saaten ein höheres Ausfallrisiko als Pflanzungen.
Forstwirtschaftsplan 2024
a) Holzbereitstellung
| Baumartengruppen (Angaben in Festmeter) | ||||||
|
| Eiche | Buche/Alh*) | Aln*) | Kiefer/ | Fichte**)/ | Summe |
a) | jährl. Hiebssatz Forsteinrichtung 2015 | 338 | 602 | 301 | 452 | 4.434 | 6.127 |
b) | abgeglichener Hiebssatz 2024 | 2.003 | 3.542 | 2.252 | 2.478 | 11.540 | 21.815 |
c) | Planung 2024 | 25 | 372 | 15 | 1.018 | 4.897 | 6.327 |
*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)
zu a) Der jährliche Hiebssatz beschreibt die nachhaltig nutzbare Holzmenge je Jahr, getrennt nach Holzartengruppen
zu b) Der abgeglichene Hiebssatz summiert sämtliche Mehr- oder Mindernutzungen der Vorjahre seit Inkrafttreten des
Forsteinrichtungswerkes (01.10.2015) auf. Diese Holzmenge wäre theoretisch nutzbar, um auf das ursprüngliche
Planungsniveau der Forsteinrichtung zu kommen.
Aufgrund der rückläufigen Kalamitäten im Vorjahr wird die Nadelholznutzung allmählich wieder an das reguläre Niveau herangeführt. Geplant ist die Nutzung von 5.915 Erntefestmeter Kiefer, Lärche, Douglasie und Fichte.
Bis zur Konkretisierung der im Ratsantrag Nr. 208/18 geforderten unbewirtschafteten Waldflächen (Naturwaldentwicklungsgebiete) erfolgt die Laubholznutzung ausschließlich in jungen Laubwäldern (Alter unter 90 Jahre) und außerhalb der von der Umweltverwaltung angedachten Potentialflächen.
Auf Basis der planmäßigen Holznutzung erwartet der Forstbetrieb Erlöse aus Holzverkauf in Höhe von 560.000 Euro (Gesamtbetrieb). Es ist jedoch davon auszugehen, dass es zu weiteren Kalamitäten in unseren Fichtenwäldern kommen wird. Die Erlöse aus Zwangsnutzung sind nicht kalkulierbar und erhöhen - je nach Schadensausmaß – den zuvor genannten Betrag.
b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung
Kulturbegründung
Kulturen entstehen entweder aus Naturverjüngung, durch Saat oder durch Pflanzung. Im Gemeindeforstamt kommen alle Verjüngungsverfahren zum Einsatz, je nachdem, wie sich die Ausgangssituation vor Ort darstellt. Grundsätzlich bevorzugt das Gemeindeforstamt die natürliche Waldverjüngung, sofern Sie klimaresiliente Waldgesellschaften hervorbringt. Sie ist kostengünstig, führt zu einem natürlichen Wurzelwachstum und birgt im Gegensatz zur Pflanzschulware eine höhere genetische Vielfalt. Diese genetische Bandbreite steigert die Resilienz der Wälder, bspw. in Bezug auf den Klimawandel. Ähnliche Vorteile wie die Naturverjüngung bietet die Saat. Ungeachtet der überschaubaren Erfolge aus dem Vorjahr, werden die Saatversuche unter geänderten Rahmenbedingungen (z. B. andere Saattiefe) fortgesetzt.
Im kommenden Forstwirtschaftsjahr sollen 4.075 Pflanzen gesetzt werden. Ein nicht unerheblicher Teil von 950 Stück entfällt auf Strauch- und niedrigwüchsigen Baumarten zur Waldrandgestaltung, bspw. entlang der Himmelsleiter.
Bei den Baumarten dominieren die Stieleiche sowie deren Begleitbaumarten wie Hainbuche oder Winterlinde.
Kulturpflege/Waldschutz
Die Pflicht zur Wiederaufforstung geht mit der Verpflichtung einher, diese Investitionen zu pflegen und zu schützen (§ 44 (2) LFoG). In diesem Zusammenhang werden Forstkulturen manuell mit Sense oder Freischneider freigeschnitten, sofern die Konkurrenzvegetation (meist Adlerfarn und Brombeere) dominiert und die Kultur gefährdet. Geplant ist ein zweimaliger Freischnitt auf rund 1,4 ha.
Eichenkultur mit aufkommendem Adlerfarn, vor dem Freischnitt (22.05.2023)
Der Schutz gegen Wildverbiss durch Streichen von Verbissschutzmittel ist auf 1,0 ha geplant (ebenfalls zweimal jährlich).
Beide Maßnahmen bewegen sich im Umfang des Vorjahres.
Jungbestandspflege
Haben sich die jungen Bäume zu einer Dickung geschlossen, so entwickeln sich die Individuen je nach Baumart, Lichtsituation und genetischer Disposition sehr unterschiedlich. In diesen Entwicklungsprozess greift der Forstbetrieb nur steuernd ein, wenn die gesteckten Entwicklungsziele gefährdet sind. So gewinnen Fichten im Sukzessionsverlauf sehr oft die Oberhand und überwachsen naturnahe Baumarten, wie beispielsweise Vogelbeere, Hainbuche, Buche oder Ahorn.
Natürliche Sukzession auf einer Fichten-Kalamitätsfläche mit Rotbuche, Bergahorn und dominierendem Fichtenjungwuchs
Dieser Prozess kann im Zuge der Jungbestandspflege frühzeitig und ergonomisch vertretbar unterbrochen werden, indem die Fichten im jungen Alter zurückgedrängt und die klimaresilienten Laubbaumarten im Gegenzug gefördert werden.
Des Weiteren werden im Zuge der Jungbestandspflege invasive Arten wie bspw. die spätblühende Traubenkirsche (Neophyt) oder nicht lebensraumtypische Pflanzen (z. B. Kirschlorbeer) beseitigt.
Die Jungbestandspflege erfolgt auf rund 4,3 Hektar.
Wegeunterhaltung sowie Instandsetzung von Erholungseinrichtungen
Ein Schwerpunkt bei Instandsetzungsmaßnahmen von Erholungseinrichtungen liegt in der Erneuerung der Bänke und Tische an den Waldgrillplätzen Adamshäuschen und Karlshöher Hochweg (Stadtwald).
Die Entwicklung des Knotenpunktsystem im Münsterwald schreitet voran. Im Jahr 2023 wird die Detailplanung ausgeschrieben, die Umsetzung/der Bau ist für 2024 vorgesehen.
Alle weiteren Instandhaltungsarbeiten an Wegen, Bänken, Orientierungstafeln, Hütten usw. bewegen sich im üblichen Rahmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |