Entscheidungsvorlage - FB 45/0408/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Nullplanung eines viergruppigen Kitaneubaus am Standort Max-Ernst-Straße zur Errichtung mindestens drei neuer Gruppen und Überführung der eingruppigen Kita Falkenberg zu beauftragen.

 

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage Kita Falkenberg

Die eingruppige Kita Falkenberg verfügt lediglich über eine geringe Grundfläche, so dass sie langfristig nicht den vorgegebenen Standards an Gruppenraum- und Leitungsbürogröße des Landschaftsverbandes Rheinland entspricht. Um Abhilfe zu schaffen wurden mehrere Optionen geprüft, um dem Flächendefizit am Standort der Kita selbst zu begegnen, die jedoch nicht umsetzbar waren.

Der LVR teilte mit, dass die Betriebserlaubnis in diesem Zustand daher lediglich befristet, bis zur Realisierung einer dauerhaften Lösung, aufrechterhalten werden kann. Aufgrund der geringen Grundstücksfläche und des Denkmalschutzes des Gebäudes wird keine Option gesehen, die Kita an diesem Standort zu erhalten.

 

  1. Versorgungsquoten in Sozialraum 13 und 14

Die Kita befindet sich im Sozialraum 14 (Walheim/Schmithof), welcher die folgenden (perspektivischen) Versorgungsquoten erreichen wird:

für 2023/2024 44,26 % U3-Quote, 85,67 % ü3-Quote.

Bis zur Erreichung der aktuellen Zielversorgungsquoten fehlen noch 10 U3-Plätze und 20 ü3-Plätze.

 

Im Sozialraum sind aktuell keine Ausbaumaßnahmen geplant. Im Vergleich zum Vorjahr (Bedarfsplanung 2022/2023) ist die Versorgungsquote im U3-Bereich jedoch gesunken, da ein Anstieg der planungsrelevanten Kinder im Alter von unter drei Jahren festgestellt werden konnte. Die Anzahl der über 3-Jährigen blieb im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant. 

Eine Aufgabe der Kita Falkenberg würde zu einer Verschlechterung der Versorgungsquoten im U3 Bereich um 2,92 % auf 41,34 % führen und im ü3 Bereich um 8,47 % auf 77,20 %.

Bislang wurde die Vermutung zugrunde gelegt, dass der Überhang des Betreuungsplatzangebotes im Sozialraum 13 auch von Familien im Sozialraum 14 mit genutzt werden kann. Es ist allerdings fraglich, ob der Sozialraum 13 auch den Wegfall der Kita Falkenberg und somit den Bedarf für 20 weitere Betreuungsplätze kompensieren könnte.

Dies hätte die folgenden Auswirkungen auf die Versorgungsquoten im Sozialraum 13:

Versorgungssituation im angrenzendem Sozialraum 13 (Kornelimünster/Oberforstbach/Schleckheim):

für 2023/2024: 56,13 % U3-Quote, 101,07 % ü3-Quote

Kompensation von insgesamt 5 U3-Plätzen und 15 ü3-Plätzen: 54,01 %  U3-Quote, 95,63 % ü3-Quote.

 

Gleichzeitig ist allerdings darauf hinzuweisen, dass sowohl in Kornelimünster selbst als auch im weiteren Umfeld in den kommenden Jahren größere Neubaugebiete in Planung sind. Es ist davon auszugehen, dass auch Familien mit Kindern im Alter bis sechs Jahren dort einziehen und sich der Bedarf an Betreuungsplätzen perspektivisch erhöhen könnte.

 

Aufgrund der vorgenannten Aspekte sollte ein ersatzloser Wegfall der Plätze der Kita Falkenberg vermieden werden. Aus diesem Grund wurde nach einem Grundstück für einen Ersatz-Neubau gesucht. Nach Prüfung verschiedener Optionen erscheint das freie Gemeinbedarfsgrundstück in der Max-Ernst-Straße am bestgeeignetsten.

 

Sowohl aus wirtschaftlicher Sicht als auch mit Blick auf die künftigen Betreuungsbedarfe der Familien aus den Neubaugebieten, erscheint ein mindestens viergruppiger Neubau sinnvoll. Eine der Gruppen kann die wegfallenden Plätze der Kita Falkenberg kompensieren. Somit würden drei neue Gruppen geschaffen.

 

  1. Grundstück Max-Ernst-Straße

Bei dem Grundstück in der Max-Ernst-Straße handelt es sich um Flurstück 1850, Flur 1, Gemarkung Kornelimünster, PB Nr. 812. Die Fläche des Grundstückes beträgt 1.985,62 m², der Bebauungsplan sieht hier eine Gemeinbedarfsfläche vor (soziale Zwecke dienliche Gebäude und Einrichtungen).

Das Grundstück liegt in einem Neubaugebiet und verfügt über gute Möglichkeiten der Zuwegung.

 

Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur teilte mit, dass eine zukünftige Kita-Bebauung nach § 30 (3) und § 34 Baugesetzbuch beurteilt werden könne, sofern sie folgenden Anforderungen entspricht:

-          Die Trauf- und Firsthöhen müssen sich an denen der umliegenden Festsetzungen orientieren bzw. diese nicht überschreiten.

-          Das gleiche gilt für die Gebäudetiefen.

-          Ein Flachdach mit Begrünung ist nicht zulässig, da der Bebauungsplan auf den umliegenden Grundstücken eine Firstrichtung und Dachneigung vorgibt.

 

Wenn diese Vorgaben eingehalten werden, wäre eine Änderung des Bebauungsplans für den Bau einer Kita nicht erforderlich, was eine zeitnahere Realisierung ermöglichen würde. Ein erstes zugrundeliegendes Grob-Konzept basierend auf dem Grundriss eines bereits realisierten Kitaprojektes konnte diese Kriterien bislang grundsätzlich erfüllen. Genaueres müsste in einer tiefergehenden Planung durch E 26 erarbeitet werden.

 

  1. Fazit

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Kita Falkenberg in einen Neubau überführt werden muss. Der Standort Max-Ernst-Straße scheint hierfür von der Lage gut geeignet. Daher empfiehlt die Verwaltung E 26 mit der tiefergehenden Planung zu beauftragen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Kosten für die Planung sowie der Zeitpunkt der finanziellen Belastung können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffert werden. Die Planungskosten für die Nullplanung durch E 26 können im Haushaltsjahr 2023 auf der Position 5-060101-900-00100-991-6; 78650000 gedeckt werden.

Die Kita ist in der Entwurfsanmeldung des Haushaltes 2024 jedoch bereits Bestandteil der Kita-Ausbauplanung im Kita-Jahr 2027/28. Vorgemerkt sind nicht näher spezifizierten Baumitteln auf der Position 5-060101-900-00100-991-6, 78650000, Mittel für die Ausstattung in Höhe von 142.400,00 € im Jahr 2027 auf der Position 5-060101-800-00100-810-1, 78350000 und Mittel für das Außengelände im selben Jahr Mittel in Höhe von 65.000,00 € auf der Position 5-060101-800-00900-900-1, 78310000.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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