Kenntnisnahme - FB 61/0769/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt zur inhaltlichen Entscheidung eine Behandlung des Themas in eine der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim.

Der Antrag gilt damit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW bitten die Antragsteller*innen, geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen entlang der Oberforstbacher Straße (im Bereich zwischen Aachener Straße und Hausnummer 215) zu prüfen (vgl. Anlage 1).

 

  1. Heutige Situation

 

Der Bürgerantrag bezieht sich auf den Bereich der Oberforstbacher Straße zwischen Aachener Straße und Hausnummer 215.

Die Oberforstbacher Straße verbindet Kornelimünster und Oberforstbach. Sie ist weder eine klassifizierte Straße noch ist sie Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes nach der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008) von Aachen. Der Abschnitt zwischen Aachener Straße und Hausnummer 224 liegt innerhalb der geschlossenen Ortschaft von Oberforstbach und ist beidseitig mit Wohnhäusern bebaut. Der genannte Abschnitt liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone.

Der Gehweg ist auf der nördlichen Straßenseite ca. 1,50 m breit. Auf der südlichen Seite misst er überwiegend ca. 2,00 m. Entlang der 5,50-6,00 m breiten Fahrbahn ist Fahrbahnrandparken möglich.

Der betrachtete Bereich der Oberforstbacher Straße ist nicht durch den öffentlichen Nahverkehr erschlossen.

Die Unfalllage ist laut Polizei unauffällig.

 

 

  1. Geschwindigkeitsmessungen

 

Seitens der Stadt Aachen wurden in 2018 und 2023 Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

 

Geschwindigkeitsmessungen (ohne Ahndung)

Datum

Straße

Hausnr.

Anzahl Fahrzeuge

Vzul.

Vd.

V85.

Vzul.+10

gesamt

durchschn./Tag

02.-06.03.2018

Oberforstbacher Str.

235

5.849

1.464

30 km/h

34 km/h

42 km/h

20,4%

05.-12.09.2023

Oberforstbacher Str.

209

8.713

1.260

30 km/h

32 km/h

37 km/h

6,9 %

 

Vzul.= zulässige Höchstgeschwindigkeit

Vd= Mittlerwert der gemessenen Geschwindigkeiten

V85= Geschwindigkeit, die von 85 % der erfassten Fahrzeuge nicht überschritten wird

Vzul. +10= Anteil Überschreitungen von 10 km/h über die geltende Höchstgeschwindigkeit

 

 

In 2018 wurden ca. 1.500 Fahrzeuge/Tag erfasst. 20,5 % der ermittelten Fahrzeuge fuhren schneller als 40 km/h. 2023 fuhren rund 7 % der 1.260 Fahrzeuge/Tag schneller als 40 km/h. Hier sei darauf hingewiesen, dass die Messungen nicht an der gleichen Örtlichkeit vorgenommen wurde.

Die Situation wird innerhalb der Verwaltung anhand des Geschwindigkeitsprofils beraten. In der Regel werden planerische Veränderungen vorgenommen, wenn 40 % der Verkehrsteilnehmer*innen die geltenden Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h überschreiten. Andernfalls ist ab etwa 15 % Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h auch die Einrichtung sogenannter Messstellen möglich. Dort wo eine Messstelle eingerichtet wird, dürfen im Anschluss Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

 

Aufgrund der ermittelten Überschreitungen von ca. 20 % im Jahre 2018, wurde an der Oberforstbacher Straße eine Messstelle eingerichtet. Dort werden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt.

Verwendet wird hierzu entweder ein semistationärer Anhänger, der über einen längeren Zeitraum vor Ort steht, oder die Messung wird aus einem Pkw heraus vorgenommen.

Verwarnungen werden hier bei einer Überschreitung von 9 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit ausgesprochen.

 

Messung mit semistationärem Anhänger

Datum

Anfang

Uhrzeit
Anfang

Datum Ende

Uhrzeit Ende

Messstelle

Fahrtrichtung

Anzahl

Fahrzeuge

Anzahl

Verstöße

Straße

Nr.

07.09.2022

7:26

13.09.2022

6:32

Oberforstbacher Straße

252

Aachener Straße

4904

56

07.09.2022

7:50

13.09.2022

6:40

Oberforstbacher Straße

252

Kornelimünster

4852

378

23.11.2022

9:10

29.11.2022

6:37

Oberforstbacher Straße

252

Aachener Straße

4828

32

23.11.2022

9:27

29.11.2022

6:39

Oberforstbacher Straße

252

Kornelimünster

5054

293

12.04.2023

8:46

18.04.2023

7:07

Oberforstbacher Str.

252

Aachener Str.

5440

24

12.04.2023

8:57

18.04.2023

7:10

Oberforstbacher Str.

252

Kornelimünster

6045

520

 

Messung mit Pkw

Datum

Uhrzeit

Messstelle

Fahrtrichtung

Anzahl Fahrzeuge

Anzahl Verstöße

Straße

Nr.

24.01.2023

19:17-21:00

Oberforstbacher Straße

235

Kornelimünster

48

1

08.02.2023

11:25-13:05

Oberforstbacher Straße

221

Kornelimünster

103

7

02.03.2023

06:49-09:30

Oberforstbacher Straße

231

Aachener Straße

237

21

02.03.2023

06:57-09:25

Oberforstbacher Straße

231

Kornelimünster

79

6

10.05.2023

11:03-13:25

Oberforstbacher Straße

231

Kornelimünster

150

14

14.08.2023

07:09-09:30

Oberforstbacher Straße

229

Aachener Straße

234

11

 

Auffällig ist die unterschiedlich hohe Anzahl der Verstöße je nach Fahrtrichtung. Dies kann mit der Fahrbahngeometrie und der Rechts-vor-Links-Situation am Knoten Nievelshecker Straße begründet werden. Fahrzeuge, die in Richtung Kornelimünster fahren, haben an dem Knoten Vorfahrt und erreichen daher höhere Geschwindigkeiten.

 

 

 

  1. Bewertung

Der Vergleich der städtischen Geschwindigkeitsmessung vor und nach dem Einrichten der Messstelle zeigt, dass sich die ermittelten Geschwindigkeiten zwar verändert haben (V85 von 42 auf ca. 37 km/h), jedoch werden auch weiterhin regelmäßig Verstöße durch das Ordnungsamt festgestellt.

Der betrachtete Abschnitt der Oberforstbacher Straße liegt innerhalb geschlossener Bebauung und stellt für Schul- und Kindergartenkinder aus dem angrenzenden Wohngebiet (Im Steinfeld und Nievelshecker Straße) eine wichtige Verbindung zur Lichtsignalanlage am Knoten Aachener Straße/Oberforstbacher Straße dar. Aufgrund des vergleichbar schmalen Gehwegs auf der Nordseite (ca. 1,50 m breit) scheinen wegen der erhöhten Geschwindigkeiten planerische Maßnahmen zur Fußgängersicherung sinnvoll.

Folgende Maßnahmen sind denkbar und müssten von der Verwaltung geprüft werden:

-                 Markierung von alternierenden Parkflächen

-                 Anpassung der Beschilderung

 

Größere bauliche Veränderungen werden von der Verwaltung nicht empfohlen.

 

  1. Fazit und Empfehlung

 

Zur weiteren inhaltlichen Entscheidung empfiehlt die Verwaltung eine Behandlung des Themas in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

 

Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO-2- Emissionen verursacht.

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Anlagen

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