Kenntnisnahme - FB 61/0769/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsberuhigung Oberforstbacher Straße, hier: Bürgerantrag vom 10.10.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez III FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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17.10.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW bitten die Antragsteller*innen, geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen entlang der Oberforstbacher Straße (im Bereich zwischen Aachener Straße und Hausnummer 215) zu prüfen (vgl. Anlage 1).
- Heutige Situation
Der Bürgerantrag bezieht sich auf den Bereich der Oberforstbacher Straße zwischen Aachener Straße und Hausnummer 215.
Die Oberforstbacher Straße verbindet Kornelimünster und Oberforstbach. Sie ist weder eine klassifizierte Straße noch ist sie Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes nach der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008) von Aachen. Der Abschnitt zwischen Aachener Straße und Hausnummer 224 liegt innerhalb der geschlossenen Ortschaft von Oberforstbach und ist beidseitig mit Wohnhäusern bebaut. Der genannte Abschnitt liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone.
Der Gehweg ist auf der nördlichen Straßenseite ca. 1,50 m breit. Auf der südlichen Seite misst er überwiegend ca. 2,00 m. Entlang der 5,50-6,00 m breiten Fahrbahn ist Fahrbahnrandparken möglich.
Der betrachtete Bereich der Oberforstbacher Straße ist nicht durch den öffentlichen Nahverkehr erschlossen.
Die Unfalllage ist laut Polizei unauffällig.
- Geschwindigkeitsmessungen
Seitens der Stadt Aachen wurden in 2018 und 2023 Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Geschwindigkeitsmessungen (ohne Ahndung)
Datum | Straße | Hausnr. | Anzahl Fahrzeuge | Vzul. | Vd. | V85. | Vzul.+10 | |
gesamt | durchschn./Tag | |||||||
02.-06.03.2018 | Oberforstbacher Str. | 235 | 5.849 | 1.464 | 30 km/h | 34 km/h | 42 km/h | 20,4% |
05.-12.09.2023 | Oberforstbacher Str. | 209 | 8.713 | 1.260 | 30 km/h | 32 km/h | 37 km/h | 6,9 % |
Vzul.= zulässige Höchstgeschwindigkeit
Vd= Mittlerwert der gemessenen Geschwindigkeiten
V85= Geschwindigkeit, die von 85 % der erfassten Fahrzeuge nicht überschritten wird
Vzul. +10= Anteil Überschreitungen von 10 km/h über die geltende Höchstgeschwindigkeit
In 2018 wurden ca. 1.500 Fahrzeuge/Tag erfasst. 20,5 % der ermittelten Fahrzeuge fuhren schneller als 40 km/h. 2023 fuhren rund 7 % der 1.260 Fahrzeuge/Tag schneller als 40 km/h. Hier sei darauf hingewiesen, dass die Messungen nicht an der gleichen Örtlichkeit vorgenommen wurde.
Die Situation wird innerhalb der Verwaltung anhand des Geschwindigkeitsprofils beraten. In der Regel werden planerische Veränderungen vorgenommen, wenn 40 % der Verkehrsteilnehmer*innen die geltenden Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h überschreiten. Andernfalls ist ab etwa 15 % Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h auch die Einrichtung sogenannter Messstellen möglich. Dort wo eine Messstelle eingerichtet wird, dürfen im Anschluss Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Aufgrund der ermittelten Überschreitungen von ca. 20 % im Jahre 2018, wurde an der Oberforstbacher Straße eine Messstelle eingerichtet. Dort werden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt.
Verwendet wird hierzu entweder ein semistationärer Anhänger, der über einen längeren Zeitraum vor Ort steht, oder die Messung wird aus einem Pkw heraus vorgenommen.
Verwarnungen werden hier bei einer Überschreitung von 9 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit ausgesprochen.
Messung mit semistationärem Anhänger
Datum Anfang | Uhrzeit | Datum Ende | Uhrzeit Ende | Messstelle | Fahrtrichtung | Anzahl Fahrzeuge | Anzahl Verstöße | |
Straße | Nr. | |||||||
07.09.2022 | 7:26 | 13.09.2022 | 6:32 | Oberforstbacher Straße | 252 | Aachener Straße | 4904 | 56 |
07.09.2022 | 7:50 | 13.09.2022 | 6:40 | Oberforstbacher Straße | 252 | Kornelimünster | 4852 | 378 |
23.11.2022 | 9:10 | 29.11.2022 | 6:37 | Oberforstbacher Straße | 252 | Aachener Straße | 4828 | 32 |
23.11.2022 | 9:27 | 29.11.2022 | 6:39 | Oberforstbacher Straße | 252 | Kornelimünster | 5054 | 293 |
12.04.2023 | 8:46 | 18.04.2023 | 7:07 | Oberforstbacher Str. | 252 | Aachener Str. | 5440 | 24 |
12.04.2023 | 8:57 | 18.04.2023 | 7:10 | Oberforstbacher Str. | 252 | Kornelimünster | 6045 | 520 |
Messung mit Pkw
Datum | Uhrzeit | Messstelle | Fahrtrichtung | Anzahl Fahrzeuge | Anzahl Verstöße | |
Straße | Nr. | |||||
24.01.2023 | 19:17-21:00 | Oberforstbacher Straße | 235 | Kornelimünster | 48 | 1 |
08.02.2023 | 11:25-13:05 | Oberforstbacher Straße | 221 | Kornelimünster | 103 | 7 |
02.03.2023 | 06:49-09:30 | Oberforstbacher Straße | 231 | Aachener Straße | 237 | 21 |
02.03.2023 | 06:57-09:25 | Oberforstbacher Straße | 231 | Kornelimünster | 79 | 6 |
10.05.2023 | 11:03-13:25 | Oberforstbacher Straße | 231 | Kornelimünster | 150 | 14 |
14.08.2023 | 07:09-09:30 | Oberforstbacher Straße | 229 | Aachener Straße | 234 | 11 |
Auffällig ist die unterschiedlich hohe Anzahl der Verstöße je nach Fahrtrichtung. Dies kann mit der Fahrbahngeometrie und der Rechts-vor-Links-Situation am Knoten Nievelshecker Straße begründet werden. Fahrzeuge, die in Richtung Kornelimünster fahren, haben an dem Knoten Vorfahrt und erreichen daher höhere Geschwindigkeiten.
- Bewertung
Der Vergleich der städtischen Geschwindigkeitsmessung vor und nach dem Einrichten der Messstelle zeigt, dass sich die ermittelten Geschwindigkeiten zwar verändert haben (V85 von 42 auf ca. 37 km/h), jedoch werden auch weiterhin regelmäßig Verstöße durch das Ordnungsamt festgestellt.
Der betrachtete Abschnitt der Oberforstbacher Straße liegt innerhalb geschlossener Bebauung und stellt für Schul- und Kindergartenkinder aus dem angrenzenden Wohngebiet (Im Steinfeld und Nievelshecker Straße) eine wichtige Verbindung zur Lichtsignalanlage am Knoten Aachener Straße/Oberforstbacher Straße dar. Aufgrund des vergleichbar schmalen Gehwegs auf der Nordseite (ca. 1,50 m breit) scheinen wegen der erhöhten Geschwindigkeiten planerische Maßnahmen zur Fußgängersicherung sinnvoll.
Folgende Maßnahmen sind denkbar und müssten von der Verwaltung geprüft werden:
- Markierung von alternierenden Parkflächen
- Anpassung der Beschilderung
Größere bauliche Veränderungen werden von der Verwaltung nicht empfohlen.
- Fazit und Empfehlung
Zur weiteren inhaltlichen Entscheidung empfiehlt die Verwaltung eine Behandlung des Themas in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| X |
|
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO-2- Emissionen verursacht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
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|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
