Kenntnisnahme - E 42/0100/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum empfiehlt den derzeitigen Standort der Stele „Wege gegen das Vergessen“ auf der Kinkebahn zu belassen. Der Bürgerantrag gilt hiermit als behandelt.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass: Bürgerantrag auf Veränderung eines Stelenstandortes der „Wege gegen das Vergessen“ durch Dr. Stefan Kirschgens. Grund: „Der aktuelle Standort ist wegen des Umfelds - neben einem Trafo-Haus, einem Strommast und hinter einem Bretterzaun, der die Sicht auf die Tafel maßgeblich einschränkt – der Thematik unwürdig.“ Der Vorschlag lautet, den Stelenstandort ins Umfeld der Kapelle am Totleger zu verlegen (s. Bürgerantrag vom 18.04.2023).

 

Die Stele mit der Gedenktafel der Wege gegen das Vergessen befindet sich an der Kreuzung Kinkebahn-Raerener Straße.

Der Standort ist ausgewählt worden, weil er an ausgeschilderten Wander- und Radwegen liegt, die grenzüberschreitend verlaufen.

 

Zwischenzeitlich wurde die Situation durch die Stawag baulich verändert, so dass die Gedenktafel nicht mehr von einem Bretterzaun versperrt wird (s. Bilder).

Die Mitarbeiter*innen der „Wege gegen das Vergessen“ haben die Schmierereien auf dem Trafo-Häuschen der Stawag gemeldet, mit der Bitte um kurzfristige Säuberung.

 

Die Stele mitsamt der Gedenktafel ist nicht von Graffiti betroffen.

 

Der Inhalt der Gedenktafel lautet: „Aachen war eine wichtige Fluchtstation für viele Verfolgte: „Eynatten. Nachts wollten in Oberforstbach acht Juden ohne Erlaubnis und ohne Pässe die Grenze überschreiten. Sie wurden von einem Zollposten angerufen. Auf der Flucht entkamen vier Juden über die Grenze. Die übrigen wurden gestellt, darunter eine Frau von über siebzig Jahren.“ Aus der Zeitung „Grenz-Echo“ (Eupen), 24. August 1939“

 

Die Vertreter*innen der „Wege gegen das Vergessen“ halten den Standort der Stele nach wie vor für geeignet, insbesondere auch wegen der großen Zahl der Personen, die diesen Standort passieren.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

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0

Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

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Anlagen

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