Entscheidungsvorlage - FB 11/0147/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung der Stelle der*des Beigeordneten für Wohnen, Soziales und Wirtschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Frau Baurmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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27.09.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Ablauf des 31.05.2024 wird der Beigeordnete für Wohnen, Soziales und Wirtschaft, Herr Prof. Dr. Sicking in den Ruhestand treten. Die Beigeordnetenstelle soll unmittelbar im Anschluss ab dem 01.06.2024 nachbesetzt werden.
Die Stelle wird – wie bisher - nach Besoldungsgruppe B 5 LBesO B NRW ausgeschrieben.
Die Besoldung richtet sich nach der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung - EingrVO - ) für das Land NRW.
Nach § 2 Abs. 3 EingrVO sind Beigeordnete einer Gemeinde in der Größenklasse von 250.001 bis 500.000 Einwohner*innen der Besoldungsgruppe B 5/B 6 zuzuordnen.
Für die Eingruppierung der Ämter nach den §§ 2 und 3 ist die jeweils aktuelle vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) veröffentlichte Einwohner*innenzahl maßgebend (§ 7 Abs. 1 EingrVO). Nach der aktuellen Veröffentlichung beträgt die Einwohner*innenzahl zum 31. Dezember 2022 für die Stadt Aachen 252.136.
Nach § 2 Abs. 4 EingrVO dürfen Gemeinden unter Berücksichtigung des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben die Höchstbesoldungsgruppe für das Amt nur in Anspruch nehmen,
wenn ihre Einwohnerzahl die Mitte zwischen der unteren und der oberen Grenze ihrer Größenklasse
nach der Tabelle des Absatzes 3 überschritten hat oder der*die Wahlbeamte*in in
dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem sie oder er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat.
Diese Voraussetzungen zur Nutzung der Höchstbesoldungsgruppe nach Besoldungsgruppe B 6 LBesO B NRW liegen im Falle dieser Neubesetzung nicht vor.
Der Geschäftskreis der Dezernate bleibt unverändert.
Es ist vorgesehen, den Ausschreibungstext in folgenden Medien zu veröffentlichen:
- Karriereseite Stadt Aachen
- Internet-Job-Börsen
- Aachener Tageszeitungen (Erscheinungstag Samstag)
- Überregionale Zeitung Frankfurter Allgemeine oder Die Zeit
- Fachzeitschrift
Die Veröffentlichung in den Printmedien erfolgt aus Kostengründen in gekürzter Fassung mit Hinweis
auf den Volltext auf der Karriereseite Stadt Aachen. Es wird vorgeschlagen, eine Bewerbungsfrist von
sechs Wochen einzuräumen.
Es ist beabsichtigt, das Auswahlverfahren durch eine externe Unternehmensberatung begleiten zu
lassen. Nach bisherigen Erfahrungen ist für diese Dienstleistung mit Gesamtkosten von etwa 40.000 €
zu rechnen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
| |||||||
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
| ||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ab dem Zeitpunkt der Stellenbesetzung in Höhe der gesetzlich zu zahlenden Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe B 5 LBesO B NRW. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung gewährt. Die finanziellen
Aufwendungen zur Durchführung der Stellenausschreibung und des Stellenbesetzungsverfahrens sind in den Erläuterungen dargestellt.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,2 kB
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