Kenntnisnahme - FB 61/0811/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Querung Friedlandstraße/ Leonhardstraße Hier: Bürgerantrag vom 28.08.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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21.11.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Mit dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW bitten die Antragsteller*innen, die Querungssituation der Friedlandstraße auf Höhe der Einmündung in die Leonhardstraße zu prüfen und ggf. zu verbessern (vgl. Anlage 1).
- Heutige Situation
Die Friedlandstraße ist Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN 08).
Sie verbindet die Innenstadt mit dem Stadtteil Burtscheid und somit den Boxgraben, als Teil des Alleenrings, mit der Burtscheider Brücke und Burtscheider Straße. Die Friedlandstraße erfüllt damit eine wesentliche Verbindungs- und Verteilerfunktion. Die Straße ist eine Einbahnstraße und für den Kfz-Verkehr nur in Richtung Burtscheider Straße befahrbar. Für den Radverkehr ist die Friedlandstraße im Abschnitt Boxgraben bis Höhe Leonhardstraße ebenfalls nur aus einer Richtung zu befahren (Richtung Burtscheider Straße). Im Abschnitt zwischen der Einmündung Leonhardstraße und der Burtscheider Straße ist die Friedlandstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben. In der Friedlandstraße befindet sich auf beiden Seiten ein Gehweg. Der nördliche Gehweg weist eine Breite von durchschnittlich 3,00 m auf, der südliche Gehweg durchschnittlich 2,50 m. Zwischen Boxgraben und Friedlandstraße befindet sich eine Grünanlage, mit einer mittigen Wegeanbindung an die Friedlandstraße.
Derzeit kann auf beiden Seiten der Straße längs am Fahrbahnrand geparkt werden. Außerdem soll in Fahrtrichtung vor der Einmündung Leonhardstraße ein Bereich für temporäres Parken von Reisebussen eingerichtet werden.
Die Fahrbahn ist im Bereich der Querungsstelle in Höhe der Leonhardstraße etwa 9,30 m breit.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt durchgängig 50 km/h.
- Verkehrszählung (vgl. Anlage 2)
Am 17.08.2023 wurde in der Zeit von 07:00 - 19:00 Uhr eine Verkehrszählung durchgeführt, die zu folgenden Ergebnissen kommt.
In der Spitzenstunde des Kfz-Verkehrs zwischen 15:45 und 16:45 Uhr wurden 328 Kfz gezählt, die in Richtung Burtscheiderstraße/ Zollamtstraße gefahren sind. Die meisten Überquerungen der Friedlandstraße durch Fußgänger*innen wurden mit 46 Fußgänger*innen zwischen 15:45 und 16:45 Uhr gezählt. Somit liegt die Anzahl der Querungen, unter dem zahlenmäßigen Mindestwert von 50 Querungen in der Spitzenstunde, die für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) laut Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) gefordert sind.
- Bewertung
Mit dem Bürgerantrag wird die Frage gestellt, ob eine sichere Querung der Friedlandstraße aus Richtung der Grünanlage/ Boxgraben auf Höhe der Einmündung in die Leonhardstraße möglich ist. Aufgrund der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h, der Steigung sowie dem kurvigen Charakter der Friedlandstraße ist ein besonderes Augenmerk auf die Sichtbeziehungen im Bereich der Querungsstelle zu legen. Diese sind vor allem aufgrund des Längsparkens aktuell nicht ausreichend. Es gibt zwar im Bestand einen kleinen Bereich, in dem das Parken verboten ist, allerdings ist dieser nicht ausreichend, um eine sichere Querung zu gewährleisten. Die Prüfung der Sichtdreiecke zwischen den Kfz-Lenkenden und den querenden Personen hat ergeben, dass die Sichtbeziehungen verbesserungswürdig sind (vgl. Anlage 3).
Da sich in unmittelbarer Nähe zur Querungsstelle an der Friedlandstraße der Kindergarten St. Marien und in näherer Umgebung auch die Montessorischule und ein weiterer Kindergarten in der Reumontstraße befinden (vgl. Anlage 4), kommt der Fußgängersicherheit eine hohe Bedeutung zu.
Daher wird die Prüfung von Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit, insbesondere für den Fußverkehr, empfohlen.
Folgende Maßnahmen sind denkbar und werden von der Verwaltung geprüft:
- Verbesserung der Sichtbeziehungen durch Reduzierung von Parkplätzen
- Einrichtung vorgezogener Gehwegköpfe/Seitenräume
- Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Abschließende Prüfung)
- Fazit und Empfehlung
Nach erster Prüfung der Situation an der Friedlandstraße kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Verbesserung der Querungssituation sinnvoll erscheint. Die Verwaltung wird mögliche Maßnahmen zur Verbesserung prüfen und anschließend zur politischen Entscheidung vorlegen.
Zur weiteren inhaltlichen Entscheidung empfiehlt die Verwaltung, das Thema an die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und dem Mobilitätsausschusses weiter zu delegieren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO2- Emissionen verursacht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,9 kB
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|||
2
|
(wie Dokument)
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123,4 kB
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3
|
(wie Dokument)
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149 kB
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|||
4
|
(wie Dokument)
|
222,4 kB
|