Kenntnisnahme - FB 61/0727/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 30.03.2022 (Nr. 260/18) gilt mit der Beschlussvorlage mit der Nummer FB 61/0727/WP18 als behandelt.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Für die Zukunft ist zu erwarten, dass die Bedeutung von „geteilten“ Verkehrsmitteln im urbanen als auch im suburbanen Raum zunehmen wird. Damit gehen Chancen für die Ziele der Mobilitätsstrategie einher, es ergeben sich aber auch Probleme – insbesondere beim ungeordneten Abstellen dieser Verkehrsmittel im öffentlichen Straßenraum – vor allem auf den Geh- und auch auf Fahrradwegen.

Als Vorschlag zum Umgang mit im Straßenraum abgestellten E-Tretrollern hat die Fachverwaltung eine Vorlage zur Einrichtung von E-Tretroller-Abstellplätze erarbeitet (siehe Vorlage Nr. FB 61/0727/WP18). In dieser werden die Anträge der politischen Fraktionen Die Linke als auch der SPD-Fraktion behandelt. Ein weiterer Antrag der CDU-Fraktion vom 30.3.2022 liegt zu diesem Thema („Barrierefreie Shared Mobility“) ebenfalls vor und wurde versehentlich in der o.g. Vorlage nicht mit aufgeführt. Dieser wird daher in dieser Ergänzungsvorlage nachgereicht.

 

Die Einrichtung von Abstellplätzen für E-Tretroller stellt eine sinnvolle Möglichkeit dar, um auf die im Antrag beschriebene Herausforderung zu reagieren. Die Behinderung auf Gehwegen durch die Fahrzeuge kann dadurch im unmittelbaren Umfeld der Abstellplätze reduziert werden (siehe Anlage 1: CDU-Fraktion vom 30.03.22 (Nr. 260/18) „Barrierefreie Shared Mobility“).

 

Ausblick

Die ersten 16 E-Tretroller Abstellplätze werden im Bereich der Innenstadt eingerichtet und die Erfahrungen und Ergebnisse evaluiert. Perspektivisch sollen die Abstellplätze im inneren Grabenring weiter verdichtet werden, so dass nur noch ein Abstellen der E-Tretroller auf den vorgesehenen Parkflächen möglich ist. Die Einrichtung weiterer Abstellplätze auch außerhalb des Alleenrings in der Nähe neuralgischer Stellen, wie Bahnhöfen, Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Alten-/Pflegeheimen soll darüber hinaus geprüft werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

300.783,15*

300.783,15

460.000

460.000

0

0

Ergebnis

300.783,15

300.783,15

460.000

460.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

128.657,34**

128.657,34

210.000

210.000

0

0

Abschreibungen

92.103,43***

92.103,43

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

220.760,77

220.760,77

330.000

330.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 170.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 130.783,15 €

**Haushaltsansatz 2023 i.H.v.70.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 66.657,34 € abzügl. üpl. Mittelverlagerung i.H.v. 8.000 €

***Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 52.103,43 €

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 X

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

X

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

 

E-Tretroller besitzen ein bisher unterschätztes Potenzial, private Pkw-Fahrten zu ersetzen. Ca. 25% der E-Tretroller-Fahrten werden mit dem ÖPNV-kombiniert und sind daher im Sinne ihrer verkehrlichen Wirkung insgesamt positiv im Kontext des Klimaschutzes zu beurteilen. Da es sich bei der hier vorgeschlagenen Maßnahme zur Re-Organisation des Abstellens der E-Tretroller nicht um eine quantitative Veränderung der E-Tretroller-Fahrten handelt, gehen wir von einer neutralen Wirkung im Sinne des Klimaschutzes bzw. der Klimaanpassung aus.

 

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Anlagen

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